Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich in einem Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes geäußert. Die AGJ würdigt darin das starke Engagement von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen für die Umsetzung der Kinderrechte. Dennoch macht die AGJ deutlich, dass es weiterhin gravierende Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland gibt, die bei einer differenzierten Befassung mit der Umsetzung von Kinderrechten nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Anhand von AGJ-Stellungnahmen wird auf bestehende Umsetzungsdefizite hingewiesen und letztlich dafür geworben, dass zukünftig ein differenzierterer Blick auf die Umsetzung von Kinderrechten geworfen, eine empirisch gesicherte Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten vorgenommen wird und eine ehrliche Betrachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stattfindet.