Lernen in Europa
Informations- und Diskussionspapierdes AGJ-Fachausschusses „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ zum Europäischen Qualifikationsrahmen und zur Validierung von nicht-formalem und informellem Lernen
Diskussionspapier als PDF
Die Themenbereiche „Bildung und Ausbildung“ – „Lebenslanges Lernen“ – „Informelles und Nicht-formales Lernen“ lassen sich nicht (mehr) als rein nationale Fragestellungen fassen. Eine europäische Dimension bestimmt zunehmend die Rahmung, in der sich nationale bzw. föderale, regionale und kommunale Bildungs-, Qualifizierungs- und Lernangebote verorten. Eine „Europäisierung“ beschränkt sich dabei nicht auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), sondern ist auch Anliegen des Europarates bzw. unterliegt Vereinbarungen zwischen Europäischen Regierungen, unabhängig der EU-Mitgliedschaft. Allerdings ist die EU vielfach treibende Kraft der Entwicklungen, zum einen als Wirtschaftsgemeinschaft, die Lernen als notwendigen Faktor bei der Investition in „Humankapital“ erkennt und zum anderen, als Wertegemeinschaft, die Lernen als Voraussetzung für aktive Bürgerschaft, gesellschaftliche Teilhabe sieht.
Mit dem vorliegenden Papier des AGJ-Fachausschusses „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ soll eine kritische und konstruktive Befassung mit verschiedenen Aspekten der „Europäischen Bildungsdiskussion“ angeregt und unterstützt werden. Ausdrücklich wird aufgefordert, aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe den Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu suchen. National mit anderen Bildungsakteuren der formalen und nicht-formalen Bildung und mit jenen, die in Europa die deutsche Position vertreten. Europäisch mit Vertreterinnen und Vertretern der relevanten europäischen Institutionen sowie mit Akteuren, die in den europäischen Nachbarländern für Dienste und Angebote für junge Menschen im Sinne der deutschen Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich sind.
Im Folgenden wird kurz über verschiedene europäische Entwicklungen informiert, um anschließend aktuelle Diskussionsstränge aus Sicht des AGJ- Fachausschusses „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ zu skizzieren. Ein Glossar am Ende erläutert einige im Text verwendete Begriffe.
Lissabonstrategie
Im Jahr 2000 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf das Ziel, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten und sozial ausgeglichenen Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Die Strategie, aufgrund des Tagungsortes „Lissabon-Strategie“ genannt, umfasst eine Reihe von Handlungs- und Politikempfehlungen, die es seither national und europäisch umzusetzen gilt. Ein wichtiges Standbein ist die Education and Training Strategy 2010, in deren Kontext verschiedene Elemente und Instrumente der europäischen (Aus)Bildungsdebatte entwickelt und eingebracht wurden. Einige werden hier vorgestellt.
Lifelong Learning (LLL)
Lebenslanges Lernen, als wesentliches Element der europäischen Bildungsdiskussion, verfolgt vier Ziele: aktive Bürgerschaft, Beschäftigungsfähigkeit, persönliche Selbstentfaltung und soziale Integration. „Lebenslanges Lernen umfasst alles formale, nicht-formale und informelle Lernen an verschiedenen Lernorten von der frühen Kindheit bis einschließlich der Phase des Ruhestands. Dabei wird „Lernen“ verstanden als konstruktives Verarbeiten von Informationen und Erfahrungen zu Kenntnissen, Einsichten und Kompetenzen“ (Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung). Von europäischer Seite liegen eine Reihe von Papieren zu LLL-Strategien, Qualitätsindikatoren und Schlüsselkompetenzen vor, darüber hinaus gibt es europäische LLL-Förderprogramme. In der nationalen Bildungsdebatte, insbesondere in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, gehört Lebenslanges Lernen (Lebensbegleitende Weiterbildung) inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch.
Europäischer Hochschulraum
Das besser als „Bologna-Prozess“ bekannte Verfahren zur Schaffung des Europäischen Hochschulraums geht zurück auf eine 1998 von europäischen Bildungsministerinnen und Bildungsministern verabschiedete Erklärung zur Förderung einer größeren Kompatibilität und Vergleichbarkeit europäischer Hochschulsysteme und einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung. Bis 2010 soll flächendeckend in allen 45 beteiligten Ländern ein System modularisierter Studienprogramme mit gestuften Studienabschlüssen (Bachelor und Master) und ein einheitliches Leistungspunktesystem (ECTS) eingeführt werden. Ziel ist die europäische Vergleichbarkeit der Qualifizierung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, eine höhere Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie eine stärkere europäische Dimension der hochschulischen Bildung insgesamt. Die Realisierung des europäischen Hochschulraumes ist, verglichen mit der allgemeinen und beruflichen Bildung, recht weit fortgeschritten. Nicht nur in Deutschland haben die europäischen Vereinbarungen zu einer grundlegenden, alle Fächer betreffenden Studienreform geführt.
