„Übergänge in Ausbildung und Arbeit“

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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Aktuelle Situation für junge Menschen auf dem Ausbildungsmarkt weiterhin angespannt

Das Ausbildungsjahr 2009 / 2010 hat im September begonnen. Auch in diesem Jahr ist die Situation für junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle suchen, schwierig – dies gilt insbesondere für Jugendliche, die mit schlechteren Startchancen die Schule verlassen.

Es besteht ein grundlegender Widerspruch zwischen verschiedenen Entwicklungen und den daraus abzuleitenden Konsequenzen: eine zurückgehende Anzahl von jugendlichen Schulabgängern – dies führt bei vielen zu der Hoffnung, das Problem der Ausbildungsstellenknappheit würde sich vielleicht von selbst lösen – steht den Klagen über den Fachkräftemangel in den Unternehmen gegenüber. Eine notwendige Erhöhung des Angebotes an Ausbildungsstellen bleibt nach wie vor aus.

Die im Ausbildungspakt geäußerte relative Zufriedenheit mit der diesjährigen Ausbildungsstellenbilanz (580.000 bis 600.000 neue Ausbildungsstellen) wird der tatsächlichen Problematik in keiner Weise gerecht:

  • Laut Bildungsbericht 2008 haben rund 76.000 Schülerinnen und Schüler, d.h. 7.9% der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 17 Jahren, die Schule verlassen, ohne zumindest über einen Hauptschulabschluss zu verfügen. In Ostdeutschland liegt die Zahl mit 9,9% deutlich über 7,7% Abgängern ohne Hauptschulabschluss in Westdeutschland.
  • Laut Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 sind es mindestens 780.000 Jugendliche, die in diesem Jahr eine Ausbildungsstelle suchen und die zugleich als „ausbildungsreif“ einzuschätzen sind.
  • In der offiziellen Statistik bleiben all diejenigen Jugendlichen unberücksichtigt, die mangels Ausbildungsplatz derzeit an Fördermaßnahmen teilnehmen.
  • Nimmt man die „Altbewerberinnen und -bewerber“ zu den Ausbildungsstellensuchenden hinzu, fehlen 300.000 Ausbildungs-plätze.
  • In dieser schwierigen Situation hat die Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der in 2009 zur Verfügung gestellten außerbetrieblichen Ausbildungsplätze um 9.000 reduziert.

Damit bleibt die Situation am Ausbildungsstellenmarkt trotz demographisch bedingtem Nachfragerückgang angespannt, und zwar unabhängig von der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise.

Tatsächlich stellt sich die Situation für Jugendliche im Übergang in Ausbildung und Arbeit zunehmend schwieriger dar: 

  • Die Jugendarbeitslosigkeit nimmt zurzeit dramatisch zu, die Arbeitslosenquote der 15- bis 25jährigen ist innerhalb des letzten Jahres bundesweit durchschnittlich um 18% gestiegen (Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit).
  • 40% der Schulabgänger der allgemeinbildenden Schulen, das waren in 2006 laut Nationalem Bildungsbericht rund 500.000 Jugendliche, gelangen in das Übergangssystem (Gesamtheit der verschiedenen Maßnahmen unterschiedlicher Akteure, die junge Menschen mit sozialer Benachteiligung bei der Eingliederung in ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie in die Arbeitswelt unterstützen), das das unzureichende Ausbildungsstellenangebot kompensieren soll. Auch die Übergangsquoten an der „zweiten Schwelle“ (Übergang Ausbildung – Berufstätigkeit) entwickeln sich schlechter: Betrieblich ausgebildete Jugendliche werden nach der Ausbildung nur noch zu 50% übernommen, großteils mit befristeten Arbeitsverträgen.

