Qualifizierung und Qualifikation von Fachkräften mit Blick auf die Begleitung, Unterstützung und Integration von geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten[1]

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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1. Vorbemerkungen

Weltweit sind etwa 65 Mio. Menschen auf der Flucht, die Hälfte von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Rund 890.000 Geflüchtete haben Deutschland im vergangenen Jahr erreicht;[2] etwa 480.000 Personen – ein Drittel von ihnen minderjährig – haben 2015 einen Asylantrag gestellt.[3] Diese in Deutschland Schutz suchenden Kinder, Jugendlichen und Familien zu begleiten und zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu verschiedenen Aspekten der Begleitung, Unterstützung und Integration von geflüchteten Familien und (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten geäußert.[4] In dem nun vorliegenden Positionspapier nimmt die AGJ die Herausforderungen in den Blick, vor denen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei der Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten stehen. Dabei wird vorausgeschickt, dass ein Teil dieser Anforderungen der Sozialen Arbeit inhärent ist und auch auf andere Zielgruppen zutrifft. Bestimmte Aufgaben ergeben sich hingegen spezifisch bei der Begleitung, Unterstützung und Integration von geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

Es stellt sich daher die Frage, welche Kompetenzen der Fachkräfte für die spezifischen Anforderungen an die sozialpädagogische Arbeit mit dieser Zielgruppe gestärkt und ggf. ergänzt werden sollten. Zur Beantwortung dieser Frage nimmt das Positionspapier zunächst eine Zusammenstellung der für die Arbeit mit Geflüchteten notwendigen Kompetenzen vor. Ausgehend von diesem exemplarischen Profil werden Forderungen mit Blick auf die Qualifizierung bzw. Qualifikation und Unterstützung von Fachkräften, Quereinsteigenden, Freiwilligen sowie hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Leitungs- und Organisationsebene formuliert. Die AGJ will so einen Beitrag dazu leisten, dass die in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen optimal auf ihre wichtige Aufgabe vorbereitet werden und den in Deutschland Schutz suchenden Menschen bestmöglich zur Seite stehen können.

2. Fachliche Anforderungen – grundlegend und spezifisch

Bevor die spezifischen Anforderungen an die Fachkräfte bei der Begleitung, Unterstützung und Integration von begleiteten minderjährigen Geflüchteten und ihren Familien sowie von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beleuchtet werden, soll deutlich gemacht werden, welche grundlegenden Anforderungen der Sozialen Arbeit unabhängig vom Adressatenkreis inhärent sind. Grundlegend ist zunächst die Erkenntnis, dass Geflüchtete vielfältige Bedürfnisse und Kompetenzen besitzen. Begleitete und unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind in erster Linie junge Menschen, die Zugehörigkeit, Geborgenheit und Anerkennung erfahren und am sozialen Leben teilhaben wollen. Sie brauchen erreichbare Zugänge zu Kindertageseinrichtungen, zu Angeboten von Jugendarbeit und Vereinen sowie zu Schule, darüber hinaus auch zu Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt. Für sie gilt, genauso wie für in Deutschland geborene Kinder und Jugendliche, das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Zudem sind junge Geflüchtete vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Sie sind, wie alle Kinder und Jugendlichen, entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu beteiligen; ihr Wunsch- und Wahlrecht ist zu berücksichtigen. Das Wunsch- und Wahlrecht betrifft ebenso Unterstützungsleistungen, die nach Deutschland geflüchtete Eltern benötigen, um ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder entsprechen zu können. Es ist eine grundlegende Aufgabe der Sozialen Arbeit, Eltern – unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus – in besonderen Lebenslagen und sich daraus ergebenden Bedarfen entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.

Was ist das Spezifische an den fachlichen Anforderungen der Sozialen Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten? Von besonderer Relevanz ist die Tatsache, dass sich die Arbeit mit geflüchteten Menschen stets im Spannungsfeld von sozialpädagogischem Handeln und dem geltenden Ausländer- und Asylrecht bewegt. Das bedeutet, dass mittel- und langfristige Teilhabeperspektiven jeweils abhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status einzuschätzen sind. Zudem ist das eigene Handeln immer auch im Hinblick auf asyl- und ausländerrechtliche Folgen zu überprüfen. In diesem Spannungsfeld muss die sozialpädagogische Arbeit agieren und trotz Verunsiche-rung Beziehungen aufbauen und Integration fördern.

