Spezifische und anlassbezogene Anrechnung [1] informell und non-formal erworbener Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen – Europäische Impulse nutzen und erfahrbar machen!

Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Positionspapier als PDF

Unser Bildungssystem braucht Durchlässigkeit und Mobilität, in Deutschland und für Europa. Substantieller Bestandteil dessen ist die Gewährleistung der Freizügigkeit als eines der Grundprinzipien der Europäischen Union. Freizügigkeit kann nur erreicht werden, wenn die (in einem Land) informell und non-formal erworbenen Kompetenzen (in einem anderen Land) anerkannt und somit zu auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Zertifikaten und Zugangsberechtigungen im Bildungssystem führen. Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen und den folgenden nationalen Qualifikationsrahmen ist ein bildungsbereichsübergreifender Referenzrahmen geschaffen worden, der zur Transparenz hinsichtlich von Gleichwertigkeiten und Unterschieden in den Qualifikationen beiträgt und damit den Grundsatz der Freizügigkeit befördert. Aktuell stehen in Deutschland Regelungen für die Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen im DQR noch aus. Die EU-Mitgliedsstaaten sind durch die Ratsempfehlung vom 20. Dezember 2012 dazu angehalten, bis spätestens 2018 nationale Regelungen für die Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen einzuführen. [2]  
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat in dem Positionspapier „Non-formal erworbene Kompetenzen – Herausforderungen und Impulse für die Zuordnung der Fort- und Weiterbildungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in den DQR“ (April 2018) ein ausstehendes Pilotverfahren angemahnt, welches sich mit den Qualifizierungsangeboten aus der Kinder- und Jugendhilfe befasst und diese evaluiert. Die AGJ stellt fest, dass das vom AK DQR angestoßene Pilotverfahren „Xpert Business“ aufgrund seiner eher an formalen Lehr- und Lernkonzepten orientierten Perspektive für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht geeignet ist.

Die Befürchtung, dass die Anerkennung und Einordnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen in den DQR eine negative Rückwirkung auf die autonome, nicht arbeitsmarkt- und bildungspolitisch herzuleitende Konzeption und Praxis der Jugendarbeit haben wird, sofern die Verfahren sich aus dem formalen Bildungsbereich herleiten, ist für die Argumentation leitend. Zugleich gilt es, die Bedarfe von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen ernst zu nehmen, die ein berechtigtes Interesse haben, dass ihre non-formal und informell erworbenen Kompetenzen einen „formalisierbaren Wert“ besitzen.

Der vorliegende, die europäische Validierungsdebatte aufgreifende Zwischenruf fokussiert einen wesentlichen Teilaspekt in der Debatte: die „Anschlussfähigkeit“ non-formal und informell erworbener Kompetenzen an formale (berufliche) Bildung. Die AGJ nimmt dabei die Perspektive von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen ein, die non-formal und informell Kompetenzen erworben haben und nicht nachvollziehen können, warum diese beim Zugang zum formalen Berufs- bzw. Bildungssystem keine Bedeutung haben (sollen).

Die Bedarfe der Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen ernstnehmen!

  • Mit der Globalisierung und der wachsenden Komplexität von Anforderungen in unseren Gesellschaften sind auch wachsende Anforderungen an den Einzelnen verbunden, darunter vom Arbeitsmarkt geforderte Formen des Lernens und Umlernens sowie eine erwartete Kreativität und Flexibilität im Umgang mit eigenen Erfahrungen und Kompetenzen. Das Lebenslange Lernen gewinnt vor diesem Hintergrund zunehmend an Bedeutung. Die im Zuge einer Lernbiographie erlangten non-formal und informell erworbenen Kompetenzen sind jedoch teilweise wenig transparent und nach außen kommunizierbar und damit auch nicht am Arbeitsmarkt nutzbar.
  • Gleichzeitig lässt die zunehmende Diskontinuität von Lebensläufen und Lernverläufen die Frage der Nutzbarmachung non-formal und informell erworbener Kompetenzen (nicht nur) aus Sicht junger Menschen immer dringlicher erscheinen. Informell und non-formal erworbene Kompetenzen müssen anerkennungsfähig sein, um Zugangsvoraussetzungen auf angestrebte Bildungswege zu erfüllen, Ausbildung verkürzen zu können und/oder individuelle Lerngeschwindigkeiten im beruflichen Lebensweg zu ermöglichen.
  • Individuelle Bildungsplanung für (junge) Menschen mit unterschiedlichen Startvoraussetzungen muss ermöglicht werden; sei es für (junge) Menschen aus nicht-privilegierten Milieus, (junge) Menschen mit Fluchterfahrung, Berufsfeldwechsel-nde, Spätstartende, Menschen mit unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten bzw. -möglichkeiten (zum Beispiel aufgrund anderer Verpflichtungen) usf. Schon jetzt üben viele (junge) Menschen Tätigkeiten aus, die nicht den Qualifikationen entsprechen, die zuvor im formalen Bildungssystem erworben und zertifiziert wurden. Mit einer Anerkennung ihrer non-formal und informell erworbenen Kompetenzen kann somit die eigene Handlungsfähigkeit und das eigene Selbstbewusstsein gestärkt werden. Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt werden so gestärkt, ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 SGB VIII) unterstützt.

