How dare you?[1]
Die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für die Umsetzung ökologischer Kinderrechte

Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ[*]

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Abstract

Die Klimakrise ist eines der derzeit dominierenden Themen und treibt viele Menschen auf die Straße. Sie fordern Politik und Gesellschaft auf, sich für den Erhalt der Erde und ihrer Ökosysteme einzusetzen und dafür notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Auswirkungen der Klimakrise betreffen alle Menschen, ganz besonders Menschen im globalen Süden sowie Kinder und Jugendliche überall auf der Welt. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht mit diesem Papier auf die Relevanz von ökologischen Kinderrechten aufmerksam und fordert deren konsequente Umsetzung. Sie geht auf die UN-Kinderrechtskonvention ein und stellt fest, dass für die Realisierung fast aller Kinderrechte intakte Umweltbedingungen die Grundlage sind. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zu den Sustainable Development Goals und dem daraus folgenden Ziel der Bildung für nachhaltige Entwicklung erläutert und auf die Prozesse in der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Die AGJ leitet hieraus folgende Empfehlungen ab: Kinder und Jugendliche brauchen Orte, um „ihre“ Themen zu bearbeiten; die Kinder- und Jugendhilfe muss hier unterstützen und diese verteidigen. Dazu gehört auch die Stärkung der Motivation und der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen, um sich für Themen stark zu machen. Die Kinder- und Jugendhilfe muss in ihren Handlungen jedoch selbst als Vorbild für nachhaltige Entwicklung fungieren – dies muss sich auch in Rahmenbedingungen, Konzepten etc. widerspiegeln. Nicht zuletzt sieht es die AGJ als wichtig an, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe (mehr) für nachhaltige Entwicklung einsetzt, hier aktiv auf relevante Akteur*innen und Strukturen zugeht und weiter auf die Stärkung und die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hinwirkt.

Einleitung

Klimakrise, Umweltschäden und der Kollaps ganzer Ökosysteme gehören zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Sie betreffen alle Menschen auf diesem Erdball, aber manche mehr als andere: Kinder und Jugendliche überall auf der Welt und Menschen, die im globalen Süden leben. Die Menschen, die am wenigsten für die Klimakrise verantwortlich sind, sind am stärksten von ihren Auswirkungen betroffen. Die Staaten, in denen sie leben, können aufgrund ihrer geringeren Wirtschaftskraft häufig kaum Ressourcen aufbringen, daran etwas zu ändern.

Kinder und Jugendliche weltweit sind der Klimakrise und der Umweltzerstörung besonders ausgesetzt. Überschwemmungen oder Wetterextreme führen dazu, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien zunehmend ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen. Laut WHO [2] starben 2016 allein 600.000 Kinder weltweit durch Giftstoffe in der Luft. Auch indirekte Folgen des Klimawandels wie Ernährungsunsicherheit und die Verbreitung von Krankheitserregern treffen Kinder besonders hart.

Nicht nur global betrachtet, sind Belastungen als Folge von Umweltproblemen ungleich verteilt. In Bezug auf die Gesundheit stellt das Umweltbundesamt dies auch für Deutschland fest. Das Umweltbundesamt schlussfolgert aus sozial- und umweltepidemiologischen Studien der letzten Jahre, dass der soziale Status entscheidet, ob und in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Umweltschadstoffe belastet sind. So beeinflussen sozioökonomische Faktoren, wie Einkommen und Bildung, sowie weitere Faktoren, wie z. B. Migrationshintergrund und das soziale Umfeld, die Lebensstile, Wohnbedingungen, die verfügbaren Ressourcen wie auch damit verbundene Gesundheitsrisiken der Menschen. Die Studien zeigen eine Tendenz von Menschen mit niedrigem Sozialstatus zu stärkeren Belastungen durch negative Umwelteinflüsse. So sind sie in größerer Häufigkeit verkehrsbedingten Gesundheitsbelastungen wie Lärm und Luftschadstoffen ausgeliefert, und ihr Zugang zu städtischen Grünflächen ist begrenzt. Somit verfügen sie über geringere Bewegungs-,Erholungs- und damit auch Entwicklungsmöglichkeiten.[3]

