Armutssensibles Handeln – Armut und ihre Folgen für junge Menschen und ihre Familien als Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ[1]

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Abstract

Ein Aufwachsen in Armut führt zu verringerten Entfaltungsmöglichkeiten, sozialer Ausgrenzung und Unterversorgung. Die Zahl der jungen Menschen und ihrer Familien, die in Armut leben, verharrt seit Jahren in Deutschland auf einem hohen Niveau und die Chancen des sozialen Aufstiegs sind für viele Menschen sehr gering. Dies machen auch die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung in bestürzender Regelmäßigkeit deutlich. Steigende Energiepreise und Inflation werden die Armut in Deutschland absehbar weiter verschärfen. 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt dies zum Anlass, sich mit Armut und ihren Folgen für junge Menschen und ihre Familien zu beschäftigen und die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe in diesem Kontext zu beleuchten. Basierend auf einem Überblick über Risikofaktoren und Auswirkungen eines Aufwachsens in Armut werden die Beiträge der verschiedenen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe zur Armutsprävention und -bekämpfung beschrieben und für jedes Handlungsfeld Verbesserungspotenziale und Forderungen abgeleitet. Darüber hinaus fokussiert die AGJ auf übergreifende Prinzipien armutssensibler Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe und geht auf Anforderungen an Qualifizierung und Fachlichkeit, Beteiligung und Repräsentanz Armutsbetroffener sowie Jugendhilfeplanung und Vernetzung ein. Im letzten Kapitel stellt die AGJ handlungsfeldübergreifende Forderungen zur Bekämpfung von Armut junger Menschen und ihrer Familien auf. 

Mit Blick auf die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung formuliert die AGJ zentrale Anforderungen: Das Kind soll selbst Anspruchsinhaber*in sein; die Kindergrundsicherung muss bedarfsgerecht und sozial gerecht ausgestaltet sein und unkompliziert gewährleistet werden. Eine auskömmliche Finanzierung ist für das Gelingen des Vorhabens unerlässlich, wobei hiermit der Ausbau von Infrastrukturleistungen für Kinder und Jugendliche verknüpft sein sollte. Hinsichtlich der im Kontext der Armutsbekämpfung ebenfalls relevanten EU-Kindergarantie fordert die AGJ eine konsequente Umsetzung im Sinne einer Stärkung der sozialen Infrastruktur. Abschließend wird die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beleuchtet: Hier bedarf es armutspräventiver Infrastrukturen und der Beteiligung der Adressat*innen an der Ausgestaltung der Angebote sowie Fortbildungen für Fachkräfte und Träger. Auch eine armutssensible Jugendhilfeplanung gehört dazu. Um eine armutssensible soziale Infrastruktur vor Ort zu gestalten, die ein gelingendes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht, braucht es eine ambitionierte Gesamtstrategie von Politik, Verwaltung, öffentlichen und freien Trägern.

Inhaltsverzeichnis

1.    Was wir über Armut wissen    
1.1    Kinder- und Jugendarmut ist kein Minderheitenproblem    
1.2    Armut hat ein Geschlecht    
1.3    Alleinerziehend gleich alleingelassen    
1.4    Armut verfestigt sich    
1.5    Armut ist auf bestimmte Orte konzentriert    
1.6    Armut macht krank    
1.7    Bildungsungleichheit – und kein Ende in Sicht!     
1.8    Wann Migration arm macht    
1.9    In Armut geflüchtet    
1.10    Behinderung als Armutsrisiko    
1.11    Armut macht einsam    
1.12    Armut macht wohnungslos    
2.    Wie wir in der Kinder- und Jugendhilfe auf Armut reagieren    
2.1    Frühe Hilfen    
2.2    Familienbildung    
2.3    Familienerholungsmaßnahmen    
2.4    Kindertagesbetreuung    
2.5    Kita-Sozialarbeit    
2.6    Offene Kinder- und Jugendarbeit    
2.7    Jugendverbandsarbeit    
2.8    Jugendsozialarbeit    
2.9    Beistandschaften    
2.10    Hilfen zur Erziehung    
3.    Übergreifende Prinzipien der armutssensiblen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe    
3.1    Anforderungen an Qualifizierung und Fachlichkeit im Umgang mit Armut von jungen Menschen und ihren Familien    
3.2    Beteiligung und Repräsentanz von Armutsbetroffenen    
3.3    Jugendhilfeplanung und Vernetzung   
4.    Forderungen   
4.1    Die Kindergrundsicherung als zentrales bundespolitisches Vorhaben zur Bekämpfung von Kinderarmut    
4.2    Die EU-Kindergarantie als Ansatz zur Stärkung der sozialen Infrastruktur    
4.3    Soziale Infrastruktur in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse    

Einleitung 

Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht hat deutlich gemacht, dass die Armut von jungen Menschen und ihren Familien seit Jahren auf einem hohen Niveau verharrt und die Chancen des sozialen Aufstiegs seit den 1980er Jahren sogar deutlich geringer geworden sind. Vor allem Kinder und Jugendliche, die in armutsbetroffenen Familien aufwachsen, sind häufig persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten beraubt, sozial ausgegrenzt und in vielerlei Hinsicht unterversorgt. Und wer schon in jungen Jahren deklassiert wird, hat auch in späteren Jahren begrenzte Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in materieller Sicherheit und ist womöglich dauerhaft benachteiligt.

Angesichts dieser Situation wird der Ruf nach Chancengerechtigkeit[2] lauter und auch die Kinder- und Jugendhilfe will (und soll) sich entsprechend ihres Auftrags aus § 1 SGB VIII dafür einsetzen, dass Benachteiligungen für alle jungen Menschen abgebaut werden. Die breite und vielschichtige Angebotspalette der Kinder- und Jugendhilfe muss daher (selbst)kritisch daraufhin geprüft werden, inwieweit sie einen wirksamen Beitrag zum Abbau armutsbedingter Benachteiligungen leistet. Das betrifft über 59.000 Kindertageseinrichtungen[3] ebenso wie fast 39.000 weitere Einrichtungen[4], in denen die Kinder- und Jugendhilfe ein breites Spektrum von Leistungen anbietet: von den Frühen Hilfen, der Familienbildung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, den Hilfen zur Erziehung bis hin zu unterschiedlichen Beratungsstellen. Für viele Schüler*innen ist ein*e Sozialarbeiter*in an der Schule eine wichtige Ansprechperson. Jeder vierte junge Mensch verbringt vom 12. Lebensjahr an die Freizeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Mehrere Millionen junger Menschen engagieren sich in Jugendverbänden. Über 1 Million junge Menschen und deren Familien erhalten Rat und erfahren Unterstützung durch die Hilfen zur Erziehung.[5]

Alle diese Angebote müssen ihren je handlungsfeldspezifischen Beitrag zur Armutsprävention und -bekämpfung leisten. Gerade die niedrigschwelligen Angebote der Kindertagesbetreuung, Angebote an Schulen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, zu stärken und ihnen Perspektiven zu eröffnen, die ihnen sonst vielleicht verborgen geblieben wären. Neben Schule und Familie schafft die Kinder- und Jugendhilfe Sozialisationsorte, die wichtig sind, damit junge Menschen Selbstvertrauen aufbauen und sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst werden können. Es ist notwendig, diese Angebote strukturell armutssensibel zu gestalten, indem Zugangshürden abgebaut und diskriminierende Praktiken bewusst wahrgenommen und reduziert werden. Fachkräfte und Ehrenamtliche haben die Aufgabe, diesen Prozess durch ihre Kompetenz und eine armutssensible Haltung aktiv zu gestalten. 

Die Kinder- und Jugendhilfe sollte nicht mit zu großen Erwartungen und Anforderungen hinsichtlich des Abbaus von Benachteiligungen überfrachtet werden, da die unterschiedlichen Ursachen von Armut durch sie oftmals nicht beseitigt werden können. Dennoch muss die Kinder- und Jugendhilfe mehr leisten als individuelle Unterstützung durch armutssensible Fachkräfte; die Strukturen, die Benachteiligungen verursachen und verstärken, müssen kinder- und jugend(hilfe)politisch aufgegriffen und öffentlich problematisiert werden; kinder-, jugend- und familienpolitische Maßnahmen zur Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit müssen eingefordert und mitgestaltet werden. Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen oder von ihr bedroht sind, werden nur im geringen Maße im öffentlichen Diskurs vertreten. Auf das Thema der Kinder- und Jugendarmut aufmerksam zu machen und zugleich betroffene Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, sich Gehör zu verschaffen und eine Lobby zu finden, ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beleuchtet in diesem Positionspapier das Wissen über Armut, schaut kritisch auf die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und beschreibt Herausforderungen und Möglichkeiten, um als Kinder- und Jugendhilfe sowie gesamtgesellschaftlich mit Armut von jungen Menschen und ihren Familien besser umgehen und sie konsequent bekämpfen zu können. Dafür geben auch aktuelle Entwicklungen Anlass: Denn die kriegsbedingt steigenden Energiepreise und die Inflation werden Armutslagen noch mehr verschärfen.

1. Was wir über Armut wissen

Aus einer Vielzahl von Berichten und Studien und den dort erhobenen und gesammelten Fakten zu Armut in Deutschland[6] wird die Dringlichkeit ihrer sozialpolitischen Bekämpfung deutlich:

1.1 Kinder- und Jugendarmut ist kein Minderheitenproblem

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einer Armutslage auf, d. h. in einem Haushalt, der Leistungen nach dem SGB II bezieht oder dessen Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt.[7] Statistiken, die Heranwachsende miterfassen, weisen aus, dass sogar über 25 Prozent der unter 25-jährigen in den Bereich der sog. Armutsgefährdungsquote fallen – ein neuer Rekordwert.[8] Für zwei Drittel dieser Kinder und Jugendlichen ist dies ein Dauerzustand, d. h. sie leben mindestens fünf Jahre durchgehend oder wiederkehrend in Armut. 

1.2 Armut hat ein Geschlecht

2018 bekamen 26,4 Prozent der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16,3 Prozent der Männer. Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen und sehr viel häufiger unfreiwillig in Teilzeit arbeiten oder geringfügig Beschäftigte sind.[9] Insbesondere Mütter mit jüngeren Kindern arbeiten häufiger in Teilzeit. Beide Faktoren bilden Armutsrisiken mit Blick auf Beschäftigungssicherheit, Alterssicherung und das Armutsrisiko bei Trennung und Scheidung. Frauen in Partnerschaft droht oftmals ein hoher Abfall ihres Einkommens bei der Trennung vom Partner. Mittelbar sind Kinder durch diese Armutsrisiken mitbetroffen. 