Eine Dynamisierung und Verbreiterung von Bildungswegen ist nicht zuletzt auch im Interesse einer Bildungsgesellschaft, die von einer nahezu exponentiell verlaufenden Innovations- und Wissensentwicklung geprägt ist. Der wachsende Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel, auch in der Kinder- und Jugendhilfe, unterstreicht die Bedeutung eines pragmatischen und angemessenen Weges der Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt die skizzierten Entwicklungen zum Anlass, für eine von den Bedarfen junger Menschen ausgehende, spezifische und anlassbezogene Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen zu plädieren und gleichzeitig aufzuzeigen, was in anderen Ländern bereits in diesem Bereich realisiert wird und was wir von diesen Ländern lernen können. Sie spricht sich klar gegen den Weg einer standardisierten, vorsorglichen Formalisierung non-formaler und informeller Angebote aus, die langwierig, kostenintensiv und angesichts der Vielfalt möglicher formaler Berufs- und Bildungsangebote nicht zielführend ist.

Wie das gehen kann, zeigen andere europäische Länder auf.

Non-formale Validierungssysteme – Europäische Impulse nutzen!

Anhand von fünf Kriterien für ein staatliches Validierungssystem (rechtliche Grundlagen, Finanzierung, Institutionalisierung, Verfahren und Instrumente, Supportstrukturen) wurde ein Vergleich der Validierungssysteme verschiedener europäischer Länder vorgenommen. [3] Die Analyse hat ergeben, dass das deutsche Validierungssystem vergleichsweise wenig entwickelt ist. Insbesondere Norwegen, Finnland, Dänemark, die Niederlande, die Schweiz und Frankreich sind in der Entwicklung nationaler Validierungssysteme deutlich fortgeschritten. In diesen Ländern existieren laut Studie einfache, kostengünstige oder geförderte Zugänge bzw. ein Rechtsanspruch auf Validierung non-formalen Lernens. Es gibt standardisierte, breit aufgestellte Verfahren, landesweite Informations- und Beratungsstrukturen zu diesem Thema sowie die Anerkennung der Ergebnisse bei Arbeitgebern und in der Öffentlichkeit:

  • Mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen besteht in Frankreich beispielsweise ein umfassender Rechtsanspruch auf Prüfung der Kompetenzen, die man im Rahmen einer mindestens dreijährigen Tätigkeit erworben hat. Die Prüfung führt zu einer offiziellen Zertifizierung – rechtlich gleichartig zur Erstausbildung.
  • Bezogen auf die Frage der Finanzierung der Validierung teilen sich in Finnland Bildungs- und Arbeitsministerium die Kosten, ergänzt um einen geringen Eigenbeitrag für die Fixkosten, abhängig vom Einkommen der Person.
  • Im Hinblick auf die Institutionalisierung stellt in der Schweiz die Validierung von Bildung eine Verbundaufgabe von Branchenvertretungen und Berufsverbänden, dem Bund und den Kantonen dar.
  • Hinsichtlich der Verfahren und Instrumente verfügt Dänemark über ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren. Die mit Unterstützung eines Berufsbildungszentrums für Erwachsene individuell nachgewiesenen Kompetenzen werden in einem Zertifikat festgehalten und mit definierten Lernergebnissen von Bildungsgängen abgeglichen. Im zweiten Schritt kann dieses Zertifikat für die persönliche Planung weiterer Qualifizierung oder für den Eintritt in den Arbeitsmarkt genutzt werden.
  • Bezüglich erforderlicher Supportstrukturen gibt es in Finnland flächendeckend Angebote zur Präsenzberatung und Unterstützung sowie Online-Angebote mit Fachleuten, die zu den Abschlüssen und den Validierungsverfahren beraten.

