Freiräume für Jugend schaffen!
Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Die Lebensphase der Jugend hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert und ausdifferenziert. Junge Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit sehen sich hohen gesellschaftlichen Erwartungen gegenüber und haben zugleich die für diese Lebensphase typischen Entwicklungsaufgaben zu meistern. In der Jugendphase geht es für sie nach wie vor um die Ablösung vom Elternhaus, die Ausbildung einer Lernmotivation, die finanzielle Verselbstständigung, die Bewältigung der Pubertät, die Entwicklung ihrer Sexualität sowie um den Aufbau von tragfähigen Beziehungen zu Gleichaltrigen. Im Kern geht es um die Entwicklung einer individuellen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen des Aufwachsens verändert. Junge Menschen werden heute früher als eigenständige Subjekte mit Gestaltungsmöglichkeiten und -freiheiten wahrgenommen. Ihnen wird ermöglicht – aber auch abverlangt – sich selbstständig einzubringen und zu positionieren. Jugendliche heute wachsen mit einem größeren Bewegungsradius auf als frühere Generationen und leben mit der Selbstverständlichkeit einer marktförmig organisierten Welt, die Heranwachsende zunehmend als Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer adressiert. Die Schule ist mit dem Ausbau der Ganztagsbildung zu einem eigenen Lebensraum geworden. Im Vergleich zu Zeiten, in denen die Halbtagsschule das dominierende Modell war, ist die frei gestaltbare Zeit außerhalb der Schule heute deutlich weniger geworden. Die Lebenswelt von jungen Menschen ist stärker durch kulturelle Diversität und eine Vielfalt von Lebensmodellen geprägt. Mitunter fehlt es ihnen an klaren Orientierungen für die eigene Entwicklung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, in dessen Folge junge Menschen einerseits als kleiner werdende Gruppe weniger Aufmerksamkeit erhalten, und andererseits als Fachkräfte von morgen gefragt sind, ist es für sie eine besondere Herausforderung, sich in dieser widersprüchlichen Realität zu orientieren. Hinzu kommt, dass sich die Phase der Jugend verdichtet hat.[1] Zunehmend spezialisierte Ausbildungswege erfordern bereits in jungen Jahren ein hohes Maß an persönlichen Kompetenzen, zertifizierte Abschlüsse sowie praktische Erfahrungen. Eine Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass Jugendliche mit hoher Bildungsorientierung nach Selbstoptimierung streben und einem enormen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, der – kritisch gesprochen – im Sinne des „unternehmerischen Selbst“[2] Leistungsbereitschaft von ihnen fordert. Sie haben aber auch die Möglichkeit, materiell abgesichert, Phasen der Entschleunigung einzulegen. Dem gegenüber steht die Gruppe derjenigen Jugendlichen, die in besonderen Risikolagen aufwächst und daher in ihren Bildungschancen benachteiligt ist. Sie steht unter dem Druck, trotz verschiedener Belastungen, problematischer Entwicklungsverläufe oder begrenzter Ressourcen, ebenso die gesellschaftlichen Entwicklungsaufgaben bewältigen, persönliche Zukunftsperspektiven und Fähigkeiten für eine eigenständige Lebensführung entwickeln zu sollen.
Alle jungen Menschen haben mit der Entgrenzung der Lebensphase Jugend zurechtzukommen. Sie verlassen zunehmend später das Elternhaus, erhalten das erste Einkommen später und gründen später eigene Familien. Phasen der Qualifikation und Erwerbstätigkeit fließen ineinander, Statuspassagen sind nicht länger linear und der institutionalisierte Lebenslauf verliert zunehmend an Erklärungskraft.[3] Ursache dafür sind die Widersprüche unserer Zeit, in welcher der rasanten Beschleunigung von Lebensverläufen berufliche Diskontinuitäten, Unsicherheiten und Misserfolge gegenüber stehen. Auf der einen Seite erfordert die Vielfalt an Möglichkeiten präzise Lebensentscheidungen von jungen Menschen, andererseits nimmt die Geradlinigkeit von Lebensverläufen ab. Für die Betroffenen ist der individuelle Erfolg scheinbar abhängig von ihren Entscheidungen und Leistungen. Tatsächlich aber wirken Marktkräfte, etwa am Arbeitsmarkt, hiervon unabhängig und weisen Chancen bzw. Chancenlosigkeit zu. Dies erkennen zu können, sich kritisch mit der gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Situation auseinandersetzen zu können, gibt Heranwachsenden erst die Option, sich selbst zum aktiven Gestalter der eigenen Zukunft zu machen, in dem sie sich nicht nur den herrschenden Verhältnissen unterwerfen, sondern den Anspruch und die Praxis entwickeln, die vorgefundene Realität zu verändern.
Um alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen so zu unterstützen, dass sie die Möglichkeit und das Rüstzeug erhalten, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, haben sich staatliche Institutionen, Hilfesysteme (SGB II, III) und auch die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) auf die veränderten Bedingungen mehr als bisher einzustellen. Als Schlüsselkompetenz für die Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung ist Handlungsbefähigung[4] anzusehen, die wesentlich von der Fähigkeit abhängt, Gesellschaft kritisch wahrzunehmen. Diese entwickeln junge Menschen durch Erfahrungen eigener Selbstwirksamkeit, durch den Austausch mit anderen und das Eintreten für eigene Positionen. Je mehr Möglichkeiten sie bekommen, sich in verschiedenen Lebensbereichen auszuprobieren und je mehr sie in ihren Belangen mit spürbarer Wirkung beteiligt werden und mitsprechen können, desto größer ist die Chance, dass sie Handlungspraxen für die eigene Lebensführung entwickeln. Dafür brauchen Jugendliche zeitliche, räumliche und soziale Freiräume als Erprobungsräume. Sie benötigen Gelegenheitsstrukturen und Zugänge zu Freiräumen sowie die Bereitschaft der Gesellschaft, Freiräume trotz damit verbundener Widersprüche und Konflikte wertzuschätzen und durchzusetzen. Das Diskussionspapier zeigt Voraussetzungen für und Anforderungen an Freiräume, es benennt Rahmenbedingungen für freie Räume und stellt Konfliktlinien für Aushandlungsprozesse exemplarisch heraus.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sieht die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die unterschiedlichen Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Bedarf an freien Räumen zu schärfen. Persönlichkeitsentwicklung mit allem was dazugehört (z. B. Kritikfähigkeit, Handlungsbefähigung und Resilienz) ist nicht zuletzt an das Vorhandensein von Freiräumen geknüpft. Freie Räume sind Entwicklungsräume, die auch in formalen Bildungssettings gegeben sein müssen. Sie sind ebenso bedeutend wie pädagogisch gestaltete „Lernräume“. Die AGJ fordert die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe dazu auf, sich mehr für das Öffnen von Freiräumen zur Persönlichkeitsbildung zu engagieren und anwaltschaftlich für junge Menschen im Prozess der Verselbstständigung einzutreten. Dies schließt eine entsprechende Weiterentwicklung eigener Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mit ein.
