Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste

Im Zentrum des Arbeitsfeldes VI „Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste“ steht insbesondere die Befassung mit den Angeboten und Leistungen sozialpädagogischer Dienste und erzieherischer Hilfen. Dazu zählen die fachliche Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der breiten Palette an bestehenden Angebotsformen zur Hilfe, Unterstützung und Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Im Fokus stehen dabei die spezifischen Bedarfe der Adressat*innen wie auch die Wahrnehmung steigender Belastungssituationen für das familiäre Netzwerk infolge des gesellschaftlichen Wandels. Damit einher geht eine steigende Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Für das Arbeitsfeld gilt, die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Perspektiven für die Entwicklung der Organisationsformen und Aufgabenprofile der sozialpädagogischen Dienste und erzieherischen Hilfen zu thematisieren. Zur Bearbeitung der Themen dieses Arbeitsfeldes hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe einen gleichnamigen Fachausschuss eingerichtet. Die Mitglieder dieses Fachausschusses finden Sie unter nachfolgendem Link:

Folgende Themen- und Handlungsschwerpunkte stehen zurzeit im Mittelpunkt der Befassungen des Arbeitsfeldes VI „Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste“

  • Konzeption und Vorbereitung einer DJHT-Leitveranstaltung mit dem Arbeitstitel „Satt und sicher – aber auch gesund? Gesundheit(sförderung) und Lebenslagen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfen" 
  • Befassung mit der Reform des SGB VIII, insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung
     

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