Ein besonderes Augenmerk muss auf die Ausbildung und berufliche Eingliederung sozial benachteiligter und / oder individuell beeinträchtigter junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf gerichtet werden. Diese bedürfen gezielter Förderung und benötigen oftmals erst die Möglichkeit, Schlüsselqualifikationen und soziale Umgangsformen zu erlernen sowie schulische Rückstände aufzuholen, um überhaupt eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten zu können. Gut gestaltete Übergänge und nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen eröffnen diesen jungen Menschen Chancen, im Erwachsenenleben ohne Unterstützung durch das Sozialsystem in der Gesellschaft zu bestehen. Die Unterstützung und Förderung dieser Zielgruppe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation aller beteiligten Akteure (Schule, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendhilfe) um frühzeitig passgenaue und aufeinander abgestimmte ganzheitliche Maßnahmekonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz hat bereits wiederholt den speziellen Unterstützungsbedarf der Zielgruppe des § 13 SGB VIII sowie die gemeinsame Verantwortung von Schule, Arbeitsverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe betont (siehe insbesondere Beschlüsse der JFMK vom 29./30.05.2008, 08.10.2008 sowie 04./05.06.2009).


Hinlänglich bekannte Defizite im Übergangssystem ausräumen

Für die Integration in Ausbildung und Arbeit sozial benachteiligter und / oder individuell beeinträchtigter junger Menschen sind vorrangig die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Um die Chancen einer nachhaltigen Integration zu erhöhen, bedarf es jedoch zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere einer aktiven Planungsbeteiligung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. So können die Angebote der Arbeitsförderung mit den jeweiligen Ansätzen von Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu passgenauen und ganzheitlichen Hilfen kombiniert werden.

Der Nationale Bildungsbericht 2008 belegt, dass 50% von Absolventen der zentralen Übergangsmaßnahmen in eine vollqualifizierende Berufsausbildung einmünden, liefert aber auch kritische Befunde hinsichtlich eines erfolgreichen Übergangs von der Schule in den Beruf.

Das Übergangssystem ist durch ein unkoordiniertes Nebeneinander von Angeboten und Maßnahmen, z. B. schulische Maßnahmen wie Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder die Berufsfachschule (BFS), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), unterschiedlichster Akteure, z. B. Schulen, freie Träger, Kommunen, BA, gekennzeichnet. Ein kohärentes Fördersystem für junge Menschen fehlt.

Das bisherige Übergangssystem führt die Jugendlichen in vielen Fällen nicht zu (betrieblichen oder außerbetrieblichen) Ausbildungsstellen, sondern zu weiteren Maßnahmen ohne einen anerkannten Abschluss und verfehlt insbesondere sein Ziel,  gerade den schwächsten Jugendlichen einen verlässlichen Anschluss in eine Berufsausbildung zu garantieren. Besondere Risikogruppen sind Jugendliche ohne Schulabschluss bzw. Hauptschülerinnen und -schüler. Ihnen gelingt es nur zu einem Drittel, innerhalb von 18 Monaten in eine voll qualifizierende Ausbildung einzumünden.

Erst vor kurzer Zeit wurde die „Bildungsrepublik Deutschland“ ausgerufen. Bei dem Dresdner Bildungsgipfel vor einem Jahr haben Bund und Länder zwar Einzelmaßnahmen verabredet, um die Chancen von jungen Menschen am Übergang Schule Beruf zu verbessern, so etwa die Zahl der Schulabbrecher zu senken oder die Berufsorientierung auszubauen. Allerdings wurde die Zielsetzung ausgelassen, das Übergangssystem im Gesamten zu ordnen und die vielfältigen Fördermöglichkeiten systematisch miteinander zu vernetzen. 


Ansätze zur Optimierung des Übergangs in berufliche Ausbildung:

Übergangssystem von Problemen am Ausbildungsstellenmarkt entlasten

Das Ausbildungsangebot für junge Menschen muss in erster Linie durch die Wirtschaft, aber auch durch Ausbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit und vollzeitschulische Ausbildungen verbessert wird.

Um benachteiligte junge Menschen im Sinne des § 13 SGB VIII nachhaltig in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, sind die Instrumente des SGB II, III und SGB VIII besser aufeinander abzustimmen (insb. sind das SGB II und SGB III stärker auf die besonderen Belange dieser Zielgruppe und die Gewährleistung ganzheitlicher Unterstützungsangebote für diese auszurichten). Handlungsbedarf besteht daneben auch im Bereich der Schule. Für die Zielgruppe der sozial benachteiligten / individuell beeinträchtigten jungen Menschen bedarf es besonderer und gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten. Insbesondere Schule, Agenturen für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereiche enger kooperieren und gemeinsam Verantwortung über-nehmen. Hierbei müssen die Instrumente des SGB II, III und des SGB VIII besser aufeinander abgestimmt, Verfahrensweisen optimiert und Übergänge zwischen den Zuständigkeitsbereichen harmonisiert werden. Ziel müssen ganzheitliche und passgenaue Angebote für jeden einzelnen besonders förderbedürftigen jungen Menschen sein.