1.3 Alleinerziehend gleich alleingelassen

Die deutlich höhere Armutsbetroffenheit von Frauen zeichnet sich in der Situation Alleinerziehender besonders ab. Die Einkommenssituation von Müttern in Partnerschaften ist allerdings Vorbedingung der Armutslagen von Alleinerziehenden und führt zu schwächeren Verhandlungspositionen innerhalb eines Haushalts: 43 Prozent der Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm, während es bei den Paarfamilien mit einem Kind 9 Prozent, mit zwei Kindern 11 Prozent und mit drei Kindern 31 Prozent sind.[10] Frauen sind in besonderer Weise davon betroffen, da fast neun von zehn Alleinerziehenden Mütter sind.[11] Alleinerziehende haben statistisch betrachtet ein niedrigeres Bildungsniveau und alleinerziehende Mütter leben zudem mit einer höheren Anzahl an und jüngeren Kindern als alleinerziehende Väter, sodass sie vor besonderen Herausforderungen bei der Aufnahme von Arbeit stehen und dann, wenn sie Arbeit haben, mehr Wochenstunden arbeiten als Eltern in Paarfamilien.[12]

Je nach Datengrundlage leben zwischen 41,6 Prozent[13], 36,8 Prozent[14] und 33,8 Prozent15 der Alleinerziehenden-Familien in Armut. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass in Deutschland jede zweite Alleinerziehenden-Familie nicht für eine Woche in den Urlaub fahren kann und ein Viertel der armutsgefährdeten Alleinerziehenden (24 Prozent) mobilitätseingeschränkt ist, weil sie sich kein Auto leisten kann, während dies bei nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Paarfamilien mit einem Kind der Fall ist. 80 Prozent der armutsgefährdeten Alleinerziehenden können unerwartet anfallende Ausgaben nicht bestreiten – im Vergleich zu 65 Prozent der armutsgefährdeten Paarfamilien mit einem Kind. Mehr als jeder dritte Alleinerziehenden-Haushalt ist auf finanzielle Transferleistungen angewiesen.[16]

1.4 Armut verfestigt sich[17]

In den oberen sozialen Lagen herrscht große Stabilität, Personen aus den mittleren Lagen gelingt es vielfach, weiterhin aufzusteigen. Für Personen aus den unteren sozialen Lagen sind die Aufstiegschancen seit den 1980er-Jahren hingegen kontinuierlich gesunken. Im Fall der Zugehörigkeit zu der als „Armut“ bezeichneten Lage ist die Wahrscheinlichkeit, ihr auch in der nächsten Fünfjahresperiode noch anzugehören, seit Ende der 1980er-Jahre von 40 Prozent auf 70 Prozent angestiegen.[18]

1.5 Armut ist auf bestimmte Orte konzentriert

Menschen in Armut leben zunehmend konzentriert in bestimmten Wohnvierteln. Die Studie „Eine Stadt – getrennte Welten?“ des Deutschen Kinderhilfswerks[19] kommt zu der Erkenntnis, dass es in sechs von sieben untersuchen Großstädten Quartiere gibt, in denen mehr als die Hälfte der Kinder von Leistungen nach dem SGB II lebt. In Hamburg und Berlin gibt es Stadtteile, in denen bis zu 79 bzw. 77 Prozent der Kinder unter 15 Jahren im SGB-II-Bezug leben. Eine Erkenntnis der Studie ist, dass mit der Konzentration vieler ärmerer Kinder in einem Stadtteil eine Benachteiligung bezüglich der ihnen zur Verfügung stehenden Spiel- und Erholungsflächen einhergeht. In den sozial privilegierten Gebieten stehen demnach mehr Erholungsfläche pro Kind zur Verfügung als in den anderen Stadtteilen. 

1.6 Armut macht krank 

Die KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland[20] zeigt deutlich, dass Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, deutlich häufiger in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind als Gleichaltrige aus der mittleren und hohen Einkommensgruppe. Dies gilt sowohl hinsichtlich des allgemeinen Gesundheitszustandes als auch der psychischen Gesundheit. Schon in der Schwangerschaft reagiert das Immunsystem der Mutter auf die widrigen Umstände mit körperlichen Folgen für das ungeborene Kind.[21] Bereits der Blick auf den für die Ernährung von Kindern im Regelsatz vorgesehenen Betrag von 2,92 Euro für unter-Sechsjährige bzw. von 4,09 Euro für Sechs- bis Zwölfjährige zeigt, dass gesunde Ernährung kaum umzusetzen ist.[22] Ergebnisse von Einschuluntersuchungen zeigen zudem regelmäßig, dass Kinder aus armutsbetroffenen Familien kurz vor der Einschulung häufiger körperliche, kognitive, emotionale, sprachliche und motorische Entwicklungsdefizite haben als Kinder aus nicht-armutsbetroffenen Haushalten. Die gesundheitsbedingten Folgen der Pandemie sind dabei noch nicht berücksichtigt. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Corona-Pandemie die seelische Stabilität von Kindern aus einkommensschwachen Familien mehr als doppelt so oft wie von Kindern aus einkommensstarken Familien belastet. Zudem hat sich die körperlich-sportliche Fitness bei Kindern aus einkommensschwachen Familien durch die Pandemie besonders stark verschlechtert.[23]

1.7 Bildungsungleichheit – und kein Ende in Sicht! [24]

Bildungserfolge werden weiterhin häufig durch die Voraussetzungen des Elternhauses über den gesamten Bildungsverlauf hinweg beeinflusst, d. h. nach wie vor ist der Bildungserfolg von Kindern von der Situation ihrer Herkunftsfamilie abhängig. Besonders Kindern von Alleinerziehenden und aus Familien mit Migrationshintergrund haben weniger Aussicht auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn.[25] Ein höherer Bildungsstand führt in der Regel zu besseren Beschäftigungsmöglichkeiten und höheren Einkommen.[26] Obwohl die herkunftsbedingte Abhängigkeit des Bildungserfolgs seit vielen Jahren bekannt ist, haben bildungspolitische Maßnahmen hier bislang nicht zu einer Veränderung beigetragen.[27] 

1.8 Wann Migration arm macht

2019 hatten 21,2 Millionen der insgesamt 81,8 Millionen Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund (Zugewanderte und ihre Nachkommen) – das entspricht einem Anteil von 26 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Von den 21,2 Millionen Personen mit Migrationshintergrund hatten 11,1 Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft.[28]
Personen mit Migrationshintergrund haben ein wesentlich höheres Armutsrisiko als Personen ohne Migrationshintergrund. Bei Personen mit Migrationshintergrund lag der Anteil der armutsgefährdeten Personen 2021 mit 28,1 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den Personen ohne Migrationshintergrund (13,9 Prozent). Bei Migrant*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrug der Anteil armutsgefährdeter Personen sogar 35,3 Prozent. Die Armutsgefährdung der Personen mit Migrationshintergrund ist dabei sowohl bei Männern und Frauen als auch bei allen Altersgruppen höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund.[29] Je nach Geburtsland bzw. Geburtsland der Eltern der Personen mit Migrationshintergrund bestehen große Unterschiede bei der Armutsgefährdung. Wenn das eigene Geburtsland bzw. das Geburtsland der Eltern ein anderer EU-Staat war, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 bei 17,8 Prozent und damit deutlich unter der Quote aller Personen mit Migrationshintergrund (27,8 Prozent).[30] 

Für das höhere Armutsrisiko von Personen mit Migrationshintergrund sind verschiedene Faktoren ursächlich. Hierzu zählen die im Durchschnitt geringere schulische und berufliche Qualifikation, der höhere Anteil an Personen mit fehlendem Schul- bzw. Berufsabschluss, die eingeschränkte Anerkennung von Abschlüssen, Sprachbarrieren, der zum Teil eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt und zu speziellen Hilfen zur beruflichen Eingliederung, eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsdauer bzw. unsichere Bleibeperspektiven sowie die häufigere (unfreiwillige) Ausübung von befristeten und/oder schlechter bezahlten Tätigkeiten. 

1.9 In Armut geflüchtet

Insgesamt 2,9 Millionen Menschen waren Ende Juni 2022 im Ausländerzentralregister als Geflüchtete registriert. Das sind fast eine Million mehr als noch ein halbes Jahr zuvor. Der Hauptgrund dafür ist der Krieg in der Ukraine: Seit dem Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar 2022 haben die deutschen Behörden bis Ende Juni dieses Jahres knapp 900 000 Menschen gezählt, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind.[31]

Da Flucht oft mit einem Statusverlust und prekären Aufnahmebedingungen verbunden ist, weil etwa der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt ist, wächst durch Zuwanderung zunächst die Armut in Deutschland; angesichts der deutlich erhöhten Armutsgefährdungsquoten von Geflüchteten zeichnen sich immer mehr Formen einer ethnischen Unterschichtung der in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen ab. 

Wie geflüchtete junge Menschen im deutschen Bildungssystem ankommen, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland sie leben.[32] Die jungen Geflüchteten warten oftmals lange auf den Schulstart, werden zunächst häufig in Willkommensklassen bzw. nicht altersgerecht eingeschult und besuchen vergleichsweise häufig niedrigere Schulformen. 

1.10 Behinderung als Armutsrisiko[33]

Jeder fünfte Mensch mit Behinderung ist arm in Deutschland. Menschen mit Behinderung haben ein deutlich höheres Risiko, in Armut abzurutschen als Menschen ohne Behinderung. Auch die Quote arbeitsloser Menschen mit Behinderung (11,2 Prozent in 2019) ist fast doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote (6,5 Prozent in 2019).[34] Ursachen dafür sind Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, schlechtere Bildungsabschlüsse und Erwerbsminderungen. 

Behinderte Menschen werden nicht nur auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, sondern auch von sozialer Teilhabe ausgeschlossen.[35] Dies zeigt sich besonders deutlich bei Menschen mit Behinderung, die überdurchschnittlich oft alleine leben und durch fehlendes Geld für Kultur, Freizeit und Erholung exkludiert werden. Die Problematik betrifft auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Sorgende durch die oftmals mangelhafte Vereinbarkeit der Sorgearbeit mit einer einkommenssichernden Berufstätigkeit.

1.11 Armut macht einsam

Armut berührt auch die soziale Teilhabe, etwa weil das Geld für bestimmte Aktivitäten fehlt. Durch die mangelnde Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eingeschränkten Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten ist das Risiko armer Menschen, einsam zu sein oder zu werden, deutlich erhöht.[36] Analysen auf Grundlage des Socio-Economic Panel 2017 (SOEP) zeigen, dass sich 33 Prozent der Personen in von Armut betroffenen Haushalten einsam fühlen, gegenüber 18 Prozent bei nicht von Armut betroffenen Haushalten.[37] Weitere Studien weisen darauf hin, dass die Unfreiwilligkeit der erlebten Einsamkeit, der Mangel an sozialen Kontakten und daraus resultierender anhaltender Stress zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen (siehe auch 1.6)[38]. 
Da Armut gesellschaftlich stigmatisiert wird und schambesetzt ist, ist gesellschaftlicher Ausschluss und soziale Isolation eine schleichende Folge der Armut. Sie führt dazu, dass das Ergreifen von Hilfen zur Bewältigung der entstehenden Probleme den Betroffenen schwerfällt.[39] Simulationsrechnungen zu verdeckter Armut führen an, dass zwischen 34 und 44 Prozent der Berechtigten auf staatliche Unterstützung verzichten – mehr als jeder Dritte.[40] Es wird deutlich, dass das Lebensgefühl von Menschen mit Armutserfahrung stark von Verunsicherung, Scham und Schuld geprägt ist. 

1.12 Armut macht wohnungslos

Teilweise geraten Menschen sehr plötzlich in extreme Armut und verlieren ihre bisherigen Existenzgrundlagen – dieses Phänomen trifft auch immer wieder Familien mit Kindern: So können z. B. der plötzliche Verlust eines Jobs, entstandene Mietrückstände, Pfändungen und Räumungsklagen auch bei Familien schnell zu Obdach- und Wohnungslosigkeit führen. In dieser prekären Situation eine neue Bleibe zu finden, ist auf dem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt schwer, wo Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Arbeitsmigrant*innen, Rentner*innen, Arbeitssuchende, Geflüchtete, Studierende und Auszubildende um bezahlbaren Wohnraum konkurrieren.[41] Der Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zeigt, dass innerhalb ihrer Klient*innenschaft zwar Haushalte ohne Kind(er) insgesamt seltener akut von Wohnungslosigkeit betroffen sind, besorgniserregend ist jedoch, dass es bei den beratenen Haushalten mit Kind(ern) 2020 in 41,4 Prozent um Fälle akuter Wohnungslosigkeit handelt und bei weiteren 20,7 Prozent Wohnungslosigkeit unmittelbar droht.[42] 

Darüber hinaus lässt sich in einigen Großstädten beobachten, dass Familien mit ihren Kindern auf der Straße oder in Autos einen Schlafplatz finden und vollkommen aus dem System von Hilfeleistungen herausfallen. Auch die vom DJI bereits 2017 errechnete Zahl von 37.000 Straßenjugendlichen gehört in diesem Kontext und ist besorgniserregend. 

