Nach dem U3-Ausbau: Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nicht warten!

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

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Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem bedarfsgerechten Angebot der Kindertagesbetreuung erzielt.[1] Die notwendige Schaffung von Plätzen war für die Akteure vor Ort mit erheblichen Kraftanstrengungen und einem hohen Ressourcenaufwand verbunden. Hierdurch konnte in den vergangenen Jahren beim Ausbau der Betreuungsangebote sehr viel erreicht werden. Hierfür spricht die AGJ dem Bund, den Ländern und vor allem den Kommunen, aber auch den zahlreichen Trägern und dem Fachpersonal ihre Anerkennung aus.[2] Zugleich besteht in pädagogischen wie politischen Diskursen, in der Fachwelt wie in der Öffentlichkeit ein gemeinsames Bewusstsein darüber, dass die Qualität frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung mit ebenso hoher Intensität zu sichern und weiterzuentwickeln ist. Die notwendige Diskussion um die Kosten entbindet nicht von dem Auftrag, gleichwertige Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern in öffentlicher Verantwortung zu schaffen und an ihren individuellen Bedarfen orientierte Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung, für Teilhabe- und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Im Ergebnis darf der Zugang zu qualitativ hochwertiger Erziehung, Bildung und Betreuung nicht davon abhängig sein, wo ein Kind in Deutschland lebt[3] oder in welchem familiären und sozialen Kontext es aufwächst[4]. 

Mit dem vorliegenden Positionspapier benennt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ daher wichtige Schritte auf dem Weg zur Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichteten Angebots der Kindertagesbetreuung und plädiert dafür, die zu diesem Zweck notwendigen Diskussionen und Maßnahmen jetzt zu führen und zu ergreifen. 

Kindertagesbetreuung an den Rechten und Bedürfnissen von Kindern ausrichten!

Für den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden zunächst vorrangig bildungs-, familien-, gleichstellungs-, arbeitsmarkt- und finanz-politische Motive angeführt. Aus Sicht der AGJ muss nunmehr verstärkt die Qualität frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung fokussiert werden, um das Wohl und die Rechte der Kinder im Kontext der inklusiven Neuausrichtung der Gesellschaft und ihrer nachhaltigen Entwicklung als zentrale Begründungsdimensionen für das weitere (fach-)politische Argumentieren und Handeln in den Mittelpunkt zu stellen.[5] 

Die Anerkennung eines jeden Kindes als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung seiner umfassenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte erfordert nicht nur für die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern, sondern auch für das Handeln aller anderen verantwortlichen Akteure im System der Kindertagesbetreuung eine kindorientierte Haltung. Den  zentralen Orientierungsmaßstab bilden hierbei die universell geltenden Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), für deren verbindliche Umsetzung der deutsche Staat mit der Ratifizierung der Konvention die Verantwortung übernommen hat. Die Diskussion um Qualität in der Kindertagesbetreuung erfordert, jede anstehende Maßnahme, jede politische Entscheidung und jedes pädagogische Handeln in Hinblick auf die Wahrung dieser Rechte zu überprüfen. Von herausragendem Stellenwert sind aus Sicht der AGJ insbesondere der Artikel 2 UN-KRK [Diskriminierungsverbot], der Artikel 3 UN-KRK [Recht auf die vorrangige Berücksichtigung des „best interest of the child“ (Wohl des Kindes)], der Artikel 6 UN-KRK [Recht auf Leben, Überleben und die bestmögliche Entwicklung] und der Artikel 12 UN-KRK [Recht auf Beteiligung und Einflussmöglichkeiten]. 

Darüber hinaus erfordert das durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verbriefte Recht auf inklusive Bildung als übergeordnete Zieldimension aller gesellschaftlichen Handlungsfelder hohe Aufmerksamkeit und stetige Reflexion, um ausgrenzendes Denken und Handeln in Erziehung, Bildung und Betreuung zu erkennen und zu vermeiden. Das gemeinsame Aufwachsen von Kindern ist in keinem anderen Teil des deutschen Bildungssystems so weit vorangeschritten wie im Bereich der frühkindlichen Bildung, obgleich auch dort noch Handlungs- und Forschungsbedarfe bestehen.[6]

Die gesamtgesellschaftliche Vision der Inklusion beschränkt sich jedoch nicht auf temporäres, zeitlich begrenztes Engagement, das Kindern in nur einer Lebensphase das Erleben menschlicher Vielfalt ermöglicht. Die frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung muss die Grundlagen für die gesellschaftliche Teilhabe sowie eine nachhaltige Entwicklung schaffen, auf die die anderen Stufen des Bildungssystems weiter aufbauen können. 

Bundesweite Qualitätsoffensive mit gemeinsamen Zielen voranbringen!