1. Freiräume für gelingende Persönlichkeitsentwicklung schaffen
Junge Menschen orientieren sich in ihrer Identitätsentwicklung an den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie wachsen in eine Wissensgesellschaft, in eine Medien- und Informationsgesellschaft und in eine demokratische Gesellschaft hinein, die zugleich durch soziale Ungleichheit, Chancenungleichheiten und ungerechte Geschlechterverhältnisse genauso wie durch andere Risiko- und Benachteiligungslagen strukturiert ist. Die Individualisierungserwartungen an das einzelne Subjekt führen dazu, dass ein klassischer Lebenslauf kaum mehr Orientierung bietet. Die persönliche Perspektive wird unsicher. Sie enthält Optionen von Freiheit und Abhängigkeit, Gestaltungspotenziale und Risiken des Scheiterns. Die Identität setzt sich aus vielen Einzelaspekten und Rollenerwartungen zusammen, deren inneren Sinn das Individuum für sich selbst herstellen muss. Notwendige Ressourcen hierfür sind Fähigkeiten zur Selbstorganisation und zur Selbsttätigkeit. Kinder und Jugendliche benötigen somit auch für eine gelingende Identitätsarbeit Freiräume, die ihnen die Möglichkeit geben, sich selbst zu entwerfen und ihren Alltag zu gestalten. Lernprozesse sind dafür eine notwendige Voraussetzung ebenso wie das Anliegen aller Akteure, die Bildung von jungen Menschen zu unterstützen. Die Grenzen zwischen formalen, non-formalen und informellen Bildungsformen sind fließend: „Können-Lernen“, „Leben-Lernen“ und „Lernen-Lernen“ genauso wie „Wissen-Lernen“[5] sind zusammengenommen das, was Bildung ausmacht.
Insoweit stellen sich neue Anforderungen an die Gestaltung formaler, non-formaler und informeller Bildungssettings und -prozesse. Diese treffen auf einen Lebensalltag junger Menschen, der insbesondere durch die gewachsenen Anforderungen im Bereich der Schule/Hochschule hoch verdichtet ist[6]. Der schulische Ganztag, die häufig auf acht Jahre verkürzte gymnasiale Schulzeit, die reglementierte duale Ausbildung oder das im Zuge des Bologna-Prozesses modularisierte Bachelor- und Mastersystem wirken verändernd auf Lernprozesse im oben beschriebenen Sinn ein. Junge Menschen erleben dies häufig als Reglementierung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten.
Auch junge Menschen, die zeitweise nicht in das System von Schule, Ausbildung und Beruf integriert sind, die zwar über viel Zeit, aber weniger Handlungsressourcen verfügen, profitieren von ihren vermeintlichen Freiräumen kaum. Den betroffenen Jugendlichen werden nach ohnehin beschrittenen Umwegen selten weitere zeitliche Ressourcen zur Orientierung zugestanden. Erhebungen zeigen entsprechend, dass benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene Freiräume wie Auslandsaufenthalte oder das Absolvieren eines Freiwilligenjahres kaum wahrnehmen[7] bzw. dass ihnen dafür Anregungen und bedarfsgerechte Zugänge fehlen. Bilanzierend ist festzuhalten, dass bei allen sozialen Unterschieden ein großer Teil der jungen Menschen bemängelt, keine ausreichenden Freiräume zu haben. Was sind nun aber diese Freiräume? Wie sind sie sozial konstruiert? Welche (unterschiedlichen) Qualitäten weisen sie auf? Welche konkreten Potenziale beinhalten diese für Bildungs- und Sozialisierungsprozesse?
- Freiraum bedeutet für Jugendliche vor allem freie Zeit, die sie selbstständig verantworten und strukturieren. Sie ist Selbstzweck, der ohne Messbarkeit auszukommen hat. „Chillen“ steht im Jugendjargon für ein Freizeitideal, nach dem junge Menschen unter sich sind, eigene Entscheidungen treffen und soziale Rollen sowie soziale Verantwortung übernehmen. Im Freiraum gilt das Recht auf Privatheit gegenüber den Ein- und Zugriffen anderer, ebenso wie das Recht, sich nicht zu beteiligen bzw. sich erwarteter Beteiligung zu entziehen. Freie Zeit folgt dem Gedanken der Entschleunigung, genauso wie dem Wunsch nach Spaß. Insoweit sind Freiräume Gelegenheiten der Selbstinszenierung und Peergruppenbildung und nötig für die damit verbundenen Sozialisationsprozesse. Diese Freiräume – im Sinne von verfügbarer Zeit – geben jungen Menschen auch die Möglichkeit, sich (ehrenamtlich) zu engagieren oder kreativ zu betätigen. Je nachdem wie Freiräume genutzt werden, braucht es dafür (jeweils geeignete) Orte:
- Häufig handelt es sich um öffentliche Orte, an denen sich Heranwachsende treffen. Diese werden von unterschiedlichen sozialen Gruppen genutzt (Einkaufszentren, Fußgängerzonen etc.). Diese öffentlichen Räume oder Verkehrsflächen eignen sich junge Menschen an. Dabei kollidieren sie in ihrem Auftreten und in ihrer Freizeitgestaltung häufig mit den Bedürfnissen und Vorstellungen von Erwachsenen, so dass Aushandlungsprozesse nötig werden.[8]
- Eine weitere Form von Freiräumen sind spezielle Räume für Jugendliche (wie Sportplätze, Skateanlagen, Freizeittreffs oder Jugendclubs), die sich im Idealfall an ihren Bedürfnissen orientieren. Sie haben auch die Funktion spezieller Entfaltungs- und Schutzräume für junge Menschen. Tatsächlich bestehen insbesondere für geschlossene Räume weiterhin versicherungs- und sicherheitsrechtliche Regeln, welche die Gestaltungsfreiheit für junge Menschen einschränken. Eine selbstorganisierte Nutzung, ein eigener Zugang und Budgetverantwortung eröffnen hingegen wichtige Freiräume. Dabei ist die Unterstützung von Kommunen und deren Auslegung von Reglements von hoher Bedeutung für die Ausgestaltung dieser Freiräume.