Kinder und Jugendliche weltweit setzen sich für eine nachhaltige Klimapolitik ein. Umwelt- und Klimaschutz sind zu den wichtigsten Themen für junge Menschen geworden. Sie sind laute und nicht nachgebende Akteur*innen, die die Diskussionen über Umweltthemen in der breiten Öffentlichkeit vorantreiben. Sie haben somit Handlungsdruck für Politiker*innen geschaffen. Viele junge Menschen in Deutschland haben sich bereits selbst aktiv für den Erhalt des Klimas, den rücksichtsvollen Umgang mit der Umwelt und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage eingesetzt.[4] Damit sind Umwelt- und Klimaschutz auch zu den Themenfeldern geworden, in denen Kinder und Jugendliche besonders selbstbewusst und wahrnehmbar für ihre Rechte eintreten. Die Berufung auf Generationengerechtigkeit und das Gefühl, die Fehler der Älteren beim Klimaschutz ausbaden zu müssen, spielen dabei eine große Rolle.[5] Gleichzeitig sind sich die Kinder und Jugendlichen zumindest teilweise ihrer eigenen Verantwortung bewusst. Kinder und Jugendliche in Deutschland sind nicht nur Geschädigte in Bezug auf die von den Vorgängergenerationen eingeleitete Umweltzerstörung. Sie sind auch Nutznießende des wirtschaftlichen Wohlstands und des bisherigen Wachstums, der technologischen Aufrüstung in den westlichen Industrienationen. Als Akteur*innen im Kampf gegen die Umweltzerstörung sind sie aufgerufen, Konsumverhalten, Denkweisen und Werte ihrer eigenen Generation zu hinterfragen, denn sie sind selbst Teil des Systems, das den überbordenden CO2-Ausstoß, den weltweiten Klimawandel und somit die Not von Kindern in anderen Teilen der Welt verursacht. Sie sind dennoch bisweilen auf Erwachsene angewiesen, um Hintergründe zu verstehen und vor allem ökologische Herausforderungen zu bewältigen. Hauptsächlich Erwachsene vermitteln und gestalten Politik und Bildung und entscheiden somit, welche Möglichkeiten demokratischer Beteiligung Kinder erhalten. Im besten Fall werden Erwachsene zu Vorbildern und relevanten Partner*innen für mehr Klima- und Umweltschutz.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ will mit diesem Papier auf die Relevanz von ökologischen Kinderrechten aufmerksam machen und fordert deren konsequente Umsetzung weltweit. Dazu verdeutlicht sie, dass für die Realisierung fast aller Kinderrechte intakte Umweltbedingungen die Grundlage sind. Die damit einhergehende Rolle und die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden in diesem Zusammenhang beschrieben und Empfehlungen abgeleitet.

Was sind ökologische Kinderrechte?

Die ökologischen Kinderrechte sind Kinderrechte, die einen Bezug zu Umwelt und Entwicklungsbedingungen haben. Wie dieser Bezug hergestellt werden kann, haben am 23. September 2019 Kinder und Jugendliche aus der ganzen Welt deutlich gemacht, als sie beim UN-Kinderrechteausschuss eine Individualbeschwerde einreichten. Mit der Beschwerde haben Kinder und Jugendliche vorgetragen, dass die Vereinten Nationen nicht genug gegen die Klimakrise unternähmen und dies die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und somit die Rechte der Kinder und Jugendlichen verletze. Dabei berufen sie sich unter anderem auf ihr Recht auf Leben aus Art. 6 und das Recht auf Gesundheit aus Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Zu den Beschuldigten gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die zu den weltweit größten Verursachern von Treibhausgasen gehört.[6]

Einige Organisationen fordern vor dem Hintergrund der Klimakrise sowie der speziellen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche ein eigenständiges Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt. Mit dieser Forderung soll die Bedeutung der ökologischen Dimension bestehender Rechte unterstrichen werden.[7]

Kinderrechte mit Bezug zur Umwelt

  • Artikel 3 [Wohl des Kindes]
    (2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich,dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.
  • Artikel 6 [Recht auf Leben]
    (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
  • Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrosung]
    (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung; [...] vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung [...] zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
  • Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]
    (2c) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts (Recht auf Gesundheit) sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem [...] durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind.