Insbesondere mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung in einer komplexer und heterogener werdenden Gesellschaft und die steigenden Besuchszahlen von immer jüngeren Kindern für einen zunehmend längeren Zeitraum ihres Lebens wird eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Systems der Kindertages-betreuung benötigt. Die AGJ appelliert daher an die Verantwortlichen aller Ebenen, den struktur- und ressortübergreifenden Dialog über eine bundesweite Qualitätsoffensive fortzusetzen und in diesen auch gezielt andere gesellschaftliche Verantwortungsträger (etwa aus dem Bereich der Wirtschaft) einzubinden, die vom Ausbau der Kindertagesbetreuung profitieren. Zentraler Schlüssel muss dabei die Entwicklung und Sicherung eines zukunftsfähigen „kompetenten Systems“[7] guter Kindertagesbetreuung sein, mit dem professionelles Handeln und Unterstützungsleistungen auf allen Verantwortungsebenen gewährleistet werden können. 

Die Position der AGJ zur Qualitätsdebatte ist eindeutig: die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen und den Rechten von Kindern sowie die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, für eine bestmögliche Förderung, den umfassendsten Schutz und eine weitreichende Beteiligung aller in Deutschland lebenden Kinder zu sorgen, ist unerlässlich. Anhaltspunkte für einzelne Indikatoren einer guten Struktur- und Prozessqualität in der Kindertagesbetreuung finden sich mittlerweile in einer Reihe von empirischen Studien, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden.[8] Sie verdeutlichen, dass sich der Qualitätsdiskurs auf alle Handlungs- und Steuerungsebenen im Arbeitsfeld beziehen muss. Gerade im Hinblick auf die pädagogische Qualität sollte allerdings verstärkt berücksichtigt werden, dass Kindertagesbetreuung in hohem Maße durch ein gelingendes Bindungs- und Beziehungsgeschehen bestimmt wird. 

Aus Sicht der AGJ sind auf dieser Grundlage Impulse in den Dialogprozess um eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertages-betreuung zu geben, gemeinsame Ziele zu definieren und dabei  für einen hohen Grad an Verbindlichkeit zwischen allen Verantwortlichen zu werben. Den im Folgenden benannten Parametern für eine qualitativ gute Kindertagesbetreuung wird dabei eine besondere Bedeutung zugemessen:

 

1. Kindgerechte Betreuungszeiten und angemessene Fachkraft-Kind-Relation

Der in § 24 SGB VIII normierte Betreuungsanspruch zielt auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Dieses Angebot korrespondiert mit dem Förderauftrag nach § 22 SGB VIII, wonach Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch ihr Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Kindererziehung in der Familie unterstützen und Eltern die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung ermöglichen sollen. Bei der Angebotsgestaltung sind demnach sowohl die Bedarfe der Kinder als auch die der Eltern zu berücksichtigen und miteinander in Einklang zu bringen. Bei möglichen Interessenskonflikten steht dabei immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Beispielsweise können grundsätzlich berechtigte Forderungen nach mehr Ganztagsplätzen und flexiblen Betreuungszeiten im Widerspruch zu den Bedürfnissen der Kinder stehen. Das Bedürfnis von Kindern nach Ruhe und ungeteilter Aufmerksamkeit wird durch Zuwendung und ausreichende Achtsamkeit befriedigt. Dies gilt aus entwicklungspsychologischer Perspektive umso mehr, je jünger die Kinder sind.[9] Auch benötigen sie ausreichend Zeit, die sie mit ihren primären Bezugspersonen verbringen können. Deshalb erfordert dies für das Angebot der Kindertagesbetreuung ein umso höheres Maß an Qualität, wenn dennoch umfassende Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden müssen, damit Kindern die notwendige Zuwendung zuteil wird. Ökonomische und wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft oder der Familien dürfen diese Bedarfe nicht überlagern, sondern müssen sie berücksichtigen.

Die AGJ fordert daher alle Beteiligten auf, bei der Debatte zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung die Frage nicht auszuklammern, was bedarfsgerechte Betreuungsangebote mit angemessenen Betreuungszeiten sind. Dabei ist die Gestaltung der Tages-, Wochen- und Randzeiten sowie Urlaub/Ferien und anderer Fehlzeiten ebenso einzubeziehen wie Überlegungen zu den jeweiligen Tagesstrukturen. Hier sind insbesondere auch Arbeitgeber gefordert, familienfreundliche und am Kindeswohl orientierte Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Eltern aus dem schwierigen Dilemma entlassen, sich noch allzu häufig zwischen Karriere und der Zeit mit ihren Kindern entscheiden zu müssen. 