Erschwerend kommt hinzu, dass vertraute fachliche Anforderungen aufgrund der großen Anzahl der neuen Adressatinnen und Adressaten eine Größenordnung bekommen haben, die sie zu Herausforderungen werden lassen. Um überhaupt auf den stark gestiegenen Unterstützungsbedarf (z.B. den deutlichen Anstieg bei Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten) reagieren zu können, mussten vielerorts Übergangslösungen gefunden werden. Der Ausbau der bestehenden Infrastruktur konnte nicht mit der gleichen Geschwindigkeit erfolgen, mit der die Hilfebedarfe zugenommen haben. Zu beobachten ist auch, dass Aufgaben und Problemlagen, die bisher besonders die sozialpädagogische Praxis in bestimmten Kommunen, v.a. in Ballungsräumen, geprägt haben, nun auch in andere Regionen getragen werden. Für den Umgang mit diesen dort neuen Anforderungen mussten und müssen entsprechende Strukturen, Expertise und Handlungssicherheit noch aufgebaut bzw. ausgebaut werden.

Ein weiteres Spezifikum in der Arbeit mit Geflüchteten ist die umfängliche Kooperation mit Ehrenamtlichen. Das erfreuliche Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in der Geflüchtetenhilfe gibt der Kinder- und Jugendhilfe neue Impulse und große Unterstützung. Oft existieren durch die langjährige Praxis der sozialräumlich orientierten Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zwar bereits vielfältige Kooperationsformen und Netzwerke, die Ehrenamtliche einbeziehen. Dennoch stellen sich aufgrund der beeindruckenden Anzahl engagierter Bürgerinnen und Bürger neue Anforderungen an die Zusammenarbeit, die in der Regel eine besondere Koordinierungstätigkeit und Kooperationsfähigkeit erforderlich machen.

3. Ein Kompetenzprofil für die Soziale Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Ausgehend von den spezifischen Anforderungen sind für die Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten folgende fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenzen besonders relevant:[5]

3.1 Wissen über Flucht und Migration

Eine wesentliche Kompetenzanforderung an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten arbeiten, ist ein allgemeines Wissen über Fluchtgründe, -wege und -erfahrungen. Zudem braucht es ein Bewusstsein über die Bindungen von jungen Geflüchteten an ihre im Heimatland verbliebe-nen Familien und damit eventuell einhergehende Verpflichtungen.

Darüber hinaus sind Grundkenntnisse der sozial- und migrationsrechtlichen Rahmenbe-dingungen von Zuwanderung (Zugang zum Arbeitsmarkt, Aufenthalts- und Asylrecht, Asylbewerberleistungsgesetz, EU-Recht, Familien- und Vormundschaftsrecht, Widerspruchs-verfahren etc.) erforderlich. Ergänzend sollte Wissen über entsprechend spezialisierte Beratungsstellen vorhanden sein.

Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe oft Ansprechpersonen für die vielfältigen organisatorischen und bürokratischen Belange sind, die Geflüchtete in Deutschland bewältigen müssen. Um hier individuelle Hilfestellungen leisten zu können, brauchen Fachkräfte daher neben Beratungskompetenz solides Wissen über die für Geflüchtete relevanten administrativen Strukturen, Verfahren und Anforderungen.

