Zukunftsperspektiven für eine Jugend- politik in Europa

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

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Einleitung

Trotz der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Aktivitäten der Europäischen Union (EU) für Kinder und Jugendliche gibt es keine europäische Jugendpolitik. Die Artikel 149 und 150 des EU-Reformvertrags sehen den Austausch junger Menschen, die Ausbildung von Fachkräften der Jugendarbeit und die Förderung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa vor. Es gibt aber zunehmend jugendpolitische Aktivitäten der EU, die darüber hinaus gehen. 

Besonders mit dem Lissabon-Prozess und dem in seinem Gefolge verabschiedeten Europäischen Pakt für die Jugend haben die Europäischen Regierungen deutlich gemacht, dass es für die ökonomische Zukunft der EU unverzichtbar ist, die Jugend stärker in das politische Blickfeld europäischer Maßnahmen zu nehmen. Dieser Ansatz unterscheidet sich deutlich von dem in Deutschland bekannten Ansatz einer integrierten Kinder- und Jugend(hilfe)politik. Zudem gibt es seit einigen Jahren das Bestreben der EU, neben der dominierenden ökonomischen auch die soziale Komponente der EU deutlich zu stärken. Damit wird eine beständige Forderung von Nichtregierungsorganisationen, wie der AGJ, aufgegriffen.

Eine Reihe der EU-Aktionen sind aus deutscher Sicht nicht neu und innovativ, aber für die EU bedeutsam genug, um entsprechende Schwerpunkte in allen 27 Mitgliedstaaten anzuregen, zu fördern und eine zunehmende Kohäsion zu erreichen. Der Fokus  der Jugendpolitik in Europa hat sich zudem um das Altersspektrum der Kinder von 0 Jahren an aufwärts erweitert und nähert sich damit dem deutschen Verständnis von Kinder- und Jugend(hilfe)politik an. Da die Entwicklung auf EU-Ebene eine deutliche Beschleunigung und Ausweitung erfahren hat, ist es für die deutschen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wichtig, sich dauerhaft in die europäischen Prozesse der Jugendpolitik einzubringen.

Deutschland kann dazu beitragen, die Stärken der eigenen Kinder- und Jugendhilfe in die europäische Politikgestaltung mit einzubringen und dabei auch die Beteiligung junger Menschen an dem Prozess zu fördern. Deutschland hat zudem im Rahmen der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit auch die Chance, von den Erfahrungen anderer europäischer Mitglied-staaten zu lernen und die eigenen Aktivitäten zu spiegeln, um mit neuen Ideen die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu befördern. 

1. Die Gestaltung der Lebensbedingungen von jungen Menschen in Europa ist eine gemeinsame Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten

Die Grundlagen und Ziele der Jugendpolitik müssen vor allem inhaltlich und konzeptionell definiert werden. Die Gestaltung der Lebensbedingungen von jungen Menschen in Europa, mit dem besonderen Ziel der Stärkung von Kindern und Jugendlichen, ist eine Verantwortung, die gemeinsam von der EU und allen Ebenen der  Mitgliedstaaten zu tragen ist. Dies bedarf eines ganzheitlichen Konzeptes für eine Kinder- und Jugendpolitik in Europa.

Junge Menschen müssen die gleichen Chancen zur Teilhabe erhalten und in die Lage versetzt werden, mit den Folgen und zukünftigen Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels umgehen, die Chancen der europäischen Einigung nutzen und aktiv zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen zu können. Gleichzeitig bedarf es der Begrenzung der Risiken für Kinder und Jugendliche, vor allem für diejenigen, die besonderer Unterstützung bedürfen. 