Neben den kindgerechten Betreuungszeiten stellt die sichere Bindung des Kindes an seine Bezugspersonen eine weitere zentrale Voraussetzung für gelingende Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse dar. Eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation und eine möglichst hohe Kontinuität der Fachkräfte im Gruppenalltag sind zentral für die Bindungssicherheit der zu betreuenden Kinder und ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Kindertages-betreuung. Die Situation in den Bundesländern zeigt gleichwohl immer noch erhebliche Unterschiede.[10] Die AGJ plädiert dafür, sich bezüglich der Fachkraft-Kind-Relation auf gemeinsame Standards zu verständigen und diese mittelfristig auch umzusetzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass der notwendige Entwicklungsprozess nicht zum Absenken bereits erreichter Qualitätsstandards führen darf. Eine gute Fachkraft-Kind-Relation berücksichtigt neben dem Alter  und dem individuellen Förderbedarf auch die Lebenslagen und besonderen Teilhabevoraussetzungen der zu betreuenden Kinder. Sie beachtet die erforderliche Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit (z. B. Vorbereitungszeiten oder Elterngespräche) und Ausfallzeiten (z.B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Fort- und Weiterbildung). Als Grundsatz sollte gelten: Je jünger das betreute Kind ist, umso niedriger muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel sein. Die frühen Entwicklungsphasen, in denen Kinder sich eingewöhnen müssen und erst allmählich lernen, sich selbst zu regulieren, erfordern ein anderes Betreuungsverhältnis als spätere Phasen, in denen Kinder für ihre Autonomieentwicklung zunehmend mehr Freiräume benötigen. Eine eindeutige fachliche Einschätzung über das Verhältnis zwischen Fachkräften und Kindern gibt es nicht. Unterschiedliche Expertisen kommen zu leicht divergierenden Ergebnissen.  

In der Auseinandersetzung mit verschiedenen Expertisen [11] kommt die AGJ zu dem Schluss, dass eine spürbare Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fachkräften und Kindern notwendig ist und empfiehlt den Verantwortlichen, sich den nachfolgenden Werten anzunähern:

  • Von 0 bis 1 Jahr: 1:2
  • von 1 bis 2 Jahren: 1:3
  • von 2 bis 3 Jahren: 1:4
  • von 3 bis 6 Jahren: 1:9

 

2. Leitung und Koordination[12] 

Leitungen von Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselposition bei der Qualitätsentwicklung im System der Kindertagesbetreuung. Durch die neueren fachlichen und fachpolitischen Entwicklungen ist für Leitungen ein immer umfassenderes und komplexeres Aufgabenprofil entstanden. Sie sind maßgeblich verantwortlich für die fachlich-pädagogische Ausgestaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern in den Gruppen wie für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Sie sind zuständig für Personalführung und -entwicklung und tragen die Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In vielen Fällen müssen sie ebenfalls für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen sorgen. Im Zusammenspiel mit den Trägern sind sie für Führung und Management der Kindertageseinrichtungen zuständig, dazu gehören auch Fragen der Finanzierung, die Vernetzung zu anderen Einrichtungen und Systemen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Leitungen tragen in hohem Maße zur Organisationsentwicklung bei – in ihrer Verantwortungs-position zwischen unterschiedlichen Anforderungssystemen bündeln und übersetzen sie die Erwartungen der Trägerverantwortlichen, der Fachkräfte und der Eltern und geben wichtige Impulse für notwendige Veränderungen. Die zahlreichen Bildungspläne der Länder, verschiedene Akzentsetzungen und Qualitätsstandards von Trägern und Spitzenverbänden, unterschiedliche Unterstützungssysteme, wie Fachberatungen oder Fort- und Weiterbildungen und ungleiche Finanzierungssysteme bilden dabei die heterogenen Rahmenbedingungen für die Arbeit in Kindereinrichtungen und beeinflussen in erheblichem Maß die Arbeit von Leitungen in der Kindertagesbetreuung.

Trotz der genannten komplexen Aufgaben ist das Anforderungsprofil für die Leitungstätigkeit nicht klar definiert und festgeschrieben. Auf viele Aufgaben, wie die umfassenden Anforderungen an das betriebswirtschaftliche Management, werden Leitungen in der Regel weder im Rahmen ihrer Erstausbildung noch im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeiten ausreichend vorbereitet. Die AGJ empfiehlt daher, systematisch und wissenschaftlich fundiert, ein länder- und trägerübergreifendes Verständnis über erforderliche Qualifikationen und Kompetenzen für Leitungen in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Ihnen sollten flächendeckend Aus-, Fort- und Weiterbildungs-angebote zur Professionalisierung ihrer Leitungstätigkeiten angeboten werden. Um ihren Führungsaufgaben gerecht zu werden, benötigen Leitungen von Kindertageseinrichtungen Arbeitsbedingungen, die der Komplexität und Verantwortung ihrer Tätigkeit gerecht werden. Hierzu gehören eine Freistellung von der Gruppenbetreuung zugunsten der Leitungstätigkeit und eine entsprechende Bezahlung. Eine Freistellung und Stellvertretungs-regelungen sollte verbindlich geregelt werden. Fortbildung, Coaching und Supervision sollten ebenfalls regelhaft im Zeitbudget von Leitungskräften eingeplant sein. 