3.2 Kommunikations- und Vermittlungskompetenz

In der Kommunikation mit geflüchteten Menschen spielt Sprache eine zentrale Rolle. Gerade in der Anfangsphase werden Fachkräfte vor große Herausforderungen gestellt, denn Verständigung und Vermittlung von wichtigen Informationen funktionieren oft nur mithilfe von Sprachmittlern, die jedoch nicht in jeder Situation zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass den nach Deutschland geflüchteten Menschen das Funktionieren des deutschen Sozialsystems und auch die Rolle von z.B. Schule und Polizei fremd sind, was zusätzlich einen besonderen Erklärungsbedarf erzeugt. Geduld und eine hohe Sensibilität für nonverbale Kommunikationsmuster sowie für eine leicht verständliche Sprache sind erforderlich, damit Verständigung in dieser Situation gelingen kann. Mindestens genauso wichtig wie das Finden (kreativer) Lösungen für die Kommunikation konkreter Informationen ist es aber, eine Atmosphäre des Willkommenseins zu vermitteln, denn die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gehören oft zu den ersten Anlaufpunkten von geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland und prägen so die Willkommenskultur erheblich mit.

Auch für die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sind kommunikative und vermittelnde Kompetenzen in einem vermehrten Maße gefragt. Die Arbeit mit Freiwilligen erfordert eine gute Vorbereitung, Abstimmung und Koordinierung. Fachkräfte sind aufgefordert, Rollen und Aufgaben in der Zusammenarbeit intensiv zu klären, um Konflikten vorzubeugen. Auch die Begleitung, Unterstützung und Wertschätzung der engagierten Bürger und Bürgerinnen fällt in das erweiterte Aufgabenspektrum des Hauptamts. Zudem erfordert die Arbeit mit Freiwilligen ein besonderes Augenmerk auf den Kinderschutz sowie auf das „Nähe-Distanz-Verhältnis“ zwischen freiwillig Engagierten und Geflüchteten. Eine weitere Herausforderung für die Zusammenarbeit von Hauptamtlichen mit Ehrenamtlichen besteht darin, dass das zivilgesellschaftliche Engagement nicht durch bürokratische Regeln erstickt wird. Hier bedarf es eines souveränen und reflektierten Umgangs der Fachkräfte mit vorhandenen Ermessensspielräumen.

3.3 Kompetenz im Umgang mit Diversität

Interkulturalität ist in der Kinder- und Jugendhilfe kein grundsätzlich neues Thema; sie begleitet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereits seit den 1970er Jahren. Sie umfasst sowohl die Fähigkeit zur Einfühlung in fremde kulturelle und soziale Zugehörigkeiten sowie auch die Kompetenz, die eigenen sozialen und kulturellen Prägungen zu reflektieren und dadurch eine andere Perspektive einzunehmen. Neu ist jedoch ihre zentrale Bedeutung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen; fachliche Kompetenz im Umgang mit Diversität rückt nunmehr als Kernkompetenz in den Vordergrund. Ohne sie kann sozialpädagogische Arbeit in diesem Kontext nicht adäquat erbracht werden, denn die Auseinandersetzung mit der kulturellen, religiösen und sozialen Identität der Geflüchteten bildet die Basis für die Einschätzung der Wirksamkeit sozialpädagogischer Angebote. Um die Weiterentwicklung diversitätskompetenter Ansätze und Methoden voranzubringen, braucht es die Fähigkeit zur Reflexion, welche auch die Perspektive der eingewanderten Menschen mit aufnimmt. Das bedeutet, dass es in der Arbeit mit Geflüchteten noch mehr als sonst erforderlich ist, die eigene Lebenswirklichkeit nicht als Normalität zu definieren, und zu reflektieren, dass vor dem Hintergrund besonderer Lebenserfahrungen andere Verhaltensweisen als adäquat erlebt werden.