Eine sinnvolle Jugendpolitik in Europa ist notwendigerweise mit Kinderpolitik zu verbinden. Über das Thema Kinderrechte und -schutz hinaus geht es perspektivisch darum, Kinderpolitik und Jugendhilfepolitik effektiv miteinander zur möglichst  frühzeitigen und ganzheitlichen Gestaltung von Lebensbedingungen junger Menschen in Europa zu verbinden und Instrumente zur Umsetzung zu entwickeln. Das Bureau of European Policy Advisers (BEPA) hat in ihrem Grundlagenpapier bewusst davon gesprochen, frühzeitig in die Kinder und Jugendlichen zu investieren.
Zudem müssen die Themenbereiche beschrieben und definiert werden, in denen die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten agieren will. Aus Sicht der AGJ sind die folgenden Themenbereiche derzeit am aktuellsten und müssen daher im Interesse junger Menschen vorrangig behandelt werden:

Wohlergehen von Kindern

Das Wohlergehen von Kindern umfasst insbesondere die Freiheit vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt, die Bekämpfung von Armut, das Recht auf Erziehung, Fürsorge und Zuwendung, gesunde Ernährung und gesunde und kindgerechte Umwelt sowie alle weiteren Bedingungen, die nach heutigem Erkenntnisstand für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern unverzichtbar sind.

Soziale Integration

Die Gestaltung von Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben junger Menschen in Europa ist eine zentrale Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen ist dann gegeben, wenn sie keinerlei Benachteiligungen oder Verfolgung wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erfahren.

Bildung und Ausbildung

Bildung von Anfang an ist ein unverzichtbares Element der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Lissabon-Strategie weist zu Recht darauf hin, dass Europa eine „wissensbasierte“ Gesellschaft sein muss, um im Vergleich mit anderen Weltregionen bestehen zu können. Dabei muss aber klar sein, dass Bildung mehr ist als die Vermittlung wirtschaftlich verwertbaren Wissens. Auch Ausbildung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Zukunft der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang muss auch die Anerkennung von Lernerkenntnissen im Rahmen des non-formalen und informellen Lernens verstanden werden.

Die EU hat dabei insbesondere sicher zu stellen, dass Benachteiligungen jedweder Art bekämpft werden und hat entsprechende Programme dafür zu installieren.

Beschäftigung und Integration

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen ist die Chance, nach der Ausbildung oder dem Studium eine qualifizierte und dauerhafte Beschäftigung zu erhalten, die es ermöglicht, entsprechende Zukunfts- und Lebensperspektiven zu entwickeln. Das Papier von BEPA hat wie andere Veröffentlichungen zuvor auf die zunehmend prekäre Lage von jungen Menschen hingewiesen, die entweder keine angemessene oder keine dauerhafte Beschäftigung erhalten und damit gehindert sind, in das Arbeitsleben und die Gesellschaft integriert zu werden.

Bürgerschaft und Beteiligung

Die Gesellschaft in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten mit ihrer kulturellen Vielfalt kann auf Dauer nur sicher und solide funktionieren, wenn Kinder und junge Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Prozessen beteiligt werden und mit ihren Anliegen ernst genommen werden. Das hat die Europäische Kommission in ihrem Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (2001) mit Blick auf die Zukunftsentwicklung der EU ausdrücklich festgehalten. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist eine Unterstützung von Beteiligungsprozessen unverzichtbar. Kindern und Jugendlichen muss entsprechend den Forderungen in der Mitteilung der Kommission zur Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen (2007) der Zugang zur Kultur und zu kulturellen Aktivitäten erleichtert werden. Zudem müssen sie die Erfahrung machen, dass gesellschaftliches Engagement und politische Beteiligung möglich sind (sich nicht in Pseudobeteiligung erschöpfen) und sich lohnen.

2. Ressortpolitik und Querschnittspolitik müssen zu einer ganzheitlichen und verbindlichen Kinder- und Jugendpolitik in Europa verbunden werden

Die Umsetzung einer solchen Politik für junge Menschen in Europa verlangt nach einem effektiven Instrument.

Zentraler Eckpfeiler muss sein, dass sich Kinder- und Jugendpolitik in Europa in Richtung einer sektorübergreifenden Politik weiter entwickelt. Nur dadurch können Themenbereiche einbezogen werden, die die Lebenslagen von jungen Menschen in Europa unmittelbar berühren.