 

3. Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist seit den rechtlichen Modifikationen durch das TAG und das KiFöG  insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren zu einem festen Bestandteil des Systems der Kindertagesbetreuung geworden. Der Ausbauprozess ging einher mit einer zunehmenden Qualifizierung und gleichzeitigen Ausdifferenzierung des Feldes.[13] Für eine zukunftsfähige qualitative Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege sind nach Ansicht der AGJ neben der weiteren Professio-nalisierung der in der Kindertagespflege tätigen Tagespflegepersonen, die Profilierung der unterschiedlichen Formen der Kindertagespflege auch die gesetzlichen, strukturellen, finanziellen und politischen Rahmenbedingungen verstärkt in den Blick zu nehmen und zu verbessern. [14]

Insbesondere Tagespflegepersonen, die in der Regel nicht in einem Team arbeiten, sind auf eine tätigkeitsbegleitende fachliche Beratung und Unterstützungsstrukturen angewiesen.[15] Hier sieht die AGJ noch erheblichen Nachholbedarf und spricht sich für den weiteren Ausbau einer kindertagespflegespezifischen Fachberatung bzw. entsprechender qualifi-zierter Fachdienste aus. Zugleich benötigen Tagespflegepersonen fachlich qualifizierte Unterstützung hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit, welche betriebswirtschaftliche, aber insbesondere sozialversicherungsrechtliche Fragen beinhaltet. Diese Themenfülle müssen und können nicht von einer Fachberatung allein bearbeitet werden, vielmehr empfiehlt die AGJ hier den Aufbau von multiprofessionellen Fachdiensten oder aber den von fachspezifischen Netzwerken vor Ort.

Die Weiterentwicklung des DJI-Curriculums und die geplante Erhöhung der Stundenzahl von 160 auf 300 Stunden ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zu einer besseren Anschlussfähigkeit an das frühpädagogische Berufsaus-bildungssystem mit den Ausbildungen im Bereich der Kinderpflege und Sozialassistenz sowie zur Erzieherin/zum Erzieher. Für die Implementierung dieses neuen kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs braucht es Zeit, eine begleitende Evaluation und eine gemeinsame Umsetzungsstrategie von Verantwortlichen innerhalb des Feldes, des Bundes, der Länder, der Kommunen und Träger sowie der Aus- und Weiterbildungslandschaft. Zudem benötigt es die Entwicklung und Implementierung gemeinsamer Fort- und Weiterbildungsangebote für Tagespflegepersonen und Erzieherinnen und Erzieher, um auch auf diesem Wege eine größere Durchlässigkeit zwischen den Qualifizierungswegen zu schaffen. 

Die Weiterentwicklung der Kindertagespflege hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, sie in ein kommunales Gesamtkonzept von Kindertages-betreuung zu integrieren. Hierfür müssen in der Jugendhilfeplanung die unterschiedlichen örtlichen Bedarfe und spezifischen Entwicklungserforder-nisse der Angebotsformen berücksichtigt werden. 

Verbesserungsfähig ist weiterhin die Kooperation zwischen der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, wenngleich es inzwischen viele gute Beispiele für wechselseitige Synergien gibt. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf den Übergang von der Betreuung in Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung gelegt werden, durch die enge Kooperation mit Tagespflegepersonen kann dieser gut vorbereitet werden.

 

