Die Kooperation der Lernorte stärken! Auf gemeinsame Mindeststandards verständigen!

AGJ-Diskussionspapier zum Praxisbezug und dessen Bedeutung für die staatliche Anerkennung in den Studiengängen der Sozialen Arbeit

 

Im Zuge der Einführung des gestuften Studiensystems im Rahmen des Bologna-Prozesses und insbesondere der Ablösung des Diploms durch den Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie der gleichzeitigen Übertragung der Verantwortung auf die Hochschulen für die strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge kam es zu einer Diversifizierung von Studiengangskonzepten im Bereich der Sozialen Arbeit. Die damit einhergehende Verkürzung der Regelstudienzeit hat dazu geführt, dass die Praxisanteile in den einphasigen Studiengängen erheblich reduziert wurden und der bis dahin für die fachhochschulischen Studiengänge der Sozialen Arbeit charakteristische Praxisbezug nicht mehr in dem bisherigen Umfang gegeben war.

Damit auch unter den veränderten Bedingungen der Verkürzung der Regelstudienzeit der Praxisbezug in den Studiengängen der Sozialen Arbeit erhalten bleibt, die Studierenden die Handlungskompetenz zur Bewältigung der Anforderungen des konkreten beruflichen Alltags erwerben können und die staatliche Anerkennung als „Gütesiegel“ im Sinne des tradierten Ausdrucks von fachlicher Eignung und Professionalität weiterhin Bestand hat, braucht es Kriterien für die qualifizierte Ausgestaltung dieses Praxisbezugs.

Mit dem im September 2015 vom AGJ-Vorstand verabschiedeten Diskussionspapier unterstreicht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ daher die Notwendigkeit – in Analogie zur fachschulischen Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern – auch in den Studiengängen der Sozialen Arbeit den „Lernort Praxis“ zu stärken sowie die Verzahnung mit der (fach-)hochschulischen Ausbildung zu intensivieren.

Dafür formuliert die AGJ sowohl strukturelle als auch inhaltlich-fachliche Anforderungen an die Lernorte (Fach-)Hochschule und Praxis und ihres Zusammenspiels, die als Orientierung für die Verständigung auf gemeinsame Mindeststandards für eine qualifizierte Ausgestaltung des Praxisbezugs dienen können.

Gleichzeitig stellt die AGJ mit dem vorliegenden Papier folgende Forderungen auf:

  1. Forderung an den Fachbereichstag Soziale Arbeit und die BAG der Praxisämter/-referate, sich gemeinsam mit der „Abnehmerseite“ auf gemeinsame Mindeststandards für eine qualifizierte Ausgestaltung des Praxisbezugs im Sinne von in diesem Papier formulierten Qualitätsmerkmalen zu verständigen,
  2. Aufforderung an die Länder nach Aufnahme dieser Mindeststandards in die berufsrechtlichen Vorschriften, damit diese Rechtswirksamkeit als Grundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung entfalten können,
  3. Aufforderung an die „Abnehmerseite“, die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen für eine qualifizierte Anleitung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist mit Blick auf die Studierenden im Rahmen der integrierten Praxisphasen eine Prekarisierung zu vermeiden.
  4. Anregung für die Fachministerkonferenzen, sich mit der Frage der Erteilung der staatlichen Anerkennung auch von universitären erziehungswissenschaftlichen Studiengängen mit Schwerpunkt Soziale Arbeit mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung zu befassen, sofern diese die berufsrechtlichen Voraussetzungen wie (fach-)hochschulische Abschlüsse erfüllen,
  5. Appell an die „Abnehmerseite“, die notwendigen Voraussetzungen für eine gelingende Berufseinmündungsphase zu gewährleisten.

Unter folgendem Link können Sie auf das vollständige AGJ-Diskussionspapier zugreifen.