Bildungsfördernde Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migra-tionshintergrund
Kernempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“
Kernempfehlungen als PDF
Das Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Heraus-forderungen für die EU-Bildungssysteme“ wurde im Juli 2008 als Teil des Initiativenpakets „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhun-derts“ der Europäischen Kommission vorgelegt.
Mit den folgenden Kernempfehlungen beteiligt sich die Arbeits-gemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ an der Konsultation der EU-Kommission. Herausforderungen im Zusammenhang mit der (schulischen) Bildung junger Menschen mit Migrationshintergrund sollen geprüft und Vorstellungen darüber geäußert werden, wie die EU künftig die Mitgliedstaaten bei der Formulierung ihrer Bildungspolitiken in diesem Bereich unterstützen könnte.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Die rund 100 Mitglieder der AGJ arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen beziehungsweise internationalen Kontext und bilden ein Netzwerk mit den folgenden sechs Mitgliedergruppen: bundeszentrale Jugendverbände und Landesjugendringe, bundeszentrale Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, bundeszentrale Fachorganisationen der Jugend-hilfe, Oberste Landesjugend- und Familienbehörden, Bundesarbeits-gemeinschaft der Landesjugendämter sowie Vereinigungen und Organisationen, die auf Bundesebene in den Bereichen Personal (Interessenvertretung) und Qualifizierung (Aus-, Fort- und Weiter-bildung) für die Jugendhilfe tätig sind.
A. Politische Herausforderungen
Unser Ziel muss es sein, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich zu eigenverantwortlichen, kompetenten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln. Soziale, kulturelle, ethnische und ökonomische Hinter-gründe korrelieren jedoch mit individuellen Lebenslagen, welche die Möglichkeiten von Bildung, Integration und Teilhabe entweder fördern oder aber einschränken. Bildungsbenachteiligung betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, diese aber in besonderem Maße. Sie führt zu statistisch belegten schlechteren Leistungen und flacheren Bildungskarrieren, wie sie im Grünbuch beschrieben werden.
Bildung wird heute im Kontext von lebensbegleitendem Lernen in der Wissensgesellschaft diskutiert. Individuen werden dabei zunehmend auf ihre Selbstverantwortung verwiesen, an die das Gelingen des eigenen Lebensentwurfs gebunden wird. Dadurch werden insbesondere die Chancen derer eingeschränkt, die auf gesell-schaftliche Unterstützung angewiesen sind.
Bildung von Anfang an ist mehr als die Vermittlung wirtschaftlich verwertbaren Wissens und mehr als das Durchlaufen des formalen Bildungswegs von Schule über Ausbildung oder Studium hin zu guten Zukunftschancen und einer qualifizierten und dauerhaften Beschäf-tigung. Erfahrungs-, Lern- und Bildungsprozesse von Heranwachsen-den folgen einer eigenen Logik und besonderen Bedürfnissen. Sie finden in formalen, nicht-formalen und informellen Settings statt und sind nicht nur an einen Ort, zum Beispiel Schule, gebunden.
Zu beobachten ist, dass in der aktuellen, im Wesentlichen durch die Ergebnisse der PISA-Studien ausgelösten öffentlichen Bildungs-debatte die Gefahr einer Engführung des Themas Bildung auf formale schulische Lernprozesse besteht. Demgegenüber muss festgehalten werden, dass die Schule die Bildungs- und Integrationsaufgaben bei wachsender sprachlicher, kultureller und leistungsmäßiger Vielfalt nicht alleine bewältigen kann.