4. Qualifizierung 

In den letzten Jahrzehnten sind auch die fachlichen Erwartungen an die Leistungen und die Aufgaben von Kindertageseinrichtungen kontinuierlich gestiegen. Insbesondere durch den dynamischen Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren haben sich die Berufsanforderungen an das Fachpersonal in der Frühen Bildung noch einmal deutlich erhöht. Um die vielfältigen und komplexen Aufgaben fach-, kind- und familiengerecht zu bewältigen, bilden gleichermaßen gut qualifizierte wie geeignete Fachkräfte in ausreichendem Umfang wesentliche Voraussetzungen für die Qualität der Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Hierbei stellt sich das Berufsfeld bislang als außerordentlich fachlich regulierter Arbeitsmarkt dar. Entgegen den Befürchtungen in der Fachöffentlichkeit ist der enorme Bedarf an Fachpersonal im Zuge des Ausbaus der Angebote für Kinder unter drei Jahren in der Tendenz nicht mit einem deutlichen Absinken des Qualifikationsniveaus des Personals einhergegangen.16 Im Vergleich zur Schule oder zur übrigen Kinder- und Jugendhilfe ist der Akademisierungsgrad (bzw. der Anteil einschlägig qualifizierter Akademikerinnen und Akademiker) gering und ist zwischen 1998 mit einem Anteil von bundesweit 3% auf 5% im Jahr 2014 nur geringfügig gestiegen.17 In diesem Zusammenhang setzt sich die AGJ dafür ein, auch in Zukunft die hohen Qualifikationsstandards in der Frühen Bildung aufrechtzuerhalten, die Akzeptanz der Anstellungsträger für die neue Berufsgruppe der Früh- und Kindheitspädagoginnen und -pädagogen zu steigern sowie die Attraktivität des Arbeitsfeldes für die Absolventinnen und Absolventen dieser Hochschulstudiengänge zu vergrößern (z. B. tarifliche Eingruppierung). Für die Gruppe der Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, die nicht über eine einschlägige sozialpädagogische Ausbildung und Berufserfahrung (z.B. als Erzieherin/Erzieher) verfügen, sind geeignete Konzepte zur Gestaltung des Übergangs zwischen Hochschule und Praxiseinrichtung zu entwickeln.[18]
Insbesondere der Fachkräftemangel der letzten Jahre hat verdeutlicht, wie wichtig eine differenzierte Personalplanung, eine mitarbeiterorientierte Personalentwicklung, die systematische Ermittlung des Kompetenz- und Fortbildungsbedarfs sowie Fort- und Weiterbildung in und für Kindertages-einrichtungen sind.[19] Fort- und Weiterbildungsaktivitäten sollten darüber hinaus auch dazu dienen, organisationsumfassende Veränderungsprozesse einzuleiten und mitzugestalten. Zu den wesentlichen Ansatzpunkten für eine Verbesserung von Fort- und Weiterbildung zählen u. a. eine höhere Durchlässigkeit und bessere Anschlussfähigkeit an das Ausbildungssystem, eine stärkere Berücksichtigung nonformaler Kompetenzen, eine größere Anerkennung von Weiterbildung durch Entgeltrelevanz und andere Formen der Belohnung, eine auskömmliche Finanzierung von Weiterbildung, eine kompetenzorientiertere Gestaltung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine angemessene Qualifikation der Fort- und Weiterbildnerinnen und -bildner.[20]

Wie im Berufsfeld wurden auch die Entwicklungen in der frühkindlichen Ausbildungslandschaft in den letzten Jahren zu großen Teilen durch die quantitative Herausforderung bestimmt, angesichts des Fachkräftemangels in den Kindertageseinrichtungen die Ausbildungskapazitäten zu vergrößern und mehr Fachpersonal zu qualifizieren. Neben der starken Ausweitung des Ausbildungsvolumens in den Ländern (insbesondere an den Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik) lassen sich im Ausbildungssektor eine deutliche Ausweitung der Ausbildungsangebote und eine Pluralisierung der Zugänge ins Berufsfeld beobachten. Zugleich hat sich hierdurch die außerordentliche Heterogenität, die sowohl das Gesamtsystem der beruflichen und akademischen Ausbildungsmöglichkeiten als auch die Binnenstrukturen der einzelnen Bildungsgänge betrifft, nochmals erhöht.[21] In diesem Zusammenhang fordert die AGJ die verschiedenen Akteure dazu auf, die qualitativen Gestaltungsanforderungen an das frühkindliche System beruflicher und akademischer Ausbildung wieder stärker in den Vordergrund zu rücken und den Dialog über die „bestmögliche“ Qualifizierung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Leitungspersonals auf den verschiedenen Ausbildungsebenen zu intensivieren. 

 

5. Fachberatung

Die AGJ setzt sich dafür ein, auch den Diskurs über qualitätsförderliche Unterstützungs- und Beratungssysteme im Arbeitsfeld der Kindertages-einrichtungen wieder aufzunehmen und die Profilierung von Fachberatung als Bindeglied zwischen den verschiedenen Akteursgruppen und Steuerungs-ebenen im System der Kindertageseinrichtungen weiter voranzutreiben. 

Angesichts der Entwicklungen, Umbrüche und Herausforderungen im Arbeitsfeld wird dieser Steuerungsebene seitens der Fachöffentlichkeit als Mittler zwischen Kindertageseinrichtungen und Anstellungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und Verwaltung sowie Fachpolitik und Wissenschaft sowie potenzieller Qualitätsgarant eine immer höhere Bedeutung zugemessen.[22] Demgegenüber stellen sich das Erscheinungsbild und die Lage von Fachberatung in der Praxis im Hinblick auf ihre rechtliche, konzeptionelle und organisatorische Verankerung sowie die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen außerordentlich heterogen dar. Differenzen bestehen aber auch bezüglich der Ziele, des Aufgabenzuschnitts sowie des Tätigkeitsspektrums, die mit ihr verbunden sind.[23] 

