Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) formuliert in einem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gelingen kann. Das Sachverständigengremium berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Laut dem BJK müsse Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei sind die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des BJK eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.
Der Zwischenruf steht hier zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung DJI/BJK vom 05.09.2019