Das Übergangssystem soll sich auf Jugendliche konzentrieren können, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen bzw. bei denen vor Eintritt in eine Berufsausbildung zuvorderst individuelle Beeinträchtigungen abzumildern oder fehlende Schulabschlüsse nachzuholen sind. Der Kompetenzerwerb und Qualifikationszuwachs dieser jungen Menschen im Übergangsystem muss systematisch gefördert und adäquat dokumentiert werden. Es sind Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass erworbene Teilqualifikationen bzw. Ausbildungsmodule an eine spätere Berufsausbildung anknüpfen und darin angerechnet werden können.

Das Übergangssystem mit seiner mittlerweile nicht mehr überschaubaren Vielzahl von Fördermaßnahmen, Projekten und Programmen muss unbedingt restrukturiert, koordiniert und vor allem kommunal verantwortlich gesteuert werden. Zielsetzung ist die Schaffung eines kohärenten Fördersystems am Übergang Schule – Beruf, indem die unterschiedlichen Angebote der kommunalen Ebene, der Landes- und Bundesebene aufeinander abgestimmt werden.


Übergang von der Schule in den Beruf und bis in die Arbeitswelt hinein gestalten

Unterstützungsleistungen des Übergangssystems dürfen nicht bei der Berufsausbildung enden, sondern müssen bis in das Erwerbsleben hineinreichen und junge Menschen auf die Herausforderungen eines von Brüchen gekennzeichneten Arbeitslebens mit Chancen des Einstiegs, Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit, zunehmend prekären Arbeits-verhältnissen und der Notwendigkeit beruflicher Neuorientierung und lebenslangen Lernens vorbereiten. Die Chancen junger Menschen im Erwerbsleben werden durch die aktuell steigende Jugendarbeitslosigkeit massiv belastet.

Dieser Anstieg weist laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit starke regionale Ausschläge auf; besonders in den westlichen Bundesländern. Am stärksten vom Risiko betroffen arbeitslos zu werden sind junge Menschen im Anschluss an ihre Berufsausbildung. Aufgrund fehlender Berufserfahrung fällt ihnen der Einstieg in den Arbeitsmarkt besonders schwer.

Zugleich wäre es für ihren beruflichen Werdegang aber wichtig, die in der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen im entsprechenden Ausbildungsberuf festigen und ausbauen zu können. Förderleistungen wie Kombilöhne, die in der Vergangenheit zur Förderung junger Menschen an der „zweiten Schwelle“ genutzt wurden, werden aktuell kaum noch angewandt und z.T. in der jetzigen Form für wenig nutzbringend erachtet. 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ plädiert dafür, auch in Zukunft einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik bei der Förderung junger Menschen und dabei verstärkt auch auf besonderen Unterstützungsbedarf sozial benachteiligter / individuell beeinträchtigter junger Menschen zu setzen. Für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit müssen ganzheitliche wirkungsvolle Konzepte entwickelt werden und in regionalen Netzwerken, in denen die Akteure des Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Kinder- und Jugendhilfesystems miteinander verbunden sind, umgesetzt werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen darin ein durchgängiges Beratungs- und Begleitangebot erhalten, das an ihren Berufs- und Lebenswünschen ansetzt und sie bei den Übergängen der Systeme und den Wechselfällen im Verlauf ihrer beruflichen Qualifizierung und ihres beruflichen Einstiegs unterstützt.


Berufsbildung als umfassende Kompetenzentwicklung verstehen und umsetzen

Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sollte die Zielsetzung eines Übergangssystems nicht allein in der Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit liegen, sondern im Sinne einer umfassenden Kompetenzentwicklung für junge Menschen, sowohl beruflich als auch für den weiteren Lebensweg, nachhaltig Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung fördern.

Identitäts- und persönlichkeitsbildende Aspekte, in der Lage zu sein, sein eigenes Leben aktiv zu gestalten, sind ebenso notwendig wie standardisiert erworbenes Fachwissen und Fertigkeiten.