- Weniger als physische Freiräume, aber nicht minder wichtig, sind an dieser Stelle auch gruppenbezogene Angebote der Jugend(verbands)arbeit, Seminar- und Ferienfreizeit-Angebote sowie jugendkulturelle Aktivitäten der Träger der Kinder- und Jugendarbeit zu benennen. Sie bieten, insbesondere durch die partizipative Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen einen wichtigen Freiraum für Kinder und Jugendliche. Hier haben junge Menschen die Gelegenheit ihre eigenen Projekte durchzuführen, haben geschützte Räume, Strukturen und Ressourcen, um sich auszuprobieren, und – beispielsweise bei Ferienfreizeiten – die Möglichkeit, gemeinsam mit Gleichaltrigen und ohne ihre Eltern mehrere Tage zu verbringen.
- Auch digitale Medien bieten Freiräume für junge Menschen. Zwar erschöpft sich die Nutzung digitaler Medien von jungen Menschen nicht im Aspekt des Freiraums, sondern ist umfassender Bestandteil ihrer alltäglichen Lebenswelt, sie erfüllt aber auch die Funktion eines Freiraums, in dem Heranwachsende weitgehend ohne Kontrolle durch Eltern und Lehr- oder Fachkräfte agieren können. Digitale Medien sind für junge Menschen dadurch gleichermaßen ein Experimentier- und Kreativraum.[9] Bedeutsam bei der Nutzung auch dieses Freiraums ist, dass die positive Wirksamkeit von der Handlungs- und Reflexionskompetenz junger Menschen abhängt. Das schließt die Fähigkeit ein, sich selbst im Netz zu schützen und medienkompetent zu agieren.
- Freiräume ergeben sich aber zudem in formalen Bildungskontexten. Arbeitsgruppen im Nachmittagsbereich an Schulen, Freistunden, Wartezeiten bei der An- und Abreise zur Schule, zu Ausbildungsplätzen oder Hochschulen bieten ebenso Raum für Selbstinszenierungen, Vergemeinschaftungen und die Bildung von Peergruppen. Selbst bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in formalen Bildungseinrichtungen lassen sich Freiräume schaffen. Projektbezogener Unterricht, Exkursionen oder künstlerischer Unterricht seien hier nur beispielhaft erwähnt.
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass Freiräume in unterschiedlichen Kontexten geschaffen werden können und sollen. Die Freiräume sehen unterschiedlich aus und dienen verschiedenen Zwecken. Es lassen sich im Wesentlichen drei Grundkategorien identifizieren.
Als erstes sind Freiräume im öffentlichen Raum und bei der Nutzung digitaler Angebote zu nennen, die jungen Menschen Möglichkeiten geben für Selbstinszenierung und Vergemeinschaftung ohne eine Reglementierung oder Anspruchsformulierung durch pädagogische Settings. Zweitens lassen sich die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit, beschreiben, die auf der Grundlage von Freiwilligkeit und Mitbestimmung strukturierte freizeit- und bildungsorientierte Gelegenheiten für Selbstwirk-samkeitserfahrungen bieten. Drittens sind Freiräume rund um die formalen Bildungsinstitu-tionen möglich. Der Begriff „Freiraum“ ist dabei vor allem als Erweiterung der Mitbestimmung an Inhalt und Form von Bildungsprozessen und -orten zu verstehen.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat nach Auffassung der AGJ in all diesen Bereichen einen Beitrag dafür zu leisten, dass die verantwortlichen Akteure sich für die Freiraumbedarfe junger Menschen sensibilisieren. Sie muss darauf hinwirken, dass alle Akteure Gegebenheiten im Sinne von mehr und qualitativ besseren Freiräumen unter Beteiligung junger Menschen ausgestalten. Dazu gehört als wesentliche Voraussetzung auch, sich für die Erhöhung der Ressource „freie Zeit“ einzusetzen.
2. Freiräume schaffen und gestalten – Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Junge Menschen kritisieren die hohe Geschwindigkeit der Aus- und Weiterbildung, einen Mangel an Zeit und mangelnde Räume zur freien Gestaltung.[10] Im Vordergrund steht dabei zunächst die Forderung nach ausreichender freier und unverplanter Zeit. Die Entscheidungen über das Zeitmanagement werden im Wesentlichen in Bereichen außerhalb des Zugriffs der Kinder- und Jugendhilfe gefällt. Eltern, Schulpolitik, Hochschulpolitik und die für die Ausgestaltung beruflicher Bildungsgänge zuständigen Gremien nehmen mit ihren Gestaltungsmöglichkeiten nachhaltig Einfluss auf die Zeitressourcen junger Menschen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe Beiträge zur Entschleunigung des Alltags von jungen Menschen leisten kann. Die Kinder- und Jugendhilfe kann mit ihren Institutionen sowie ihren Fachorganisationen und Trägern zunächst auf der Bundesebene Einfluss nehmen, soweit hier Rahmenvorgaben für die Organisation formaler Bildungsprozesse gemacht werden. Auf Länderebene kann diese politische Lobby-Funktion unmittelbar mit Blick auf die dort für die Organisation von Bildungsgängen zuständigen politischen Gremien erfolgen. Vor Ort, in den Kommunen, ergeben sich Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften oder Bildungsnetzwerke. Auf allen Ebenen sollte dabei das im SGB VIII normierte anwaltschaftliche Handeln für die Interessen junger Menschen handlungsleitend sein. Die Unterstützung der politischen Forderungen der Jugendlichen nach mehr frei verfügbarer Zeit kann sich dabei auch in der Mitwirkung in entsprechenden Bündnissen und im Agieren im Sinne dieser Positionen zeigen.
Besondere Beachtung sollte dabei finden, dass Zugänge zu Freiräumen stark von der sozialen Lage abhängen. Junge Menschen aus bildungsbenachteiligten Familien nehmen nach dem Schulabschluss häufig deutlich schneller eine Ausbildung oder ein Studium auf als solche aus bildungsaffineren Elternhäusern. Der Bildungshintergrund der Eltern hat einen erheblichen Einfluss darauf, wie viel Zeit sich junge Menschen zur Orientierung geben. Dabei spielt eine grundlegende Rolle, ob sie sich Freiräume und Auszeiten zur Orientierung leisten können oder nicht. Um allen jungen Menschen die Nutzung von Freiräumen zu ermöglichen, müssen sie eine vergleichbare finanzielle Absicherung erhalten und die Möglichkeit, den Wert von Freiräumen für sich auszuloten. Auch hier hat die Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe als Lobby für diese Interessen aktiv zu werden.
