Bildung – Integration – Teilhabe. Kinder- und Jugendpolitik gestalten

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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1. Recht auf Kindheit und Jugend sichern

Kindheit und Jugend unter kinder- und jugendgemäßen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auszuleben, ist das individuelle Recht eines jeden Menschen, das ihm mit Geburt als unveräußerliches Menschenrecht zuteil wird. Die umfassenden Formulierungen von Kinderrechten in der UN-Kinderrechtskonvention beinhalten daher nicht nur Schutzrechte, sondern ebenso Rechte auf Beteiligung und Selbstver-wirklichung sowie Förderung als eigenständige Rechte im menschlichen Entwicklungsprozess.

Folgt man diesem Menschenrechtsverständnis, so begründet sich Kinder- und Jugendpolitik zuallererst in der Aufgabe, das individuelle Recht auf Kindheit und Jugend zu sichern, und nicht darin, Kinder und Jugendliche in ihrer gesellschaftlichen Verwertbarkeit als zukünftige Erwachsene zu formen. Eine zukunftsfähige Gesellschaft baut auf Individuen, die sich zu ihr bekennen und mit Selbstwertgefühl und den entsprechenden Erfahrungen sich und ihren Platz in der Welt suchen und zur Entwicklung einer solidarischen und demokratischen Gesellschaft beitragen. Kindheit und Jugend in diesem Sinne ausleben zu können, ist für jeden Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um ein erfülltes und menschenwürdiges Leben zu führen und seine Persönlichkeit als Individuum zu entfalten, ohne als Anhängsel seiner Familie, als wertschöpfender Faktor in einem Produktions-prozess oder als Zukunftsträger einer Gesellschaft gesehen zu werden.


Der aktuelle öffentliche Diskurs, genauso wie die sich in diesem Zusammenhang entwickelnden politischen Strategien, blenden diese zentrale Bedeutung von Kindheit und Jugend weitgehend aus. Sie werden nicht mit dem individuellen Recht von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Rechtssubjekte auf Förderung, Schutz und Beteiligung begründet, sondern mit den gesellschaftlichen Verwertungsinteressen. Die Lebensphase Kindheit und Jugend hat aber als Experimentierraum grundlegende Bedeutung – nicht nur für ein wandlungs- und entwicklungsfähiges Gemeinwesen, sondern auch für die Wandlungs- und Entwicklungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. Im Sinne einer tragfähigen Zukunftspolitik ist es Aufgabe von Staat und Gesellschaft, darauf hinzuwirken, dass junge Menschen die für ihre gelingende Entwicklung notwendigen Gestaltungsräume vorfinden und damit eine Wertschätzung erfahren, deren Erwiderung den Fortbestand des Gemeinwesens sichert. Wenn man den Ausbau der Kindertagesbetreuung nur mit beschäftigungs-, bildungs- und gleichstellungspolitischen Argumenten vorantreibt, geht diese Sichtweise verloren. Würde man sie ernst nehmen, müsste dies zu einer deutlichen Erweiterung um Aspekte wie Beteiligung oder Verwirklichung eigener Interessen und Modifizierung entsprechender Ausbauprogramme führen.

Bei Jugendlichen kommt noch hinzu, dass sie innerhalb politischer Entscheidungsprozesse zunehmend mehr im Status einer Randgruppe wahrgenommen werden, die einzig im Zusammenhang mit Devianz und Defiziten thematisiert wird. Im Fokus stehen Themen wie Schulverweigerung, Delinquenz, Suchtabhängigkeit und Extremismus; von einer grundständigen auf die Jugendphase ausgerichteten Gesamtpolitik kann kaum noch gesprochen werden. Diese Politik ist vornehmlich geprägt durch die Interessen der Erwachsenengesellschaft und ihre Ängste, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen sich nicht ausreichend effektiv „verwerten“ lässt und damit als soziale und ökonomische Dauerbelastung dieser Gesellschaft die Zukunftsfähigkeit gefährdet.