In der UN-KRK haben viele Rechte einen Bezug zur Umwelt und zu einem gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Aus der Kinderrechtskonvention lassen sich somit ökologische Kinderrechte ableiten. Insofern kann, solange es keine explizite völkerrechtliche oder nationalgesetzliche Grundlage für ökologische Kinderrechte gibt, Bezug auf die UN-KRK genommen werden. Bei den im Kasten (s.o.) abgebildeten Artikeln der UN-KRK ist der Zusammenhang zu Umwelt und Klima gegeben, aber auch viele weitere Kinderrechte haben einen Bezug zur Umwelt. Die Kinderrechtskonvention ist in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterteilt und verfolgt vier Leitprinzipien:

  1. Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (Artikel 2).
  2. Vorrangigkeit des Kindeswohls: das Recht, bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes zu berücksichtigen (Artikel 3).
  3. Sicherung von Entwicklungschancen: das Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen (Artikel 6).
  4. Berücksichtigung des Kindeswillens: das Recht auf freie Meinungsäußerung und Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)

Für die Realisierung fast aller Kinderrechte sind intakte Umweltbedingungen grundlegend und unentbehrlich. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen hat dies bereits in seinen Kommentaren deutlich gemacht und insbesondere z. B. bei den Rechten auf Leben und Entwicklung (Artikel 6 der Kinderrechtskonvention), Nahrung und angemessene Unterkunft (Artikel 27) betont.[8] Entsprechend ist es die Pflicht der Staaten, die sich zur UN-KRK bekannt haben, zur Umsetzung ökologischer Kinderrechte beizutragen und diese zu verwirklichen. Aus der Verpflichtung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ergibt sich als dessen Rahmenbedingung eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt.

Ein weiterer wichtiger Bezugspunkt für ökologische Kinderrechte sind die 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verankerten Sustainable Development Goals (SDGs). Diese haben das Ziel, die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene weltweit voranzutreiben. Die 17 Ziele umfassen viele Dimensionen von Nachhaltigkeit und gelten für alle Länder. Sie sind in Deutschland unter anderem in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sowie in Programme zahlreicher Ministerien als Handlungsrahmen eingebunden. Ein grundlegender Aspekt für die Umsetzung der Agenda der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2030 ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), die im vierten Ziel der SDGs erwähnt wird. Dort heißt es:

  • „Bis 2030 [ist] sicher[zu]stellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung".[9]

Dabei setzt BNE auf zwei Ebenen an, auf der des Wissens und der Ebene des Könnens, der Kompetenzen. Zum einen wird Grundlagenwissen zur Bewältigung gesellschaftlicher Schlüsselprobleme vermittelt. Zum anderen zielt BNE darauf ab, die Lernenden zu befähigen, Herausforderungen zu erkennen und eigene Herangehensweisen wie Lösungswege zu finden, sogenannte Gestaltungskompetenz zu entwickeln. Jenseits von konkreten Inhalten zielt BNE darauf ab, Menschen die Kompetenz zu vermitteln, ihr eigenes Umfeld selbst zu gestalten. In diesem Sinne geht gute Bildung über reines Faktenwissen hinaus und ermöglicht es allen Menschen, Fähigkeiten zu entwickeln, wie etwa

  • vorausschauendes Denken;
  • interdisziplinäres Wissen;
  • autonomes und kooperatives Handeln;
  • Umgang mit Komplexität;
  • Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen.