Allgemeine und berufliche Bildung 2010
Im November 2002 hat sich der europäische Bildungsministerrat darauf verständigt, die europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung zu fördern (Erklärung von Kopenhagen). Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit sollten insbesondere die europäische Dimension der beruflichen Bildung gestärkt, eine verbesserte Transparenz bezüglich berufsqualifzierender Abschlüsse hergestellt sowie gemeinsame Instrumente zur Qualitätssicherung und zur Feststellung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen erarbeitet werden. Ein Ergebnis davon ist der Vorschlag für einen Europäischen Qualifikationsrahmen.
Europäischer Quaflikationsrahmen (EQF)
Im Sommer 2005 legte die EU-Kommission nach Aufforderung der europäischen Staats- und Regierungschefs einen Vorschlag für einen Europäischen Qualfikationsrahmen für Lebenslanges Lernen vor. Dieser diente als Grundlage für ein ausführliches Konsultationsverfahren, an dem sich bis zum Jahresende 2005 die Regierungen der 32 beteiligten Staaten, NGOs, Sozialpartner und Verbände beteiligten. Die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens werden derzeit ausgewertet. Ziel ist es, im Frühjahrsgipfel 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des EQF auf der Ebene der Nationalstaaten zu verabschieden.
Ziel eines EQF ist es, einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen, in dem sich nationale und sektorale Qualifikationssysteme in Europa aufeinander beziehen lassen, also in einem Land erworbene Qualifikationen europäisch vergleichbar werden. Vielfach wird auch von einem „europäischen Transparenz- und Übersetzungssystem“ für national erlangte Qualifikationen gesprochen.
Im Kern enthält der EQF-Vorschlag eine achtstufige Skala von Lernergebnissen, in die sämtliche erworbenen Qualifizierungen eingeordnet werden. Angestrebt wird eine Vergleichbarkeit der Lernergebnisse (learning outcome) von Qualifizierung. Es wird also nicht gefragt, welche Art der Ausbildung / Qualifizierung, wie lange, bei welcher Institution und wie lautet die Abschlussbezeichnung, sondern es wird das bewertet, was die entsprechende Person kann und weiß bzw. nach absolvierter Ausbildung / Qualifizierung können und wissen sollte.
Als wesentliche Bestandteile eines EQF werden Instrumentarien entwickelt, die dem / der Einzelnen ermöglichen, individuelle Qualifizierungen zu dokumentieren sowie Sprachenerwerb oder Mobilitätserfahrungen nachzuweisen (z.B. im Europass). Des Weiteren werden Verfahren zur Qualitätssicherung und Validierung angeregt. Zum Beispiel soll die Beschreibung von Schlüselkompetenzen des Lebenslangen Lernens Ansatzpunkte zur Validierung nicht-formaler und informeller Lernerfahrungen ermöglichen.
In einem nächsten Schritt ist ein Konsultations- und Verständigungsverfahren über die Einführung eines Kreditpunktesystems (ECVET) zur Berwertung von (beruflicher) Qualifizierung vorgesehen.
Die deutsche Position zum EQF
Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat im Rahmen des Konsultationsprozesses im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz eine Stellungnahme zum EQF-Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Diese ist aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere hinsichtlich zweier Aspekte besonders relevant:
- In der deutschen Stellungnahme wird eine Begrenzung des EQF auf berufliche und allgemeine Bildung (Sekundar- und Hochschulbildung) gefordert. Einer Ausdehnung des EQF auf den Begriff des lebenslangen Lernens wird nicht zugestimmt. Ausdrücklich soll die Validierung von informellem und nicht formalem Lernen in eigenständigen Verfahren behandelt werden und keine Bestandteile einer Empfehlung zum EQF sein.
- Die deutsche Stellungnahme informiert, dass die erklärte Absicht bestehe, in Deutschland einen bildungsbereichsübergreifenden nationalen Qualifikationsrahmen zu schaffen. Dieses Instrument sei gänzlich neu zu entwickeln.
