Bundeskabinett beschließt überraschend IKJHG-Entwurf
Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 u.a. den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit überraschend doch hergestellt.
- zur Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.11.2024
- zum IKJHG-Regierungsentwurf vom 27.11.2024
- zur Übersicht des DIJuf über die Änderungen vom 29.11.2024
Ob eine erfolgreiche Befassung durch Bundesrat und Parlament noch vor dem vorgezogenen Ende der 20. Legislaturperiode gelingen kann, wird nun mit Spannung diskutiert. Der Zeitdruck dürfte allen bewusst sein.
An den umfangreichen Beteiligungsprozess “Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe” anzuschließen (zur Dokumentation) und durch eine Priorisierung kinder- und jugendpolitische Vorhaben erfolgreich abzuschließen war u.a. von der AGJ-Vorsitzenden unmittelbar nach dem Ampel-Aus gefordert worden (vgl. Offener Brief).
Der Fachpraxis würden die notwendigen Umstellungen, die entsprechend des im KJSG vorgegebenen Stufenplan bis zum 01.01.2028 vollzogen werden müssen, deutlich erleichtert, kämen die enthaltenen Entscheidungen zum “wie” der Zuständigkeitszusammenführung schon jetzt und nicht erst knapp vor der im KJSG vorgegeben Frist. Dort ist als Zeitpunkt für den spätest möglichen Erlass dieser Gesetzesänderungen der 01.01.2027 fixiert (vgl. § 108 Abs. 1 SGB VIII).