Dies beinhaltet, Werte zu hinterfragen und eigenes Engagement zu entwickeln. Eine solche bildungspolitische Transformation, die nicht auf die formalen Bildungswege beschränkt ist, erfordert starke und handlungsfähige Institutionen, enge Kooperation und neue Verhaltensmuster. BNE liegt ein erweitertes Bildungsverständnis zugrunde, als „eine ganzheitliche und transformative Bildung, die die Lerninhalte und -ergebnisse, Pädagogik und die Lernumgebung berücksichtigt“ [10] und gleichzeitig mit Gerechtigkeitskonzepten korrespondiert. BNE ist mittlerweile in allen Bildungsbereichen in Deutschland verankert, mit einem ausführlichen Monitoring-Prozess unterlegt und wird im Zuge der Nationalen Plattform BNE bildungsbereichsübergreifend begleitet.[11] Allerdings zeichnet sich in den Bildungs- und Lehrplänen der 16 Bundesländer noch kein einheitliches Verständnis einer BNE ab, weder hinsichtlich der Inhalte noch hinsichtlich einer methodischen Umsetzung und strukturellen Implementierung. Ein Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019) wurde 2017 verabschiedet. Seine Ziele und Handlungsempfehlungen sollen dazu führen, dass BNE in der deutschen Bildungslandschaft umgesetzt wird.[12]

Auch wenn es bislang keine explizite Vereinbarung für die Umsetzung von ökologischen Kinderrechten gibt, so bietet die Kinderrechtskonvention eine gute Grundlage für die Berücksichtigung und Stärkung der Kinderrechte im Umweltkontext, weil sie sowohl Schutz- als auch Partizipationsrechte enthält. Die SDGs konkretisieren den Auftrag für eine nachhaltige Entwicklung, und Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine der wichtigsten Aufgaben für alle Bildungsinstitutionen weltweit.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist angehalten, sich die Frage zu stellen, wie eine nachhaltige Transformation in Handlungsempfehlungen, Leitlinien, Konzepte und Diskurse innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe implementiert werden kann. Denn: Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur auf Umweltfragen bezogen, sondern ein ganzheitlicher Ansatz, der die Repräsentanz und Selbstwirksamkeit von Jugendlichen insgesamt stärken soll, wobei die AGJ sich im Weiteren auf die ökologischen Kinderrechte konzentriert.

Welchen Auftrag und welche Rolle hat die Kinder- und Jugendhilfe im Kontext ökologischer Kinderrechte?

Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen zu fördern, zu beteiligen und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, deckt sich mit den ökologischen Kinderrechten. Zugleich geht die Umsetzung von ökologischen Kinderrechten nach dem geschilderten Verständnis weit über die Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Umwelt hinaus. Angesichts dieses Auftrags kommt den Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von ökologischen Kinderrechten zu.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat im Kontext ökologischer Kinderrechte den gesetzlichen Auftrag Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen, wo sie eigene Erfahrungen machen, Selbstwirksamkeit erleben, Interessen entdecken und formulieren und sich gemeinsam für etwas einsetzen können. Hierbei müssen sie von den Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe begleitet und unterstützt werden und diese als Ansprechpersonen wahrnehmen.[13] Die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die die Kinder- und Jugendhilfe schafft, stärken diese in ihrem Selbstbewusstsein und ermutigen sie, sich auch in Politik und anderen Kontexten einzubringen. Die Kinder- und Jugendhilfe kann somit ein Fundament für das Engagement junger Menschen schaffen sowie selbst in ihren Angeboten ökologische Kinderrechte und mit ihnen verknüpfte Themen aufgreifen. Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe von der Jugendverbandsarbeit bis hin zu den Hilfen zur Erziehung ist es, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung wie auch sozialem Engagement anzuregen sowie zur Selbstbestimmung zu befähigen.