Kinder- und Jugendpolitik im eigentlichen Sinne muss es demgegenüber darum gehen, den Subjektstatus von Kindern und Jugendlichen als aktive Gesellschaftsmitglieder in Gegenwart und Zukunft mit eigenständigen und legitimen Ansprüchen anzuerkennen und dieser Wertschätzung im politischen Handeln Ausdruck zu verleihen. Dazu gehört, jungen Menschen ein Recht auf Beteiligung an den ihre Lebenswelt betreffenden Gestaltungsprozessen einzuräumen. Kinder- und Jugendpolitik muss daher ihre Legitimation aus dem Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ableiten, wie sie im § 1 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, normiert ist.

Es ist zentrale Aufgabe von Kinder- und Jugendpolitik, innerhalb der politischen Entscheidungsprozesse darauf hinzuwirken, dass die im Gesetz verankerte öffentliche Verantwortung für die gelingende Entwicklung junger Menschen eingelöst wird, indem diesen Ermöglichungsstrukturen für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen getragen sein von einer gesamtgesellschaftlichen Ermutigungskultur, die grundsätzlich jedem Kind und jedem Jugendlichen die Erfahrung gestattet, mit seinen individuellen Potentialen in der Gesellschaft willkommen zu sein. Persönlichkeitsentwicklung bedarf der Begleitung durch menschliche Gegenüber, die Dialoge, Feedback und Reibung ermöglichen. Es zählt zu den Kernaufgaben öffentlicher Verantwortung, die Rückgriffsmöglichkeit auf diese Ressource nicht dem Zufall zu überlassen, sondern sie allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

2.  Interessen und Rechte gegenüber anderen Gruppen verteidigen

Die demographische Entwicklung bedingt, dass der Anteil an Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung weiter abnimmt. Dieser Aspekt wird bevorzugt als Begründung genommen, junge Menschen zu verplanen und ihre Entwicklung möglichst effektiv und effizient zu steuern.

Vor diesem Hintergrund muss Kinder- und Jugendpolitik stärker als in der Vergangenheit darauf achten, dass junge Menschen mit ihren Ansprüchen und Interessen mehr Berücksichtigung finden. Dies ist das Gegenteil einer Generationenpolitik, die auf gemeinsamen Zielen und Interessen aller Generationen aufbaut. Neben dem Recht auf Gleichaltrigengemeinschaft geht es hierbei insbesondere um eine gleichberechtigte Teilhabe am Öffentlichen Raum, die für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend gewährleistet ist.

Die damit verbundenen Erwartungen an junge Menschen erhöhen die Gefahr der Verplanung und der Verknappung entwicklungsnotwendiger freier Gestaltungsräume in den Lebensphasen Kindheit und Jugend, denn Freiräume, Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden vor allem dann zum Problem, wenn sie sich nicht mit anderen Politikzielen vereinbaren lassen.

So steht beispielsweise das Bedürfnis nach Sicherheit und Kontinuität von Lebensorten von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien im Widerspruch zur geforderten Mobilität der Erwachsenen, die Kindern und Jugendlichen zum Teil innerhalb kürzester Zeit Wechsel von Freundeskreisen, Betreuungssituationen und Schulen zumutet. Anspruch auf Raum und Zeit auch außerhalb von pädagogischen Institutionen stehen angesichts innerstädtischer Verdichtungsprozesse und dem Wegfall von Freiflächen in Konkurrenz zu Flächenverbrauch durch Verkehr, Gewerbe, höhere Wohnansprüche oder das Ruhebedürfnis von Erwachsenen.

3. Benachteiligungen entgegenwirken

Die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen und Voraussetzungen für die Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit haben sich im Zuge des gesellschaftlichen Wandels verkompliziert. Parallel zum Wegfall orien-tierungsgebender Normallebensläufe steigt die biographische Optionsvielfalt.

Diese bedeutet aber nicht, dass Kinder und Jugendliche aus einem Riesenangebot von Ausgestaltungsmöglichkeiten ihrer Lebensentwürfe auswählen können, sondern dass die objektiven Voraussetzungen, aus einer Vielfalt wählen zu können, sich je nach Lebenslage und -alter extrem unterscheiden. Kinder und Jugendliche haben ungleiche Voraussetzungen, die dazu führen, dass die einen tatsächlich aus einer großen Fülle von Optionen Entscheidungen über ihren Lebensstil, über die Gestaltung ihres Privatlebens, über ihren Bezug zu Gesellschaft und Politik und nicht zuletzt ihre eigene berufliche Entwicklung bestimmen können. Andere sind dagegen in ihren Entscheidungsmöglichkeiten beschnitten und auf Grund ihrer eingeschränkten Förderung und Kompetenzen kaum in der Lage, aus Kreisläufen der sozialen und bildungsmäßigen Verarmung, der reduzierten Freizeit-, Kultur- und Konsummuster auszubrechen, die sie in ihrem Umfeld vorfinden.