Für ein funktionierendes System braucht es zudem vor allem auch Vertrauen in die Akteure – die Etablierung einer Anerkennungskultur. Die Sicherstellung der Qualität und Validität der Ergebnisse über die oben genannten Kriterien und die definierte Übereignung von Entscheidungsspielräumen, wie dies u. a. der finnische Weg zeigt, [4] sind dafür Grundvoraussetzung. Statt eher schwerfälliger und kostenintensiver Akkreditierungssysteme wird auf die „Expertise der Experten“ gesetzt und ihnen vertraut.

Das deutsche Validierungssystem weist hingegen zahlreiche Schwachstellen auf, die letztlich zu der geringen Bewertung im europäischen Vergleich geführt haben: So ist der Bereich rechtlich kaum geregelt und ein Rechtsanspruch auf Validierung besteht nicht. Die existierenden Verfahren sind sehr heterogen und haben kaum Relevanz auf dem Arbeitsmarkt. Mit Blick auf die Finanzierung werden hohe (Vorbereitungs-)Kosten für die betreffenden Personen sowie die unzureichende staatliche Förderung bemängelt. Die existierenden Validierungsinstrumente sind wenig etabliert und kaum bekannt; institutionelle Zuordnungen fehlen ebenso wie eine Koordination der betreffenden Akteure. Von einer Anerkennungskultur, in der die Idee der Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen bei Arbeitgebern oder Institutionen des Bildungssystems fest verankert ist, ist Deutschland noch weit entfernt.

Plädoyer für eine spezifische und anlassbezogene Anrechnung je nach angestrebtem Beruf

Die Perspektive von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen einnehmend, plädiert die AGJ für eine Dynamisierung und Flexibilisierung der starren Bildungswege in Deutschland. Es soll ein Verfahren ermöglicht werden, das zu auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Zertifikaten und Zugangsberechtigungen im Bildungssystem führt, wenn dies im Interesse einer Person ist. Die AGJ schlägt vor, ausgewählte Bildungsinstitutionen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Weiterbildungsstätten) – so genannte „competent bodies“ – zu autorisieren, für je spezifische Berufe sowie gesetzlich geregelte Aufbauqualifikationen:

  • je nach Branche mit speziellen Validierungsverfahren Kompetenzen festzustellen (hier auch (!) aus Berufstätigkeit oder bei fehlenden oder weit zurückliegenden Nachweisen),
  • Kompetenzen anzuerkennen und anzurechnen und damit,
  • individuelle Lerngeschwindigkeiten zu ermöglichen.

Dafür ist es analog der zuvor benannten Kriterien, wie sie in unterschiedlicher Ausprägung in anderen europäischen Ländern vorhanden sind, für ein staatliches Validierungssystem erforderlich:

  • die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen (ggf. zunächst in Form von Schulversuchen) [ = rechtliche Grundlage],
  • die jeweiligen (bereits existierenden) Bildungsinstitutionen auszuwählen und zu autorisieren [ = Institutionalisierung],
  • den Rahmen und die Methodik für die Flexibilisierung im Anrechnungs-bzw. Anerkennungsverfahren festzulegen [ = Verfahren und Instrumente],
  • ggf. den prozentualen Anteil derjenigen Personen zu bestimmen,
    • die in die formale (berufliche) Bildung mit anderen Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden dürfen bzw.
    • denen individuelle Lernwege ermöglicht werden (schneller/langsamer) sowie,
  • die Finanzierung so sicherzustellen, dass Bildungsinstitutionen diesen Aufgaben gerecht werden können [ = Finanzierung].

Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren, die einen Anschluss non-formal und informell erworbener Kompetenzen an formale (berufliche) Bildung ermöglichen, werden über einen Rahmen gesteuert und nicht über Kontrolle im Detail.

Verfahren und Instrumente: Die Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren folgen bestimmten Kriterien, um Ungleichheiten gegenüber formal erworbenen Abschlüssen sowie die Reproduktion bzw. Vertiefung bestehender Ungleichheiten aus schulischen Biographien zu vermeiden. Dazu zählen u. a.:

  • das Zugrunde legen von objektiv und valide erfassten Dokumenten im Rahmen der Prüfung der Gleichwertigkeit von Kompetenzen,
  • das Zusammenführen summativ-anforderungsorientierter und formativ-entwicklungsorientierter [5] Ansätze,
  • mündliche, schriftliche Kompetenzfeststellungsverfahren, Assessments etc.

