Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)
Am 18. Oktober 2018 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beraten. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.
Mehr Qualität, weniger Gebühren
Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren.
Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Qualifizierung von Fachkräften oder zur Stärkung der Kitaleitungen. Neben Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität kann auch die Teilhabe durch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren verbessert werden. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen Bund und Länder individuelle Verträge, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung eintreten wollen.
Zum Hintergrund
Dem Gesetzesvorhaben ging ein mehrjähriger Dialogprozess voraus. Auf der Bund-Länder-Konferenz am 15. November 2016 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der gute Standards für die Kindertagesbetreuung festhält. Die Ergebnisse dieses Zwischenberichtes mündeten in Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz. Diese Eckpunkte wiederum waren die Basis für den Beschluss der Konferenz Jugend- und Familienministerinnen und -minister (JFMK) vom Mai 2017. Laut Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU für die 19. Legislaturperiode soll dieser Beschluss umgesetzt werden. Zur Erfüllung dieses Auftrages aus dem Koalitionsvertrag hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf für ein "Gute-KiTa-Gesetz“ erarbeitet. Dieser wurde zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Länder und Verbände hatten schriftlich und mündlich die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Der Gesetzentwurf, welcher am 19.09.2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, kann hier heruntergeladen werden.
Nach der ersten Lesung im Bundestag geht das parlamentarische Verfahren am 19. Oktober 2018 im Bundesrat weiter.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 19.10.2018)
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat, u. a. durch die Arbeit des Fachausschusses IV „Kindheit, Kinderrechte, Familienpolitik“, in den letzten Jahren aktiv am Dialogprozess teilgenommen und wird diesen auch in Zukunft weiterhin kritisch begleiten. Auch in der letzten Sitzung des Fachausschusses IV am 10./11.10.2018 stand dieses Thema auf der Tagesordnung.
Die AGJ hat zum Thema Qualität in der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren folgende zwei Stellungnahmen veröffentlicht:
· Zwischenruf zum Qualitätsentwicklungsprozess „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern. Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Düsseldorf, 27. März 2017), abrufbar unter folgendem <link fileadmin files positionen>Link;
· „Nach dem U3-Ausbau: Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nicht warten!“ Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 04./05. Dezember 2014), abrufbar unter folgendem Link.