Gemeinsames Handeln befördern – Kooperationen für Gesundes Aufwachsen des Gesundheitssystems und der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ[1]
Abstract
Das Projekt „Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen – Kooperation zwischen Gesundheitshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe befördern“ zielt darauf ab, bestehende Formate der Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe sichtbar zu machen und den fachpolitischen Austausch auf Bundesebene zu fördern. Im Jahr 2024 fand ein intensiver rechtskreisübergreifender Arbeitsgruppenprozess [2] statt, in dem zu den Grundlagen und Strukturen diskutiert wurden, die für rechtskreisübergreifende Kooperationen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern entscheidend sind.[3] Aus diesen Diskussionen leiten sich aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ folgende Feststellungen und Empfehlungen ab, auf welchen vertiefende Arbeitsprozesse in den Folgejahren aufbauen können.
1. Bewusstsein und Aufmerksamkeit für Gesundheit und die Bedarfe in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Gesundheit ist ein Thema, das in allen Politikfeldern zu verankern ist. Bezogen auf junge Menschen ist es kein Nebenthema, sondern wird vom Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII) umfasst. Hierfür ist nicht nur die Gesundheitssorge im engeren Sinn als Teilbestandteil des elterlichen Personensorgerechts von Bedeutung, sondern ist auch die Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten in den Blick zu nehmen. Als Lebenswelten in diesem Sinne werden gemäß § 20 im SGB V die Organisationen und Institutionen des täglichen Lebens und das Dachsetting Kommune verstanden. Der Ansatz des Handelns der Kinder- und Jugendhilfe ist ebenfalls lebensweltorientiert.[4] Sie versteht darunter, sich strukturell, fachlich und methodisch nach den sehr unterschiedlichen Lebenslagen der Menschen auszurichten und die angebotene Unterstützung im Respekt vor dem Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen zu gestalten.[5] Die Förderung des körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und die Bereitstellung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt als Aufgabe der Kinder und Jugendhilfe (§1 Abs. 5 SGB VIII) ist nur in sozialrechtskreisübergreifender Zusammenarbeit zu erfüllen.
2. Gesundheit als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden
Ausgehend von der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1948 umfasst Gesundheit über die bloße Abwesenheit von Krankheit hinaus das vollständige körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden (WHO 1948). Hierauf baut der Ansatz der Gesundheitsförderung auf: „Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben.“ (Ottawa-Charta 1986). Durch Maßnahmen in den Lebenswelten gilt es, entlang der Lebensphasen das allgemeine Wohlbefinden, die Gesundheit und die soziale Teilhabe besonders in biografischen Transitionsphasen zu erhalten, zu unterstützen und zu fördern. Das SGB V als Gesetz der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst kurative, präventive und auch gesundheitsfördernde Aspekte (vgl. insb. Primäre Prävention und Gesundheitsförderung gem. § 20 SGB V). Im SGB VIII sind infrastrukturelle und individuelle Angebote definiert, die lebensweltorientiert ein gutes Aufwachsen junger Menschen unterstützen, indem sie auf Erziehungssituationen eingehen, Teilhabe ermöglichen, Vielfalt fördern und zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt dabei auch zu Gesundheit bei. Das von der WHO geprägte Verständnis von Gesundheit und Gesundheitsförderung kann als Brücke zwischen den verschiedenen sozialpolitischen Handlungsfeldern dienen. Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien ist weitergehend in allen Politikfeldern (Health in All Policies) mitzudenken.
3. Gemeinsames Verständnis für Gesundheitsförderung in den Lebenswelten und gemeinsame Verantwortungsübernahme
Im Interesse der gemeinsamen Adressat*innen/Nutzer*innen und zur Umsetzung von deren Rechten ist eine Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Gesundheitssystem zwingend erforderlich. Alle Systeme, wozu dann auch die Schule gehört, müssen ihre Verantwortung für das Thema „Gesundes Aufwachsen“ wahrnehmen, keines der Systeme kann dieses Thema allein erfolgreich bearbeiten.
Um einen Health in All Policies Ansatz verbindlich zu etablieren, ist dabei ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung von gesundheitsförderlichen Lebenswelten und eine Verantwortungsübernahme für die im jeweiligen Politikfeld möglichen Maßnahmen notwendig. Dafür sind Austausch und Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, den Sozialversicherungsträgern inklusive der privaten Krankenversicherung, der Eingliederungshilfe und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) notwendig.