2.1 Freiräume im öffentlichen Raum schaffen und gestalten
Im öffentlichen Raum treffen unterschiedliche Gruppen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen aufeinander. Je nach Ort dominieren die Interessenlagen einzelner Nutzergruppen. Während im Straßenverkehr die Interessenlagen der PKW-Nutzer dominieren, herrschen in den Fußgängerzonen die Interessenlagen von Geschäften und deren Kunden vor. Die Nutzung durch Jugendliche führt in vielen Fällen zu Konflikten. Ziel des Wirkens der Kinder- und Jugendhilfe muss es daher sein, öffentliche Räume für die Nutzung durch junge Menschen im Rahmen ihrer Freizeit zu öffnen. Hierzu hat sie die Möglichkeit im Rahmen der Mitwirkung an städtebaulichen Planungen, an der Ausgestaltung kommunaler Satzungen und an Ordnungspartnerschaften Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus kann sie im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit jungen Menschen Konzepte zur Nutzung öffentlicher Räume entwickeln und in kommunale Gremien einbringen. Schließlich kann sie im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit gemeinsame Konzepte unterschiedlicher Gruppen entwickeln, wie dies z.B. in einer Reihe von generationenüber-greifenden Projekten erfolgt ist. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Aneignung von öffentlichem Raum durch junge Menschen einer stützenden Begleitung durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bedarf, um die jungen Menschen bei entstehenden Konfliktlagen zu unterstützten und insgesamt um für ein kinder- und jugendfreundliches Klima vor Ort zu werben.
Zum öffentlichen Raum gehört auch die lokale Gestaltung durch Kommunalpolitik. Politische Mitsprache auf lokaler Ebene als Freiraum zu erleben, ist für junge Menschen schwierig. Häufig nehmen politische Handlungsträger die Themen und Anliegen von jungen Menschen kaum wahr. Politische Entscheidungen und deren Effekte sind aufgrund der langwierigen Abläufe für junge Menschen oft wenig befriedigend. Wenig jugendfreundlich ist darüber hinaus die verwendete Sprache. Die Erfahrung politischer Mitsprache oder gar Mitentscheidung als Freiraum der Erprobung ist damit deutlich erschwert. Hier sind die Kommunen aufgefordert, Konzepte für eine Jugendpolitik zu entwickeln, die sich an jungen Menschen und ihren jeweiligen Bedürfnissen orientiert. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Entwicklung und Durchführung von dem Alter und den Interessenlagen junger Menschen angemessenen Beteiligungsformen. Hier kommt dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Verantwortung zu.
Schließlich ist die digitale Welt als Bestandteil des öffentlichen Raums zu nennen. Dort, wo sich Jugendliche für andere sichtbar im Netz äußern und inszenieren, ist dies nicht mehr dem Bereich des Privaten zuzuordnen. Viele dieser Informationen sind allgemein verfügbar, können öffentlich gemacht oder von Dritten genutzt werden. Die Aneignung dieses öffentlichen Raums birgt mithin besondere Risiken. Denn die Art und Weise der Aneignung ist nicht nur eine momentane Aktivität, sondern bleibt, der Logik des Netzes gehorchend, für immer reproduzier- und einsehbar. Daher bedarf es einer Durchsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch in Digitalen Medien, um so die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Darüber hinaus bedarf es einer entsprechenden Medienbildung durch die Akteure im Bildungssystem, um einen medienkompetenten, und damit auch problembewussten Umgang mit digitalen Medien zu befördern.
Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Freiräume zu schaffen und auf ihre Bedeutung hinzuweisen. Ihre Aufgabe ist es auch, junge Menschen dabei vor Übergriffen und Fehlbeurteilungen zu schützen. Nach Auffassung der AGJ sollten die örtlichen öffentlichen und freien Träger stärker als bisher auf die Eigenkompetenz junger Menschen setzen und über geeignete Formen der Partizipation ihre Problemlösungskompetenz abrufen und ihr Engagement fördern. Nur indem junge Menschen mit ihren berechtigten Anliegen öffentlich wahrgenommen werden, kann ein Beitrag zu einer jugendgerechten kommunalen Gesamtgestaltung geleistet werden.
2.2 Freiräume in der Kinder- und Jugendarbeit schaffen und gestalten
Auch bei der Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit selbst stellt sich die Frage, ob diese hinreichend auf das Bedürfnis nach Freiräumen ausgerichtet sind. Wenn junge Menschen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nicht annehmen, muss die Originalität, Attraktivität und zielgruppenadäquate Ausrichtung der Angebote überprüft werden. Dies kann z. B. bei knapp bemessenen zeitlichen Freiräumen am Nachmittag und Mobilitätsproblemen eine Veränderung der Zeitstrukturen oder eine Verlagerung der Standorte von Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen in die Nähe der Schule erfordern. Darüber hinaus können mobile Angebote oder Angebote an wechselnden Standorten in strukturschwachen Räumen mehr Jugendliche erreichen. Die aufsuchende Arbeit kann hier ebenfalls hilfreich unterstützen. Insgesamt sollten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an den veränderten Tagesstrukturen und am Sozialraum von jungen Menschen orientieren.
Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und die Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit bedeutet dies eine Öffnung neuer Zeitfenster für ihre Arbeit. Der späte Nachmittag, der frühe Abend und die Wochenenden rücken somit stärker in den Fokus. Zugleich ist zu prüfen, ob sich geeignete Formate für die Kinder- und Jugendarbeit durch eine stärkere Kooperation mit Schulen ergeben. Die Kinder- und Jugendarbeit kann als Partner der Schulen in dort gegebenen Freiräumen Angebote platzieren. Wichtig ist es dabei darauf zu achten, dass der offene und freiwillige Charakter dieser Arbeit erhalten bleibt. Die Kooperation mit Schulen steht damit unter der Voraussetzung des Erhalts der Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendarbeit und ihrer Prinzipien.
Insbesondere mit Blick auf benachteiligte Jugendliche ist es wichtig, den Zugang zu Angeboten insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Denn gerade für diese Jugendlichen ist sie ein zentraler Ort für selbstbestimmtes Engagement.[11] Sie machen hier ähnliche Selbstwirksamkeitserfahrungen wie Jugendliche aus privilegierteren sozialen Schichten in Bereichen freiwilliger Selbsttätigkeit, in denen benachteiligte Jugendliche deutlich unterrepräsentiert sind (z. B. Jugendvertretungen, Bundesfreiwilligendienst). Auch Jugendverbände als wesentliche Struktur der Interessenvertretung von Jugendlichen sind gefordert, Zugänge für unterschiedliche Zielgruppen von Jugendlichen zu erleichtern und sich insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Jugendliche mehr zu öffnen. Die Jugendsozialarbeit mit ihren Zugängen zu diesen jungen Menschen kann für die Offene Kinder- und Jugendarbeit hierbei ein hilfreicher Kooperationspartner sein.
Um freiraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, müssen in den Kommunen im Rahmen einer funktionierenden beteiligungsorientierten Jugendhilfeplanung[12] Bedarfe von jungen Menschen einbezogen werden. Jugendhilfeplanung muss in größeren räumlichen Bezügen denken und Kontakte vermitteln. Mit dieser Zielsetzung sollten Verbände und Vereine über die Gemeinde- und auch Landkreisgrenzen hinweg kooperieren und zusammenarbeiten.
