Geschäftsstelle AG I „Prävention – Intervention – Information“ des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch
Runder Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“
Das Bundeskabinett hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen. Es hat damit ein Signal dafür gesetzt, dass Vertuschen und Verdrängen nicht länger geduldet werden sollen und dass Politik und Zivilgesellschaft sich gründlich, umfassend und dauerhaft des Themas annehmen.
Die Medienberichte und die Einschätzungen von Expert*innen machten deutlich, dass gleich in mehreren Bereichen Lücken klaffen: Sie finden sich beispielsweise im Bereich der Prävention, also der Strategien, die Übergriffe verhindern und Heranwachsende vor Risiken bewahren sollen, im Bereich der Intervention, wie etwa im Umgang mit Verdachtsfällen, in der Verfügbarkeit von leicht zugänglichen Hilfen für betroffene Kinder und Erwachsene, und beim Wissen zu den Fragen, wie, warum und in welchen Situationen es zu sexuellem Missbrauch kommt, und in der Fähigkeit, Anzeichen für einen Missbrauch zu erkennen.
Im Rahmen des Runden Tisches waren rund 60 Vertreter*innen von führenden Institutionen und Organisationen in Deutschland aus Medizin, Psychotherapie, Wissenschaft, Sozialarbeit und Justiz, von Beratungsstellen, Kinderschutzorganisationen und Opferschutzverbänden, der Bundesinitiative Betroffener, der Schulen, der Internate, der beiden großen christlichen Kirchen, der Sportbünde, der freien Wohlfahrtspflege sowie des Bundestags, der Länder und Kommunen im Dialog. Im Anschluss an seine konstituierende Sitzung am 23. April 2010 bildete der Runde Tisch drei Arbeitsgruppen, um jeweils Einzelaspekte vertiefend zu behandeln:
- Die Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“ unter Vorsitz der Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder.
- Die Arbeitsgruppe II „Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs – Rechtspolitische Folgerungen – Anerkennung des Leidens der Opfer in jeglicher Hinsicht“ unter dem Vorsitz der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und
- die Arbeitsgruppe III „Forschung, Lehre und Ausbildung“ unter Vorsitz von Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Der Runde Tisch trat über eineinhalb Jahre in nicht öffentlichen Sitzungen in Berlin zusammen. Zwischen dem 23. April 2010 (1. Sitzung) und dem 30. November 2011 (Abschlusssitzung) fanden insgesamt fünf Plenumssitzungen des Runden Tisches sowie eine Arbeitssitzung zum Abschlussbericht statt. In den Plenumssitzungen wurden unter anderem die wesentlichen Arbeitsergebnisse der drei Arbeitsgruppen vorgestellt und diskutiert.
Die Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“
Die Arbeitsgruppe I widmete sich unter anderem folgenden Themen:
• Handlungsleitlinien und Standards zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Institutionen;
• Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen;
• (Sexual-)Erziehung, die Jungen und Mädchen stärkt;
• Beratungsnetzwerk;,
• Maßnahmen der Arbeit mit (potenziellen) Täter*innen, um Opfer zu schützen und Straftaten zu verhindern.
Um Themen intensiv bearbeiten zu können, bildeten die drei Arbeitsgruppen Unterarbeitsgruppen, Arbeitskreise sowie Expert*innengruppen zu einzelnen inhaltlichen Schwerpunktthemen. Die Arbeitsgruppe I „Prävention – Intervention – Information“ sowie die gebildeten Unterarbeitsgruppen und Expert*innengruppen wurden durch die Geschäftsstelle inhaltlich und organisatorisch begleitet.
Es bildeten sich die folgenden Unterarbeitsgruppen, die im Rahmen von Arbeitstreffen und E-Mail-Verfahren Arbeits- und Diskussionspapiere erarbeiteten:
• „Standards in Institutionen, Einrichtungen und Verbänden“;
• „Kinder und Jugendliche stärken – Prävention in der (Sexual)Erziehung“;
• „Hilfen für Betroffene – Weiterentwicklung des Beratungsnetzwerkes“;
• „Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamt“;
• „Ausbau primärpräventiver Diagnostik- und Behandlungsangebote“;
• „Sekundär- und Tertiärprävention Täterarbeit“ sowie eine gemeinsame Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe I und der Arbeitsgruppe III „Forschung, Lehre und Ausbildung“:
• „Kinder- und Jugendschutz als Leitungsaufgabe“.
Weiter fanden zwei Treffen des Expert*innenpools „Mindeststandards für den institutionellen Kinderschutz“ statt, an dem externe Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe als auch Mitglieder der Arbeitsgruppe I teilnahmen.
Die Projektlaufzeit umfasste den Zeitraum vom 01.05.2010 bis zum 29.02.2012.
Abschlussbericht des Runden Tisches
Die Ergebnisse der Diskussionen der drei Arbeitsgruppen und deren Empfehlungen werden im Abschlussbericht des Runden Tisches zusammengefasst und erläutert. Der Abschlussbericht wurde in der Abschlusssitzung am 30. November 2011 ohne Gegenstimme verabschiedet und am 07. Dezember 2011 vom Bundeskabinett gebilligt.
Mit der Vorlage des Abschlussberichtes am 30. November 2011 hat der Runde Tisch seine Aufgabe zunächst erfüllt. Das Gremium verständigte sich in seiner Abschlusssitzung darauf, sich in einem Jahr erneut zu treffen, um den Stand der Umsetzung seiner Empfehlungen zu diskutieren. Den Forderungen nach einer unabhängigen Begleitung, Förderung und Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten und des Runden Tisches wird mit der Fortführung einer Anlaufstelle nachgekommen. Eine wesentliche Aufgabe des neu eingesetzten Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herrn Johannes-Wilhelm Rörig, ist das Monitoring, die Evaluation und die Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches.
In 2012 wurde die Geschäftsstellenaktivität der AG I ordnungsgemäß zu Ende geführt und die vollständigen Projektunterlagen an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben.