AGJ-Positionspapier Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können
Seit mehr als 10 Jahren ist die VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) in Kraft. Sie verpflichtet Deutschland, sein bestehendes Hilfesystem, dessen strukturelle Barrieren und Exklusionswirkungen zu überprüfen und neu zu gestalten, so dass gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen möglich wird. Als Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene steht dabei auch die Kinder- und Jugendhilfe in der Weiterentwicklungsverantwortung[2]. Die AGJ begrüßt daher ausdrücklich die Reform des SGB VIII und die damit verbundene Zielsetzung, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem weiterzuentwickeln und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle jungen Menschen zu sichern.
In dem vorliegenden Papier setzt sich die AGJ mit Fragen zur fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auseinander, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung eines inklusiven SGB VIII auf und spricht Empfehlungen aus. Dabei werden die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen in den Blick genommen: an Verfahren und Instrumente zur Information, Beratung und Partizipation, an die Kooperation mit der Eingliederungshilfe, an den Kinderschutz sowie an die Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung. Die mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – KJSG im Sommer 2021 in Kraft getretenen Vorgaben zur Verbesserung der (zunächst) weiterbestehenden Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX-2. Teil und die spätestens 2024 vorzuhaltenden Verfahrenslotsen werden aufgegriffen.
Die AGJ ermutigt die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe ausdrücklich, sich jetzt gemeinsam auf den Weg zu begeben. Es gilt, tragfähige Verfahren, Konzepte und Rahmenbedingungen zu konzipieren, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig gewährleisten. Das KJSG enthält wichtige Weichenstellungen, die an seit langem vertretene Fachpositionen anknüpfen und diese bestärken. Es gilt nun, die erforderliche Umsetzung in einer breiten Allianz aus Politik (Bund, Land und Kommune), öffentlichen wie freien Trägern beider Leistungssysteme, Wissenschaft, Praxis sowie weiteren relevanten Akteur*innen aus anderen Gesellschaftsbereichen (u. a. Gesundheit, Bildung) aufzubauen.