Aus Sicht der AGJ mangelt es an Vertrauen und Akzeptanz gegenüber jungen Menschen und ihren Verhaltensweisen, aber genauso auch daran, dass sich etablierte Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in ihren zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten jungen Menschen anpassen. Die Kommunen müssen ihrerseits dafür Sorge tragen, dass durch eine gut funktionierende Jugendhilfeplanung bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung stehen und eine eigenständige Jugendpolitik gefördert wird, die alle jungen Menschen anspricht.
2.3 Freiräume in formalen Bildungs- und Hilfesystemen schaffen und gestalten
Kompetenzerwerb und die Entwicklung der Handlungsfähigkeit stehen sich heute weder im Feld der Kinder- und Jugendhilfe noch in formalen Bildungssettings konträr gegenüber. Denn Lernen ist neben Kompetenzerwerb eben auch gekennzeichnet durch Motivation, Selbstvertrauen und Selbstexpressivität. Nicht allein die messbare Kompetenz ist Zielsetzung eines Lernprozesses, sondern Bereitschaft und Wille, nach eigenen Maßstäben eine selbstgewählte Aufgabe zu bewältigen.
Schule
Diese Erkenntnis hat sich auch in der Institution Schule durchgesetzt, insbesondere für Lernprozesse, die explizit Eigenverantwortung, Selbstorganisation, Tatkraft und Gruppenerfahrungen fördern. Schulen nutzen dieses Lernpotenzial. Manche Schulen wählen explizit einen Entwicklungsraum außerhalb der Institution aus[13], andere verändern die Modelle des Lernens innerhalb der Institution und ermöglichen Schülerinnen und Schülern auf diese Weise, eigene Prioritäten des Lernens zu setzen.[14] Die Institution Schule ist an Lehr- bzw. Bildungspläne der Länder für allgemeinbildende Schulen mit den dort beschriebenen Kompetenzen, Inhalten und Formen der Leistungsbeurteilung gebunden. Immer mehr Schulen entwickeln aber auch alternative pädagogische Zugänge und schaffen so Potenziale für Freiräume. Hier zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Die Kultusministerien können ihrerseits für Freiräume sorgen, indem sie Handlungsfähigkeit und Persönlichkeitsent-wicklung in Lehr- und Bildungsplänen stärker betonen.
Die AGJ sieht die Grenzen der Gestaltung von Freiräumen im Kontext der Schulen. Sie ist aber auch der Auffassung, dass diese noch längst nicht erreicht sind. Eine Stärkung der Mitwirkung und Mitbestimmung junger Menschen an dem, was im Unterricht und außerunterrichtlich an den Schulen angeboten wird, wie die pädagogischen Settings konkret gestaltet werden und in welchem Maße durch junge Menschen allein gestaltete Lern- und Erfahrungsräume eine Rolle spielen, würde dazu beitragen, eigenverantwortliches Lernen zu stärken und Schule zu einem wirklichen Lebensort junger Menschen zu machen. Die Kinder- und Jugendhilfe, die über Erfahrungen mit der Ausgestaltung solcher auf Autonomie und Eigenverantwortung zielender Prozesse hat, ist gefordert, im Dialog mit den Schulen entsprechende Änderungsprozesse zu erörtern, Hilfestellung bei der Realisierung zu geben und sich im Interesse junger Menschen auch in die Schulgestaltung einzubringen.
Unterstützungssysteme
In Unterstützungssystemen (SGB II, SGB III) werden Freiräume zu Gelingensbedingungen für Angebote. Jugendliche mit Förderbedarf benötigen auf ihrem Weg in die Berufsausbildung wesentlich mehr Zeit der Entwicklung, Reifung und des Lernens als ihnen häufig zur Verfügung steht. Junge Menschen brauchen die Möglichkeit, ihre Ausbildungszeit individuell zu gestalten, Lernprozesse zu unterbrechen und in schwierigen, auch gesundheitlich belasteten Phasen auszusetzen und dennoch wiedereinsteigen zu können. Berufliche Ausbildung ist folglich so zu gestalten, dass sie bei Bedarf entsprechend den Bedürfnissen des einzelnen jungen Menschen gestreckt werden kann. Die Entwicklung solcher Freiräume hat in der modellhaften Praxiserfahrung für junge Menschen bereits Erfolge erzielt.[15] Dieser (zeitliche) Freiraum stellt die beteiligten Systeme jedoch vor große Herausforderungen, denn sowohl die Berufsschulen und die Betriebe als auch die unterstützenden Träger der Jugendberufshilfe müssen hier unter großem Ressourceneinsatz flexibel auf die Bedarfe der Auszubildenden reagieren.
Die „Assistierte Ausbildung“[16] wurde als Unterstützungsform für eine „reguläre“ Berufsaus-bildung entwickelt. Sie stellt eine betriebliche Berufsausbildung mit einer pädagogischen Unterstützung dar, die (Verhandlungs-)Freiräume zwischen Auszubildenden und Betrieben eröffnet und dabei das Ausbildungsverhältnis stärker an den Möglichkeiten der Jugendlichen orientieren kann. Probleme zeigen sich dann, wenn im Rahmen der gesetzlichen Verankerung dieses Angebots durchschnittliche Förderbedarfe festgelegt werden, die individuelle Spielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten wieder beschneiden.
Angebote der Hilfesysteme müssen flexibel auf junge Menschen reagieren können. Die Zielgruppe der jungen Menschen mit Fluchterfahrungen wird häufig von den Systemen Schule und Ausbildung ausgeschlossen, weil sie die hohen Zugangsbedingungen nicht erfüllen kann. Zum Zeitpunkt einer möglichen Beschulung sind sie häufig bereits zu alt für eine regelhafte Bildungsbiografie, als Voraussetzung für eine Ausbildung fehlen wiederum die Schulbildung und die Sprachkenntnisse. Hier die Möglichkeiten für Quereinstiege zu schaffen, stellt einen besonderen und notwendigen Entwicklungs(frei)raum dar, der die Flexibilität von Schule und Hilfesystemen auf eine harte Probe stellt. Auf die speziellen Interessen der jungen Menschen einzugehen und ihnen Entscheidungsspielräume zu eröffnen, ist eine wichtige Bedingung für Handlungsautonomie. Geeignete Lösungen zu finden, ohne die Verantwortung der Zielgruppe anzulasten, ist aktuell eine zentrale Herausforderung insbesondere der Hilfesysteme und der Schule.