Validierung und Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens
Es gab und gibt vielfältige europäische Initiativen für eine Zertifizierung oder Anerkennung von Lernleistungen im nicht-formalen und informellen Bereich. So macht sich der Europarat unter anderem seit mehreren Jahren im Rahmen der Bildung zur demokratischen Bürgerschaft und der Erziehung für Menschenrechte (1997) für eine Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens stark. Eine aktuelle Initiative in Kooperation von Europarat und EU-Kommision befasst sich beispielsweise mit einer Youthleader Portfolie (einer Europäischen Juleica). Die EU Kommission legt in ihrem Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (2001) einen ausdrücklichen Schwerpunkt auf die Anerkennung von nicht formal erworbener Bildung, insbesondere im Kontext von Jugendarbeit. Seither gibt es einige Ansätze, wie eine Anerkennung in diesem Bereich aussehen könnte (z.B. Youthpass im Rahmen des EU-Programms JUGEND / Jugend in Aktion).
Nach Auffassung der EU-Kommission soll die Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Bildung gleichwertiger Bestandteil der Europäischen Qualfizierungsrahmen sein. Am 18./19. Mai 2006 wurde eine Entschließung der europäischen Jugendministerinnen und Jugendminister zur Anerkennung des nicht-formalen und informellen Lernens im Jugendbereich verabschiedet. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden darin aufgefordert, Formen zu entwickeln, um Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch informelle und nicht-formale Aktivitäten im Jugendbereich erworben werden, sinnvoll darzustellen. Die Entschließung regt zu mehr Anerkennung, Forschung und Information über die Möglichkeiten und Auswirkungen des nicht-formalen und informellen Lernens auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung an. Darüber hinaus wollen sich die Verantwortlichen der Jugendpolitik dafür einsetzen, dass die Qualität des nicht-formalen und informellen Lernens und ihr zusätzlicher sozialer und wirtschaftlicher Wert von den Sozialpartnern anerkannt wird. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen formalen und nicht-formalen Bildungsvermittlern gefördert werden, um gemeinsam zielorientierte pädagogische Ansätze zu entwickeln.
Wie schon erwähnt, betont die Kopenhagener Erklärung der europäischen Bildungsministerinnen und -minister aus dem Jahr 2002 die Bedeutung von nicht-formalem und informellem Lernen hinsichtlich der beruflichen Bildung.
Diskussionsansätze aus Sicht des AGJ Fachausschusses
Angesichts der Komplexität der europäischen Bildungsdebatte ist hier nur möglich, einige Diskussionsstränge, die sich aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ergeben, aufzuzeigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der umfangreichen nationalen Debatten um das Bildungsverständnis und den Bildungsauftrag der unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe scheint es hier sinnvoll, insbesondere auch handlungsfeldspezifische Diskussionen zu führen.
Die Frage nach Validierung oder Zertifizierung nicht-formaler und informeller Lernprozesse stand bisher im Zentrum der Befassungen des AGJ-Fachausschusses. Aus seiner Sicht ist diese Frage zunächst im Allgemeinen und erst in einem zweiten Schritt, bezogen auf die europäische Debatte um den EQF, zu führen und zu bewerten.
Validierung oder Zertifizierung nicht formalen und informellen Lernens im Allgemeinen
Eine allgemeine Aufwertung der Bedeutung von abseits der formalen Qualifizierung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen und damit der entsprechenden Lernkontexte, ist aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sowohl strukturell als auch persönlich für den/die Einzelne/n zu begrüßen. Bieten doch eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Lernmöglichkeiten, die sich deutlich von der klassischen Wissensvermittlung unterscheiden, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Persönlichkeits-entwicklung und Selbstbildung sowie vielfältige Gelegenheiten zum Lernen von und mit Gleichaltrigen. Die aktuellen Diskussionen um Jugendhilfe und Bildung liefern hierfür eine große Bandbreite von guten Beispielen.