So müssen die auf Ebene der EU, aber auch in den Mitgliedstaaten selbst, entstandenen Ansätze einer Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittspolitik weiter entwickelt werden:

  • Beteiligung des Jugendbereiches an allen für Kinder und Jugendliche relevanten Politikentscheidungen, insbesondere in den o.g. Schwerpunktbereichen,
  • die Weiterentwicklung sektorübergreifender Politikstrategien und Maßnahmenpläne, wie sie sich in der gemeinsamen Mitteilung der EU-Kommission aus der GD Beschäftigung und Bildung und Kultur widerspiegeln,
  • langfristig die Einführung eines Kinder- und Jugend-mainstreamings,
  • die Stärkung der jugendpolitischen Ressorts zur Entwicklung von Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittspolitik,
  • Verlagerung der  Kompetenz im Bereich der Kinderpolitik vom Justizressort in den Jugendbereich und Entwicklung geeigneter Umsetzungsinstrumente,
  • die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren für einen tatsächlichen sektorübergreifenden jugendpolitischen Dialog aller relevanten Einrichtungen und Verbände in Deutschland. Dies betrifft alle Ebenen – national, regional und lokal.

Die aufwändige Parallelität der Verfahren der bisherigen drei Säulen der Zusammenarbeit (Offene Methode der Koordinierung (OMK), Europäischer Pakt für die Jugend, Querschnittsansatz) wird in dieser Form weder auf EU-Ebene, noch in den Mitgliedstaaten lange aufrecht zu erhalten sein.

Allerdings stellt der oben dargestellte Ansatz auch eine besondere Herausforderung dar. Ohne festgelegte Verfahren zur Beteiligung der jugendpolitisch Verantwortlichen in der EU und den Mitgliedstaaten in den relevanten Themenbereichen bleibt die Gefahr einer unter kinder- und jugendpolitischen Gesichtspunkten unzureichenden Einmischungspolitik.

Ressortpolitik auf europäischer Ebene ist bisher mit der OMK verbunden. Die Themen und Zielsetzungen der OMK sind die bisher einzigen originär jugendpolitisch definierten Bereiche auf europäischer Ebene.

Jugendpolitik muss bei dem Ansatz der Querschnittspolitik darauf achten, dass jugendpolitische Anliegen nicht zu einem bloßen Anhängsel europäischer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik werden. Jugendpolitik muss eigenständige Ziele formulieren, die auf die besonderen Lebenslagen junger Menschen in Europa Bezug nehmen. Ein wichtiger Schritt zu diesem Ziel ist die Identifizierung und Ausgestaltung der Schnittstellen von Jugendpolitik mit anderen für die Lebenslagen junger Menschen relevanten Politikressorts in Deutschland.

Die geforderten Umsetzungsinstrumente sind bisher nicht in Sicht. Eine aus jugendpolitischer Sicht erfolgreiche Ein-mischungsstrategie zu gestalten, ist für den Erfolg und die Nachhaltigkeit einer europäischen Jugendpolitik unverzichtbar.

3. Die EU hat eine ergänzende aktive Rolle in der Kinder- und Jugendpolitik

Für die EU bedarf es klar definierter Verantwortungsbereiche für ein kinder- und jugendpolitisches Handeln, die ergänzend zu nationalen, regionalen oder lokalen kinder- und jugendpolitischen Aufgaben sind. Nur so kann ein politischer Mehrwert zugunsten von jungen Menschen auf EU-Ebene geschaffen und politisches Kompetenzgerangel vermieden werden. Und nur so wird Europa in seiner Rolle ernst genommen und akzeptiert werden. 
Aus Sicht der AGJ liegt die Rolle der EU darin:

  • in einigen wenigen, klar definierten kinder- und jugendpolitischen Bereichen im Rahmen der gegebenen  Grundlagen (Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“, Europäischer Pakt für die Jugend) und unter dem  Gesichtspunkt der Subsidiarität selbst  aktiv zu werden (wie z.B. Mobilität, Beteiligung und Unionsbürgerschaft);
  • Bewusstsein zu schaffen, Diskussionen zu stimulieren und politische Impulse für die Bewältigung der politischen Herausforderung zu geben;
  • unter Beibehaltung der Verschiedenheit von Lösungen in den Mitgliedstaaten gemeinsame Herausforderungen zu benennen und Jugendpolitik in ausgewählten Bereichen über Mitteilungen und Empfehlungen  und andere Rege-lungsmechanismen wie,  z. B. der OMK, zu koordinieren;
  • mit einem wissensbasierten Ansatz den Austausch von guter Praxis zur Weiterentwicklung von Jugendpolitik voran zu treiben;
  • EU-Programme und Fördermechanismen für die Umsetzung von Jugendpolitik zu mobilisieren.

Für eine Jugendpolitik auf europäischer Ebene werden angepasste Strukturen und Verfahren in den europäischen Institutionen gebraucht.

  • Der Rat der EU (Jugend) als politisch bestimmendes Gremium in der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa sollte eine dementsprechende Bedeutung haben. Es bedarf eines Zuwachses seines Stellenwertes und seiner  Eigenständigkeit im Blick auf eine weitergehende politische Bedeutung des Kinder- und Jugendbereiches in Europa. Es bestehen insbesondere Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit des Rates, aber auch der EU-Kommission bei einer verstärkten sektorübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik ohne konkrete Verfahren und Instrumente.
  • Die gewachsene Verantwortung der EU-Kommission für die Weiterentwicklung und Umsetzung europäischer Kinder- und Jugendpolitik muss sich strukturell auch in der betreffenden Generaldirektion widerspiegeln. 
  • Die von den Jugendministern beschlossene Einrichtung von 18-monatigen Teampräsidentschaften und deren Verbindung zu einem dreijährigen Gestaltungshorizont gilt es fortzusetzen, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Jugendpolitik auf europäischer Ebene zu gewährleisten.

     4.   Verfahren der jugendpolitischen Zusammenarbeit

4.1.  Die „Offene Methode der Koordinierung“ weiterentwickeln und verbessern

Die AGJ hält die „Offene Methode der Koordinierung“ für ein geeignetes Instrument zur Weiterentwicklung von Jugendpolitik in Europa, das in seiner Umsetzung kritisch wahrgenommen werden muss. Fragen der Kompetenzen der EU und der Mitwirkung von Jugendlichen sind noch nicht gelöst, spürbare Wirkungen hat sie noch nicht auf allen Ebenen erzielt. 

Auf ihre Weiterentwicklung und Verbesserung an den genannten Stellen kann unter dem Gesichtspunkt der Stärkung von Jugendpolitik nicht verzichtet werden. (Vgl. „Weiterentwicklung der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) im Jugendbereich“, Position der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, 28. September 2006)

4.2. Dem Europäischen Pakt für die Jugend eine klare Bedeutung im nationalen Lissabonprozess geben

Ähnlich wie die Jugendminister es gefordert haben, ist es notwendig, in den nationalen Reformprogrammen und Berichterstattungen ein eigenes Kapitel zur Umsetzung des Jugendpaktes einzurichten. Klare Indikatoren und Benchmarks sollten zur verbesserten Maßnahmenplanung und Messung des erreichten Fortschritts eingeführt werden. Die Ausgestaltung und Umsetzung des Pakts für die Jugend darf nicht nur Bestandteil, sondern sollte ein eigenständiges und wichtiges Ziel der Lissabon-Strategie sein. Nur so wird es gelingen, den Pakt sichtbar zu machen und ihm eine spürbare Bedeutung im nationalen Lissabonprozess zu geben. 

Ohne mehr Verbindlichkeit durch Aktionspläne, Indikatoren, Benchmarks, Monitoringsysteme und nationale Fortschritts-berichte wird die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene nur geringen zusätzlichen Nutzen erzielen. Die Vereinbarungen bleiben zu unverbindlich, die politisch Zuständigen sehen sich nicht ausreichend in der Verantwortung. Indikatoren und Benchmarks könnten, wie bei der Bildungsstrategie der EU, für spezielle Fragestellungen, Aktionspläne und Monitoringsysteme für bestimmte  Schwerpunkte der Zusammenarbeit entwickelt werden.