Den im Grünbuch dargestellten Herausforderungen in Bezug auf die Bildung junger Menschen mit Migrationshintergrund müssen sich Politik, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeits-verwaltung, Gemeinwesen und Familien gleichermaßen stellen. Es gilt auch, verstärkter Segregation und wachsenden Disparitäten zwischen Schulen entgegen zu treten, Brücken zwischen den einzelnen Akteuren des Erziehungs-, Bildungs- und Betreu-ungssystems zu schlagen und eine generationenübergreifende negative Auswirkung misslingender schulischer Integration auf gesellschaftliche Teilhabe-chancen zu unterbinden. Der Ansicht der Europäischen Kommission, dass eine Migrationserfahrung als kulturelle und bildungsbezogene „Quelle“ interkulturelle Kompetenz, Toleranz und Respekt befördern kann, stimmen wir zu. Um diese „Quelle“ überhaupt nutzbar machen zu können braucht es jedoch Bildungssysteme, die auf Chancen-gerechtigkeit ausgerichtet sind.
B. Politische Antworten
Zeitgemäße Formen von Bildung beruhen auf einem gesamt-gesellschaftlich getragenen und institutionell kooperierenden Netz-werk von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsakteuren, das in Form von kommunalen Bildungslandschaften immer stärker in den Blickpunkt einer sich zunehmend profilierenden lokalen Bildungs- und Jugendhilfepolitik rückt.
Innerhalb dieses Netzwerks gilt es für Kinder- und Jugendhilfe und Schule, als Partner in gemeinsamer Verantwortung miteinander zu kooperieren. Die eigenständigen Bildungsleistungen, die die Kinder- und Jugendhilfe in ihren vielfältigen und unterschiedlichen Leistungs-bereichen der Tageseinrichtungen für Kinder, der Kinder- und Jugendarbeit, in den Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit (soziale und berufliche Integration junger Menschen mit besonderem Förderbedarf) und der Familienbildung zur notwendigen Gesamt-organisation von Bildungsprozessen und Bildungsverläufen von Kindern und Jugendlichen erbringt, sind hier unverzichtbarer, inte-graler Bestandteil. Dabei versteht sich die Kinder- und Jugendhilfe als eigenständiger Bildungspartner. Sie ist weder auf die Funktion der Erbringers von Zusatzleistungen noch auf die des Entsorgers von Problemen in formalen Bildungsprozessen zu reduzieren, sondern agiert als gleichberechtigter Partner.
Folgende Prioritäten sollten Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam haben: Gerechtigkeit, Kultur der Anerkennung, des Respekts und der Förderung, Demokratie und Humanität, flexibler Umgang mit Bildungszeiten, Kooperation mit Eltern, Unterstützung von jungen Menschen und ihren Eltern bei biografischen und institutionellen Übergängen, Qualifikation von Pädagoginnen und Pädagogen. Kooperationsgelegenheiten zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule bestehen an verschiedenen Schnittstellen: Kooperation von Kindertagesbetreuung und Grundschule, Jugend-hilfeangebote an der Schule selbst, Konzeptionierung und Verzah-nung nichtschulischer Angebote in Ganztagsschulen, Kooperation von Hort und Schule, sozialraumbezogene Formen der Kooperation. Die genannten Aufgaben und Formen sowie die erforderlichen Strukturen und Umsetzungsschritte zur Ermöglichung der Kooperation hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschrieben.[1]
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert in den einzelnen Feldern und Altersphasen Bildungsprozesse in nicht-formalen und informellen Settings, stärkt Selbstbildungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen und damit deren Möglichkeit, sich als soziales, kulturelles und geistiges Subjekt in der Welt zu erfahren und zu erkennen. Eine besondere Zielgruppe bilden die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
In den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit sind die bereits vorgenommenen bildungspolitischen Selbstverortungen konsequent weiter zu entwickeln und die kulturellen und politischen Bildungs-ansätze auszuweiten. Dieses gilt insbesondere für die Kindertages-stätten, deren eigener Bildungsauftrag gegenüber einer Instrument-alisierung als lediglich auf Schule vorbereitende Institution profiliert werden muss.
Die Jugendsozialarbeit hat in den Feldern der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit einen eindeutigen Bezug zum Thema Bildung und ist mit seinem eigenständigen Profil für die Gestaltung integrativer Bildungsansätze von besonderer Bedeutung[RW1].