Indirekt oder auch direkt waren und sind insbesondere die Jugendverbände und Jugendringe immer wieder an sozialen Protesten beteiligt, indem sie als Verbände an ihnen teilnehmen und diese mitorganisieren und für den inhaltlichen Austausch und andere Aktivitäten Räume und andere Ressourcen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind soziale, naturkundliche und politische Bildung Bausteine der Angebote der Jugendarbeit und haben somit einen Einfluss auf das Engagement junger Menschen. Jugendarbeit und Jugendverbände sind hier in ihrem Auftrag angehalten, auf die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen einzugehen und sollten ihnen in der Angebotsgestaltung folgen. Das heißt somit auch, sich (mehr) mit den Themen rund um ökologische Kinderrechte zu befassen.

Förderung von Engagement und Partizipation beginnt bereits in der Kindertagesbetreuung. Dort lernen Kinder, ihre Bedürfnisse zu artikulieren, sich in der Gruppe mit Themen zu beschäftigen und sich im Alltag einzubringen. Umwelt- und Demokratiebildung sollte dabei Hand in Hand gehen mit naturpädagogischen Ansätzen. Denn zum einen sind gesunderhaltene Wirkungen von Naturerfahrungen sowie Wirkungen auf die physische, psychische und soziale Gesundheit belegt. Zum anderen sind Naturerfahrungen in der Kindheit ein wichtiger Faktor für das (spätere) Engagement für Umwelt und Naturschutz. Elementare Naturerfahrungen schaffen eine Verbindung zu ökologischen Fragen und machen es leichter, Verantwortungsgefühl für Mensch und Umwelt zu entwickeln.[14]

In diesen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe benötigt es die entsprechende Haltung der Akteur*innen, damit Kinder und Jugendliche Natur und Umwelt als schützenswert erleben, wirkliche Beteiligung erfahren und Selbstwirksamkeit erleben.[15] Das heißt, Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe müssen die Relevanz und Aktualität der Klimakrise und der Umweltzerstörung sehen, sich mit möglichen Folgen (auch global) auseinandersetzen, Kinder und Jugendliche mit ihren Ängsten und Sorgen begleiten und sich dem Thema Nachhaltigkeit in all seinen Dimensionen annehmen.

Zudem besteht eine wesentliche Rolle der Kinder- und Jugendhilfe darin, sich den Kindern und Jugendlichen anwaltschaftlich zur Seite zu stellen. Die Beschäftigung mit Umwelt- und Klimathemen sollte nicht nur darauf zielen, kompetent zu informieren, sondern auch die Konsequenzen für das eigene Handeln eines jeden Menschen zu ziehen. Anwaltschaftliche Vertretung bedeutet auch, Kinder und Jugendliche zu schützen, die wegen ihres Engagements von Erwachsenen kritisiert werden oder Hassrede erfahren. Es bedeutet auch emotionale Unterstützung und Bestärkung zu geben und energisch für die Zielgruppe einzutreten.

Die Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich daher verstärkt damit befassen, wie sie ihre Adressat*innen dabei unterstützen können, sich für die eigenen Interessen einzusetzen. Zugleich ist die Kinder- und Jugendhilfe gefragt, selbst anwaltschaftlich und stellvertretend für die jungen Menschen bei Umweltthemen einzutreten. Dazu gehört auch, sich ressortübergreifend in Pläne und Maßnahmen, z. B. Bauvorhaben, Stadtentwicklungspläne, Klimakonzepte und Verkehrskonzepte einzumischen und die Perspektive der Kinder und Jugendlichen einzubringen: So wäre es sinnvoll, wenn zum Beispiel in Verkehrsausschüssen neben Kindern und Jugendlichen selbst Vertretungen der Kinder- und Jugendhilfe dabei wären und bei der Planung neuer Projekte darauf hinweisen, wo Kinder und Jugendliche von mehr Lärm und Verkehr betroffen sind und wo es Spielstraßen braucht, weil viele Kinder in der Umgebung leben. Viele Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungs-gesetze sehen die Beteiligung von jungen Menschen und deren Zusammenschlüssen bei den sie betreffenden Entscheidungen vor; leider wird diese Beteiligung nicht ausreichend umgesetzt. Ihrer anwaltschaftlichen Rolle wird die Kinder- und Jugendhilfe gerecht, wenn sie sich für den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Beteiligung bei politischen Entscheidungen einsetzt und sie dort vertritt, wo sie keinen Zugang haben. Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, in ihrem Lebensumfeld, in ihrer Schule, in ihrer Kommune und auch auf Bundesebene gehört zu werden, sind Umsetzungsbeispiele.
Trotz ihrer großen gesellschaftspolitischen Relevanz und der augenscheinlichen Anknüpfungspunkte zur Kinder- und Jugendhilfe ist festzustellen, dass die Themen ökologische Kinderrechte und BNE in der Kinder- und Jugendhilfe kaum angekommen sind, auch wenn einzelne Akteur*innen und Projekte sie sehr engagiert und kompetent aufgreifen. Ebenso scheint der Nationale Aktionsplan bisher nur stellenweise in der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen worden zu sein. Auch der Ansatz des globalen Lernens als ein Konzept der politischen Bildung, das ein gutes Leben für alle Menschen weltweit zum Ziel hat und sich als die pädagogische Antwort auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung der Weltgesellschaft versteht,[16] ist in der Kinder- und Jugendhilfe nicht sehr bekannt.