3.4 Handlungsstrategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Viele Menschen, die vor Krieg, Gewalt, Armut und Perspektivlosigkeit aus ihrer Heimat geflohen sind, erfahren – in Deutschland angekommen –, dass sie auch hier nicht immer in Sicherheit sind, sondern individuellem und institutionellem (Alltags-)Rassismus, Ausgren-zung und teilweise auch tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe wird erwartet, dass sie mit diesen Erfahrungen empathisch und sensibel umgehen. Die Fachkräfte sollen in der Lage sein, eine rassismuskritische Haltung einzunehmen, und einen Beitrag dazu leisten, ihre Zielgruppe vor rassistischen und menschenfeindlichen Übergriffen zu schützen. Gleichzeitig sind die Fachkräfte – wie auch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt – aufgefordert, Handlungsstrategien für den Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (weiter-) zu entwickeln. Hierbei sind auch entsprechende Einstellungen und ggf. Radikalisierungstendenzen bei den Geflüchteten selbst  in den Blick zu nehmen. Insbesondere an die Leitungsebene in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stellt sich zudem die Anforderung, für eventuell vorhandene menschenverachtende Grundhaltungen oder Praktiken in den eigenen Teams bzw. Einrichtungen sensibel zu sein und diesen entschieden entgegenzuwirken.

3.5 Gendersensibilität

In der Arbeit mit jungen Geflüchteten spielen auch Genderaspekte eine wichtige Rolle. Der Großteil der nach Deutschland geflüchteten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen ist männlich; dennoch, oder gerade deshalb, muss die Kinder- und Jugendhilfe dem spezifischen Schutzbedürfnis und Erfahrungshintergrund geflüchteter Mädchen Rechnung tragen. Insbesondere bei unbegleiteten Mädchen stellt sich die Frage nach einer sicheren Form der Unterbringung, möglichen spezifischen Problemlagen oder geschlechtsbasierten Gewalterfahrungen (z.B. Vergewaltigung,  Genitalverstümmelung). Es gilt aber auch, die Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität in ihren Herkunftsländern verfolgt worden sind, wahrzunehmen. Mit Blick auf geflüchtete Familien sind darüber hinaus zusätzliche neue Anforderungen offenbar geworden, so etwa im Umgang mit minderjährigen Eltern, Ehen mit Minderjährigen oder Zwangsverheiratungen. Oft sind die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei der Arbeit mit geflüchteten Familien mit Familienbildern und -modellen konfrontiert, die sich von hierzulande gängigen Vorstellungen unterscheiden, was einen (konflikt)sensiblen Umgang erfordert.

3.6 Kompetenzen für den Umgang mit emotionalen Belastungen und Traumatisierung

In der Arbeit mit jungen Geflüchteten spielt es in vielen Fällen eine wesentliche Rolle, dass sie einem Kriegskontext entkommen sind, Gewalt erfahren oder mitangesehen haben, Familienangehörige verloren und lebensgefährliche Fluchtwege hinter sich gebracht haben. Viele der in Deutschland ankommenden Menschen sind durch diese Erlebnisse emotional belastet, manche von ihnen traumatisiert. Damit die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe diese speziellen Belastungen und Traumata erkennen und professionell mit ihnen umgehen können, ist zumindest Basiswissen über Trauma(pädagogik) und über Methoden zur Stärkung von Resilienz erforderlich.

Zugleich muss die Kinder- und Jugendhilfe auch die Grenzen ihres Handelns erkennen und in entsprechenden Fällen für die Einbeziehung spezialisierter Therapeuten sorgen. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe müssen außerdem über die entsprechende Fähigkeit zur Selbstreflexion verfügen, um die Grenzen ihrer eigenen psychisch-emotionalen Belastbarkeit zu erfassen und Strategien zum Selbstschutz zu entwickeln.

3.7 Netzwerk- und Kooperationskompetenz

Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich bei der Arbeit mit jungen Geflüchteten in einem permanenten Spannungsfeld von sozial- und kinderrechtlichen Prämissen einerseits und aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen anderseits. Hier bedarf es verstärkter Koordination und eines adäquaten Umgangs mit differenten Aufgaben- und Auftragszuschreibungen. Fachkräfte müssen vor diesem Hintergrund eine große Vernetzungs- und Kooperationskompetenz mitbringen. Auch die Fähigkeit zur Kontextuali-sierung und ein systemischer Blick sind von zentraler Bedeutung. Bei Leitungskräften liegt ein besonderes Augenmerk auf der Koordinationskompetenz und der Fähigkeit zur Organisations- und Konzeptentwicklung sowie zum Strukturaufbau. Zudem stellt sich die Anforderung, den Geflüchteten eine eigene Interessenvertretung bzw. zumindest eigene Artikulationsmöglichkeiten zu eröffnen.

