Kinderrechte ins GG – nicht mehr in dieser Legislaturperiode
Presseberichten zufolge wurde von den Regierungsfraktionen das Vorhaben fallen gelassen, noch vor den Neuwahlen des Bundestages Kinderechte im Grundgesetz zu verankern. Die notwendige 2/3-Mehrheit für die Anfang des Jahres vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 Abs. 2 GG sei nicht zu erreichen. Aus kinderrechtlicher Perspektive war der Vorschlag als unzureichend bewertet worden. Die AGJ setzt sich für einen Neuanlauf in der nächsten Legislaturperiode ein.