Referatsentwurf für Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
Am 16.09.2024 wurde der offizielle Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist läuft bis 2.10.2024, eine Anhörung ist zudem am 8.10.2024 geplant. Derzeit wird der Entwurf einer AGJ-Stellungnahme vorbereitet.
Das IKJHG bildet die dritte Stufe der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begonnenen “Inklusiven Lösung” und soll am 01.01.2028 in Kraft treten. Es sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Zur Vorbereitung dieses Gesetzgebungsprozesses führte das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2023 den Dialogprozess “Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe” durch.
Zum IKJHG-RefE: hier.