Insgesamt muss festgehalten werden, dass Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen ökonomischen und sozialen Ausgangssituationen konfrontiert sind. Diese nehmen Einfluss auf das jeweilige Entwicklungspotenzial der jungen Menschen und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Kindheit und Jugend ist folglich nicht gleich Kindheit und Jugend.

Obgleich viel zu Armut bekannt ist, geraten aus Sicht der AGJ bislang vor allem Resilienzfaktoren zu wenig in den Blick. Über soziale Aufstiegsmöglichkeiten aus der Subjektperspektive der Adressat*innen ist noch immer zu wenig bekannt. Es ist notwendig, besser zu verstehen, was Familien dabei hilft, die sozialen Chancen ihrer Kinder zu erhöhen, mit ihnen gemeinsam der schwierigen sozioökonomischen Lebenslage und/oder den prekären familiären Verhältnissen zu entwachsen.[43] Kleinräumliche (z. B. quartiersbezogene) Auswertungen sozialer Problemlagen können helfen, um Entscheidungen über sozialpolitische Maßnahmen zu treffen und die Effekte von deren Umsetzung zu beobachten. 

2. Wie wir in der Kinder- und Jugendhilfe auf Armut reagieren 

Wie beschrieben sind die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Angebote aufgefordert, ihren je handlungsfeldspezifischen Beitrag zur Armutsprävention und -bekämpfung zu leisten. Dabei ist es wichtig, dass die Qualität und Quantität der Angebote sich nach den Bedarfen der armutsbetroffenen Adressat*innen richten. Dabei muss Armut als strukturelles Problem wahrgenommen werden, die Bedarfe der Adressat*innen müssen anwaltschaftlich vertreten und auch in andere Ressorts getragen werden. 

Im Folgenden werden allgemeine Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wie beispielsweise die Jugendhilfeplanung, der Anspruch der Adressat*innenbeteiligung und die Vernetzung beschrieben und kritisch beleuchtet. Zuvor folgt der Blick auf einzelne Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und deren Aufgaben im Kontext von Armutsprävention bzw. armutssensiblem Handeln. 
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe und ihr Beitrag im Kontext Armut:

2.1 Frühe Hilfen 

Frühe Hilfen sind durch ihre präventive Ausrichtung und ihre Lotsenfunktion zu weiterführenden Unterstützungsangeboten zentrale Anlaufstellen für Familien in Armutslagen. Neben der finanziellen Unterstützung benötigen Familien in Armutslagen für eine förderliche Entwicklung auch die Stärkung der Eltern und deren familiärer Ressourcen. 

Forschungsergebnisse des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH), so z. B. die bundesweit repräsentative Studie zur Verteilung von Belastungsfaktoren in Familien mit Kindern bis drei Jahre und zur Inanspruchnahme von psychosozialen Angeboten im Studienprogramm „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“[44], zeigen, dass familiäre Belastungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Armut stehen. Beispielsweise sind Familien in Armutslagen, die Sozialleistungen beziehen, deutlich häufiger als andere Familien von mehreren psychosozialen Belastungen gleichzeitig betroffen. Die Studie zeigt allerdings auch, dass weniger als ein Fünftel dieser Zielgruppe von Angeboten Früher Hilfen erreicht wird. Der Anspruch der Frühen Hilfen, passgenaue, nicht-stigmatisierende, niedrigschwellige, zuverlässige und armutssensible Unterstützungsleistungen anzubieten, ist bislang somit gerade für Familien in Armut nur unzureichend eingelöst worden.

Wenn Frühe Hilfen ihre Lotsenfunktion verbessern, dann können Fachkräfte Familien in Armutslagen nicht nur nötige Informationen vermitteln, sondern als Vertrauenspersonen auch den Zugang zu geeigneten Unterstützungsangeboten erleichtern. Dies setzt bei Fachkräften Wissen über vorhandene Hilfs- und Unterstützungsangebote voraus.[45]

2.2 Familienbildung

Für Familien, deren Leben von Armut und existenziellen Ängsten geprägt ist, stellt die Bewältigung des Familienalltags zunehmend eine Herausforderung dar.[46] Angebote der Familienbildung wie Elternkurse und Familienzentren sind hierbei eine wichtige Unterstützung. Die Ausrichtung und Ausgestaltung der Familienbildung ist bundesweit jedoch sehr unterschiedlich. Fast alle Bundesländer fördern durch Landesprogramme oder (kommunale) Modellprojekte Familienzentren, in einigen Bundesländern gibt es für „Familien in besonderen Lebenslagen“[47], zu welchen auch von Armut bedrohte bzw. betroffene Familien gehören, eine Kostenerstattung bei Elternkursen oder auch für Familienfreizeiten. So erfreulich diese Zuschüsse sind, so kritisch ist auch die dadurch entstehende Segregation zu bewerten. 

Aufsuchende und niedrigschwellige Ansätze sind erforderlich, um Familien zu erreichen und die Einbindung in Präventionsketten48 (Schnittstelle]n zu Frühen Hilfen, Kinderbetreuung und Erziehungsberatung) zu ermöglichen. Eine Fokussierung auf Ressourcenorientierung und eine Begleitung bei Bildungsübergängen und kritischen Lebensereignissen macht es in der Zusammenarbeit mit Eltern möglich, Auswirkungen von Armut abzumildern. 

2.3 Familienerholungsmaßnahmen 

Armutsbetroffene Familien können sich in der Regel finanziell keinen Urlaub leisten. Die Angebote der Familienerholung nach § 16 SGB VIIII bieten Urlaub für Familien mit Kindern an und sichern Familien die Möglichkeit für Gespräche zu Erziehungsfragen sowie allgemeiner Sozialer Beratung. 

Ein Urlaub in einer Familienferienstätte sorgt für Entlastung bei der Kinderbetreuung, gleichzeitig werden neben Freizeitangeboten mit den Kindern auch Bildung und Beratung angeboten. Die Ferienstätten bieten zudem die Vermittlung von Anschlussberatung in der jeweiligen Region an.  

Die Maßnahmen nach § 16 SGB VIII sind nicht mit einem Rechtsanspruch hinterlegt; Länder und Kommunen behandeln die Finanzierung überwiegend als freiwillige Leistung. Viele Familien benötigen eine Unterstützung bei der Finanzierung des Teilnahmebeitrages, da sie nicht alle Kosten selbst tragen können. Diesen Bedarf hat vor allem die stark gestiegene Zahl von teilnehmenden Familien im Rahmen des Corona-Aufholprogramms gezeigt, das Familien einen Zuschuss gewährte. 

Die Förderung der Familienerholung muss über die Kommunen und Länder, die sich in den letzten Jahren immer mehr aus der Förderung zurückgezogen haben, dauerhaft gesichert werden. Dann kann Familienerholung als regelhaftes Angebot für armutsgefährdete und von Armut betroffene Familien gesichert werden und Eltern wie Kindern einen Anspruch auf bezahlbaren Urlaub sichern. Insofern plädiert die AGJ dafür, kommunal den Ausbau solcher Angebote zu fördern und niedrigschwellige Zugänge zu diesen zu sichern.

2.4 Kindertagesbetreuung

In der Kindertagesbetreuung stellen sich die ersten Weichen für soziale Teilhabe von Kindern und für den weiteren Bildungsweg. Kindertagesbetreuung hat somit in den letzten Jahren berechtigterweise einen hohen Stellenwert als Bildungsort gewonnen. Gleichzeitig ist Kindertagesbetreuung notwendig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und leistet damit einen Beitrag zur Armutsprävention. 

Durch die Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel und hoher Nachfrage von Kindertagesbetreuung – insbesondere im U3-Bereich – bekommen derzeit nicht alle anspruchsberechtigten Kinder einen Platz.[49] Vor allem Eltern mit niedrigen Bildungsabschlüssen (mit Hauptschulexamen oder ohne Schulabschluss) nutzen deutlich seltener eine Kindertagesbetreuung für ihre unter-dreijährigen Kinder als Familien mit mittleren oder höheren Abschlüssen.[50] 

Die Suche nach einem geeigneten Platz für die Betreuung des Kindes ist mit Barrieren verbunden: Geld, Sprachkenntnisse, bürokratische Anmeldeprozeduren, Anmeldefristen und Wartelisten sind für viele Eltern Zugangshürden. Auch Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund sind in Kindertageseinrichtungen unterrepräsentiert – allerdings nur dann, wenn beide Eltern einen Migrationshintergrund haben.[51]

Der Zugang zu qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung ist selektiv eingeschränkt – Kinder aus privilegierteren Lebensumständen sind oft im Vorteil. Der Bildungserfolg steht somit auch in der Kinder- und Jugendhilfe in engem Zusammenhang mit dem Bildungshintergrund und Einkommen der Eltern.[52] Bildungsbenachteiligung wird somit bereits in der Kindertagesbetreuung reproduziert. So gibt es in Kindertageseinrichtungen in belasteten Sozialräumen einen erheblich höheren Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf u. a. in der sprachlichen Bildung – gleichzeitig gibt es weniger Kinder mit einem Anspruch auf Vollzeitbetreuung, sodass die personelle Ausstattung in Gegensatz zu einer Einrichtung in privilegierten Stadtteilen deutlich schlechter ist.[53] Die Qualität der Kindertagesbetreuung ist dort deutlich besser, wo auch die Bedingungen des Sozialraums förderlicher sind. 

Neben dem Zugang zur Kindertagesbetreuung erweist sich auch die Qualität der Kindertagesbetreuung als armutsrelevant. Denn armutsbetroffene Kinder profitieren besonders von einer guten Kindertagesbetreuung, da diese vielfach in der frühen Kindheit eine prägende Institution ist.[54]

Mehrsprachige Informationen, leichtere Antragstellung auf Förderung oder unbürokratische Hilfe und Unterstützung der Eltern, die eine Kindertagesbetreuung suchen, helfen den Rechtsanspruch für Kinder zu realisieren. Solange es Städten und Gemeinden aber nicht gelingt, den Platzbedarf zu decken, geht der „Kampf um einen Kitaplatz“ weiterhin größtenteils zu Lasten armutsgefährdeter und benachteiligter Familien. Der Krieg in der Ukraine und der damit einhergehende Bedarf weiterer Kita-Plätze und die Auswirkungen der Corona-Krise verschärfen die Situation noch einmal deutlich. 

Um die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung voranzutreiben, müssen die Angebote auskömmlich finanziert, bundesweit vergleichbare Standards geschaffen und Plätze ausgebaut werden. Unter dem Gesichtspunkt „Ungleiches ungleich behandeln“ sollten Qualität und quantitativer Ausbau in den von Armut geprägten Sozialräumen besonders und deutlich verbessert gefördert werden.