Der Übergangsbereich war in den vergangenen Jahren grundsätzlicher Kritik ausgesetzt, da Förderangebote ohne formelle Berufsabschlüsse als ineffektive Zeitverluste für junge Menschen angesehen werden. Auch hier zeigt sich ein Konflikt, der auftritt, wenn Förderentscheidungen nicht ausreichend auf individuelle Bedürfnisse eingehen und keine wirklichen Entscheidungsfreiheiten von Klientinnen und Klienten vorsehen. Zielgruppen müssen in ihrer Vielfalt differenziert werden. Für die Zielgruppe der jungen Menschen, die eine Ausbildung anstreben, aber ohne Ausbildungsplatz geblieben sind, stellen sich mögliche Maßnahmen des Übergangsbereiches ohne Abschlussperspektive in der Tat als nicht selbst gewählter Zeitverlust dar. Für junge Menschen mit Förderbedarf jedoch bieten Angebote im Übergangsbereich Fördermöglichkeiten, die zur Reifung, zur persönlichen Stabilisierung, beim Nachholen von schulischen Qualifikationen sowie zur beruflichen Orientierung einen wichtigen Beitrag leisten. In diesem Sinn enthält der Übergangsbereich Freiräume, deren Bedeutung für Jugendliche mit Förderbedarf häufig unterschätzt wird.
Die AGJ sieht die Kinder- und Jugendhilfe darin gefordert, die mit Freiraumkonzepten in Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII gemachten Erfahrungen stärker in die Ausgestaltung von Angeboten nach SGB II und III einzubringen. Die vorhandenen Kooperationsstrukturen und Austauschgremien mit den wesentlichen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik sollten hierfür konsequent genutzt werden.
Hochschulen
Ein Paradigmenwechsel von Lernkonzepten hin zu einem Schwerpunkt der Persönlichkeits-entwicklung und Perspektivenvielfalt für junge Menschen zeichnet sich im Studienangebot einiger Hochschulen ab. Studiengänge finden nicht mehr ausschließlich fachgebunden statt, sondern ermöglichen interessengeleitetes trans- bzw. interdisziplinäres Studieren.[17] Viele Hochschulen halten darüber hinaus Rückzugs- und Gestaltungsräume für ihre Studierenden bereit. Die Studierendenselbstverwaltung, die sich in allen hochschulpolitischen Belangen selbstbestimmt engagiert, wurde von Studierenden erkämpft. Sie ermöglicht vielfältige Erfahrungen von Selbstwirksamkeit. Engagement in diesem Rahmen ist allerdings durch eng gesteckte Zeitpläne in den straff durchgeplanten Bachelor-Studiengängen für Viele nur schwer umzusetzen.
Die AGJ sieht auch die Hochschulen in der Verantwortung, Gelegenheitsstrukturen für Freiräume zu verbessern. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Hochschulen selbst, die sich zur Aufgabe gestellt haben, Fach- und Führungskräfte für die Zukunft auszubilden. Denn ohne die Vermittlung von Eigenverantwortung und Eigeninitiative an zukünftige Fach- und Führungskräfte, werden diese die Anforderungen späterer Vorgesetzter nicht erfüllen können.
Formale Bildungsinstitutionen und Hilfesysteme haben den Wert von Freiräumen bereits erkannt. Die AGJ befürwortet die Eröffnung von Freiraumpotenzialen in der Schule, insbesondere dann, wenn sie in Kooperationsverbünden mit anderen lokalen Akteuren gestaltet wird. Aus Sicht der AGJ müssen auch Hilfesysteme das Gelingen ihrer Förderung an der Flexibilität von Angeboten, Mitspracherechten von Adressatinnen und Adressaten und der Orientierung an individuellen Bedürfnissen messen. Schließlich sind die Hochschulen gefordert, die Studiengänge so zu gestalten, dass genügend Freiräume für die Entwicklung von nicht unmittelbar fachlichen Kompetenzen entstehen, die zukünftige Fach- und Führungskräfte benötigen.
3. Mit Bildungslandschaften mehr Freiräume schaffen
Die Weiterentwicklung von Freiraum-Kulturen in den einzelnen Bereichen der formalen und non-formalen Bildung ist dazu geeignet, die Interessen junger Menschen aufzugreifen. Wesentliche weitere Entwicklungspotentiale liegen jedoch in einer Verknüpfung und Verschränkung der einzelnen Bildungssegmente z.B. im Rahmen von Bildungslandschaften. Bildungslandschaften können durch das Zusammenspiel verschiedener lokaler Akteure leichter Freiräume für junge Menschen schaffen, weil unterschiedliche pädagogische Ansätze miteinander verbunden werden können. Kooperationen in solchen Verbünden entstehen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Stadtteilprojekten, Nachbarschaftshäusern, Kultureinrichtungen, lokalen Wirtschaftsunternehmen, Kinder- und Jugendarbeit, der (Jugend-)Sozialarbeit sowie der Schule bzw. Kindertageseinrichtungen. In manchen Kommunen werden die Kooperationsbeziehungen durch Koordinationsstellen für die lokalen Bildungspartner und z. B. durch lokale Bildungskonferenzen unterstützt. Bildungslandschaften entstehen wünschenswerter Weise auf der Basis eines umfassenden Bildungsbegriffs, der explizit die Fähigkeit von jungen Menschen aufgreift, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Für Kommunen ergibt sich die Möglichkeit partizipativer Bildungssteuerung, in die Fachkräfte aus der Praxis ihre Expertise einbringen können.[18] Lokale Bildungslandschaften werden deshalb im Fachdiskurs als „Räume flexibler Bildung“ begriffen, die ohne vordefinierte Zielsetzungen auskommen.[19]
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Einrichtung von Bildungslandschaften nicht zwangsläufig zu einer Modernisierung des Bildungsbegriffs und der Bildungsvermittlung führt. Trotzdem kann die Vernetzung kommunaler Akteure ihr Potenzial zur Verbesserung der Lernsettings und zur Orientierung der Bildungsprozesse an dem Ziel der Entwicklung eigenverantwortlich handelnder junger Menschen zur Wirkung bringen. Voraussetzung hierfür ist, wie einzelne Projekte gezeigt haben, dass alle Partnerinnen und Partner gleichberechtigt am Kooperationsverbund teilhaben. Die Partner im Netzwerk sollten idealerweise strukturell miteinander verbunden sein, voneinander lernen und sich gegenseitig weiterentwickeln, um (Bildungs-)Freiräume[20] zu ermöglichen.
Die AGJ fordert alle Akteure, die Bildungsprozesse von jungen Menschen unterstützen, auf, die Potenziale der partnerschaftlichen Kooperation zu nutzen. Dies kann nur dann gelingen, wenn alle Akteure innerhalb von Kooperationsverbünden die gleiche Wertschätzung erfahren. Hier sind Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, die hierfür notwendigen (auch gesetzlichen) Voraussetzungen zu schaffen. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich ihrer Bedeutung in diesem Prozess bewusst werden. Zur Durchsetzung von Kooperationsprojekten auf Augenhöhe ist allen handelnden Akteuren die Mitgestaltung von politischen Entscheidungen angeraten. Die AGJ fordert die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe auf, ihre Grundprinzipien und ihren ganzheitlichen Bildungsbegriff in Kooperationsbeziehungen mit formalen Bildungssettings deutlich einzubringen.
