Update: Abschluss der SGB VIII-Reform rückt näher
Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag (22.4.21) abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.
Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden. Die Debatte können Sie nachschauen unter: Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab.
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag ist nun noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Es wird erwartet, dass der TOP auf die Tagesordnung der Sitzung am 7. Mai 2021 gesetzt wird.
In einem offenen Brief "Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!" hatte sich u. a. die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert nochmal mit dem Appell an die politisch Verantwortlichen gewandt, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen.
Eine Synopse, aus der die Veränderungen am SGB VIII durch das KJSG deutlich werden, finden Sie z. B. im Angebot des DIJuF.