2.5 Kita-Sozialarbeit 

Das Konzept der bislang nicht flächendeckend umgesetzten Kita-Sozialarbeit sieht unterstützende Beratung und Begleitung für Familien vor. Die Erzieher*innen in den Einrichtungen werden durch eine zusätzliche Fachkraft mit sozialarbeiterischer/sozialpädagogischer Qualifikation unterstützt, die den Familien niedrigschwellig Beratung und Begleitung anbieten. Für Familien und Kinder in Armutslagen wird damit bei Bedarf und auf Wunsch eine persönliche Begleitung zur Bewältigung ihrer persönlichen und familiären Anforderungen gesichert. Familien werden über ihre Ansprüche auf Leistungen informiert und beraten. Sie erhalten Gelegenheit zum Austausch mit anderen Familien, können die Angebote in der ihnen bekannten Kindertageseinrichtung wahrnehmen und müssen die oft hohe Schwelle zu unbekannten Beratungsstellen und Behörden nicht alleine bewältigen. Mit dem Angebot der Kita-Sozialarbeit bekommen von Armut betroffene Familien ein sicheres Angebot für eine Inanspruchnahme aller ihnen zustehenden finanziellen Unterstützungsleistungen als auch pädagogische Begleitung und psychosoziale Beratung. 

Fachkraftstellen für Kita-Sozialarbeit konnten bisher überwiegend nur im Rahmen von Modellprojekten finanziert werden; eine Etablierung solcher Stellen in Kindertageseinrichtungen ist eine notwendige Maßnahme, um Armutsprävention in Kindertageseinrichtungen als Regelangebot zu sichern. Kita-Sozialarbeit muss als Regelangebot ausgebaut werden.

2.6 Offene Kinder- und Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche in Armutslagen stellen eine besonders wichtige Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dar. Aufgrund ihrer sozialen Lagen sind sie seltener als andere Jugendliche in Vereine oder Jugendverbände eingebunden.[55] Die Offene Kinder- und Jugendarbeit muss einerseits gerade für Kinder- und Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen sozialintegrativ wirksame Anerkennungs- und Beteiligungskontexte öffnen, andererseits aber auch für Jugendliche aus anderen Lebenswelten attraktive Angebote machen, um sozialen Spaltungstendenzen entgegenzuwirken. 

Praxen, Stärken und Potenziale von Selbstorganisation und Lebensbewältigung werden z. B. bei jungen Menschen aus Armutslagen verkannt und ihnen die benachteiligenden Lebensverhältnisse als ihr Defizit zugeschrieben.[56] Es gilt somit, in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit benachteiligte junge Menschen noch mehr in den Blick zu nehmen und ihre Potenziale besser zu erkennen, zu fördern, zu begleiten und sich zudem stärker für diese Gruppe im Rahmen einer ressortübergreifenden Jugendpolitik einzusetzen. 

2.7 Jugendverbandsarbeit 

Jugendverbände sind Orte des solidarischen Miteinanders und schaffen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mitzuentscheiden und ihre Ideen einzubringen. Ebenso sind Jugendverbände politische Orte, die parteiisch gegenüber jungen Menschen sind. Jugendverbände schaffen Räume, in denen sich Jugendliche kritisch über diese Gesellschaft bilden können und befähigen junge Menschen, für ihre eigenen Interessen einzustehen. Als demokratische Struktur können sie außerdem die Meinungen und Positionen ihrer Mitglieder bündeln und ihnen Gewicht verschaffen, also auch unmittelbar unabhängige Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen sein. Ein zentraler Bildungsaspekt ist, Ungleichheiten und Ungerechtigkeit zu erkennen und gemeinsam dagegen anzukämpfen. Dazu gehört auch, mit dem Klischee zu brechen, dass Armut individuelle Gründe hat. 

Jugendverbandsarbeit kann auf Grund ihrer Struktur und ihrer politischen Bildungsarbeit ein Bewusstsein für Armut schaffen und nach außen und innen vertreten. Innerhalb der Kinder- und Jugendverbände ist armutssensibel zu überprüfen, ob es ihnen angesichts eher homogener Gruppenstrukturen durchgehend gelingt, armutsbetroffene junge Menschen zu erreichen, um hierüber in ihre Angebote integrieren zu können. 

2.8 Jugendsozialarbeit 

Eine besondere Rolle spielt auch die Jugendsozialarbeit, deren Auftrag ganz explizit der Ausgleich sozialer Benachteiligungen sowie die Unterstützung der schulischen und beruflichen Ausbildung, bzw. der Eingliederung in die Arbeitswelt ist. Gerade die gezielte Begleitung junger Menschen außerhalb der Systeme der formalen Bildung leistet einen wichtigen Beitrag, um junge Menschen unter Berücksichtigung aller ihrer Entwicklungsaufgaben auf ihrem Weg in die ökonomische Selbständigkeit zu unterstützen. Auch Schulsozialarbeit muss in diesem Kontext gestärkt werden, da sie junge Menschen in ihrem schulischen Alltag begleitet und niedrigschwellig berät sowie ihre soziale Integration stärkt und die Angebote die sozialen Kompetenzen junger Menschen fördern. Schulsozialarbeit leistet damit einen Beitrag zur sozialen Teilhabe und Chancengerechtigkeit im Schulsystem. 

Aber auch Angebote wie das Jugendwohnen, welches jungen Menschen neben einem Dach über dem Kopf vor allem Berufs- und Lebenshilfen, vielfältige Freizeit- und Bildungsangebote sowie Beratungsangebote durch qualifizierte pädagogische Mitarbeiter*innen bietet, sind für junge Menschen in Armutslagen eine große Stütze. 

Die Jugendsozialarbeit übernimmt zudem an vielen Schnittstellen eine wichtige Vermittlungsrolle ein. Sie kooperiert eng mit Schule, Ausbildung und Arbeitswelt und den entsprechenden Akteuren. Dies gilt es zu stärken, und Jugendsozialarbeit ist in ihrer Bedeutung auch für Armutsbekämpfung anzuerkennen und gut auszustatten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade die Jugendsozialarbeit an vielen Orten immer stärker unter Druck gerät.[57]

2.9 Beistandschaften 

Die Kinder- und Jugendhilfe hat auch die Aufgabe, Alleinerziehende bei Verbesserung der finanziellen Situation in ihrem Haushalt zu unterstützen. Für die Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt können Alleinerziehende eine Beistandschaft beantragen (§ 1712 ff. BGB) und haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§ 18 Abs. 1 SGB VIII). Im Jahr 2018 wurden 505.809 Kinder durch Beiständ*innen in Jugendämtern und vereinzelt von freien Trägern unterstützt.[58] Beistandschaften mit ihrer Konstruktion der gesetzlichen Vertretung des Kindes zeichnen sich durch Parteilichkeit aus. Die Jugendämter berechnen die Unterhaltsansprüche regelmäßig nicht in einem anwaltlichen Verständnis, sondern bemühen sich um das korrekte Errechnen des geschuldeten Betrags. Die Unterhaltsschuldner*innen sind nicht Adressat*innen, die Befähigung zur Zahlung von Kindesunterhalt gehört nicht zu den Aufgaben des Jugendamts. Noch größeres Hindernis bei der Reduzierung von Armut durch Kindesunterhalt ist allerdings, dass die eingehenden Unterhaltszahlungen – in der Regel bis auf den letzten Cent – auf die Transferleistungen angerechnet werden und damit bei bestehender Armut den Sozialleistungsträgern und gerade nicht den Kindern der Alleinerziehenden zugutekommen. 

Erst wenn in Deutschland wie international zunehmend geregelt eingehende Kindesunterhaltszahlungen nicht in Abzug gebracht werden, wenn staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt gezahlt werden, wird Kindesunterhalt einen Beitrag zur Reduzierung von Armut leisten können. Da Alleinerziehende und ihre Kinder besonders schwer von Armut betroffen sind, ist dies ein überfälliger Schritt, der um die prioritäre Vermittlung von Plätzen der Kindertagesbetreuung und Arbeitsvermittlungsangebote für Alleinerziehende ergänzt werden müsste.

2.10 Hilfen zur Erziehung 

Ziel von Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) ist es, die Lebenssituation von Minderjährigen in deren Familien zu verbessern bzw. eine Besserung der gesamten Familiensituation herbeizuführen. 
Die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen, dass mehr als jede zweite Familie, für die 2019 eine Erziehungshilfe (ohne Erziehungsberatung) neu gewährt wurde, auf Transferleistungen[59] angewiesen ist. Zudem sind bestimmte Lebens- bzw. Familienkonstellationen, der Familienstatus Alleinerziehend oder ein Migrationshintergrund statistisch mit einem höheren Hilfebedarf und einer damit einhergehenden Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung verbunden.

Folgende Handlungsbedarfe sind aus Sicht der AGJ besonders herauszuheben:

In dem Kontext der besonders von Armut gefährdeten Adressat*innengruppen, sind Care Receiver*innen und Care Leaver*innen verstärkt in den Blick zu nehmen.[60]

Die Phase des Leaving Care – dem Verlassen einer stationären Kinder- und Jugendhilfe – ist von besonderer Relevanz für die Biografien der betroffenen jungen Menschen, da sich dieser Lebensabschnitt oftmals als prekär und risikobehaftet darstellen kann, was bereits in der Situation der Care-Receiver*innen seinen Anfang nimmt.[61] Diese gesamtgesellschaftlich kleine Gruppe wird armutspolitisch bislang übersehen, obgleich viele Care Leaver*innen im Vergleich zu Gleichaltrigen über geringere soziale und materielle Ressourcen verfügen und damit ein erhöhtes Armutsrisiko haben als die, die in ihren Elternhäusern aufgewachsen sind.[62]

Mit der Reform des SGB VIII durch das KJSG hat der Bundesgesetzgeber anerkannt, dass eine bessere, verbindliche Gestaltung des Leaving Care auf kommunaler Ebene realisiert werden muss, um der hohen Armutsgefährdung dieser jungen Menschen zu begegnen und gleichberechtigte soziale Teilhabechancen zu ermöglichen. Das KJSG hat das Potenzial, den Prozess des Leaving Care deutlich positiv zu verändern. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist gefordert, die neuen rechtlichen Regelungen vor Ort durch die Weiterentwicklung der Hilfeplangespräche und Unterstützungsprozesse, den Ausbau ambulanter und stationärer Erziehungshilfen als Orte der Ermöglichung von Bildungsprozessen, eine stärkere Öffnung der stationären Einrichtungen in den Sozialraum umzusetzen. Nur mit ihren kommunalen Partnern wird es gelingen, die notwendige, bedarfsgerechte Infrastruktur für junge Erwachsene ressortübergreifend zu schaffen. Hierfür ist eine inklusive und vernetzte Jugendhilfeplanung ein Schlüsselfaktor.[63]

Die Gewährungspraxis der Hilfen zur Erziehung ist armutssensibel zu überprüfen. 

Die Ursachen müssen verstärkt in den Blick genommen werden, warum Alleinerziehende eher intervenierende Hilfen, zusammenlebende Eltern eher niedrigschwellige bzw. beratende Hilfen erhalten.[64] Gerade auch Wahrnehmungs- und Definitionsmuster von Fachkräften des ASD, damit ggf. verbundene Zuschreibungen (z. B. für den Status Alleinerziehend) und Handlungsmuster können Einfluss auf die Gewährungspraxis von Hilfen zur Erziehung haben und sollten regelmäßig kritisch hinterfragt und (im Team) reflektiert werden. Dies gilt auch mit Blick auf die Passgenauigkeit der Angebotsstruktur in Bezug auf die Bedarfslagen der Adressat*innen. Zudem ist es unabdingbar, dass in der Praxis der Hilfen zur Erziehung die durch das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gestärkten Beratungs- und Beteiligungsansprüche von jungen Menschen und ihren Eltern sowie die sozialräumliche Angebotsstruktur schnellstmöglich umgesetzt werden. 

