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SGB VIII

Bundeskabinett beschließt überraschend IKJHG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 u.a. den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit überraschend doch hergestellt. Ob eine erfolgreiche Befassung durch Bundesrat und Parlament noch vor dem vorgezogenen Ende der 20. Legislaturperiode gelingen kann, wird nun mit Spannung diskutiert.

Die 3. Stufe zur Inklusion nehmen: Überzeugende Gestaltung durch Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG. Stellungnahme zum Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ legt eine Stellungnahme zum Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG / RefE) vor. Auch wenn sich die AGJ für die inklusive Lösung an verschiedenen Stellen stärker zusammenführende Regelungsvorschläge gewünscht hätte und sie auch noch konkrete Änderungsforderungen zusammentrug, appelliert sie gegenüber den politische Verantwortlichen die Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe jetzt wahrzunehmen!

Referatsentwurf für Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Am 16.09.2024 wurde der offizielle Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist läuft bis 2.10.2024, eine Anhörung ist zudem am 8.10.2024 geplant. Derzeit wird der Entwurf einer AGJ-Stellungnahme vorbereitet.

Arbeitsentwurf eines „Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG“ – offizielles RefE-Verfahren (noch) nicht eröffnet

Seit einer knappen Woche kursiert eine Arbeitsfassung zum Referentenentwurf „Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG“ (Stand: 20.08.2024). Auch wenn damit die Erwartung an einen zeitnah startenden Gesetzgebungsprozess steigt, handelt es sich noch nicht um den offiziellen Referentenentwurf. Da bisher weder Länder noch Verbände zur Stellungnahme eingeladen sind und der Zeitplan unklar ist, hält sich die AGJ mit ersten Einschätzungen noch zurück. Die Beratung in den mit der inhaltlichen Begleitung betrauten AGJ-Gremien sind einberufen. Sobald das offizielle Verfahren eröffnet ist, informieren wir hier!

Abschlussbericht und Schwerpunkt-Heft zum Bundesbeteiligungsprozess "Reform Inklusives SGB VIII"

Das BMFSFJ hat einen Abschlussbericht zum Bundesbeteiligungprozess "Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!" veröffentlicht. Den Abschluss des Prozesses nahm zudem die AGJ zum Anlass für ein Schwerpunktheft des FORUM Jugendhilfe.

2. zusammenführende AGJ-Stellungnahme im SGB VIII-Reformprozess

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun ihre zweite zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Eingebracht werden Anregungen zur Regelung des inklusiven (Hilfe-/Leistungs-)Planungsverfahrens. Die Errungenschaften des KJSG zur Hilfe für junge Volljährige seien zu bewahren und dessen Grundprinzipien auf alle jungen Menschen mit egal welchen Beeinträchtigungen auszudehnen. Indem die AGJ zu dem als eher sperrig wahrgenommenen Reformbaustein der Kostenheranziehung Leitgedanken zur Bewertung hervorarbeitet, gelingt es ihr, die enthaltenen deutlichen Potenziale zur Verwaltungsentlastung sichtbar zu machen und Sorgen einer nicht einhaltbaren Kostenneutralität gegenüberzustellen.

Inklusion gestalten! Anregungen zum Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zur künftigen Anspruchsnorm und Verfahren. Erste zusammenführende Stellungnahme der AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun eine erste zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Zu ausgewählten Gesichtspunkten erfolgen Klarstellungen gegenüber dem BMFSFJ-Arbeitspapier und wird auf Äußerungen während der Bundes-AG-Sitzungen eingegangen. Die AGJ spricht sich für die Gestaltung einer zusammenführenden Norm aus, in der zwei nebeneinander bestehende Tatbestandsalternativen (für „erzieherischen Bedarf“ und „behinderungsbedingten Teilhabebedarf“) aufgenommen sind. Beide Bedarfe sollen auf der Rechtsfolgenseite in einen gemeinsamen, offenen Leistungskatalog für „Hilfen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe“ münden, aus dem bedarfsentsprechend eine oder mehrere Leistungsarten ausgewählt werden können. Die AGJ rät ferner zu einem zusammengeführten Verwaltungsverfahren, innerhalb dessen eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

Positionspapier: Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können

Die AGJ nimmt in dem Positionspapier „Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können“ die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG auf und spricht Empfehlungen aus. Die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe werden ausdrücklich ermutigt, sich jetzt auf Basis des KJSG gemeinsam auf den Weg zu begeben, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu gewährleisten. Die Gestaltungsaufgaben und -optionen sind bereits da, auch wenn der Beginn des angekündigten nächsten Bundesbeteiligungsprozesses noch bevorsteht.