Forderungen und Ableitungen

Das Einstehen für die Umwelt und das Aufwachsen zukünftiger Generationen bedarf einer kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Herausforderungen und erfordert eine nachhaltigere Politik. Hier ist die Kinder- und Jugendhilfe als Akteurin gefragt, die direkt mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien arbeitet, auf Versäumnisse und Gefahren für das Aufwachsen junger Menschen hinzuweisen und sich aktiv einzumischen. Gleichzeitig muss sie junge Menschen dabei unterstützen, die eigene Verantwortung in Bezug auf die Zukunft von Mensch und Umwelt zu erkennen und wahrzunehmen. Ob Kita, Hilfen zur Erziehung oder offene Jugendarbeit – ökologische Kinderrechte spielen als Querschnitts-Thema in allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe eine Rolle. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ leitet daraus folgende Forderungen an die Kinder- und Jugendhilfe ab:

Freiräume für junge Menschen schaffen, Engagement unterstützen

Die Klimakrise und zahlreiche Umweltprobleme, die sich aus energie- und ressourcenintensiven Produktions- und Lebensstilen ergeben, gehören zu den drängendsten gesellschaftlichen Themen. Die Kinder- und Jugendhilfe muss dies auch in ihren Angeboten und Strukturen aufgreifen und zum Thema machen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Umweltthemen junge Menschen derzeit am meisten bewegen, Angst, Hilflosigkeit und Empörung auslösen, aber auch starkes Engagement hervorrufen. Diese Themen müssen so aufgegriffen werden, dass Kinder und Jugendliche sich herausgefordert fühlen, sich die Themen zu eigen machen, die eigene Verantwortung wahrzunehmen, ohne sich bedroht, verängstigt oder überfordert zu fühlen. Die Kinder- und Jugendhilfe sollte sichere Orte und Freiräume schaffen, die es ermöglichen, auszuprobieren und verschiedenen Lernanlässen mit großer Offenheit zu begegnen. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sollten dafür Aspekte der Nachhaltigkeit in ihren Grundzügen kennen und verstehen. Sie sollten es als ihre Aufgabe betrachten, das Engagement von jungen Menschen zu unterstützen und sie gegen Angriffe zu verteidigen. Im Ergebnis sollte das dazu führen, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe beraten können, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Kinder und Jugendliche zu schützen, damit ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gewahrt wird.

Motivation für eigenes Handeln von Kindern stärken

Auch Kinder sollten verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit kennen und verstehen können, um damit die Grundvoraussetzung für ein selbstbewusstes und kooperatives Handeln in gesellschaftlichen Zusammenhängen zu schaffen. Die Kinder- und Jugendhilfe sollte stets berücksichtigen, dass Lernende einerseits eine Reflexionsfähigkeit über gesellschaftliche Problemlagen entwickeln und gleichzeitig in ihrer Handlungs- und Lösungskompetenz gestärkt werden. Hierfür ist es wichtig, Kindern Rückmeldung und Bestätigung zu ihrem Handeln zu geben. Für das Konzept von Nachhaltigkeit und die Konsequenzen des eigenen Handelns gibt es keine Altersbeschränkung – dies kann von klein an vermittelt werden.