Damit Fachberatung ihre Rolle als qualitätsförderliche Unterstützungs-, Beratungs-, Transfer- und Vernetzungsinstanz fachlich qualifiziert ausfüllen kann, ist es nach Ansicht der AGJ erforderlich, diese Steuerungsebene strukturell besser zu verankern, ihr Aufgabenprofil zu spezifizieren, ihre Funktionen zwischen Beratung, Fach- und Dienstaufsicht landes- und trägerübergreifend zu klären, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Fachberaterinnen und Fachberater und ihre Qualifizierung erkennbar zu verbessern und hierfür insgesamt eine angemessene Finanzierung sicherzustellen. 

 

6. Zusammenarbeit zwischen Familien und Fachkräften

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Familien und Fachkräften ist die Grundvoraussetzung einer gelungenen Erziehungsarbeit und ein wichtiges Merkmal für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung. Diese Zusammenarbeit beinhaltet, dass sich Eltern und Fachkräfte über ihr Handeln und ihre Erwartungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen, um gemeinsam eine Umgebung zu gestalten, in der sich die Kinder zugehörig und wertgeschätzt fühlen, frei entwickeln können und die bestmögliche Förderung und Unterstützung erhalten. Das Verhältnis zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften beeinflusst die Atmosphäre in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle, aber auch die individuellen Interaktionen mit dem Kind. Die Qualität der Zusammenarbeit wirkt sich damit unmittelbar auf die Entwicklungsprozesse der Kinder aus. [24]

Dabei stehen sich gemeinsame, aber auch unterschiedliche Bedürfnisse und Interessenlagen gegenüber: Eltern sind die Experten für alle Lebensbelange ihrer Kinder, sie prägen deren zentrale Erfahrungen und sind daher für die Fachkräfte wichtige Auskunftspersonen. Ihre jeweiligen Vorstellungen und Erziehungsziele bilden einen nicht zu vernachlässigenden Hintergrund für die Arbeit der Fachkräfte und der Austausch darüber ist die Grundlage jeder Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.[25] In manchen Fällen brauchen Eltern auch Zeit und unter Umständen Begleitung, um ihre Expertise und Kompetenzen weiterentwickeln und ausbauen zu können. Eltern müssen häufig ihr Leben neu organisieren und erleben vielfach Unsicherheit auch angesichts des hohen Erwartungsdrucks, der heute auf ihnen lastet. Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind für die meisten Eltern zentrale Ansprechpartner rund um ihr Kind außerhalb der eigenen Familie. Dem Informations- und Austauschbedarf von Eltern muss daher ausreichend Raum gegeben werden. Qualifizierte Tür- und Angelgespräche bilden die Basis des Kontakts zwischen Eltern und Fachkräften und sollten bewusst als ein Element der Vertrauensbildung genutzt und gestaltet werden. Darüber hinaus bilden die tägliche Beobachtung des Kindes, Bildungsdokumentationen und Entwicklungsgespräche zentrale Anlässe für eine gemeinsame Reflexion über die Entwicklung des Kindes und die Abstimmung von Entwicklungszielen und möglichen (zusätzlichen) Förderangeboten.

Jenseits des Austauschs über das einzelne Kind stellt die Einbeziehung der Eltern für die Qualität der Kindertagesbetreuung insgesamt eine Bereicherung dar. Sie sind als Gruppe mit ihrer Perspektive, ihren Anliegen und ihren Erfahrungen aktiv in wesentliche Prozesse einzubeziehen. Eine offene Kultur des Miteinanders ist ein unverzichtbares Element für die Akzeptanz der Settings und nicht zuletzt für das Wohlbefinden der Kinder. Zudem sind Eltern für andere Eltern eine wichtige Ressource. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollten die Chance ergreifen, Eltern untereinander in Kontakt zu bringen, ihnen Gelegenheiten für Austausch und Integration zu eröffnen und sich zu vernetzen. Dabei stellen sich besondere Herausfor-derungen im Hinblick z.B. auf Gruppen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund oder bildungsferne Familien, die (kultur-)sensible Zugänge erfordern. Eine vorurteilsbewusste Erziehung, die die Vielfalt von Werteorientierungen und Erziehungsvorstellungen reflektiert und anerkennt, die Förderung von Ressourcen, die Kinder und Eltern mit einem Migrationshintergrund häufig auszeichnen (z.B. Mehrsprachigkeit oder interkulturelle Kompetenz) sowie niedrigschwellige Konzepte zur Beteiligung aller Eltern sind hierfür wichtige Voraussetzungen.[26]

