BumF lehnt derzeitiges Gesetzesvorhaben zum Datenaustauschverbesserungsgesetz ab
Kritisiert wird vom Bundesfachverband umF in einer Stellungnahme, dass die derzeit angedachten Vorgaben den grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes widersprechen. Darüber hinaus fehle die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleinflüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an. Besorgt zeigt sich der Verband auch darüber, dass lediglich vier zivilgesellschaftliche Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung aufgefordert wurden. Die eröffnete Beteiligung werde dem Gesetzesvorhaben und seinen Konsequenzen für (junge) Geflüchtete nicht gerecht.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat sich eigeninitiativ beteiligt. In den Eingangszeilen zu deren Stellungnahme heißt es: "Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Rückfrage eines von Ihnen bei der in der Bezugszeile angeschriebenen Verbands hat das Netzwerk Datenschutzexpertise Kenntnis erlangt von dem im Betreff genannten Referentenentwurf. Wegen der hohen datenschutzrechtlichen Relevanz erlauben wir uns, hierzu Stellung zu nehmen ...." Die Stellungnahme finden Sie nachfolgend.
- Stellungnahme des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. zum Referentenentwurf der Bundesregierung. Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalt- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG) - Stand 18.10.2018