Besonders Erziehungsberatungsstellen als niedrigschwelliges Angebot sind für armutsgefährdete Familien stärker zu öffnen. 

Erziehungsberatungsstellen haben durch ihre gesetzlich festgelegte Zweckbestimmung und inhaltlich-strukturelle Ausgestaltung eine bedeutende Lotsenfunktion: die Berater*innen können Familien in Armutslagen nicht nur frühzeitig nötige Informationen vermitteln, sondern als Vertrauenspersonen auch den Zugang zu geeigneten, auch ressortübergreifenden Unterstützungsangeboten (z. B. aus dem Gesundheitswesen) erleichtern. Flächendeckend sollten daher Strategien zur stärkeren Öffnung der Erziehungsberatungsstellen für Familien in besonders schwierigen Lebens- und Benachteiligungssituationen entwickelt werden, um die Angebote noch passgenauer, nicht-stigmatisierend, zuverlässig, niedrigschwellig und vor allem armutssensibel zu gestalten. Nur so werden Berater*innen in die Lage versetzt, kompetent auf die betroffenen Familien zuzugehen und über die nötigen Kenntnisse vorhandener Hilfs- und Unterstützungsangebote zu verfügen. 

3. Übergreifende Prinzipien der armutssensiblen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Um in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fachlich angemessen mit den durch Kinder-, Jugend- und Familienarmut entstehenden Problemen umgehen zu können, bedarf es armutssensibler Fachkräfte, Teams und Einrichtungen. Armutssensibilität meint die Fähigkeit, in Situationsanalysen Armut in ihrer gesamten Komplexität kritisch reflektierend in den Blick zu nehmen und daraus Handlungen entwerfen, Bildungs- bzw. Beteiligungs- und Hilfeprozesse initiieren und Arbeitsbündnisse eingehen und gestalten zu können. Nachfolgend skizziert die AGJ übergreifende Prinzipien armutssensibler Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. 

3.1 Anforderungen an Qualifizierung und Fachlichkeit im Umgang mit Armut von jungen Menschen und ihren Familien

Armutssensibilität beginnt mit der Vermittlung und Aneignung erforderlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums, der Berufseinmündungsphase sowie der Fort- und Weiterbildung von Fachkräften. Entlang dieser Qualifizierungsebenen stellen sich Anforderungen an die Bildungsprozesse der Fachkräfte, um Armutssensibilität als fachliches Handeln zu ermöglichen. 

Der Umgang mit armutsbetroffenen Adressat*innen bezieht sich nicht nur auf einzelne Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien, sondern auch auf Gruppen, Netzwerke oder Quartiere. Eine kritische Reflexionsfähigkeit bezieht sich darauf, dass die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Menschen leben und unter denen Kinder- und Jugendhilfe agiert, immer mit in die Planung, Konzeptualisierung und Umsetzung von Angeboten einbezogen werden müssen. In der Bekämpfung von Armutslagen ist dies wichtig, da die aus ihr möglicherweise entstehenden Benachteiligungen, Ausgrenzungen, Probleme, Erkrankungen etc. zwar pädagogisch begleitet und bearbeitet werden können, das Armutsphänomen selbst aber nur politisch bekämpft werden kann. Armutsbekämpfung bedeutet also auch immer, Strukturen in den Blick zu nehmen und sie verändern zu wollen. Damit wird deutlich, dass einzelne Mitarbeiter*innen hier angesichts widersprüchlicher Anforderungen an ihre Grenzen kommen können und dass armutssensibles Handeln immer auch eine Team- und Organisationsaufgabe darstellt. Konsequent ist es, von einer armutssensiblen Qualifizierung der Hilfesysteme insgesamt zu sprechen, in dem Sinn, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe – aber nicht nur sie – dazu beitragen müssen und darauf ausgerichtet sind, sich dermaßen förderlich für Kinder und Jugendliche darzustellen, dass durch sie Lebenschancen einengende Teufelskreise und „Armutskarrieren“ unterbrochen sowie Möglichkeitsräume für soziale Teilhabe und Integration eröffnet werden. Die Notwendigkeit für politisches Handeln ist damit nicht außer Kraft gesetzt.

Eine armutssensible Grundhaltung ist Voraussetzung dafür, dass die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Akteure auf allen Handlungsebenen als Ehrenamtliche, hauptamtliche Fachkräfte und Leitungsverantwortliche armutspräventiv handeln können. Dazu müssen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den Qualifizierungsprozessen fortlaufend reflektiert und im Rahmen von Studium, Ausbildung und Fortbildung differenziert gestaltet werden.

3.2 Beteiligung und Repräsentanz von Armutsbetroffenen

Mit dem besonderen Schwerpunkt der „Kinder- und Jugendbeteiligung“ auf allen Ebenen sind insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, aber auch die Hilfen zur Erziehung mit ihren gesetzlichen Festschreibungen im SGB VIII gefragt. Hierbei sollte es um die aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen in relevante Entscheidungsprozesse65 gehen. Zwar wird in den Kinder- und Jugendvertretungen inzwischen einerseits weit häufiger der Querschnitt der jungen Bevölkerung entlang der Dimensionen Alter, Geschlecht, Bildung und soziale Zusammensetzung usw. abgebildet als dies noch vor Jahren der Fall war.[66] Andererseits ist die Vertretung verschiedener benachteiligter Gruppen von jungen Menschen immer noch unzulänglich.[67] Dies trifft auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, aus benachteiligten Sozialräumen und bildungsbenachteiligten Schichten zu. Auch junge Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen finden oft keinen Zugang zu strukturellen Beteiligungsformaten. Zudem wird das gesellschaftliche Engagement junger Menschen aus Armutslagen oftmals verkannt und ihre Ansätze von Engagement nicht gesehen.[68] 

Allen jungen Menschen soll die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden. Der finanzielle Aspekt ist ein wesentlicher negativer Faktor für die niedrigschwellige Bereitstellung verschiedener Angebote in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, der sich besonders auf den Zugang benachteiligter Gruppen auswirken kann. Zudem ist das Scheitern der Einbindung verschiedener Zielgruppen auch auf den fehlenden Willen aller Beteiligten und bestehender Zugangsbarrieren zurückzuführen. Beteiligungsprozesse – sei es im Jugendverband, in Einrichtungen und Diensten oder in kommunalen Gremien – müssen so ausgestaltet sein, dass Armut kein Hindernis für die Mitwirkung ist. 

3.3 Jugendhilfeplanung und Vernetzung

Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Planungsverantwortung dazu verpflichtet, Einrichtungen und Dienste so zu planen, „dass insbesondere junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden“ (§ 80 SGB VIII). 

Um den komplexen Problemlagen im Kontext von Armut nachhaltig begegnen zu können, haben sich ressort- und institutionsübergreifend abgestimmte Strategien der Kommunen als wirkungsvoll erwiesen – die integrierte, strategische Sozialplanung. Integrierte Gesamtstrategien[69] bedingen den Aufbau von Präventionsketten, die auf kommunaler Ebene den Rahmen schaffen, um das vielfältige Unterstützungsangebot öffentlicher und freier Träger besser aufeinander abzustimmen und zu verknüpfen. 

Da Verzahnung und Vernetzung im Sozialraum ein entscheidendes Kriterium ist, müssen die vorhandenen Daten der Bevölkerungsstatistik, der Sozial- und Jugendämter und der Arbeitsagentur genutzt werden, um möglichst hochauflösend Stadtgebiete zu identifizieren, in denen sich Armutslagen verstärkt abbilden oder abbilden werden. Bereits die für die Jugendhilfeplanung erforderlichen Datengrundlagen können jedoch nicht überall als gegeben vorausgesetzt werden. 

Darüber hinaus müssen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Armutslagen in allen Politikbereichen mitgedacht und ihre Interessen und Bedürfnisse erfragt werden. Die Kinder- und Jugendpolitik muss dies dann in anderen Ressorts zur Geltung bringen. Als ein Ansatz, um die Beteiligung und Repräsentanz von jungen Menschen über die Ressorts hinweg zu stärken, kann die Entwicklung einer armutssensiblen Eigenständigen Jugendpolitik auf allen politischen Ebenen beispielhaft gesehen werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist gefordert, ihre Anwaltsfunktion auch über die Jugendhilfepraxis in die integrierte Sozialplanung oder weiter fortbestehende getrennte kommunalen Planung einzubringen, die Bedarfe aller jungen Menschen und ihrer Familien sowie in benachteiligten Lebenssituationen gegenüber kommunalen Akteuren zu vermitteln und Mitsprache- und Anhörungsrechte bei Planungen anderer Ressorts deutlich einzufordern.[70] 

4. Forderungen

4.1 Die Kindergrundsicherung als zentrales bundespolitisches Vorhaben zur Bekämpfung von Kinderarmut

Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode sieht nichts weniger als einen „Neustart der Familienförderung“ vor und meint damit die Reformierung und Bündelung der bisher bestehenden familienpolitischen Leistungen. Monetäre Unterstützungsleistungen wie das Kindergeld, auf Kinder abzielende Leistungen aus dem SGB II/XII, der Kinderzuschlag sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) sollen in einer Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll aus zwei Elementen bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.[71]

Die AGJ begrüßt das Vorhaben, eine Kindergrundsicherung einzuführen, weil sie darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sieht. Die Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen – die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben – in eine neue transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen. Damit erhalten auch deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die weitestgehende finanzielle Unterstützung. Zugleich stellt die Kindergrundsicherung einen (vorsichtigen) Ansatz zur Umverteilung und damit zur Herstellung von etwas mehr sozialer Gerechtigkeit dar. 

Entscheidend wird sein, wie die Kindergrundsicherung konkret umgesetzt wird.[72] Dazu besteht eine Vielzahl möglicher Modelle, so etwa vom Bündnis Kindergrundsicherung, von der Bertelsmann Stiftung („Teilhabegeld“), der SPD, der Linken, den Grünen, der FDP und dem DGB. 

Aus Sicht der AGJ bestehen folgende Mindestanforderungen an die Kindergrundsicherung:

Das Kind ist Anspruchsinhaber*in.

Im Sinne seiner rechtlichen Subjektstellung soll das Kind selbst direkt anspruchsberechtigt sein. Damit wird dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums einer*s jeden Bürgers*in Rechnung getragen. Dieser Anspruch leitet sich bei Kindern nicht über ihre Eltern ab, sondern gilt unmittelbar.[73] 

Die Kindergrundsicherung muss bedarfsgerecht und sozial gerecht ausgestaltet sein.