Nur gut ausgebildete, fachlich kompetente und fortlaufend geschulte Fachkräfte können die Anforderungen einer guten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern erfüllen. Dazu gehören qualifizierte Fortbildungen, regelmäßige Reflexionsgelegenheiten und bei Bedarf ein Zugang zu gezielter Beratung. Ebenso unabdingbar sind ermöglichende Rahmenbedingungen, wie sie bereits im Vorangegangenen benannt wurden. Dazu gehören ausreichende zeitliche Möglichkeiten für die Ansprache und Zusammenarbeit mit den Eltern, inklusive der Zeiten für die notwendige Planung. Die AGJ fordert daher dazu auf, im weiteren Diskurs um die Qualität in der Kindertagesbetreuung, die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit mit Familien anzuerkennen und zu berücksichtigen, insbesondere mit Blick auf den weitaus größeren Einfluss, den Familien erwiesenermaßen auf die Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern im Vergleich zu Kindertagesbetreuung und Schule haben. 

 

Die Finanzierungsfrage überdenken!
Mit dem Qualitätsdiskurs ist unmittelbar die Frage nach einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung verbunden. Die stark voneinander abweichenden Beitragsgrößen der Eltern, bzw. die in manchen Bundesländern eingeführte Beitragsfreiheit, spiegeln eine weitere Diskrepanz in den unterschiedlichen Lebensbedingungen von Familien in Deutschland wider. Auf die Kommunen werden indes auch in Zukunft dauerhafte finanzielle Belastungen zukommen. Ab 2016 tritt für die Länder und ab 2020 für den Bund die Schuldenbremse in Kraft. Es reicht also nicht mehr aus, nur in der Logik der bestehenden Geldflüsse mehr Geld zu postulieren. Die AGJ plädiert daher dafür, das Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung grundsätzlich zu überdenken und sich neuen Vorschlägen zu öffnen.[27] Aus ihrer Sicht muss es künftig um eine bessere Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gehen. Ziel sind dauerhaft verbesserte finanzielle Ressourcen für Länder und Kommunen, die aber auch den nötigen Freiraum benötigen, die Mittel flexibel, bedarfsgerecht und gezielt einzusetzen. Generell fehlen dem System der Kindertagesbetreuung, gemessen an den von der OECD formulierten Zielgrößen, jährlich ca. 13 Mrd. Euro, um so auf die empfohlenen 1% des BIP für den frühkindlichen Bereich zu kommen.[28] Darüber hinaus werden mit dem derzeitigen Finanzierungssystem aber vor allem die Kommunen belastet, ohne dass sie in gleichem Maße von den positiven volkswirtschaftlichen Effekten einer quantitativ wie qualitativ verbesserten Betreuungssituation profitierten[29]. Dies ließe sich beispielsweise durch eine direkte Beteiligung der kommunalen Ebene an der Einkommenssteuer verändern.

Für die Zukunft des Systems sind die Vernetzung und das Zusammenwirken politischer Entscheidungsträger aller Ebenen im Rahmen eines Qualitätsdialogs zentral. Mit diesem Positionspapier bringt sich die AGJ in diesen Dialog ein und wird  sich auch weiterhin an einer gemeinsamen, engagierten und kreativen Lösungsfindung im Sinne aller Kinder und ihrer Familien beteiligen.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 04./05. Dezember 2014 