Die Verfahren müssen so angelegt sein, dass sie spezifisch und passgenau das für einen Beruf jeweilige Anforderungsprofil erfassen. Ihre Angemessenheit ergibt sich aus der Quote erfolgreich erworbener Abschlüsse, für die der Zugang gewährt wurde.

Institutionalisierung: Die Übertragung der Entscheidung möglicher Anerkennung bzw. Anrechnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen nutzt vorhandene Ressourcen und unterstützt bereits bestehende Akteure im erforderlichen Rahmen, anstatt neue Akkreditierungssysteme aufzubauen.

Fazit

Die AGJ sieht in dem genannten Weg eine Möglichkeit, schneller und spezifischer auf die unterschiedlichen „Anerkennungsbedarfe“ (junger) Menschen zu reagieren. Sie spricht sich damit gegen einen weiteren standardisierten Ausbau von Akkreditierungssystemen im Allgemeinen aus und plädiert für „branchentypische“, sektorale Lösungen. Sie anerkennt, dass die formalen Bildungsinstitutionen als Experten wissen und entscheiden können, was für einen erfolgreichen formalen (beruflichen) Bildungsabschluss an Kompetenzen erforderlich ist.

In dem vorgeschlagenen Weg sind vier Prinzipien verwirklicht. Er (…):

  • erlaubt die notwendige Orientierung an der Lebenssituation des Einzelnen. Denn: Formale Bildung ist bisher oft zu statisch, was Zugangsvoraussetzungen, Verkürzungsmöglichkeiten und Zeitstrukturen betrifft;
  • ermöglicht, dass Einzelne in ihrer individuellen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeit gestärkt werden;
  • eröffnet Möglichkeiten zur institutionellen Flexibilisierung;
  • stellt sicher, dass eine Dynamik innerhalb vorhandener Strukturen, Normen und Regeln in Gang gebracht wird und so Qualität weiterentwickelt wird.

Die AGJ sieht zudem in der vorgeschlagenen Rahmung den Grundgedanken des Europäischen Qualifikationsrahmens aufgenommen: Nicht wo und wie lange jemand etwas gelernt hat, soll der Maßstab sein, sondern was er kann.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 06./07. Dezember 2018

 

Fussnoten

[1]  In dem vorliegenden Papier werden die Begriffe „Anerkennung“, „Validierung“ sowie „Anrechnung“ gleichbedeutend verwendet, auch wenn den Autoren bewusst ist, dass beim Begriff „Validierung“ oftmals eher methodische Aspekte im Vordergrund stehen, während bei der „Anerkennung“ / „Anrechnung“ stärker der formal gesetzliche Aspekt fokussiert wird. Ziel dieses Papieres ist jedoch, die Debatte über die Ermöglichung von Zugängen durch eine spezifische und anlassbezogene Anerkennung von Kompetenzen je nach angestrebtem Tätigkeitsfeld zu befördern und die definitorische Auseinandersetzung zurückzustellen.

[2]  In 2013 wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) durch einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern eingeführt, der bisher allerdings nur die formalen Qualifikationen abbildet. Der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) richtet nun sein Augenmerk auf die Zuordnung von Qualifizierungsangeboten aus dem non-formalen Bereich. Die Diskussion um die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen wird in Deutschland zwar in verschiedenen Kontexten geführt, konsensfähige Vorschläge zur Umsetzung liegen allerdings bisher nicht vor.

[3]  Vgl. Gaylor/ Schöpf/ Severing (2015): Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden. Wie europäische Nachbarn informelles und non-formales Lernen anerkennen und nutzen, Bertelsmann Stiftung.

[4]  Vgl. Karttunen (2016): AGJ-Fachforum „Wie können aus non-formal erworbenen Kompetenzen berufliche Chancen werden?“, 16. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag.

[5]  Der entwicklungsorientierte Ansatz zielt auf Kompetenzen, die in der Lebens- und Arbeitswelt erworben wurden. Der darin angelegte Reflexionsprozess als Lernprozess sowie Beratung und Begleitung spielen eine besondere Rolle, um individuelle Ressourcen zu stärken. Der anforderungsorientierte Ansatz hingegen fokussiert auf in Aus- und Fortbildungsordnungen und Rahmenplänen fixierte Kompetenzen, die für Arbeits- und Qualifikations-anforderungen relevant sind. Die Einschätzung der Kompetenzen erfolgt anhand fest definierter Standards. Darüberhinausgehende Wissensbestände oder Kompetenzen werden kaum berücksichtigt, vgl. Dehnbostel (2014): „Erfahrungen einen anerkannten Wert geben“. Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 43. Jg., 6-10.