• Umwelt
  • Kinder
  • Diversität
  • Generationen
  • Freizeit
  • Bildung
  • Beruf
  • Familie

Erklärung zur Barrierrefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.agj.de veröffentlichte Webseite der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ möchte allen Menschen die Möglichkeit geben, sich über die AGJ und aktuelle Entwicklungen und Debatten in der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren. Daher gestaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ unter den gegebenen Rahmenbedingungen ihren Webauftritt weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet. Trotz allem kann die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Anforderungen einer Barrierefreiheit zurzeit nicht vollständig erfüllen. Wir arbeiten aber beständig daran, diese Lücken zu füllen. Daher bitten wir alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.

Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit

Der Webauftritt der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weist beispielsweise folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:

  • Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d.h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
  • Alle Redakteurinnen, die Inhalte auf der Webseite einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Webauftritt der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich der Webauftritt damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen. 

Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des "Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" in Verbindung mit der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0/WCAG 2.1)". Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten. Es wurden ausgewählte Seiten geprüft. Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Webauftritts schließen.

Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beinhaltet jedoch auch Elemente, die nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich sind. Eine Verbesserung ist an allen Stellen geplant bzw. in Arbeit, wo dies inhaltlich und technisch möglich ist. Beispielsweise sind folgende Eigenschaften auf der Webseite nicht bzw. noch nicht barrierefrei:

  • Nicht alle verwendeten Bildelemente sind mit Alternativtexten hinterlegt.
  • Nicht alle Video-Inhalte sind untertitelt und zusätzlich in Gebärdensprache übersetzt. Die Videos besitzen keine Volltext-Alternative und keine synchrone Audiodiskreption.
  • Nicht alle HTML-Strukturelemente für Überschriften sind erfüllt.
  • Die Hierarchie der Überschriften ist teilweise nicht eingehalten.
  • Nicht alle Inhalte sind ausreichend gegliedert.

Begründung

  • Redaktionelle Lösungen wie Alternativtexte, Audiodiskreptionen oder auch Versionen in leichter Sprache sind aufgrund der enormen Daten- und Informationsmenge aktuell nicht leistbar. Wir arbeiten aber in vielen kleinen Einzelschritten daran, dies zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und am 22.12.2021 aktualisiert.

Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webauftritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden.
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich gerne an unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter agj@agj.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen wie auch eine Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: emailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de