4. Grundlegende Rahmensetzungen durch Bundes- und Landesgesetzgeber sind notwendig
Während der Befassung mit Kooperationen für Gesundes Aufwachsen hat sich für die AGJ gemeinsam mit Vertretungen des Gesundheitssystems erneut bewiesen, dass die Forderungen nach richtungsweisenden politischen Entscheidungen aufrecht erhalten bleiben müssen.
Dazu gehören:
4.1 Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz
Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz in die Verfassung macht nicht nur deutlich, dass sich Politik an höchster Stelle für junge Menschen einsetzt, sondern setzt auch den deutlichen Impuls, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei allen politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Das wirkt sich auch auf Schnittstellenbereiche von Gesundheitssystem, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe aus.
4.2 Kinder- und Jugendarmut durch eine Kindergrundsicherung begegnen
Zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit ist ein Zusammenspiel von individuellen Geldleistungen und sozialer Infrastruktur notwendig. Eine Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen – die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben – in eine neue transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen. Wenn dabei deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung erhalten, ist dies sozialpolitisch wünschenswert und nicht als Anknüpfungspunkt für populistische Zuschreibungen zu missbrauchen, die sich gegen Menschen in Armutslagen richten.
4.3 Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Der im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz angelegte dreistufige Prozess zur Herstellung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe muss im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses abgeschlossen werden, durch den auch die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe von jungen Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung ins SGB VIII überführt wird. Anknüpfend an die durch Kompromissbereitschaft geprägten, tragfähigen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ ist diese Reform schnellstmöglich konstruktiv abzuschließen.
4.4 Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichem Gesundheitsdienst
Einen Health in All Policies Ansatz zu fördern und zu stärken, die Gesundheit aller Menschen zu erhalten und zugleich gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu stärken, erfordert Strukturen, deren Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben gut aufeinander abgestimmt und koordiniert sind. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die unternommenen Anstrengungen für den Aufbau eines „Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit” und innerhalb dessen die besondere Aufmerksamkeit für die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien dürfen nicht aus dem Blick geraten.
4.5 Verlässliche Politik bedeutet stabile Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Gerade in der dynamischen aktuellen Zeit sucht nicht nur die junge Generation nach Orientierung und Sicherheit. Die AGJ fordert die demokratischen Parteien auf Bundesebene auf, das Vertrauen in die gesellschaftlichen Institutionen zu stärken, indem sie ihre Verantwortung für die junge Generation wahrnehmen und Politik für junge Menschen als zukunftsweisend in den Fokus rücken.[6] Es braucht eine parteien- und ressortübergreifende Anerkennung, dass die gesellschaftlichen Folgekosten fehlender Investitionen in eine funktionsfähige soziale Infrastruktur für junge Menschen deutlich höher sind als die kurzfristig erzielbaren Spareffekte.
4.6 Klimaanpassung kinder-, jugend- und familiengerecht umsetzen
Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind bei der öffentlichen Kommunikation von klimabedingten Risiken, Maßnahmen zur Klimaanpassung (z. B. Hitzeaktionspläne), beim Thema Ernährungsarmut und in Vorbereitung auf klimabedingte Infektionsrisiken mitzudenken.[7]
5. Kinder- und Jugendhilfe ist Gestalterin von gesundheitsförderlichen Lebenswelten
Die AGJ sieht große Potenziale, wenn sich die Kinder- und Jugendhilfe als Ansprechpartnerin für andere Systeme darstellt und für ein gemeinsames Wirken anbietet.
Beispielhaft ist der Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen ab 2007, der die Aufmerksamkeit für die frühe Lebensphase („erste 1000 Tage“) von Kindern und ihren Familien stärkt. Der 2013 eingeführte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und der Ausbau von Familienbildung angegliedert an KiTas und zunehmend Grundschulen als Orte der Frühen Bildung hat Räume geöffnet, um vom Kind und seiner Entwicklung her denkend niedrigschwellige Angebote für Familien in der Lebenswelt zu etablieren. In beiden Handlungsfeldern werden konkrete Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltags, zur Stärkung von familiärer Erziehungs- einschließlich Gesundheitskompetenzen sowie die strukturelle Förderung von Vernetzungsaktivitäten auf Ebene der Familien, der Träger und Einrichtungen sowie der Sozialversicherungsträger angeboten und ausgebaut. Auch Regelungen in Form von Landesausführungsgesetzen zum § 16 SGB VIII, Familienförderstrategien auf Landesebene oder Präventionsketten als kommunale Konzepte der Steuerung, Vernetzung und Qualitätssicherung, aber auch der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stärken diese Anknüpfungspunkte für Gesundheitsförderung in den Lebenswelten.
Daran anschließend fordert die AGJ die verantwortlichen Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf, im ganzen Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe Gesundheit stärker in den Blick zu nehmen:
Öffentliche wie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, bei der Gestaltung ihrer Angebote Gesundheit bewusster zum Thema zu machen, dafür sind auch Orientierungshilfen kritisch auf die Leerstelle Gesundheit zu überprüfen.[8]
Die Möglichkeiten der im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie etablierten Strukturen zur gemeinsamen Entwicklung von Positionen, Forderungen und Strategien sind als Zugangsweg zu nutzen. Die Bundesrahmenempfehlungen zum Ziel „Gesund Aufwachsen“ der Träger der Nationalen Präventionskonferenz greifen bisher zu kurz.[9] Neben Frühen Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit und dem organisierten Sport bieten auch die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der Kinder- und Jugendschutz, die ambulanten und stationären Hilfen für jungen Menschen und Familien Ansatzpunkte für Gesundheitsförderung. Die dort stattfindenden Aktivitäten für Gesundheit müssen sichtbar gemacht, gefördert und ausgebaut werden. Die AGJ empfiehlt deshalb auch den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene, von ihrem gesetzlichen Recht auf Beitritt zur jeweiligen ‚Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie‘ Gebrauch zu machen und hier als Stimme der örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe für die gesundheitlichen Interessen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien einzutreten.
6. Soziale Chancengerechtigkeit stärken und die Wechselwirkungen mit Gesundheitsfolgen abmildern
Die AGJ fordert zu einer Wahrnehmung und Adressierung der Folgen von Aufwachsen in Armutslagen für die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen über den Lebensverlauf auf. Sie hält eine beteiligungsorientierte und armutssensible Betrachtung der vielfältigen Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien mit Fokus auf Gesundheit für entscheidend. Bei der Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Angebote vor Ort und in der Zusammenarbeit auf Bundesebene (z. B. im Rahmen von verbindlichen und mit Ressourcen ausgestatteten Nationalen Aktionsplänen) gilt es, vertrauenswürdige Rahmenbedingungen zu schaffen, die soziale Ungleichheit berücksichtigen und Chancengerechtigkeit fördern. Statt Leuchtturmruinen entstehen zu lassen, gilt es, erprobte Modelle guter Praxis zur ganzheitlichen Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in die Regelstrukturen der Fläche zu bringen.
7. Kooperationen der bestehenden Systeme als wirkungsvolle Handlungsoptionen nutzen
Auch ohne die o. g. gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Rahmensetzungen können die Akteure der bestehenden Systeme bereits viel für ein gesundes Aufwachsen der jungen Menschen und für die Unterstützung der für sie sorgenden Menschen tun. Hierfür ergeben sich Möglichkeiten nicht nur auf der kommunalen Ebene, sondern auch überregional.
Aus Sicht der AGJ ist hierfür notwendig:
vor Ort die jeweils anderen Politik-/Verwaltungsbereiche mitzudenken und z. B. durch gemeinsame Arbeitsgruppen oder als beratende Mitglieder in Gremien einzubinden. Dies erfordert auch die konkrete Zusammenarbeit aller beteiligten Sozialleistungsträger im Einzelfall in der Kommune auf der Ebene der zuständigen Ämter und Akteure.
in Planungs- und Verständigungsprozessen auf der Einzelfall-, aber insbesondere auch auf der strukturellen Ebene, eine abgesicherte Berücksichtigung der Perspektiven der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. Hierzu gehören bezogen auf Gesundheit lokale Gesundheitskonferenzen, aber auch übergeordnete Formate, wie das Präventionsforum, die Präventionskonferenz oder der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), sowie Willensbildungsprozesse etwa im Kontext der Gesundheitsminister- sowie der Jugend- und Familienministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände.
das Aufzeigen und Stärken der bereits vorhandenen vielfältigen gesundheitsfördernden Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. durch den Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten, durch das Setzen eines entsprechenden Fokus bei der Entwicklung von Landesausführungsvorschriften zur nationalen Präventionsstrategie, durch eine Erweiterung der Empfehlungen zum Ziel „Gesund Aufwachsen“ der Nationalen Präventionskonferenz sowie spiegelbildlich der (überörtlichen) Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe oder auch eine entsprechende Fokussetzung in der Kinder- und Jugendhilfeberichterstattung.
8. Die Basis für wissensbasiertes Handeln legen, um bedarfs- und zielorientierte Planung zu ermöglichen
Die AGJ macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass es die Wiederaufnahme und Förderung einer verlässlichen Datengrundlage zur gesundheitlichen Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien braucht. Gebraucht werden sowohl bundesweit repräsentative Daten wie die KIGGS-Studie[10], aber auch regional sozialräumliche Daten für eine integrierte Planung sowie verbindliche Vernetzung der gesundheitsbezogenen Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Kommunen. Eine enge Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste mit den Jugendämtern und die Erhebung und Berücksichtigung der Bedarfe und Bedürfnisse insbesondere der Kinder, Jugendlichen und Familien in belasteten Lebenslagen ist die Grundlage. Ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit wäre von großem Nutzen.
9. Fachkräftestrategien ganzheitlich gestalten und gesundheitsförderliche und klimagerechte Rahmenbedingungen aufbauen
Die AGJ hält es für unverzichtbar, neben der Gewinnung, Qualifizierung und Entlastung stets auch Maßnahmen für die Gesundheit von Fachkräften mitzudenken, um ihnen den Verbleib im Beruf und eine positive Haltung zu ihrer Tätigkeit zu fördern.[11] Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne des Ausbaus gesundheitsförderlicher Lebenswelten gedacht zielt grundsätzlich auf eine gemeinschaftliche Entwicklung der organisationalen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, also der Fachkräfte sowie der Adressat*innen/Nutzer*innen von Angeboten, ab. Dies umfasst auch Maßnahmen der Klimaanpassung. Die AGJ empfiehlt daher allen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, die Angebote zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern (GKV, DRV, DGUV) bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu nutzen.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 05./06. Dezember 2024
Fußnoten:
[1] Ansprechperson für dieses Positionspapier in der AGJ ist die zuständige Referentin des AGJ-Projektes „Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen“ Laurette Rasch (laurette.rasch[at]agj.de).
[2] Die Beteiligten an dem diesem Papier vorweg gehenden rechtskreisübergreifenden Arbeitsgruppenprozess sind hier aufgeführt: URL: https://www.agj.de/projekte/themenbotschafterin-gesundes-aufwachsen/beteiligte-der-regelkreisuebergreifenden-arbeitsgruppe-2024, zuletzt aufgerufen am 13.12.2024.
[3] Vgl. auch AGJ-Diskussionspapier (05./06.12.2024). Zusammen Denken – Wissensgrundlagen der Kooperationen für Gesundes Aufwachsen des Gesundheitssystems und der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (URL: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2024/AGJ-Diskussionspapier_Zusammen_Denken.pdf zuletzt aufgerufen am 13.12.2024.)
[4] Grundlegend: Thiersch, H. (2020). Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited. Weinheim Basel: Beltz Juventa.
[5] Zu den dadurch entstehenden Spannungsverhältnissen: AGJ-Positionspapier (21./22.02.2018). Recht wird Wirklichkeit – von den Wechselwirkungen zwischen Sozialer Arbeit und Recht (URL: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2018/Recht_wird_Wirklichkeit.pdfzuletzt aufgerufen am 20.11.2024).
[6] Vgl. Gemeinsamer Appell des Ratschlag Kinderarmut (2024). Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot! (URL: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/Ratschlag-2024_gemeinsamer_Appell_final_240905.pdf zuletzt aufgerufen am 21.11.2024).
[7] Vgl. General Comment 26, United Nations Committee on the Rights of the Child (2023).
[8] Z.B. BAGLJÄ-Empfehlung (15.-17.11.2023). Orientierungshilfe Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII (URL: https://www.bag-landesjugendaemter.de/filer/canonical/1705401529/512720/ zuletzt aufgerufen am 20.11.2024).
[9] Nationale Präventionskonferenz. (2024). Ziel Gesund Aufwachsen. (URL: https://www.npk-info.de/praeventionsstrategie/bundesrahmenempfehlungen/ziel-gesund-aufwachsen zuletzt aufgerufen am 20.11.2024).
[10] KiGGS: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. (o. D:). (URL: https://www.kindergesundheit-info.de/fachkraefte/grundlagen/daten-und-fakten/kiggs-studie/ zuletzt aufgerufen am 20.11.2024).
[11] AGJ-Positionspapier (06.11.2024). Fachkräfte am Limit?! Arbeitsbelastungen in der Kinder- und Jugendhilfe und gesundheitsförderliche Strategien. (URL. https://www.agj.de/artikel/agj-positionspapier-fachkraefte-am-limit-arbeitsbelastungen-in-der-kinder-und-jugendhilfe-und-gesundheitsfoerderliche-strategien.html zuletzt aufgerufen am 20.11.2024).