Am 13.02.2019 hat das Bundeskabinett den Fünften und Sechsten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland beschlossen. Zwei Berichtszeiträume werden mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht zusammengefasst. Der Bericht informiert auf mehr als 400 Seiten über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Vordergründig stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Der Fachausschuss IV "Kindheit, Kinderrechte, Familienpolitik" der AGJ wird sich in seinen Sitzungen mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland weiterhin kritisch beschäftigen und die Entwicklungen in Hinblick auf die Stärkung der Kinderrechte begleiten.
Der Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes kann hier abgerufen werden.