Vorbild sein, BNE verankern

Es reicht bei weitem nicht, Kindern und Jugendlichen das Prinzip der Nachhaltigkeit zu erklären, sondern die Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe sollten nachhaltige Prinzipien so umfänglich wie möglich auch umsetzen. Dazu gehört auch, dass die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe die kommunalen Zielsetzungen zur Klimaneutralität unterstützen und ihren Beitrag zu deren Umsetzung leisten. Bildung für nachhaltige Entwicklung muss als gelebtes Prinzip in Einrichtungen für alle im Sinne des Whole Institution Approaches [17] erfahrbar werden. Insbesondere die durch die Leitungskräfte und den Träger gesetzten Rahmenbedingungen sind dafür zentral. Das bedeutet z. B. BNE als Orientierungsmaßstab in Leitbilder von Einrichtungen zu formulieren, in Qualitäts-managementkonzepten aufzunehmen, sich mit BNE auseinanderzusetzen und Fortbildungen für Fachkräfte zu fördern sowie das Thema z. B. in den Kita-Bildungsplänen der Länder und in der Ausbildung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern und Multiplikator*innen auszubilden. Die Kinder- und Jugendhilfe sollte sich dabei als Teil einer lokalen Bildungslandschaft begreifen und aktiv Kooperationen gestalten. Partizipation sollte nicht nur gegenüber Kindern und Jugendlichen, sondern selbstverständlich auch gegenüber sämtlichen Mitarbeitenden umgesetzt werden. In der Regel ist dies mit einer Öffnung und einem klaren Bekenntnis zu Beteiligungsprozessen verbunden, um Handlungsspielräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Gleichzeitig stellt die Weiterbildung von Mitarbeitenden im Sinne der prioritären Handlungsfelder im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE eine zentrale Aufgabe dar.

Anwaltschaftlich handeln

Als Anwältin von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss die Kinder- und Jugendhilfe auf aktuelle Belastungen ihrer Zielgruppe durch die Klimakrise und die Umweltzerstörung sowie die Anliegen ihrer Adressat*innen hinweisen und sich für eine Verbesserung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen stark machen. Das heißt zuvörderst, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen einzufordern. Umweltfragen werden maßgeblich von anderen Ressorts verhandelt und vorangetrieben. Dies bedeutet, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihre kinderrechtliche Perspektive aktiv einbringen muss. So ist es nicht nur legitim, sondern unabdingbar, dass auch vonseiten der Kinder- und Jugendhilfe die umweltpolitische Kernforderung vorgebracht wird, den CO2-Ausstoß drastisch zu reduzieren, um Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.

UN-KRK stärken und ihre Rechte konsequent durchsetzen

Besonders solange es keine explizite völkerrechtliche oder nationalgesetzliche Grundlage für ökologische Kinderrechte neben der UN-KRK gibt, ist es wichtig, auf die Umsetzung der UN-KRK hinzuwirken und die Durchsetzung von Kinderrechten einzufordern. Dies bedeutet zum Beispiel auch, sich für die Umsetzung und Absicherung von Beteiligungsrechten von Kindern und die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen – selbst wenn in Deutschland Meinungs- und Versammlungsfreiheit bereits Verfassungsrang haben – und damit dafür zu sorgen, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten und gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft anerkannt und ihre Individualität geachtet wird. So können ihre Interessen, Bedarfe und ihr Engagement wirklich Anerkennung finden.