3.8 Kompetenzen für die Integrationsarbeit

Mit Blick auf die Integrationsarbeit sind zunächst viele der oben bereits skizzierten Kompetenzen erforderlich. Darüber hinaus stellen sich in der Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aber einige spezifische Anforderungen: Vor dem Hintergrund der oftmals ungewissen Bleibeperspektiven müssen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in der Lage sein, diese Unsicherheit einerseits selbst auszuhalten und andererseits stabilisierend und unterstützend tätig zu sein. Die Fachkräfte sind gefordert, gemeinsam mit ihren Adressatinnen und Adressaten realistische Strategien zu entwickeln, um mit dieser Ungewissheit umzugehen; sie müssen individuelle Integrationschancen und -ziele erkennen und verschiedene Teilhabeperspektiven herausarbeiten können. Dabei ist die Fähigkeit zur Ambiguitäts- und Frustrationstoleranz unerlässlich.

3.9 Innovationsfähigkeit

Manche unbegleitete minderjährige Geflüchtete lassen sich trotz Umverteilung und Residenzpflicht nur schwer an einen Ort binden; sie suchen ihre Perspektive vor allem in den Großstädten. Hier besteht neben der rechtlichen Verpflichtung zur Rückführung eine zentrale Aufgabe für die Kinder- und Jugendhilfe darin, niedrigschwellige und flexible Angebots-formen zu schaffen, die verhindern, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete auf Trebe in die Obdachlosigkeit und Illegalität abrutschen. Dabei sollten neue, unbürokratische Unterstützungswege und Kooperationsmöglichkeiten entwickelt werden. Auch im Hinblick auf die „neue“ Zielgruppe der älteren männlichen Jugendlichen braucht es innovative Konzepte. Insgesamt müssen sich die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einerseits stärker an den unterschiedlichen Hilfebedarfen junger Geflüchteter orientieren und anderer-seits die bestehenden Regelangebote vermehrt für geflüchteten Familien und unbegleitete minderjährige Geflüchtete öffnen, ohne dabei die „traditionellen“ Adressatinnen und Adressaten aus dem Blick zu verlieren.

4. Fünf Forderungen mit Blick auf die Qualifizierung und Qualifikation von Fachkräften

Ausgehend von dem oben skizzierten Kompetenzprofil lassen sich folgende Qualifikations- und Qualifizierungserfordernisse identifizieren:

4.1 Grundständige Ausbildung und Qualifizierung interdisziplinärer und praxisnäher gestalten!

Die grundständige Ausbildung und Qualifizierung an Fach- und Hochschulen der Sozialen Arbeit vermittelt bzw. vertieft zahlreiche fachliche, methodische und soziale Kompetenzen, die in der Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten von elementarer Bedeutung sind (siehe Kapitel 3). Damit sind Absolventinnen und Absolventen grundsätzlich mit dem nötigen Werkzeug für die Arbeit mit Geflüchteten ausgerüstet.

Ein Bereich, der in der grundständigen Ausbildung jedoch stärker als bisher betont werden sollte, ist die Wissensvermittlung zum Thema Migration und Flucht wie auch die Auseinandersetzung mit Themen der interkulturellen Bildung. Zudem sollten bereits in der Ausbildung vermehrt Möglichkeiten für interdisziplinären Austausch und Projektarbeit geschaffen werden. Dies ist besonders relevant für die Arbeit mit Geflüchteten, da diese als Querschnittsaufgabe zahlreiche verwandte Aspekte, beispielsweise aus der Sozial- und Stadtplanung, einbezieht.