Fazit
Freiräume sind unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Bekommen sie genug Raum sich zu erproben, machen junge Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen, die sie für die Entwicklung eigener Vorstellungen von ihrem Leben dringend benötigen. Insbesondere die Komplexität und Wahlfreiheit in der modernen Gesellschaft verlangen, dass junge Menschen handlungsfähig sind. Erwachsene müssen die Voraussetzungen für diesen Kompetenzerwerb schaffen und im entscheidenden Moment loslassen, damit Jugendliche eigene Erfahrungen sammeln können.
Die Kinder- und Jugendhilfe besitzt Freiraumpotenziale, die sie jungen Menschen deutlich stärker als bisher öffnen muss. Genauso sind formale Bildungs- und Hilfesysteme weiter angehalten, neue Freiraumpotenziale zu erschließen. Dass die Wahrnehmung von Freiräumen mannigfaltige gesellschaftliche Konflikte und Widersprüche bergen kann, liegt in der Natur einer pluralen Gesellschaft, die Interessenvielfalt als zentralen Wert anerkennt. Freiräume stehen in einem konstitutiven Spannungsverhältnis zu strukturierten Räumen. Sie folgen einer anderen Logik als formale Bildungs- und Unterstützungssysteme und bevorzugen Prozessqualität. Sie bieten bewusst keine Lösungen an, ebenso wenig sind sie messbar oder verfolgen eindeutige Ziele. Freiräume stehen aus Sicht mancher Erwachsener dem reibungslosen Ablauf von Arbeitsprozessen entgegen, wenn Jugendliche Zeit für sich in Anspruch nehmen, die nicht vorgesehen ist. Zum Problem wird dies während der Ausbildung in den Betrieben oder Berufsschulen und auch dann, wenn Jugendliche in Entscheidungen mit einbezogen werden, aber unbequeme Ideen oder Handlungsweisen beisteuern. Ihre Grenzen erfahren Freiräume dort, wo ein solidarisches Miteinander für das Zusammenleben in einer Gesellschaft in Gefahr gerät. Die Kinder- und Jugendhilfe kann hier eine wertvolle Mittlerfunktion übernehmen. Zum einen kann sie Jugendliche dabei unterstützen, sich mit den Grenzen ihrer Freiräume auseinanderzusetzen, ihr Verhalten zu reflektieren und Lösungsalternativen auszuhandeln. Zum anderen muss Kinder- und Jugendhilfe aber auch gegenüber Eltern, Fachkräften oder der Öffentlichkeit anwaltlich für die Jugendlichen und ihr Bedürfnis nach eigenen Freiräumen auftreten.
In virtuellen Räumen können sich Jugendliche Eingriffsmöglichkeiten von Eltern, Lehrern und Fachkräften ebenso entziehen, wie in realen Räumen. Die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Welt wirken für viele Bezugspersonen verunsichernd. Manche kontrollieren die Handlungsweisen von jungen Menschen über zumutbare Grenzen hinaus. Voraussetzung ist, dass Erwachsene der Eigenständigkeit und dem Verantwortungsbewusstsein der jungen Generation vertrauen. Es ist wichtig, dass das Handeln junger Menschen nicht negativ bewertet wird, weil Erwachsenen eigene Zugänge fehlen (z. B. im Umgang mit dem Internet). Vor diesem Hintergrund sind beispielsweise die Handyortung und eine Überwachung über soziale Netzwerke kritisch zu hinterfragen. Artikel 17 des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert auch Jugendlichen das Recht auf Privatheit – online und offline.[21]
Freiräume werden zu Konfliktfeldern, sobald sie sich den gängigen sozialen Normen entziehen. Solche Konflikte oder gar jugendliche Tabubrüche zu akzeptieren und darüber in einen Austausch zu treten, ist die Grundlage einer pluralen Gesellschaft. Der Umgang mit Ambivalenzen ist ebenso wie das Erleben von Freiräumen ein Teil der Persönlichkeitsentwicklung für alle Gesellschaftsmitglieder. Die AGJ fordert alle beteiligten Akteure auf, die Bewertung von „richtiger“ und „falscher“ Zeitgestaltung aufzulösen und jungen Menschen mehr Raum und Zeit für ihre freie Entfaltung zu ermöglichen. Junge Menschen als Experten ihrer Lebenswelten und als Akteure in der Gesellschaft ernst zu nehmen, ihnen zuzuhören, statt sie zu reglementieren, sollte im Interesse der Gesellschaft der Zukunft zentraler Ausgangspunkt jeglichen Handelns der Beteiligten sein. Vor diesem Hintergrund fordert die AGJ, dass freie und widerständige Entscheidungen von jungen Menschen wertgeschätzt, ernst genommen und zum Ausgangspunkt des Dialogs gemacht werden.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 01./02. Dezember 2016
[1] BMFSFJ (2013). 14. Kinder- und Jugendbericht, Berlin, S. 141.
[2] Vergleiche hierzu: Bröckling, Ulrich (2007). Das unternehmerische Selbst. Soziologie einer Subjektivierungsform, Frankfurt/ Main.
[3] Das Modell des institutionalisierten Lebenslaufs geht davon aus, dass der Mensch in seinem Leben getrennte Entwicklungsstufen durchlebt, die strukturell aufeinander aufbauen. Danach dient die Kindheitsphase der Entwicklung, die Phase der späten Jugend bis hinein in das frühe Erwachsenenalter der beruflichen Qualifikation, das Erwachsenenalter dem Erwerbsleben und das Alter der Entberuflichung. Vgl. Schröer, Wolfgang (2011). Sich an der Lebenslage Jugend orientieren! Ein Aufruf an die Kinder- und Jugendhilfe, die Entgrenzung von Jugend wahrzunehmen. In: SOS Kinderdorf e.V. (Hrsg.). Fertig mit 18?, München, S. 6-17, hier: S. 10.
[4] Handlungsbefähigung ist eine Grundkategorie des Befähigungs-Ansatzes (Capability Approach). Capabilities sind als Verwirklichungschancen zu verstehen. Sie sind ein Spektrum an Möglichkeiten, über die ein Individuum verfügen muss, um das Leben führen zu können, das es erstrebt. Vgl. Oelkers, Nina (2011). Befähigung und Bildung nichtprivilegierter Kinder und Jugendlicher in der Kinder- und Jugendarbeit. In: Der Paritätische Gesamtverband. Fachforum der paritätischen Jugendwerke auf dem 14. DJHT in Stuttgart, Berlin, S. 16.