Die Verknüpfung von Alltagserfahrungen bzw. deren Umsetzung in einen Lebensweltbezug mit curricularem Wissen sind für den späteren beruflichen Alltag unentbehrlich.

Dafür bedarf es in Ausbildungszusammenhängen entsprechender Zeiträume und fachlich qualifizierten Personals, vor allem aber eines erweiterten Berufsbildungsverständnisses, in dem nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern vielmehr der Übergang in ein gelingendes Erwerbs- und Erwachsenenleben im Mittelpunkt stehen.


Kinder- und Jugendhilfe als Steuerungs- und Koordinierungsinstanz implementieren

Den Auftrag für alle jungen Menschen zur Berufsberatung und Berufsorientierung hat, neben der Schule, die Agentur für Arbeit nach dem SGB III. Die vorrangige Zuständigkeit für die Integration in Ausbildung und Arbeit liegt bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung mit den Instrumenten des SGB III bzw. des SGB II. Die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung sind dabei gehalten, in Zusammenarbeit mit den Maßnahmeträgern vor Ort, alle geeigneten Instrumente zielgerichtet, flexibel und offensiv zu nutzen. Zur ganzheitlichen Förderung sozial benachteiligter / individuell beeinträchtigter junger Menschen ist es zusätzlich auch Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die o. g. Stellen bei der Entwicklung passgenauer Hilfen mit den Arbeitsansätzen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Ganzheitliche Angebote sind gemeinsam zu planen sowie deren Gesamtfinanzierung gemeinsam sicherzustellen.

Die gelingende berufliche Integration junger Menschen hängt von einer Vielzahl individueller und struktureller Faktoren ab, die nicht über die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeiten abgedeckt werden können. Gefordert ist hier eine Kooperationsstruktur, die sich sowohl an den Lebenslagen und Schwierigkeiten der jungen Menschen orientiert, als auch die Integrationspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten der regionalen Beschäftigungsstrukturen überblickt.

Bislang ist die systemübergreifende Kooperation zwischen SGB II, III und VIII von der Initiative der einzelnen Institutionen bzw. einzelner Länder und von der Motivation der verschiedenen Akteure abhängig. Es fehlt jedoch ein verbindlicher gesetzlicher Auftrag für die gemeinsame Verantwortung der SGB II- / SGB III-Träger mit den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Hier besteht gesetzlicher Regelungsbedarf. Die Regelungen des SGB II und des SGB III müssen mit dem Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit und Abstimmung im Übergang zwischen Schule und Beruf mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Verantwortung bei der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von ganzheitlichen Angeboten verbindlicher gestaltet werden.

In diesem Zusammenhang ist die Formulierung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zu begrüßen, die besagt, dass die Schnittstellenprobleme zwischen diesen drei Gesetzen geklärt werden sollen.

Die Steuerung entsprechender Angebote im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sollte durch die örtliche Kinder- und Jugendhilfe erfolgen, die als zentrale Steuerungsinstanz diese Funktion umfassender wahrnehmen kann als z. B. die Schul- und die Arbeitsverwaltung.

Für die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist es offenkundig, dass es der Federführung einer kommunalen Kooperationsstruktur für das Übergangssystem Schule – Beruf bedarf. Die AGJ sieht hierbei die Notwendigkeit, die kommunale Kinder- und Jugendhilfe und somit das Jugendamt mit der Steuerung und Koordination des lokalen Übergangssystems zu betrauen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat unter den unterschiedlichen Akteuren am Übergang Schule – Beruf (BA, Grundsicherungsstellen, Wirtschaft, Schulen usw.) das erforderliche Wissen um die spezifischen Unterstützungsbedarfe der Zielgruppe. In einem reformierten Übergangssystem, das nicht mehr vorrangig als bildungspolitischer Puffer für fehlende Ausbildungsplätze dient, sondern besonders förderungsbedürftige Jugendliche unterstützt, ist es Kernkompetenz der Kinder- und Jugendhilfe, Benachteiligungen abzubauen und die individuelle Entwicklung der Jugendlichen zu fördern.

Hierfür müssen flächendeckend kommunale Strukturen geschaffen werden, die funktionsfähige und nachhaltige Kooperationen zwischen allen Ausbildungsverantwortlichen sichern.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin 02. / 03. Dezember 2009