[1] Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich 2013 zu dem vorangegangenen Prozess im Vorfeld umfassend geäußert: „Chancen und Herausforderungen des Ausbaus für unter Dreijährige.“, Berlin.
[2] Dies bedeutet allerdings nicht, dass der quantitative Ausbau abgeschlossen ist. Am 1. März 2014 wurden 661.965 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut – das waren rund 64.000 Kinder mehr als ein Jahr zuvor. Damit lag die Betreuungsquote bei 32,5 %. Der Bedarf liegt jedoch laut BMFSFJ bei 41,7 %.
[3] Vgl. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (2013): „Kindertagesbetreuung vor Ort - Der Betreuungsatlas 2013 - Eine Analyse lokaler Unterschiede“, Dortmund; vgl. Bertelsmann Stiftung (2014): „Qualitätsausbau in KiTas - 7 Fragen zum Qualitätsausbau in deutschen KiTas“ Gütersloh.
[4] In diesem Zusammenhang belegen u. a. der 14. Kinder- und Jugendbericht, der Bildungsbericht 2014 und der Migrationsbericht 2012, dass die in Deutschland stark vorhandene soziale Selektivität bereits im frühkindlichen Bereich greift und von den Institutionen frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung verstärkt wird.  
[5] Ähnlich argumentierte bereits 2008 das Bundjugendkuratorium in seiner Stellungnahme „Zukunftsfähigkeit von Kindertageseinrichtungen“. 
[6] Vgl. Schmude, C./Pioch, D. (2014): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Kita inklusiv! Inklusive Kindertagesbetreuung. Bundesweite Standortbestimmung und weitergehende Handlungsnotwendigkeiten. Berlin
[7] Vgl. Europäische Kommission 2011: „CoRe - Competence Requirements in Early Childhood Education and Care“, Brüssel.
[8] Beispielhaft seien genannt das „Ländermonitoring“ der Bertelsmann Stiftung, der Abschlussbericht „STEGE - Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen“ im Auftrag der Unfallkassen NRW, die Studie „AQUA - Arbeitsplatz und Qualität in Kitas“ des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP), die Studien zum „Schlüssel zur guten Bildung, Erziehung und Betreuung“ des Paritätischen Gesamtverbands, der GEW und der Diakonie Deutschland und die von zentralen Studienpartnern erstellte „Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit“ (NUBBEK).
[9] Viernickel, Susanne/Schwarz, Stefanie (2009): „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der pädagogischen Fachkraft-Kind-Relation“. Berlin
[10] Vgl. Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung (www.laendermonitor.de) 
[11] U. a.  Viernickel, Susanne/Schwarz, Stefanie (2009),  Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung (2014), AWO/GEW/Caritas/BETA (2014): „Dialog-Workshop ‚Qualität konkret  – Eckpunkte für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards  in der  Kindertagesbetreuung‘ am 23. September 2014 in Berlin“.
[12] Strehmel, Petra/Ulber, Daniela (2014): Leitung von Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Expertisen, Band 39. München
[13] Vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer (2014): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München
[14] Vgl. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2013): „Private Erziehung in öffentlicher Verantwortung. Folgen für die Kompetenzanforderungen in der Kindertagespflege und der Pflegekinderhilfe“. Berlin  
[15] Schoyerer, Gabriel (2014): Kindertagespflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Pädagogische Orientierungen in der Fachberatung. Marburg; Kerl-Wienecke, Astrid/Schoyerer, Gabriel/Schuhegger, Lucia (2013): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren. Berlin
[16] In nächster Zeit muss allerdings beobachtet werden, wie sich die Qualität neuer Fachschulen, berufsbegleitender Ausbildungsgänge sowie die Öffnung der Fachkräfteverordnung der Länder auf die Qualität der professionellen Arbeit auswirken.
[17] Vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer (2014): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München.
[18] Vgl. ebd. sowie Züchner, I. u.a. (2014): Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen im Beruf – ein neues pädagogisches Ausbildungsprofil im Übergang in den Arbeitsmarkt. In: Hanssen u.a.: Arbeitsplatz Kita. Analysen zum Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München (im Erscheinen).
[19] So haben im Rahmen des AQUA-Projekts rund 43% der befragten Träger und gut jede zweite Leitungskraft angegeben, dass sie bereits Personal eingestellt haben, das nicht ihren Vorstellungen entspricht (vgl. Schreyer, I. u.a. (2014): AQUA. Arbeitsplatz und Qualität in Kitas. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung. München). 
[20] Vgl. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2011): Anforderungen an Fort- und Weiterbildung als ein Steuerungsinstrument der Personalentwicklung. Diskussionspapier. Berlin sowie die verschiedenen Veröffentlichung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte.
[21] Vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer (2014): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München.
[22] Vgl. beispielsweise Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2012): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur konzeptionellen und strukturellen Ausgestaltung der Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung“. Berlin
[23] Vgl. Leygraf, J. (2013): Fachberatung in Deutschland. Eine bundesweite Befragung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Kindertageseinrichtungen: Zehn Fragen – Zehn Antworten. Eine Studie der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). München.
[24] Vgl. Viernickel, Susanne (2006): Qualitätskriterien und Qualitätsstandards. Studienbuch 11 zum Bildungs- und Sozialmanagement. Remagen
[25] Viele Erzieherinnen sind selbst auch Eltern: 51% der sozialpädagogischen Fachkräfte leben in einer Lebensform mit Kindern (vgl. Sonderauswertung des Mikrozenzus 2012). Diese Doppelfunktion verlangt von den Fachkräften eine besondere Reflexionsebene gegenüber den anderen Eltern. Dieser Aspekt bedarf in der Fachdiskussion einer stärkeren Beachtung.
[26] Vgl. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2010): „Interkulturelles Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung – Konsequenzen für die Kindertagesbetreuung“. Berlin
[27] Beispielhaft genannt sei der Vorschlag eines KiTa-Fonds. Vgl. Sell, Stefan (2013): „Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland.“ Berlin.
[28] Vgl. Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2014): Ausschussdrucksache 18(13)24c „Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung vorantreiben“ sowie zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Qualität in der frühkindlichen Bildung fördern“, 3. November 2014“. Berlin

[29] Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung des BMFSFJ (2014): „Diskussionspapier zur Bindung von pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen“. Berlin, S. 14f.