Auch in den Hilfen zur Erziehung sind vielfältige Möglichkeiten für neue Lern- und Bildungserfahrungen für benachteiligte Kinder- und Jugendliche aus schwierigen sozialen Lebensverhältnissen angelegt.
Aktuell besonderer Aufmerksamkeit erfreut sich die Familienbildung. Gerade im Konzept des lebensbegleitenden Lernens müssen dabei Bildungsprozesse von Anfang an und hierbei besonders Ansätze und Zugangsformen zu eher bildungsfernen Familien entwickelt und umgesetzt werden.
Darüber hinaus beteiligt sich die Kinder- und Jugendhilfe produktiv an der Gestaltung von Ganztagsprojekten und von altersbezogenen Bildungslandschaften und trägt dadurch auch zur Qualitätsent-wicklung von Schule bei.
Besonders wichtig für die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund sind qualitativ hochwertige, möglichst bereits vorschulische und altersgerechte Angebote zum Erwerb der Sprache des Aufnahmelandes. Das gleichzeitige Erlernen und die Pflege der Herkunftssprache befördern nicht nur das kulturelle Bewusstsein, sondern auch das Selbstwertgefühl der Kinder und Jugendlichen. Solche Angebote, die eine entsprechende Unterstützung der Familien und oftmals eine Begleitung während der gesamten Bildungslaufbahn erfordern, werden in nicht geringem Maße durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterbreitet. Das betrifft auch Angebote der zusätzlichen Bildungsförderung wie Lern- und Hausaufgabenhilfe.
Eine weitere Voraussetzung für die Erreichung von mehr Bildungs-qualität für junge Menschen mit Migrationshintergrund ist die gezielte Qualifizierung der Menschen, die mit ihnen arbeiten.
C. Rolle der Europäischen Union
Die nationale Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung wird im Grünbuch hinreichend anerkannt und muss hier nicht gesondert betont werden. Mit Verweis auf das Interesse der Mitgliedstaaten, dennoch in diesem Politikfeld – basierend auf der Offenen Methode der Koordinierung – zusammenzuarbeiten und der Europäischen Union eine koordinierende und unterstützende Funktion zuzuweisen, lassen sich einige Programme und Maßnahmen der EU verorten, die unter anderem im Sinne der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und einer entsprechenden Qualifizierung von Fachkräften einsetzbar sind.
Besonders zu nennen sind hierbei die Programme „Lebenslanges Lernen“ und „JUGEND IN AKTION“, die Strukturfonds ESF und EFRE sowie der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaats-angehörigen. Der Vorschlag der Kommission unter dem Titel „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ (2005) sowie die 2006 von Europaparlament und Rat verabschiedeten „Schlüssel-kompetenzen für lebenslanges Lernen“ (vor allem „soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“ sowie „Kulturbewusstsein“) haben bildungs-fördernde Maßnahmen in den Mitgliedstaaten politisch begleiten können.
Das von der EU-Kommission in diesem Zusammenhang erwähnte Programm „Urbact“ sowie das „Gemeinschaftsprogramm für Beschäf-tigung, soziale Solidarität und Fortschritt“ könnten die europäische Zusammenarbeit bei der Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund ebenso befördert haben wie Impulse aus dem „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ (2007) und dem „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ (2008). Forderungen nach klarerer Schwerpunktsetzung der EU-Programme für eine bessere Wahrnehmung und für zielorientiertere Einsatzmöglichkeiten sind aus Sicht der AGJ berechtigt.
Im Rahmen ihrer Antidiskriminierungspolitik und in Zusammenarbeit mit OECD und Europarat ist es der EU sicherlich möglich, mehr Impulse zu geben und als Multiplikatorin beim Austausch guter Strategien und Konzepte zu wirken. Das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" 2010 sollte hierzu unbedingt Ansatzpunkte bieten.