Ganz im Sinne des Ausspruchs Greta Thunbergs „How dare you?“ verbindet die AGJ mit diesem Diskussionspapier den Aufruf an die Kinder- und Jugendhilfe, sich mit ihrem Auftrag im Kontext ökologischer Kinderrechte auseinanderzusetzen, ihn zu erfüllen und Kindern und Jugendlichen Freiräume zur Entfaltung ihres eigenen Engagements zu ermöglichen. Nicht zuletzt sollte die Kinder- und Jugendhilfe selbst nach außen aktiv werden und auf die Dringlichkeit der Umsetzung ökologischer Kinderrechte hinweisen und sich in Diskussionen und politische Vorhaben, die diese berühren, einmischen.

 

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 03./04. Dezember 2020

 

 

Fußnoten

[1] In ihrer Rede beim UN-Klimagipfel am 23. September 2019 fand Klimaaktivistin Greta Thunberg deutliche Worte zur Klimakrise: „You have stolen my dreams and my childhood with your empty words. And yet I’m one of the lucky ones. People are suffering. People are dying. Entire ecosystems are collapsing. We are in the beginning of a mass extinction. And all you can talk about is money and fairy tales of eternal economic growth. How dare you?”.
[*] Ansprechperson für dieses Diskussionspapier in der AGJ ist die zuständige Referentin des Arbeitsfeldes IV „Kindheit, Kinderrechte, Familienpolitik“: Eva-Lotta Bueren (eva-lotta.bueren@agj.de).
[2] www.who.int/airpollution/events/conference/en/
[3] www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/umweltgerechtigkeit-umwelt-gesundheit-soziale-lage#umweltgerechtigkeit-umwelt-gesundheit-und-soziale-lage
[4] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (2020): Zukunft? Jugend fragen! Umwelt, Klima, Politik, Engagement – Was junge Menschen bewegt. www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/zukunft_jugend_fragen_studie_bf.pdf.
[5] Vgl. z. B. SINUS-Studie zu Fridays for Future und Klimaschutz (www.sinus-institut.de/veroeffentlichungen/downloads/download/jugendstudie-zu-fridays-for-future/download-file/3430/download-a/download/download-c/Category/)
[6] de.statista.com/statistik/daten/studie/2689/umfrage/die-groessten-verursacher-von-treibhausgasen/
[7] Z. B. Terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not (2012): Ökologische Kinderrechte. www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/10_Material/Themeninfos/2012-01_TH_Oekologische-Kinderechte.pdf.
[8] Z. B. hier: www.ohchr.org/en/hrbodies/ccpr/pages/gc36-article6righttolife.aspx
[9] www.bne-portal.de/de/was-ist-bne-1713.html
[10] Roadmap zum UNESCO-Weltaktionsprogramm
[11] www.bne-portal.de
[12] Nationaler Aktionsplan BNE (2017):  www.bne-portal.de/files/Nationaler_Aktionsplan_Bildung_f%c3%bcr_nachhaltige_Entwicklung_neu.pdf.
[13] Ergebnis der 18. Shell Jugendstudie ist z. B., dass aktuell „fast drei von vier Jugendlichen die Umweltverschmutzung als das Hauptproblem, das ihnen Angst macht, gefolgt von der Angst vor Terroranschlägen (66 %) sowie dem Klimawandel (65 %)“ benennt (18. Shell Jugendstudie (2019), Zusammenfassung, S.15).
[14] Vergleich z. B.: Rudolf Nützel: Förderung des Umweltbewusstseins von Kindern: Evaluation von Naturbegegnungen mit Kindergartenkindern einer Großstadt (Hochschulschriften zur Nachhaltigkeit). 2016 und Susanne Bögeholz: Qualitäten primärer Naturerfahrung und ihr Zusammenhang mit Umweltwissen und Umwelthandeln (Ökologie und Erziehungswissenschaft (5)). 1999.
[15] Das Recht gehört zu werden (Art. 12, UN-Kinderrechtskonvention). Partizipation in der Kindertagesbetreuung. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2018/recht_gehoert_zu_werden.pdf).
[16] Z. B. www.bildung-trifft-entwicklung.de/de/was-ist-globales-lernen.html
[17] www.bne-portal.de/de/whole-institution-approach---der-ganzheitliche-bne-ansatz-1778.html