Um die Bedingungen für einen gelingenden Berufseinstieg zu schaffen und eine noch größere Anschlussfähigkeit des Gelernten herzustellen, braucht die grundständige Ausbildung einen noch stärkeren Praxisbezug. An den einzelnen Hochschulen existieren unterschiedliche und teilweise auch sehr weitreichende Praxismodelle. Nun gilt es, diese Modelle flächendeckend nutzbar zu machen. So sollten die in Praktika und freiwilligem Engagement gewonnenen Erfahrungen, z.B. in der Geflüchtetenhilfe, Ausgangs- und Bezugspunkt der Reflexionen in der Ausbildung werden. Darüber hinaus sollte der Transfer zwischen Praxis und Forschung bzw. Lehre stärker in beide Richtungen gedacht werden und vermehrt auch die Arbeit mit Geflüchteten fokussieren. Zudem besteht die Anforderung an Anstellungsträger, sowohl eine qualifizierte Anleitung im Rahmen der Praktika sicherzustellen als auch für Absolventinnen und Absolventen eine gelingende Berufseinmündungsphase als Teil des Qualifizierungsprozesses zu gewährleisten.[6]

Zudem müssen neue Modelle entwickelt werden, um die Ausbildung für Menschen mit Flucht-/ Migrationshintergrund zu öffnen. Wesentliche Faktoren sind dabei die Anerkennung von im Ausland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie die sprachlichen Anforderungen.[7]

4.2 Ehrenamtliche und Quereinsteigende qualifizieren!

Ehrenamtliches Engagement in der Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten braucht eindeutige Standards, verlässliche Ansprechpersonen und professionelle Begleitung. Zudem sollten flächendeckend Schulungen angeboten werden, die freiwilligen Helferinnen und Helfern Basiswissen zum Themenbereich Flucht und Migration vermitteln. Mindestens für längerfristig tätige Freiwillige müssen Möglichkeiten zur Reflexion und Supervision geschaffen werden. Je nach Aufgabengebiet muss eine spezifische Qualifizierung von Ehrenamtlichen verpflichtend sein, so etwa bei Vormund-schaften oder Patenschaften.

In Anbetracht des steigenden Fachkräftebedarfs kommt der Öffnung der Sozialen Berufe für Quereinsteigende eine immer größere Bedeutung zu. Quereinsteigende auf dem Weg zur Fachkraft brauchen eine passgerechte, kompetenzorientierte Qualifizierung, um den beruflichen Anforderungen fach- und sachgerecht begegnen zu können. Eine Beschäftigung als Fachkraft sollte nur nach Vorliegen der entsprechenden Kompetenzen bzw. mit eindeutigen Auflagen zur Erlangung derselben erfolgen, um einem möglichen Absinken fachlicher Standards entgegenzuwirken.

Eine besondere Gruppe Quereinsteigender wird in der bisherigen Qualifizierungspraxis noch nicht ausreichend berücksichtigt: pädagogische Fachkräfte mit Fluchterfahrung. Sie bringen besondere Sprachkenntnisse sowie spezifisches Erfahrungswissen über Interkulturalität und Fluchtbiografien mit, also jene Kompetenzen, die insbesondere für die Arbeit mit Geflüchte-ten von großer Bedeutung sind. Sie können daher eine enorme Bereicherung für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen darstellen. Um die berufliche Integration von geflüchteten pädagogischen Fachkräften voranzutreiben, müssen vermehrt entsprechende Quereinstiegs-modelle und berufsbegleitende Ausbildungswege geschaffen werden, in denen auch Möglichkeiten zum Spracherwerb vorgesehen sind. Hier sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefragt, Praktikums- und Hospitationsmöglichkeiten zu schaffen, um Interessen-ten einen Einblick in die sozialpädagogische Arbeitspraxis in Deutschland zu geben und Wege der Zusammenarbeit auszuloten.

4.3 Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte sicherstellen!

Um eine hohe Qualität der Sozialen Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu gewährleisten, sind passgerechte, bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsformate für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich. Diese sollten einerseits die in der grundständigen Ausbildung vermittelten fachlichen Kompetenzen stärken und aktualisieren, andererseits aber auch Hintergrundwissen über Flucht und spezifische Lebenswelten aufbauen. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sollten dazu befähigt werden, den Prozess der interkulturellen Öffnung im Arbeitsfeld mitzugestalten. Fort- und Weiterbildungen gehören zu den zentralen Aufgaben der Personalentwicklung und Qualitätssicherung und sollten als strategische Aufgabe in der Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe verankert sein.