So stellt sich die Optionsvielfalt der Gesellschaft für viele Kinder und Jugendliche nicht her und die Risiken bei der Ausgestaltung ihrer Lebenswelten sind deutlich höher als die Chancen, die viele Jugendliche für sich nicht mehr erkennen, geschweige denn nutzen können.
Der Ausgleich sozialer Benachteiligung in Folge von Armutskreisläufen, familiärer Migrationsgeschichte oder von nach wie vor vorzufindender geschlechtsspezifischer Ungerechtigkeiten bei der Wahrnehmung und Nutzung von Lebenschancen muss deshalb im Mittelpunkt einer auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Unterstützungspolitik von Staat und Gesellschaft stehen.

4. Individuelle Entfaltung und soziale Gerechtigkeit durch Bildung sichern

Die Verbindung des Rechtes auf Kindheit und Jugend als individuelles Menschenrecht und der berechtigte Anspruch, soziale Gerechtigkeit für möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen, stehen nicht im Gegensatz zueinander. Beiden gemeinsam ist die zentrale Bedeutung von Bildung als Grundvoraussetzung für individuelle Entfaltungsmöglichkeiten.

Mit dieser Verortung von Bildung bekommen entsprechende Fördermaß-nahmen und Unterstützungsangebote eine erweiterte Bedeutung. Sie begründen sich eben nicht über ihren Verwertbarkeitszusammenhang in Hinblick auf materielle Absicherung von Lebensläufen und dem gesellschaftlichen Interesse, qualifizierten Nachwuchs zu erhalten, sondern sollen umfassende gesellschaftliche Teilhabechancen ermöglichen.

Nur wenn es gelingt, Bildung in einem umfassenden Sinne für alle Kinder und Jugendlichen zu verbessern und ihnen damit nicht nur im Bereich der institutionalisierten Bildung durch Kindertagesbetreuung und Schule bessere Zukunftsperspektiven zu entwickeln, ist Kinder- und Jugendpolitik mehr als nur kompensatorische Sozial- und Bildungspolitik, sondern zugleich auch die Realisierung vom Recht auf eine menschenwürdige Kindheit und Jugend. 

Dies bedeutet den Erhalt und Ausbau von Freiräumen für zweckfreies und experimentierendes Gestalten von Kindern und Jugendlichen, wie sie insbesondere die Jugendarbeit bietet. Kinder und Jugendliche müssen als subjektive Rechtspersönlichkeiten und als Partner in einem Gestaltungsprozess anerkannt werden, in dem es nicht nur um die Verbesserung schulischer und beruflicher Kompetenzen geht, sondern in dem die Freude am Leben, die Wahrnehmung unterschiedlicher kultureller Ausdrucksformen, das Ausprobieren neuer Lebens- und Kommunikationsformen und informelle Lernerfolge die gleiche Beachtung finden wie die Sprachförderung von Kindern, die Kooperation von Jugendhilfe und Schule, der Ausbau der Ganztagsbetreuung und der Ausbau der Frühen Hilfen.

Das Spannungsverhältnis, in dem sich Kinder- und Jugendpolitik bewegt, wird markiert von den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie den aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen an ihre eigenverantwortlichen Mitglieder der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang sind nicht die stromlinienförmigen Karrierebiographien das Leitbild, sondern eine Gesellschaft voller Persönlichkeiten, die aus einer erfüllten Kindheit und Jugend heraus kompetent ihr eigenes Leben gestalten und Verantwortung für sich und andere übernehmen.

Kinder- und Jugendpolitik steht mehr denn je vor der Herausforderung, ein erkennbares Profil und eine Perspektive ihrer Einmischung in gesellschaftliche und politische Prozesse zu entwickeln, so dass sie wirksam auf der Grundlage einer eigenständigen Legitimation als Zukunftspolitik zum Wohle ihrer Zielgruppe agieren kann.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin 30. September / 01. Oktober 2009