Bei der Frage, wie eine Aufwertung nicht-formaler und informeller Bildung erreicht werden kann, und welche Ziele mit der jeweils gewählten Form verfolgt werden, gehen die Meinungen auseinander. Folgende Intentionen sind dabei in verschiedenster Ausprägung zu erkennen:
- Aufwertung der nationalen, regionalen und lokalen Kinder- und Jugendhilfe als Ganzes, Aufwertung der Aktivitäten der Organisationen und Institutionen sowie der entsprechenden Fachkräfte (Kinder- und Jugendhilfe als Bildungspartner)
- Aufwertung der Lernprozesse und -erfolge für die/den Lernende/n selbst
- Dokumentation und Transparenz von Lernprozessen und -erfolgen der Kinder und Jugendhilfe – aus Sicht der Lernenden, der Anbieter und der Organisationen und Institutionen
- Verbesserung der Angebote und Aktivitäten durch verstärkte Reflexion (qualitative Validierung)
- Sichtbare quantitative Argumente zur finanziellen Förderung der Maßnahmen
Von einigen Kinder- und Jugendhilfeakteuren werden Zertifizierungsformen als eine Form des auch nach außen hin „Sichtbar-machens“ von bildenden Aktivitäten im nicht-formalen Bereich ausdrücklich unterstützt. Andere kritisieren die Bürokratisierung und Formalisierung von explizit informell angelegten Jugendhilfeaktivitäten. Erste Erfahrungsberichte befinden qualitative Dokumentationen von Lernerfahrungen und -erfolgen zwar für die Lernenden hilfreich, aber nur in besonders intensiver individueller Zusammenarbeit umsetzbar und damit für viele Lernkontexte zu personal- und zeitaufwendig. Quantitative und damit standardisierte Aussagen seien für die Beteiligten nur wenig hilfreich. Andere halten Zertifizierungsinitiativen, insbesondere im Kontext der internationalen Jugendarbeit (z. B. Youth Pass, Nachweise International), für alle Beteiligten gewinnbringend und durchaus auch für andere Bereiche weiter entwickelbar.
In jedem Fall ist allerdings die Rezeption seitens potentieller Dritter, also möglicher Arbeitgeber, Hochschulen und Ausbilder unklar.
Validierung oder Zertifizierung nicht-formalen und informellen Lernens im Kontext der Diskussionen um den EQF
Auch bezogen auf einen Europäischen Qualifikationsrahmen und der Einbeziehung von nicht formalen Lernens verlaufen die Bewertungen unterschiedlich. Die strikte Ausrichtung „Bildung (auch nicht-formale und informelle Bildung) für Beschäftigung“ wird von einigen grundsätzlich in Frage gestellt. Andere betonen, dass die Kinder- und Jugendhilfe durchaus an einem ganzheitlichen Bildungsziel, das mehr ist, als eine Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt, festhalten und darum die entsprechenden Anknüpfungspunkte in der EQF-Diskussion aufgreifen muss. Die Chancen, die der europäische Diskurs um Anerkennung von nicht-formalem und informellem Lernen im Rahmen des EQF eröffne, sollten genutzt werden, um dem allgemeinen Anliegen zur Aufwertung von nicht formalisierten Lernprozessen und -erfolgen in nicht unerheblicher Dimension Rechnung zu tragen.
Insbesondere bei der Frage der Bewertung des Outcome non-formaler und informeller Lernprozesse, wie es der EQF vorsieht, gehen die Meinungen auseinander. Die Dokumentation und damit verbunden eine Validierung von Lernen an den Lernergebnissen (im Gegensatz zu bisherigen Beschreibungen von Curricula) wird von einigen als Chance und Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe gewertet, selbstbestimmt Lernleistungen zu dokumentieren und damit sichtbar zu machen. Erforderlich seien hier allerdings begleitende Wirkungsforschung und Langzeitstudien etc.. Auch würden daraus gesteigerte Anforderungen an das Engagement und die Qualität der Arbeit von Fachkräften und deren Qualifizierung erwachsen. Andere sehen eine Gefahr für die zugrunde liegende Philosophie vieler Kinder- und Jugendhilfeangebote. Durch eine Nachweiserbringung für Lernerfahrungen, sozusagen durch eine „Bewertung am Ende“, könne vielfach der informelle Charakter von Aktivitäten verloren gehen. Auch sei vieles aus dem Bereich der nicht-formalen Lernerfahrungen nicht in adäquater Form abbildbar, daraus ergebe sich eine nicht gewollte Hierarchisierung (zum Beispiel könnten sich daran Finanzierungsfragen ableiten).
Zur Validierung und Zertifizierung von nicht-formalen und informellen Lernerfahrungen und damit auch zur Validierung von nicht-formalen und informellen Lernerfolgen stehen im europäischen und im nationalen Diskurs kontroverse Positionen im Raum. Für die Kinder- und Jugendhilfe gilt es, die unterschiedlichen Perspektiven von Akteuren, Adressaten und möglichen Dritten berücksichtigend, die Diskussion weiter zu führen. Ziel sollte es sein, gemeinsame Strategien und mögliche Konzepte zu entwickeln.