[5] Göhlich, Michael und Jörg Zirfas (2007). Lernen. Ein pädagogischer Grundbegriff, Stuttgart.
[6] Vgl. Stauber, Barbara und Andreas Walther (2013). Junge Erwachsene. Eine Lebensphase des Übergangs? In: Schröer, Wolfgang, Barbara Stauber, Andreas Walther, Lothar Böhnisch und Karl Lenz (Hrsg.). Handbuch Übergänge, Weinheim/Basel, S. 270–290.
[7] Vgl. Oelkers, Nina (2011), a.a.O., S. 13-20.
[8] Vgl. Herlyn, Ulfert, Hille von Seggern, Claudia Heinzelmann und Daniela Karow (2003). Jugendliche in öffentlichen Räumen der Stadt. Chancen und Restriktionen der Raumaneignung, Ludwigsburg und Opladen.
[9] An dieser Stelle soll nicht noch einmal der Diskurs über reale und digitale Teilwirklichkeiten in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen werden. Hierzu hat bereits das AGJ-Positionspapier "Mit Medien leben und lernen – Medienbildung ist Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfe!" Stellung genommen. Abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2012/Medienbildung.pdf.
[10] Vgl. Forderungen des Bündnisses für Freiräume. Abrufbar unter: http://buendnis-fuer-freiraeume.de/forderungen/.
[11] Vgl. Schwerthelm, Moritz und Benedikt Sturzenhecker (2015). Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Evaluation eines Modellprojekts. In: deutsche jugend, 63. Jg., Heft 12, S. 511-520.
[12] Vgl. Bundesjugendkuratorium (2012). Neuaktivierung der Jugendhilfeplanung – Potenziale für eine kommunale Kinder- und Jugendpolitik. Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums. Abrufbar unter: http://www.bundesjugendkuratorium.de/assets/pdf/press/Stellungnahme_Jugendhilfeplanung_51212.pdf.
[13] Ein Beispiel ist das Entschulungsprojekt der Laborschule Bielefeld, in der Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen über 4-8 Wochen in Eigenregie ein Projekt konzipieren und umsetzen, das außerhalb der Schule stattfindet, vielfältige Begegnungen einschließt sowie soziales Engagement erfordert. Das Modell zielt darauf, bewusst eine Pause vom kognitiven Lernen zu schaffen. Die Schüler entscheiden sich z. B. für selbstorganisierte Touren zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch Deutschland, sie arbeiten in Forschungslaboren mit, tanzen oder machen Musik. Sie verfügen für ihr Vorhaben über ein eigenes Budget und beteiligen sich an diesem Budget durch eigene Tatkraft im Vorfeld. Entschulungsprojekte, sog. Herausforderungen für die Schüler, werden auch von einer Reihe weiterer Schulen umgesetzt. So z.B. von der Evangelischen Schule Berlin-Zentrum, von der Winterhuder Reformschule, der Max-Brauer-Schule in Hamburg, der Gesamtschule Köln-Holweide, der Friedrich-Junge-Schule Großhansdorf, dem Göttinger Otto-Hahn-Gymnasium, der Gesamtschule Langerfeld in Wuppertal, der Heinz-Brandt-Schule in Weißensee, der Integrierten Gesamtschule Landau etc. Ein Projekt des selbst-ständigen praktischen Lernens ist die Jugendschule am Schlänitzsee, die von der Montessori-Oberschule Potsdam organisiert wird.
[14] Einen Freiraum innerhalb der Schule testet das städtische Gymnasium Alsdorf bei Aachen. Im April 2016 erhielt die Schule durch ihr Pilotprojekt zur Gleitzeit für Schüler bundesweite Aufmerksamkeit. Sie bekennt sich zum Konzept der Dalton-Pädagogik und bezeichnet ihren Ansatz als „selbstständiges Lernen“. Abrufbar unter: http://www.daltongymnasium-alsdorf.de/index.php/selbststaendiges-lernen.html. Schülerinnen und Schüler über-nehmen die Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung in einigen Stunden selbst und entscheiden, woran, mit wem, wann, wie lange und wie intensiv sie arbeiten möchten. Das Konzept sieht in festen Intervallen Feedback und Leistungsüberprüfungen vor. Dieser Freiraum ist also durchaus zweck- und leistungsgebunden.
[15] Mit dem 3. Weg, einem Ausbildungs-Pilotprojekt, hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen versucht, eine berufliche Ausbildung für benachteiligte junge Menschen so zu gestalten, dass sie auf bis zu fünf Jahre Ausbildungsdauer ausgedehnt werden konnte.
[16] Das Landesprogramm carpo ist ein entsprechend gelungenes Beispiel. Abrufbar unter: http://www.carpo-esf.de/.
[17] An der Universität Witten-Herdecke gilt für jedes Studienfach das Studium fundamentale. An einem Tag der Woche widmen sich Studierende einem reflexiven, kommunikativen oder künstlerischen Bereich. Durch öffentliche Vorträge, Konzerte, Theater- und Tanzaufführungen, Lesungen und Workshops gestaltet die Universität einen eigenen Kulturraum, der Teil jedes Studiums ist. Studierende entscheiden sich je nach eigenen Interessen für ihren inhaltlichen Schwerpunkt. Abrufbar unter: http://www.uni-wh.de/studium/studium-fundamentale/ Die Leuphana Universität in Lüneburg bietet das Studium Individuale als Bachelorstudiengang an, nach dem Studierende ihr Curriculum eigenverantwortlich und fächerübergreifend zusammenstellen. Im Vordergrund steht dabei, sich mit den zentralen Grundsatzfragen der Gegenwart auseinanderzusetzen und Zeit der persönlichen Reifung zu ermöglichen. Abrufbar unter: http://www.leuphana.de/college/bachelor/studium-individuale.html
[18] Duveneck, Anika (2016). Bildungslandschaften verstehen. Zum Einfluss von Wettbewerbsbedingungen auf die Praxis, Weinheim und Basel, S. 10f.
[19] Vgl. Bollweg, Petra und Hans-Uwe Otto (2011). Bildungslandschaft: Zur subjektorientierten Nutzung und topologischen Ausgestaltung. In: dies. (Hrsg.). Räume flexibler Bildung. Bildungslandschaft in der Diskussion, Wiesbaden, S. 13-35.
[20] Exemplarisch heißt dies: Schule und Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden bei ihrer Kooperation unterstützt, so dass z.B. Circus-Projekte in der Schule oder Schülercafés entstehen können. Genauso können Entschulungsprojekte (s.o.) erst durch Kooperationen verwirklicht werden. Das Kollektivprojekt „Weltrestaurant“ in der Bielefelder Laborschule wird z.B. in Kooperation mit dem Jugendverband Die Falken Bielefeld umgesetzt.
[21] Genauso ist im bundesdeutschen Rechtssystem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bindend.