Die Höhe der Kindergrundsicherung muss auf Basis eines konsistenten Verfahrens zur Erfassung der realen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ermittelt werden. Daran fehlt es bisher. Die AGJ begrüßt es daher, dass sich die Regierungskoalition die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums zum Ziel gesetzt hat und dabei junge Menschen beteiligt werden sollen. Aus Sicht der AGJ kann eine solche Neuberechnung nur eine deutliche Erhöhung der materiellen Leistungen als Voraussetzungen für soziale Teilhabe zur Folge haben. Dafür ist entscheidend, dass dabei sowohl der sächliche Bedarf als auch der Bedarf für ein angemessenes Maß an soziokultureller Teilhabe derart berücksichtigt wird, dass Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, ein gutes Leben selbstbestimmt leben zu können. Kinder aus Familien ohne oder mit geringem Einkommen sollen eine höhere Leistung erhalten als jene mit höherem Einkommen. Mit steigendem Einkommen wird die Leistung bis zu einem zu definierenden Mindestbetrag abgeschmolzen. Die Kindergrundsicherung muss regelmäßig an die Inflationsrate angepasst werden. Sonder- und Mehrbedarfe aufgrund individueller Bedarfssituationen – beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Behinderung, überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen oder Klassenreisen sowie Umgangsmehrbedarf in Trennungsfamilien – sind außerhalb der Kindergrundsicherung zu bedienen. 

Die Kindergrundsicherung muss unkompliziert gewährt werden.

Die Gewährung und Auszahlung muss niedrigschwellig ausgestaltet sein und in der Zuständigkeit einer Behörde liegen. Die AGJ spricht sich für eine automatische, antragslose Gewährung der Kindergrundsicherung an die Anspruchsberechtigten aus. Sollte ein Antragsverfahren unumgänglich sein, würde die geplante Ermöglichung digitaler Antragsstellung einen großen Fortschritt darstellen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht vorhandene digitale Zugänge oder Kompetenzen bei Eltern keine Barrieren darstellen. Für die Berechnung ggf. beizubringende Nachweise sind klar zu bezeichnen. Im Interesse der leistungsberechtigten Kinder ist eine vorläufige Bewilligung zumindest eines Sockelbetrags vorzusehen – unabhängig davon, ob der Grund für die Verzögerung bei den Eltern oder der Verwaltung liegt. Die Umsetzung einer Antragsstellung setzt die Wahrnehmung der Beratungspflicht (§ 14 SGB I und § 10a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) der Sozialämter voraus und auch die Kinder- und Jugendhilfe muss in die Lage versetzt werden, ihre Adressat*innen bei der Antragsstellung begleiten. 

Der Gestaltung von Schnittstellen kommt eine zentrale Bedeutung zu. 

Wesentliche Gelingensbedingung für die Kindergrundsicherung ist eine konsistente Gestaltung von Schnittstellen zu diversen Rechtskreisen, so etwa dem SGB II und XII, aber auch dem SGB III, SGB VI und SGB VII.[74] Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe verdienen die bisher unterbeleuchteten Schnittstellen zum SGB VIII verstärkte Aufmerksamkeit. Als Beispiel eines solchen Schnittstellenproblems sei hier die außerhäusliche Unterbringung genannt: Pflegeeltern erhalten Leistungen zur Deckung des mit der Betreuung eines Pflegekindes verbundenen Sachaufwands sowie für ihre Pflege- und Erziehungsleistung (§ 39 SGB VIII). Ein Teil der o.g. Leistung zum Unterhalt („Sachaufwand“) ist zweckgleich zu Bestandteilen der Kindergrundsicherung, zudem kann durch den mit der Einführung einer Kindergrundsicherung einhergehenden Wegfall des Kindergelds dieses nicht mehr nach § 39 Abs. 6 SGB VIII angerechnet oder im Sinne des § 94 Abs. 3 SGB VIII zur Kostenheranziehung verwendet werden. Aus guten Gründen wird aktuell die Abschaffung des im Rahmen der Kostenheranziehung möglichen Zugriffs auf (noch) höchstens 25 Prozent des Einkommen des Pflegekindes angestrebt.[75] Die geltenden Regelungen sind mit der Einführung des Pflegegelds so anzupassen, dass den Pflegeeltern durch den Wegfall des Kindergeldes keine finanziellen Einbußen entstehen.[76] Die AGJ warnt davor, die Klärung des Lastenausgleichs für Wohnen, Nahrung etc. auf die Einzelfallebene zwischen Pflegekind und Pflegefamilie oder auch den Träger einer Einrichtung zu verschieben, da diese die fragile Beziehung zum jungen Menschen belasten und gefährden könnte.

Die Kindergrundsicherung muss auskömmlich finanziert sein.

Fest steht: Die Kindergrundsicherung wird nicht zum Nulltarif zu haben sein. Dabei variieren die Nettokosten der bekannten Konzepte zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung je nach vorgesehener Höhe der Leistung, Kreis der Anspruchsberechtigten, Abschmelzmechanismus, in der Kindergrundsicherung aufgehenden Leistungen bzw. Anrechnung parallel weiterbestehender Leistungen zwischen 10 und 22 Mrd. Euro.[77] Auch innerhalb eines Modells sind große Spannbreiten der jährlichen Kosten möglich, z. B. in Abhängigkeit von der Höhe des Maximalbetrags, von der Abschmelzrate und vom Sockelbetrag sowie durch mögliche Arbeitsangebotsreaktionen.[78] 

Die beträchtlichen Kosten der Kindergrundsicherung gehen auch darauf zurück, dass von einer automatischen Auszahlung, d. h. einer 100-prozentigen Inanspruchnahme ausgegangen und dies mit den aktuellen Leistungen verglichen wird, welche aufgrund ihrer Komplexität und der hohen bürokratischen Hürden deutlich geringere Inanspruchnahmequoten aufweisen. Zudem werden in der Debatte um die Kosten der Kindergrundsicherung die entlastenden Effekte einer besseren monetären Absicherung von Kindern und Jugendlichen bisher nicht ausreichend berücksichtigt, das heißt bislang bleiben die monetären Folgekosten eines Aufwachsens in Armut außen vor. Nicht zuletzt ist die auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung eine Frage sozialer Gerechtigkeit – daran zeigt sich, was einer Gesellschaft Kinder wert sind.

Die Kindergrundsicherung muss mit dem Ausbau von Infrastrukturleistungen für Kinder und Jugendliche verknüpft werden.

Die Kindergrundsicherung erleichtert für Kinder und Jugendliche deren individuelle Zugänge zur sozialen Infrastruktur und damit deren gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit, Pflege, Kultur, Sport, Erholung, Verkehr etc. Der Zugang zur Infrastruktur sollte diskriminierungs- und möglichst gebührenfrei erfolgen.[79] Bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung ist daher darauf zu achten, dass es durch das Aufgehen der bestehenden monetären Leistungen für Kinder nicht zu Refinanzierungsproblemen – insbesondere auf kommunaler Ebene – von Infrastrukturleistungen kommt.

Die AGJ betont, dass es zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit eines Zusammenspiels von individuellen Geldleistungen und sozialer Infrastruktur bedarf. Geldleistungen wie die Kindergrundsicherung und Infrastrukturleistungen wie die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen daher nicht gegeneinander ausgespielt werden.

4.2 Die EU-Kindergarantie als Ansatz zur Stärkung der sozialen Infrastruktur

Die Problematik der (Kinder-)Armut und die zu ihrer Bekämpfung notwendige Stärkung sozialer Infrastruktur hat auch auf europäischer Ebene an Relevanz gewonnen. So ist eines der drei Kernziele im Rahmen des Aktionsplanes zur Europäischen Säule sozialer Rechte[80], die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, bis 2030 um 5 Millionen zu senken. Eine Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder[81], zu der sich die EU-Mitgliedsstaaten in einer Ratsempfehlung am 14. Juni 2021 verpflichtet haben.[82] Die EU-Kindergarantie zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen den (teils kostenlosen) Zugang zu einer Reihe von wesentlichen Diensten zu gewährleisten, darunter frühkindliche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. 

Für die Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten haben sich diese verpflichtet, Nationale Aktionspläne für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen. Der deutsche Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 vorgestellt und beschlossen werden. Um dafür Sorge zu tragen, dass die EU-Kindergarantie einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung leisten kann, müssen die Nationalen Aktionspläne besonders die bedürftigsten Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen, Lücken in bereits bestehenden Diensten identifizieren, messbare quantitative und qualitative Ziele formulieren und Armut als Querschnittsthema betrachten, das der ressortübergreifenden Zusammenarbeit bedarf. Aufgrund des föderalistischen Systems ist für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Kindergarantie in Deutschland zudem die Einbeziehung der Länder und Kommunen essenziell. Auch müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft in allen Stufen der Planung, Umsetzung und Überwachung einbezogen werden, um Zielgruppe und Bedarfe richtig zu erfassen. 

Damit die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Armut von Kindern und Jugendlichen insgesamt gelingen kann, müssen Dienstleistungen, die mit der Umsetzung der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie einhergehen und die Schaffung der benötigten Infrastruktur sowie die Bekämpfung des Fachkräftemangels voraussetzen, zusammen gedacht werden mit monetären Leistungen, wie zum Beispiel der Einführung einer Kindergrundsicherung (siehe 4.1).

4.3 Soziale Infrastruktur in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Teil einer sozialen Infrastruktur, mit der alle jungen Menschen und ihre Familien adressiert werden, die vor allem aber auch Kindern, Jugendlichen und Familien, die in Armut leben, erleichterte Zugänge und durch ein armutssensibles pädagogisches Konzept83 verbesserte Chancen zur Verfügung stellen sollen die Folgen der Armut bewältigen zu können. Um Armut und nicht nur ihre Folgen dauerhaft zu bekämpfen, muss die Kinder- und Jugendhilfe jedoch auch ein sozialpolitisches Mandat übernehmen, um auf kommunaler, Landes- und Bundesebene für eine Bekämpfung der Ursachen von Armut einzutreten.[84] Die Frage ist allerdings, wie das in Bezug auf Struktur, Institutionen und pädagogische Praxis aussehen kann und ob die Kinder- und Jugendhilfe dem formulierten Anspruch tatsächlich auch gerecht wird.[85] 

Darauf, dass die Leistungen und Strukturen der Daseinsvorsorge eine ausgeprägte regionale und sozialräumliche Dimension haben, hat der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht[86] mehrfach hingewiesen und erhebliche sozialräumliche Disparitäten deutlich gemacht. Angesichts der Vielfältigkeit räumlicher Disparitäten existieren für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse keine Patentrezepte, zumal die Erarbeitung entsprechender Strategien die möglichst vollständige Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten voraussetzt. Festgehalten werden kann allerdings, dass die Wege zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen länger sind, was einen unmittelbaren Einfluss auf die Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld hat. Dies macht deutlich, wie wichtig die Verfügbarkeit von Infrastruktur und Institutionen für Menschen ist. Je geringer das individuelle Einkommen, desto größer ist außerdem die Abhängigkeit von guter öffentlich bereitgestellter Infrastruktur. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Wohlfahrtspflege – und damit auch die der Kinder- und Jugendhilfe – kommt somit vor Ort eine wichtige Rolle zu: zum einen sind sie als demokratische Infrastruktur, die allen Bürger*innen gleichermaßen offensteht, Repräsentationen einer anwesenden Staatlichkeit, zum anderen sind sie wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsangebote insbesondere für Menschen, die über wenig finanzielle Ressourcen verfügen. Eine im Wohnumfeld nutzbare soziale Infrastruktur ist zudem bedeutsam für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, da dort, wo es an öffentlichen Einrichtungen fehlt, auch Ankerpunkte für bürgerschaftliches Engagement und öffentliche Mitwirkung verloren gehen.[87] 

Gemessen an dieser doppelten Bedeutsamkeit einer lokalen sozialen Infrastruktur ist die Angebotslandschaft in den Kommunen für Kinder, Jugendliche und Familien durch eine unübersichtliche Fülle, durch fehlende Abstimmung von Trägern und Institutionen gekennzeichnet. Vor allem die Platzierung von Angeboten nach finanziellen Fördermöglichkeiten ersetzt in vielen Fällen eine sozialräumlich begründete Bedarfsorientierung und damit die notwendige qualitative Besserstellung benachteiligender Sozialräume. 