Einen wesentlichen Mehrwert, den Fort- und Weiterbildungen neben der Möglichkeit zum Erwerb oder zur Aktualisierung bestimmter Kompetenzen bieten, ist die Schaffung einer Plattform zum gegenseitigen fachlichen Austausch über den eigenen Träger, die Institution, die Region oder auch über Staatsgrenzen hinaus.

4.4 Unterstützungssysteme für Fachkräfte ausbauen!

Neben klassischen Fort- und Weiterbildungsformaten ist die Bereitstellung von Coaching- und Supervisionsangeboten von elementarer Bedeutung. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Teil der von den Fachkräften wahrgenommenen Überforderungsrisiken nicht fachlicher, sondern psychisch-emotionaler Natur ist, können Coaching, Supervision und angeleitete Formen kollegialer Beratung Möglichkeiten zur Rollenklärung und zur (Selbst-)Reflexion schaffen und dazu beitragen, dass Fachkräfte sich mit ihren Ängsten und Grenzerfahrungen nicht allein gelassen fühlen. Dazu gehören auch Beratungsangebote zu Fragen des Umgangs mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Radikalisierungstendenzen. Zugleich gewährleisten solche Angebote die fachliche Qualität der Arbeit.

4.5 Leitungs- und Organisationsebene für die neuen Anforderungen fit machen!

Um den vielfältigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Unterstützung, Begleitung und Integration von geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten Rechnung zu tragen, braucht es einen verstärkten Fokus auf Organisations- und Personalentwicklung. Die Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe stehen in der Verantwortung, Rahmenbedingungen für eine selbstreflexive, achtsame Organisationskultur zu schaffen bzw. zu erhalten, in der Überforderung vermieden bzw. rechtzeitig und angemessen auf Überforderungssituationen von Mitarbeitenden reagiert wird. Leitungskräfte sollten überdies dazu befähigt werden, die interkulturelle Öffnung ihrer Teams aktiv zu befördern und für die Anforderungen der Personalgewinnung, insbesondere von Mitarbeitenden mit Flucht-/Migrationshintergrund, sensibilisiert werden.

Mit Blick auf die Vielzahl der Akteure, die mit der Unterstützung, Begleitung und Integration von geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten betraut sind, ist ein umsichtiges Schnittstellen- und Netzwerkmanagement, welches das Wohl der Kinder, Jugendlichen und Familien stets im Auge behält, sehr bedeutsam. Folglich sollten Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Kooperations- und Koordinations-vermögen gestärkt werden, um die relevanten Akteure effektiv vernetzen zu können. Hier besteht insbesondere die Aufgabe, Räume und Angebote zu schaffen, in denen Fachkräfte verschiedener Professionen zusammen mit den freiwilligen Helferinnen und Helfern Reflexionsmöglichkeiten erhalten und sich austauschen können. Zudem müssen insbesondere die Leitungskräfte dazu befähigt werden, Selbstorganisationsprozesse der Geflüchteten zu begleiten und zu unterstützen.

Auch auf der Leitungs- und Organisationsebene sollte das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass die Koordination von Freiwilligen zeitliche Ressourcen des hauptamtlichen Personals bindet. Hilfreich und sinnvoll sind daher zu diesem Zweck eingesetzte Freiwilligenkoordinatoren und -koordinatorinnen, die sich schwerpunktmäßig dieser Aufgabe widmen. Diese Schnittstelle entlastet die Fachkräfte und schafft Verbindlichkeit für alle Seiten.