AGJ-Fachausschuss „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“
Potsdam, 17.05.2006
Glossar:
Hier sollen kurze und verständliche Begriffsklärungen erfolgen, wissend, dass es zu den unten angeführten Begriffen ausführliche Diskurse gibt. Erschwerend kommen im europäischen Kontext durchaus unterschiedliche Bedeutungen zu direkt übersetzten Begriffen hinzu, auch dies kann im folgenden nicht berücksichtigt werden.
Humankapital
Humankapital wird in der Volkswirtschaftslehre definiert als die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Wissen, das in Personen verkörpert ist und das durch Ausbildung, Weiterbildung und Erfahrung erworben werden kann.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. hat den Begriff Humankapital zum Unwort des Jahres 2004 gewählt. Das Wort degradiere nicht nur Arbeitskräfte in Betrieben, sondern Menschen überhaupt "zu nur noch ökonomisch interessanten Größen“.
Formales Lernen
Formales Lernen ist alles Lernen, das organisiert nach einem Lehrplan verläuft, also z. B. der Unterricht in der Schule, in der Universität, in der Ausbildung etc.. Formales Lernen ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass es definierte Methoden gibt, um definierte Lernziele zu erreichen und ein Abschluss angestrebt wird.
Nicht- oder non-formales Lernen
Nicht formales Lernen findet in der Regel außerhalb von formalen Institutionen wie Schule, Ausbildungsstätte und Uni statt und basiert nicht auf einem Curriculum. Es werden definierte Lernziele verfolgt, die mit verschiedenen Methoden erreicht werden können. Am Ende steht kein Bildungsabschluss.
Informelles Lernen
Als informelles Lernen wird alles Lernen bezeichnet, das fast immer und überall, aber in der Regel nebenbei passiert. Typisch für das informelle Lernen ist, dass dabei niemand beabsichtigt zu lehren oder lernen und es oft nicht als Erweiterung von Wissen und Können wahrgenommen und gewertet wird.
Schlüsselkompetenz
Schlüsselkompetenzen sind jene Kenntnisse und Fähigkeiten, die es Individuen ermöglichen, ein insgesamt erfolgreiches und verantwortungsvolles Leben zu führen und Herausforderungen zu begegnen. Sie werden vielfach auch als jene Kompetenzen bezeichnet, die notwendig sind, um sich andere Kenntnisse und Fähigkeit anzueignen.
Qualitätsindikatoren
Ein Indikator ist ein messbarer (Vergleichs)Wert, bezogen auf einen Sachverhalt. Qualitätsindikatoren sind Messwerte, die sich zum Beispiel auf die Güte von Maßnahmen beziehen. Sie unterscheiden sich zur Quantitätsfeststellung, also zur Darstellung von vergleichbaren Zahlen.
Input Orientierung
Im Lernkontext bedeutet dies, erworbene Qualifikationen werden insbesondere über die Dauer und den Träger der Ausbildung und den formalen Abschluss verglichen.
Outcome – Orientierung
Im Bildungsbereich bedeutet dies, erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen werden bewertet und verglichen. Der Weg der Aneignung spielt dabei keine Rolle.
Kreditpunktesystem / Leistungspunktesystem
Kredit- oder auch Leistungspunkte werden für den erfolgreichen Erwerb von Qualifikationen vergeben. Dabei werden ausdrücklich einzelne Qualifikationen, Etappen oder Abschnitte bewertet. Das Kredit- oder Leistungspunktesystem legt einen einheitlichen und damit vergleichbar Bewertungskanon zugrunde, zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Punkten für ein erfolgreich absolviertes Modul.
ECTS – ECVET
Das European Credit Transfer System (ECTS) ist das Bewertungssystem für den hochschulischen Bereich, das European Credit Transfer System for Vocational Education and Training (ECVET) für den berufsbildenden Bereich.
Validierung
Validierung wird im Lexikon mit Bestätigung übersetzt. Je nach Anwendungsbereich variiert die Bedeutung von validieren zwischen nachweisbar bewerten und im Sinne von Selbstvergewisserung wertschätzen.
Modularisierte Studienprogramme
Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.
Gestufte Studienabschlüsse
Die bisherigen Studienabschlüsse Diplom und Magister werden durch die Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA) ersetzt. Dabei gilt der BA als erster berufsqualifizierender Abschluss, worauf ein MA-Studium (insgesamt max. 10 Semester) folgen kann. Ein MA-Abschluss wird in der Regel für eine Promotion vorausgesetzt.