Deshalb 

  • sind armutspräventive Infrastrukturen entlang der Biographie des Aufwachsens, beginnend mit den Frühen Hilfen bis hin zum gelingenden Übergang in Ausbildung, Beruf und ein selbstbestimmtes Leben vorzuhalten.
  • sind Angebote unter der konsequenten Beteiligung der Adressat*innen zu entwickeln sowie im weiteren Prozess zu beachten.
  • ist eine kommunale Koordination der Vernetzung von Trägern und Institutionen zur Entwicklung einer abgestimmten und bedarfsorientierten Präventionskette aller Beteiligten einzurichten.
  • braucht es mehr Wissen über Armutslagen, Reichtum sowie Resilienzfaktoren und hier insbesondere kleinräumliche Daten, die zur Steuerung und Berichterstattung genutzt werden können.
  • braucht es eine armutssensible und bedarfsorientiere Jugendhilfeplanung mit dem Ziel eines ämter- und institutionsübergreifenden integrierten Handlungskonzepts, das ausgehend von der Kinder- und Jugendhilfe die Bereiche Schule, Gesundheit, Stadtentwicklung, Jobcenter, Kultur und Sport einbezieht[88].
  • sollten die Einrichtungen eine Vorstellung davon haben, wie die Teilhabe aller Kinder im Sinne einer Armutsprävention in ihren Leitbildern und Handlungskonzepten verankert werden und Teilhabebarrieren abgebaut werden können.
  • müssen Fortbildungsressourcen für Fachkräfte und Trägervertretungen zum Thema Armut und armutssensibles Handeln zur Verfügung stehen.
  • werden Angebote dort verstärkt, wo Armutslagen vorherrschen. Dies betrifft z. B. die Einrichtung von Familienzentren, Familiengrundschulen, Familienbüros, Jugendzentren, Lotsendiensten an Geburtsklinken oder Arztpraxen.
  • reicht eine gute Infrastruktur und Ausstattung alleine nicht aus. Erst eine klare armutssensible Haltung von Fachkräften, Trägervertretungen und Entscheidenden in Politik und Verwaltung führt zur Chancengerechtigkeit für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. 

Die Umsetzung einer Präventionskette gegen Armut stellt die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendämter im Rahmen ihrer gesetzlichen Gesamtverantwortung (§ 79 SGB VIII) vor eine große Herausforderung. Es bedarf einer ambitionierten Gesamtstrategie von Politik, Verwaltungen und freien Trägerorganisationen, um eine armutssensible soziale Infrastruktur vor Ort zu gestalten,[89] die ein gelingendes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht – ein Aufwand, der sich lohnt.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
Berlin, 01./02. Dezember 2022