Die Offene Methode der Koordinierung im Bereich allgemeine und berufliche Bildung ist als Instrument zur Festlegung gemeinsamer Ziele und zum politischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten grundsätzlich geeignet. Bei den angekündigten Vorschlägen der EU-Kommission für einen neuen Rahmen – unter anderem für einen besseren Politikaustausch – sollte das Ziel der Schaffung von gleichen Zugangschancen zu Bildung für alle Kinder und Jugendlichen im oben beschriebenen Sinn prominent platziert sein. Hierbei sollten alle Akteure des über Schule weit hinausreichenden Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungssystems einbezogen werden.
Nur mit mehr Verbindlichkeit und unter Nutzung unparteiischer Kinder- und Jugendforschung kann die jugend- und bildungspolitische Zusammenarbeit in Europa einen beachtlichen zusätzlichen Nutzen erzielen. An der Praxis ausgerichtete Indikatoren und Benchmarks können als Fortschrittsmesser und Zwischenzielmarkierung für gemeinsame Prioritäten dienen.
Vor dem Einsatz eigener Indikatoren und Benchmarks für die Bildungsleistungen von –Kindern und Jugendlichen mit Migrations-hintergrund wird allerdings gewarnt. Damit könnten Leistungslücken allzu leicht und fälschlich ausschließlich auf den ethnischen Hintergrund zurückgeführt werden, was eine weitere Stigmatisierung und Desintegration zur Folge hätte.
D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG
Die Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern ist seit 1977 in Kraft und dient der Förderung der Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die Richtlinie bestimmt eine Sicherstellung von kostenlosem Einführungs-unterricht für Kinder mit Migrationshintergrund in der Amtsprache / einer der Amtssprachen des Aufnahmelandes durch die Mitglied-staaten selbst. Außerdem wird bestimmt, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern.
Nach Einschätzung der EU-Kommission hat sich die Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Richtlinie aufgrund der für die förmliche Durchführung jeweils nötigen bilateralen Zusammenarbeit als schwierig erwiesen. Außerdem umfasst die Richtlinie nicht die schulische Betreuung von Kindern aus Drittstaaten, um deren Betreuung es heute durch die veränderten Migrationsströme in erheblichem Maße geht. Für die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund setzten die Mitgliedstaaten vielmehr jeweils eigene Konzepte um.
Nicht zuletzt, da mit den EU-Erweiterungen die innergemein-schaftliche Arbeitnehmermobilität und das Interesse an muttersprach-lichem Unterricht zugenommen hat, sollten Maßnahmen zur Zusammenarbeit der Staaten und zur Qualifizierung von Fachkräften dennoch Unterstützung durch die EU – etwa durch Einsatz eines Mixes von Politikaustausch und Programmunterstützung – finden.
Eine Beibehaltung der Richtlinie 77/486/EWG ist aus jugend- und bildungspolitischer Sicht nicht sinnvoll.
Fazit
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ verweist in ihrer vorliegenden Stellungnahme zum Grünbuch „Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungs-systeme“ auf die besondere Bedeutung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für Bildungsprozesse junger Menschen. Maßnahmen gegen Bildungsbenachteiligung müssen auf der Erkenntnis basieren, dass Bildung in formalen, nicht-formalen und informellen Settings stattfindet. Ziel muss ein gesamtgesellschaftlich getragenes und institutionell kooperierendes Netzwerk von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsakteuren sein, innerhalb dessen es für Kinder- und Jugendhilfe und Schule gilt, als Partner in gemeinsamer Verantwor-tung miteinander zu kooperieren. Eine besondere Zielgruppe bilden die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 17. Dezember 2008
[1] Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (Hg.): Handlungsempfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Berlin 2006. Siehe auch: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (Hg.):
Expertise: Kooperation von Jugendhilfe und Ganztagsschule, Berlin 2008.
[RW1] Verstehe ich nicht. Kann ich auch nichts anderes vorschlagen. Evtl. nur „das“ durch „was“ ersetzen?