Darüber hinaus ist es im Sinne von mehr Effizienz und Transparenz wichtig, die beiden Prozesse (OMK und Pakt) stärker miteinander zu verbinden.

 5. Die Rolle der Mitgliedstaaten 

Es bedarf konkreter Mechanismen und Maßnahmen zur Umsetzung der auf europäischer Ebene getroffenen jugendpolitischen Vereinbarungen in den Mitgliedstaaten, sowohl auf nationaler, als auch auf regionaler und lokaler Ebene. Die Ministerien müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und diese Prozesse unterstützen:

  • Koordinierung auf nationaler Ebene durch das BMFSFJ

Die Umsetzung der kinder- und jugendpolitischen Verfahren in Deutschland benötigt in allen Phasen eine intensivere Koordinierung. Diese bezieht sich auf die zielgerichtete Verbreitung und Vermittlung von Informationen, das Entwickeln von Beteiligungsprozessen, die Stimulierung und aktive Unterstützung von Maßnahmen, die Bildung von Netzwerken sowie die Sicherstellung eines Monitorings in der Umsetzung. Eine solche Koordinierung findet in Deutschland zurzeit nicht spürbar statt. Sie wird deutlich vermisst und wäre Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

  • Prioritäten für die Umsetzung in Deutschland setzen

Die vorstehend genannten Themen (vgl. Punkt 1) machen deutlich, dass angesichts der Vielfältigkeit in Europa grobe allgemeine Zielsetzungen auf europäischer Ebene nicht zu umgehen sind. Dennoch ist eine stärkere Fokussierung auf nationaler Ebene unumgänglich, um mehr Wirksamkeit zu erzeugen. Der zurzeit eingeschlagene Weg erscheint richtig: Die Mitgliedstaaten werden z.B. in der OMK aufgefordert, einige wenige Schwerpunkte aus den auf europäischer Ebene verabredeten „Gemeinsamen Zielsetzungen“ in diesen Bereichen zu benennen, in denen konkrete Umsetzungsmaßnahmen erfolgen sollen. Eine solche Prioritätensetzung muss unbedingt auch in Deutschland vorgenommen werden.

  • Aktionspläne zur Umsetzung der europäischen Zielsetzungen in Deutschland verabreden

Mit Hilfe nationaler Aktionspläne könnten gemeinsam Schwerpunktsetzungen entwickelt und Verfahrensweisen zur Umsetzung von nationalen Schwerpunkten der kinder- und jugendpolitischen Zusammenarbeit verabredet werden. Sie hätten eine Fokussierung von Aktivitäten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe und eine zielgerichtete Nutzung der bestehenden Ressourcen sowie mehr Eigenverantwortung aller Akteure bei der Umsetzung zur Folge. Sie würden ebenso eine arbeitsteilige und bedarfsbezogene Vorgehensweise auf regionaler und lokaler Ebene ermöglichen.

  • Federführung für den Pakt im BMFSFJ ansiedeln

Entsprechend dem geforderten Bedeutungszuwachs des Europäischen Paktes für die Jugend als eigenständiges Ziel der Lissabonstrategie sollte die Verantwortung für die Steuerung der Pakt-Umsetzung im BMFSFJ liegen. Aufgrund der Angliederung des Lissabonprozesses im Wirtschaftsministerium ist dies bisher nicht der Fall. Die Einbeziehung des BMFSFJ in den gesamten Lissabonprozess war bzgl. des Paktes bisher nur unzureichend.