5. Ausblick

In Anbetracht der großen Integrationsherausforderungen, vor denen Deutschland und die vielen hier lebenden (jungen) Geflüchteten stehen, braucht es gut aus- und fortgebildete Fachkräfte, die Hilfestellungen geben, die Entwicklung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen fördern und dazu beitragen, Fremdheit und Misstrauen abzubauen.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat die sich aus dem Fachkräftegebot ergebende Verantwortung, die mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten arbeitenden Menschen bestmöglich für ihre Arbeit zu qualifizieren und zu unterstützen. Dazu braucht es ein Bewusstsein dafür, dass angemessene Qualifizierungs- und Reflexionsan-gebote unerlässlich sind, um die Qualität der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch in Zeiten verstärkter bzw. veränderter Inanspruchnahme sicherstellen zu können. Die Qualifizierung von Fachkräften sollte daher als wesentlicher Bestandteil der Personalent-wicklung bei öffentlichen und freien Trägern angesehen werden. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Bereitstellung von Ressourcen für die Steuerung und Unterstützung des freiwilligen Engagements in der Geflüchtetenhilfe liegen. Ohne die entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung ist dies nicht zu schaffen. Darüber hinaus braucht es faire, verlässliche Arbeitsbedingungen, die eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung von Fachkräften befördern.

In Anbetracht des Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe müssen zudem vermehrt Qualifizierungswege für zugewanderte Arbeitskräfte und Quereinsteigende unter Beibehaltung fachlicher Standards geöffnet und die Durchlässigkeit der Systeme sichergestellt werden. Die AGJ fordert die relevanten politischen Akteure dazu auf, die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 01./02. Dezember 2016


[1] Die früher gängige Bezeichnung „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF)“ ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (Umverteilungsgesetz) vom 1. November 2015 durch den Begriff „Unbegleitete minderjährige Ausländer“ (UmA) ersetzt worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat diesen Schritt damit begründet, dass bei der Einreise Minderjähriger keineswegs erwiesen sei, ob es sich bei den jungen Menschen um anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention handele. Die Änderung der Bezeichnung ist Gegenstand einer fachlichen Debatte. Dieses Papier übernimmt daher nicht die gesetzliche Sprachregelung, sondern verwendet die Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“
[2] Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung, 30.09.2016, online abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/09/asylsuchende-2015.html;
[3] Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2016): Fakten zur Asylpolitik 2015, online aufrufbar unter: www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2016/01/Fakten-zu-Asyl-aktualisierte-Fassung.pdf.
[4] Siehe beispielsweise AGJ- Positionspapier „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen“, vom 30.06./01.07.2016, online abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2016/Positionspapier_Unbegleitete_minderj%C3%A4hrige_Fl%C3%BCchtlinge.pdf; AGJ-Eckpunktepapier „Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!“, vom 03./04. Dezember 2015, online abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Eckpunktepapier_Junge_Fl%C3%BCchtlinge_in_Europa.pdf; AGJ-Positionspapier „Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen! – Zur Anerkennung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen“, vom 03./04. Dezember 2015, online abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Berufliche_Integration_zugewanderte_Fachkr%C3%A4fte.pdf; AGJ-Positionspapier „Kind ist Kind! – Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht“, vom 25./26. Juni 2015, online abrufbar unter www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Kind_ist_Kind.pdf; AGJ-Stellungnahme „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 09. Juni 2015“, vom 25. Juni 2015, online abrufbar unter www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/AGJ-StN_RefE-Gesetz_auslaendische_Kinder_und_Jugendliche.pdf.
[5] Die folgende Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern gibt einen Überblick über zentrale Kompetenzanforderungen, die in der Praxis der Arbeit mit geflüchteten Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten offenbar geworden sind, aber je nach Handlungsfeld und genauem Adressatenkreis variieren können.
[6] Vgl. AGJ-Diskussionspapier „Die Kooperation der Lernorte stärken! Auf gemeinsame Mindeststandards verständigen! – Der Praxisbezug und dessen Bedeutung für die staatliche Anerkennung in den Studiengängen der Sozialen Arbeit“, vom 17./18. September 2015, online abrufbar unter: www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Diskussionspapier_Praxisbezug_Studieng%C3%A4nge_Soziale_Arbeit.pdf
[7] Ausführlicher dazu das AGJ-Positionspapier „Berufliche Integration für alle zugewanderten Fachkräfte ermöglichen! – Zur Anerkennung von im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikationen“