Gremien der AGJ
Unser Forum und Netzwerk – Wie arbeiten wir zusammen?
In der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ haben sich Institutionen und Organisationen sowie Arbeitsgemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zusammengeschlossen. Höchstes beschlussfassendes Organ der AGJ ist die in der Regel einmal jährlich tagende Mitgliederversammlung.
Der Vorstand der AGJ, der zu fünf Sitzungen im Jahr zusammenkommt, besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand – BGB-Vorstand – mit drei Personen aus den AGJ-Mitgliedsverbänden, aus fünf ebenfalls von der Mitgliederversammlung der AGJ zu wählenden Einzelpersönlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und aus je zwei bzw. drei Vorstandsmitgliedern pro AGJ-Mitgliedergruppe, die von dieser gewählt und von der AGJ-Mitgliederversammlung bestätigt werden. Der AGJ-Vorstand berät grundsätzliche Themen der Jugendpolitik sowie zentrale Fragen der Praxis und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist die fach- und jugendpolitische Gremienarbeit. Neben den Vereinsgremien (Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsführender Vorstand) richtet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zu den zentralen Aufgabenbereichen und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Fachausschüsse ein.
Folgende sechs Arbeitsfelder und gleichnamige AGJ-Fachausschüsse sind derzeit eingerichtet:
- Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen
- Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa
- Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte
- Kindheit, Kinderrechte, Familienpolitik
- Jugend, Bildung, Jugendpolitik
- Hilfen zur Erziehung, Familienunterstützende und Sozialpädagogische Dienste.
Zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben unterhält die AGJ eine in Fachbereiche und Arbeitsfelder gegliederte Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle der AGJ ist zuständig für die operative Ebene und zugleich das Bindeglied zwischen der fachlichen Kommunikation und Kooperation in den AGJ-Fachausschüssen sowie weiteren Arbeitsgremien (wie die Jury zur Vergabe des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises) – die im Auftrag des Vorstandes der AGJ arbeiten – und der fach- und jugendpolitischen Positionierung zu grundsätzlichen Fragestellungen und zu aktuellen Themen der Kinder- und Jugendhilfe durch die Mitgliederversammlung bzw. den Vorstand der AGJ.