6. Instrumente der kinder- und jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa effektiv nutzen

6.1. Einen Europäischen Jugendbericht etablieren

Ein regelmäßiger europäischer Jugendbericht kann ein zentrales Instrument der Zusammenarbeit sein. Er wird interessant und jugendpolitisch wirksam, wenn er als ein wissenschaftlich, politisch praktisches Referenzdokument für Gestaltung und Weiterentwicklung von Jugendpolitik in Europa und nicht als formales Berichtsinstrument gestaltet wird. Er sollte daher in einem Abstand von drei Jahren erscheinen. Die Beteiligung von jungen Menschen und ihren Organisationen ist  hierbei unerlässlich. Dem Forschungsbereich kommt eine besondere Bedeutung zu. Er kann hier einerseits notwendiges Basismaterial für die Analyse von Lebensbedingungen junger Menschen in Europa liefern. Andererseits könnte er wichtige Hinweise für die Gestaltung von Politik geben, vor allem dann, wenn es darum geht, aus den Konzepten und praktischen Erfahrungen der Nachbarländer zu lernen.

6.2. JUGEND IN AKTION und Europäischen Sozialfonds (ESF) als Förderinstrumente aus-bauen

Will Jugendpolitik in Europa handlungsfähig sein, benötigt sie eigenständige, in der Verantwortung der Jugendpolitik liegende Förderinstrumente, die inhaltlich entsprechend ausgerichtet und finanziell ausreichend ausgestattet sind. Das neue EU-Programm JUGEND IN AKTION hat hier eine besondere Bedeutung. Aufgrund dieser und vor dem Hintergrund der Beitritte neuer Mitgliedstaaten müssen im Programm mittel- und langfristig zusätzliche Ressourcen für jugendpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. An der Eigenständigkeit des Programms sollten unter jugendpolitischen Aspekten bei den Verhandlungen für die nächste Programmgeneration ab 2013 keine Zweifel aufkommen. Die Strukturfonds, insbesondere der Europäische Sozialfonds, sollten aufgrund ihrer Förderstruktur und Methodik mehr als bisher eingesetzt werden, um die Umsetzung der Prioritäten der Jugendpolitik in Europa in die Praxis gezielt finanziell zu unterstützen.


6.3. Europäische Netzwerke zum Austausch bewährter Praktiken nutzen und aufbauen

Die Nutzung von bestehenden und bewährten europäischen Netzwerken (EuroChild, Europäisches Jugendforum usw.) und wo es notwendig ist auch der Aufbau neuer Netzwerke, können die jugendpolitische Zusammenarbeit stärken. Durch den Austausch guter Praxis kann Jugendpolitik in den Mitgliedstaaten weiter entwickelt und insbesondere  auf lokaler Ebene ein konkreter Erkenntniszugewinn erreicht werden.

7. Beteiligung

7.1  Beteiligung der Strukturen der Kinder- und  Jugendhilfe verankern

Die Einbeziehung aller Akteure, insbesondere der Zivil-gesellschaft, ist eines der Schlüsselelemente in der Umsetzung der kinder- und jugendpolitischen Zusammenarbeit. Um die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa von der Ebene der öffentlichen Verwaltungen in der Praxis von Jugendarbeit und -politik zu verankern, ist es notwendig, konkrete dauerhafte Strategien und Maßnahmen zur Beteiligung von Trägern und Strukturen der Jugendhilfe und von Jugendlichen selbst zu entwickeln. Dazu gehört eine aktive Mitwirkung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne verbesserter Lebenslagen junger Menschen.

7.2 Beteiligung junger Menschen durch „Strukturierten  Dialog“ verbessern

Die EU-Kommission hat zur besseren Beteiligung junger Menschen an allen Phasen von Jugendpolitik in Europa den sogenannten „Strukturierten Dialog“ ins Leben gerufen, dem die Jugendministerinnen und -minister zugestimmt haben. Dieser strukturierte Dialog befindet sich in der Erprobungsphase. Deutlich geworden ist bereits jetzt, dass eine Fokussierung auf die Jugendevents der Ratspräsidentschaften zu eng ist. Eine besondere Aufgabe besteht darin, neben und in den bewährten Strukturen von Jugendorganisationen auch benachteiligte Jugendliche an europäischen Politikprozessen zu beteiligen. Hier sind Modellprojekte und Experimente gefordert. Die Förder-mechanismen über das Programm JUGEND IN AKTION müssen angepasst werden, um an dieser Stelle stärker unterstützend wirken zu können.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 9./10. April 2008