Fußnoten

[1]    Ansprechperson für dieses Positionspapier in der AGJ ist die zuständige Referentin des Arbeitsfeldes IV „Kindheit, Kinderrechte, Familienpolitik“: Eva-Lotta Bueren (mailto:eva-lotta.bueren@agj.de).
[2]     Chancengerechtigkeit bedeutet für die AGJ, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.
[3]     Statistisches Bundesamt (2022), online verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Tabellen/kindertageseinrichtungen-traeger.html;jsessionid=4F2E6C6183D7667821C77BA423BA9E3F.live712. 
[4]     Statista (2022), online verfügbar unter: de.statista.com/statistik/daten/studie/1175211/umfrage/einrichtungen-der-kinder-und-jugendhilfe-nach-bundeslaendern/.
[5]     AGJ (2021): Deutscher Kinder- und Jugend(hilfe)MONITOR 2021, Berlin. 
[6]     Vgl. BMAS (2021): Lebenslagen in Deutschland. Der sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, online verfügbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6. 
[7]     Statista (2019), online verfügbar unter: de.statista.com/statistik/daten/studie/785520/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-von-kindern-in-deutschland/. 
[8]     BAG KJS (2020): Monitor Jugendarmut in Deutschland 2020, online verfügbar unter: www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2020/10/Monitor_Jugendarmut_2020_web.pdf. 
[9]     Destatis (2020): Niedriglohnquote, online verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/niedriglohnquote.html#:~:text=2018%20bekamen%2026%2C4%20%25%20der,Teilzeit%2D%20oder%20geringf%C3%BCgig%20Besch%C3%A4ftigte%20sind. 
[10] Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) / Lenze (2021): Alleinerziehende weiter unter Druck - Bedarfe, rechtliche Regelungen und Reformansätze, online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Alleinerziehende_weiter_unter_Druck_2021.pdf. 
[11] Statistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2019. Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 5.5 „Familien (dar. mit Kindern unter 18 Jahren) nach Gebietsstand und Jahren (ab 1996)“, Wiesbaden.
[12] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2021): Allein oder getrennterziehen – Lebenssituation, Übergänge und Herausforderungen. Monitor Familienforschung, Ausgabe 43 (07/2021), S. 8, 56.
[13] Mikrozensus (2018).
[14] Socio-Economic Panel (2017).
[1]5 EU-SILC (2017).
[16] Zitiert nach BMFSFJ (2021): Neunter Familienbericht. Eltern sein in Deutschland. S. 451 ff., online verfügbar unter: www.bmfsfj.de/resource/blob/179392/195baf88f8c3ac7134347d2e19f1cdc0/neunter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf. 
[17] AGJ (2021): Deutscher Kinder- und Jugend(hilfe)MONITOR 2021, Berlin, S. 2.
[18] Armuts- und Reichtumsbericht Kurzfassung S. XX, online verfügbar unter: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/sechster-armuts-reichtumsbericht-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
[19] www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/1_Kinderarmut/1.19_Studie_Eine_Stadt_getrennte_Welten/Gesamtstudie_Eine_Stadt__getrennte_Welten.pdf. 
[20] Thomas Lampert/Benjamin Kuntz (2019): Auswirkungen von Armut auf den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen, Bundesgesundheitsblatt 2019, 62:1263– 1274, online verfügbar unter: www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Bundesgesundheitsblatt/Downloads/2019_10_Lampert.pdf?__blob=publicationFile. 
[21] Vgl. Gilman (2017), Socioeconomic disadvantage, gestational immune activity, and neurodevelopment in early childhood, zitiert nach science.orf.at/v2/stories/2848740/, online verfügbar unter: www.armutskonferenz.at/media/salentin_nicht_nur_zu_wenig_geld-2008.pdf. 
[22] Mit Stand bis 31.12.2022.
[23] Forsa-Umfrage (2022): Wie Corona das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen verändert hat, online verfügbar unter: www.ekfz.tum.de/fileadmin/PDF/2022-05-31_DAG-EKFZ_forsa-Umfrage_Ergebnispraesentation_final.pdf. 
[24] AGJ (2021): Deutscher Kinder- und Jugend(hilfe)MONITOR 2021, Berlin, S. 2.
[25] Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2022) S.46ff.
[26] OECD (2022): Bildung auf einen Blick 2022. OECD-Indikatoren.
[27] Die gleichbleibende herkunftsbedingte Abhängigkeit des Bildungserfolgs zeigt auch der neue Nationale Bildungsbericht (2022), S. 8., online verfügbar unter: www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2022/pdf-dateien-2022/bildungsbericht-2022-kompakt.pdf. 
[28] Knapp zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund – 13,7 Millionen – waren selbst Migrant*innen, hatten also eigene Migrationserfahrung (erste Generation). Personen ohne eigene Migrationserfahrung (zweite oder dritte Generation) machten gut ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund aus (7,6 Mio.).
[29] Innerhalb der Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund sind die Personen mit eigener Migrationserfahrung noch stärker armutsgefährdet als Personen ohne eigene Migrationserfahrung. Der Abstand zwischen den Armutsgefährdungsquoten bei den jüngeren Altersgruppen (unter 18 Jahre) ist dabei größer als bei den älteren Altersgruppen (18 bis unter 65 Jahre). 
Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2020), online verfügbar unter: www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61788/armutsgefaehrdungsquoten-von-migranten/ und Statistisches Bundesamt (2021) unter: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/migrationshintergrund-armutsgefaehrdung.html. 
[30] Am niedrigsten waren die Armutsgefährdungsquoten von Personen, die selbst oder deren Eltern aus Österreich (10,9 Prozent), dem Vereinigten Königreich (12 Prozent), Frankreich (12,1 Prozent), den Niederlanden (13,7 Prozent), Kroatien (14,6 Prozent) oder den USA (14,9 Prozent) stammten. Leicht unter dem Durchschnitt lagen Personen mit russischen Wurzeln (25 Prozent), leicht über dem Durchschnitt Personen mit türkischen Wurzeln (31,1 Prozent).
[31] Seit dem 1. Juni 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine wie leistungsberechtigte deutsche Staatsbürger*innen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen – das heißt Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Aufgrund dieser Sonderregelung für Geflüchtete aus der Ukraine wird vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft Geflüchteter gewarnt. Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen fordern eine grundsätzliche Abschaffung des Asylbewerberleistungssystems und eine Eingliederung aller Geflüchteten und Asylbewerber*innen in das reguläre Sozialhilfesystem.
[32] Vgl. frontiers (2022), online verfügbar unter: www.frontiersin.org/articles/10.3389/fsoc.2022.842543/full.  
[33] DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik Nr. 08 (Dezember 2020): Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen brauchen besseren Schutz vor Armut.
[34] BMAS (2021), Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung 2021. 
[35] Im System Behindertenwerkstatt beträgt der Stundensatz vielerorts 1,35€, was eine soziale Teilhabe durch den selbstverdienten Lohn verunmöglicht. Weitere Informationen zur Diskussion zu den Behindertenwerkstätten: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (2022): Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung, online verfügbar unter: www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/BVLH_Positionspapier_Teilhabe_an_Arbeit_09.2022_.pdf sowie www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/teilhabe-am-arbeitsleben. 
[36] Dittmann, Jörg / Göbel, Jan (2022): Einsamkeit und Armut. KNE Expertise 5/2022, online verfügbar unter: www.kompetenznetz-einsamkeit.de/publikationen/kne-expertisen/kne-expertise-05-dittmann-goebel.    
[37] Dittmann, Jörg / Göbel, Jan (2022): Einsamkeit und Armut. KNE Expertise 5/2022, S. 25.
[38] Vgl. Sage Journals (2015), online verfügbar unter: journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1745691614568352. 
[39] Salentin (2008), Nicht nur zu wenig Geld: Armut, Scham und die Folgen. In: Schande Armut: Stigmatisierung und Beschämung. Dokumentation der 7. Armutskonferenz. Wien: Österreichische Armutskonferenz: Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung; S. 28-31.
[40] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2013), Simulationsrechnungen im Auftrag des BMAS zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, online verfügbar unter: www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k130627301. 
[41] Deutschlandfunk Kultur (2019), Wohnungslose Familien - Inzwischen kann es jeden treffen, online verfügbar unter: www.deutschlandfunkkultur.de/wohnungslose-familien-inzwischen-kann-es-jeden-treffen-100.html. 
[42] Der Lebenslagenbericht ist das Resultat der Klient*innendatenerhebung in den sozialen Einrichtungen und Diensten der Hilfen in Wohnungsnotfällen für das Jahr 2020, online verfügbar unter: www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/STA/STA_Statistikbericht_2020.pdf.
[43] Schritte in diese Richtung ging Prof. Dr. Johannes Schütte, Technische Hochschule Köln, im Rahmen der Begleitforschung zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht. Der Bezug zu jungen Menschen blieb jedoch indirekt. Prof. Dr. Schütte war auch Teil der Transfer-Frühstücke und des Podcast Transfer-Talks“ des gleichnamigen AGJ-Projekts. Mehr Infos finden Sie hier: www.agj.de/projekte/transfer-talks-kinder-und-jugendhilfe-nach-corona.html. 
[44] Spangler, Gottfried / Vierhaus, Marc / Zimmermann, Peter (2020): Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern aus Familien mit unterschiedlich starken Belastungen. Materialien zu Frühen Hilfen, Band 12; Salzmann, Daniela / Lorenz, Simon / Sann, Alexandra / Fullerton, Birgit / Liel, Christoph / Schreier, Andrea / Eickhorst, Andreas / Walper, Sabine (2018): Wie geht es Familien mit Kleinkindern in Deutschland? In: Datenreport | Ausgabe 2017, Seiten 6-23.
[45] Vgl. NZFH (2022), online verfügbar unter: www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/fachthemen/familien-in-armutslagen/.
[46] Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Stärkung von Familienzentren (2017).
[47] Verwaltungsvorschrift Landesprogramm STÄRKE Baden-Württemberg (2019).
[48] Eine Präventionskette wird definiert als „eine lückenlose und in sich bündige kommunale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die sich auf alters- und entwicklungsbezogene Handlungsfelder bezieht; zugunsten einer frühzeitig beginnenden und kontinuierlichen Entwicklungsförderung als Ausdruck öffentlicher Verantwortung zur Ergänzung der elterlichen. Sie baut auf das gemeinsame, abgestimmte und koordinierte Gestalten und Handeln aller relevanten verwaltungsinternen und -externen Akteur*innen.“ Richter-Kornweitz u.a.(2022): Präventionsketten konkret! Ein kompetenzorientiertes Handbuch zur Koordination von integrierten kommunalen Strategien. Hannover, Seite 7.
[49] Bertelsmann Stiftung (2022): Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme, online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze. 
[50] DJI Impulse 1/19, Nr. 121 (2019): Frühe Bildung. Bilanz und Perspektiven für Deutschland, S. 8.
[51] Jessen et. al. DIW Wochenbericht Nr.14/2020, S. 268 (2020).
[52] Armuts- und Reichtumsbericht Kurzfassung S. 20, XVII.
[53] Der Paritätische Gesamtverband (2022): Der Kita-Bericht 2022, online verfügbar unter: www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/broschuere_kitabericht-2022.pdf.
[54] Hock, Beate/Holz, Gerda/Kopplow, Marlies (2014): Kinder in Armutslagen. Grundlagen für armutssensibles Handeln in der Kindertagesbetreuung. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Expertisen, Band 38.
[55] Vgl. Uhlmann und Thomas (2021): Jugenden in unterschiedlichen Lebenswelten und sozialen Milieus; In: Deinet, Sturzenhecker et. al. (Hrsg.): Handbuch offene Kinder- und Jugendarbeit, 5. Auflage. 
[56] Schwerthelm/Sturzenhecker (2021): In der Offenen Jugendarbeit geht noch was. Sozial Extra, 5 2021: 339-343, link.springer.com/content/pdf/10.1007/s12054-021-00420-9.pdf. 
[57] Siehe hierzu auch AGJ Positionspapier „Jugendsozialarbeit in Verantwortung der Jugendhilfe“ (2020), online verfügbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/Jugendsozialarbeit_in_Verantwortung_der_Kinder-_und_Jugendhilfe.pdf. 
[58] Statistisches Bundesamt (2019).
[59] Berücksichtigt werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik das Arbeitslosengeld II – auch in Verbindung mit dem Sozialgeld (für Kinder), die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe oder auch der Kinderzuschlag.
[60] Vgl. AGJ-Positionspapier (2022): Verantwortung tragen und Herausforderungen angehen! Leaving Care vor Ort verbindlich gestalten. Online verfügbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2022/Positionspapier_Leaving_Care.pdf. 
[61] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Drucksache 17/12200. Berlin, S. 438.
[62] Vgl. BT-Drucksache 19/26107, S. 2.
[63] Vgl. hierzu auch das Positionspapier der AGJ (2022): Verantwortung tragen und Herausforderungen angehen! Leaving Care vor Ort verbindlich gestalten, online verfügbar unter www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2022/Positionspapier_Leaving_Care.pdf.
[64] Fendrich, Sandra/Pothmann, Jens/Tabel, Agathe (2021): Monitor Hilfen zur Erziehung 2018. Dortmund Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik , S. 27ff., online verfügbar unter: www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2021.pdf.
[65] Zur Einordnung von Beteiligungsprozessen wird häufig die Partizipationsleiter nach Arnstein (1969) hinzugezogen. Mit zunehmender Stufe steigt der Grad der Einflussnahme auf Entscheidungen und der Umfang der Beteiligung. Arnstein (1969) differenziert acht Stufen, welche drei verschiedenen Ebenen zugeordnet werden können: Nicht-Beteiligung (Manipulation, Therapie), Schein-Beteiligung (Information, Konsultation, Beschwichtigung), „echte Beteiligung“ (Partnerschaft, Machtübertragung, Bürgerkontrolle)., Quelle online verfügbar unter: www.bundestag.de/resource/blob/419710/d535ca62c1bf716183a3030321181e2f/kmat_59-data.pdf. 
[66] Vgl. Deutsches Kinderhilfswerk (2020): Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale, S. 28; www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/3_Beteiligung/3.0_Starke_Kinder-und_Jugendparlamente/Starke_Kinder-und_Jugendparlamente.pdf.
[67] Vgl. ebenda.
[68] Vgl. z. B. Sturzenhecker (2016): Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern. Konzeptionelle Grundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit. 
[69] Präventionsketten werden als integrierte Gesamtstrategie bezeichnet, die auf kommunaler Ebene den Rahmen schaffen, um Angebote besser zu verknüpfen. 
[70] Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2015): „Jugendhilfeplanung aktivieren!“ Diskussionspapier der AGJ, online verfügbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/Jugendhilfeplanung.pdf. 
[71] Koalitionsvertrag (2021), S. 78/79, online verfügbar unter www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf. 
[72] Im März 2022 konstituierte sich eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA), in der neben dem federführenden Bundesfamilienministerium das Bundesfinanzministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesarbeitsministerium, das Bundesbildungsministerium und das Bundesbauministerium mitwirken. Geplant ist, dass die IMA bis Ende 2023 in fünf thematischen Arbeitsgruppen unter Beteiligung von und im Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. 
[73] Vgl. DV (2019): Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern, online verfügbar unter: www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-03-16_schnittstellen-monetaerer-leistungen.pdf.
[74] Vgl. DV (2019): Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern, online verfügbar unter: www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-03-16_schnittstellen-monetaerer-leistungen.pdf sowie Arbeits- und Sozialministerkonferenz (2020): Bericht länderoffene AG Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Einführung einer Kindergrundsicherung. Rechtliche Schnittstellen und Organisation; online verfügbar: www.ms.niedersachsen.de/download/161874/Bericht_der_laenderoffenen_Arbeitsgruppe_zur_97._Arbeits-_und_Sozialministerkonferenz_2020_am_26._27._November_2020.pdf.
[75] Deutscher Bundestag (2022): Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, 19.09.2022, Drucksache 20/3439, onli]ne verfügbar unter: dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003439.pdf.
[76] Vgl. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (2020): Bericht länderoffene AG Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Einführung einer Kindergrundsicherung. Rechtliche Schnittstellen und Organisation; S. 34f., online verfügbar: www.ms.niedersachsen.de/download/161874/Bericht_der_laenderoffenen_Arbeitsgruppe_zur_97._Arbeits-_und_Sozialministerkonferenz_2020_am_26._27._November_2020.pdf.
[77 Vgl. ]Liebert, Jana (2020): Vom Sinn der Kindergrundsicherung: Ein Vergleich grundlegender Reformkonzepte der Kinder und Familienförderung. Sozial Extra 1 2021: 24-30.
[78] Vgl. Blömer, Maximilian (2022): Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? Simulationsrechnungen für ein Kindergrundsicherungsmodell. Gütersloh.
[79] Roland Roth (2020): Reale Utopien zur Überwindung von Kinderarmut: Garantiertes Grundeinkommen und soziale Infrastruktur. In: Rahn/Chassé (2020) Handbuch Kinderarmut. Verlag Barbara Budrich, Opladen und Toronto. 
[80] Europäische Kommission, „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“. Online verfügbar unter: ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth-and-investment/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-action-plan_de. 
[81] Die Europäische Kindergarantie ist Teil einer umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie 2021-2027, deren übergeordnetes Ziel es ist, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren in der Europäischen Union und weltweit das bestmögliche Leben führen können. Dazu sollen Kinderrechte gestärkt, Chancengleichheit gefördert und die Belange von Kindern und Jugendlichen bei der Politikgestaltung in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Kinderrechtsstrategie umfasst insgesamt sechs Themenbereiche; die Europäische Kindergarantie ist eine Initiative unter dem zweiten: „Recht der Kinder, ihr Potenzial unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund voll auszuschöpfen“. Siehe: Europäische Kommission, „Die EU-Kinderrechtsstrategie und die Europäische Kindergarantie“. Online verfügbar unter: ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/rights-child/eu-strategy-rights-child-and-european-child-guarantee_de.
[82] Rat der Europäischen Union, „Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder“. Online verfügbar unter: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/;
[83] LVR-Landesjugendamt Rheinland (2017): Präventionsnetzwerke und Präventionsketten erfolgreich koordinieren. Eine Arbeitshilfe aus dem LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen. Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. Köln, S. 15 ff. 
[84] LVR- Landesjugendamt Rheinland (2019): Kinder- und Jugendarmut begegnen. Kommunen, das Land NRW und der Bund sind gefordert. Impulspapier des LVR-Landesjugendhilfeausschusses Rheinland, Köln.
[85] Holz, Gerda (2021): Stärkung von Armutssensibilität. Ein Basiselement individueller und struktureller Armutsprävention für junge Menschen, Herausgeberin: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin. 
[86] Sechster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2021): Lebenslagen in Deutschland, Berlin, S. 173 ff. 
[87] Sechster Armuts- und Reichtumsbericht 2021: S.176 ff. und Neu, Claudia; Riedel, Lukas; Stichnoth, Holger (2020): Gesellschaftliche und regionale Bedeutung von Daseinsvorsorge sowie der Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastruktur. Unter Mitarbeit von Albig, Hanne / Ebert, Marco / Göhringer, Lena / Kastner, Paul / Latscha, Leo /Mikeler, Marcel / Müller, Fabian. Hg. v. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bonn (BMAS Forschungsbericht).
[88] Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, Hrsg. (2015): „Integrierte Gesamtkonzepte kommunaler Prävention“ – Ein Positionspapier der Konsultation „Kommunale Netzwerke der Prävention“, Düsseldorf.
[89] LVR- Landesjugendamt Rheinland (2019 b): Wissen was wirkt. Monitoring kommunaler Präventionsketten ‚Kinderarmut und frühkindliche Bildung‘ Köln; Richter-Kornweitz, Antje (2021): Teilhabechancen für alle Kinder - Präventionsketten als kommunaler Handlungsansatz zur Armutsprävention, in: Bär, D., Roth, R. (Hrsg.), Kinderrechte kommunal verwirklichen, Frankfurt a/M.