Wärmende Orte trotz Inflation und Energiekrise – Kinder- und Jugendhilfe nötiger denn je!
Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ[1]
Die Teuerung von Lebensmitteln und Dienstleistungen, die Verknappung diverser Wirtschaftsgüter und nun die Energiekrise führen in der Bevölkerung in jeder Altersgruppe, bei Wirtschafts- wie Sozialunternehmen und auch Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu enormen Existenzsorgen. In der Politik, der Gesellschaft und den Medien wird diese Krise, die als Folge der Pandemie, des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und der Verflechtung der globalen Wirtschaftsstrukturen auftritt, sehr ernstgenommen. Dass dabei jedoch (erneut) die Bedarfe und Bedürfnisse junger Menschen als nachrangig und/oder wenig(er) dringlich eingeordnet werden, ist verheerend und bedarf dringend der Korrektur!
Inhalt
1. Die Belange junger Menschen und Familien nicht wieder hintenanstellen!
2. Dringend notwendige Unterstützungsstrukturen für junge Menschen sind in Gefahr!
3. Universelle Menschenrechte nicht aus dem Blick verlieren!
1. Die Belange junger Menschen und Familien nicht wieder hintenanstellen!
Eine bittere Erkenntnis nach den vergangenen zweieinhalb Jahren Pandemie ist, dass während der Krise die Belange und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen zu stark und zu lange hintenangestellt wurden. In Anbetracht dramatischer Studienergebnisse zu den negativen Folgen der Pandemie(bekämpfung)[2] erklärten Politik und Verwaltungen in den vergangenen Monaten immer wieder, dass sich dies nicht wiederholen dürfe. Immer wieder wurde dabei auch betont, dass die Kindheits- und Jugendphase nicht auf die Entwicklungsaufgaben der formalen Bildung (Schule, Ausbildung, Studium) zu reduzieren ist. In ihrer Funktion als Forum und Netzwerk der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe weist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nachdrücklich darauf hin, dass diese starken Willenserklärungen sich in Reaktion auf Inflation und Energiekrise in bloße Lippenbekenntnisse zu verwandeln scheinen.
Denn trotz einer vordergründig kind- und jugendorientierten Rhetorik wird die Nutzbarkeit der für junge Menschen wichtigen Infrastruktur aktuell erneut eingeschränkt – aufgrund der gestiegenen Kosten, aber auch weil Notunterkünfte und Wärmestuben gebraucht werden. Es scheint wieder einmal die Einschätzung vorzuherrschen, dass z. B. Turnhallen oder Gemeinschaftsräume „nur“ der Freizeitgestaltung dienen und daher verzichtbar seien. Hier findet jedoch Begegnung, Bewegung, Austausch und das Erleben von sozialem Zusammenhalt statt – eben all das, was in den vergangenen Jahren zu kurz kam und dessen Bedeutung für ein „Aufholen nach Corona“ so betont wurde!
Wenn die Jugend mit der „Zeitenwende“ das Ende der Wohlstandsjahre sieht und wegen schwerer Belastung von Psyche und Finanzen die Zuversicht schwindet[3], ist es unbedingt erforderlich, dem etwas entgegenzusetzen, das bei den jungen Menschen die Kraft und den Willen stärkt, sowohl die eigene als auch die gesellschaftliche Gegenwart und Zukunft gestalten zu wollen und zu können. Junge Menschen müssen die Möglichkeit erfahren, sich in Kontrolle über ihr eigenes Leben zu erleben, dieses steuern und planen zu können. Hierfür bieten die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe einen unverzichtbaren Raum, hierbei helfen die dort tätigen Fachkräfte und Ehrenamtlichen.
2. Dringend notwendige Unterstützungsstrukturen für junge Menschen sind in Gefahr!
Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt die Sorgen und Ängste ihrer Adressat*innen ernst. Vor allem auf ökonomisch schwachen Haushalten lastet ein hoher Druck, aber auch die sog. Mittelschicht fühlt sich belastet und hat Zukunftssorgen. Dies wirkt sich unmittelbar einschränkend auf die Lebenssituation junger Menschen, aber auch negativ im Beziehungsgeflecht der Familien aus.
Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren der Sozialen Arbeit greift die Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftspolitische Entwicklungen fachlich auf. Sie unterstützt durch verlässliche Angebote junge Menschen und Familien, ihre Angebote ermöglichen soziale Teilhabe, können befreiend und entlastend in Notlagen wirken und lindern die Scham, von individuellen Krisen, von Armut und Ausgrenzung betroffen zu sein. In allen Handlungsfeldern (vom niedrigschwellig-offenen Beratungs- und Begegnungsangebot über die Kindertagesbetreuung oder Jugend(sozial)arbeit, bis hin zu bereits laufenden Einzelfallhilfen) werden mit den Adressat*innen Wege gesucht, um Kompensationen und Entlastungen angesichts der Krisensituationen zu schaffen, Zuversicht zu vermitteln und den aus den multiplen gesellschaftspolitischen Krisen resultierenden finanziellen und emotionalen Belastungen und Spannungen konstruktiv und handlungsorientiert Lösungen entgegenzusetzen. Die jüngeren „Entlastungspakete“[4] werden dabei aufgegriffen und Zugänge in die sozialen Unterstützungssysteme vermittelt. Wie schon während der Pandemie leistet die Kinder- und Jugendhilfe auch in dieser gesamtgesellschaftlichen Krise besonders für vulnerable Menschen einen stabilisierenden Beitrag. Für junge Menschen und ihre Familien ist es keineswegs damit getan, ein „Frieren in der Kita bzw. im Jugendclub“ gegen ein „Frieren zu Hause“ abzuwägen. Gerade für sozial benachteiligte Familien, aber auch für Familien der zum Sparen gezwungenen Mittelschicht sind die durch die Kinder- und Jugendhilfe breitgestellten Angebote Orte des physischen und psychischen „Aufwärmens“.
Doch auch soziale Einrichtungen und Dienste sind unmittelbar von der Inflation und Energiekrise betroffen. Die konkrete Bezifferung der Folgen fällt schwer, dennoch ist klar: Trotz der Strom- und Gaspreisbremse werden die Energiekosten im Jahr 2023 deutlich über den Werten liegen, die bisherigen Zuwendungsentscheidungen oder Vergütungsverhandlungen zugrunde gelegt wurden – schon, weil sich die Deckelung der Gaspreise nur auf 80 % des Vorjahresverbrauchs bezieht und für die restlichen 20 % die geltenden Marktpreise bezahlt werden müssen. Die Inflationsrate von etwa 10,4 %[5] trifft die sozialen Träger massiv, weil auch sie z. B. auf Lebensmittel oder andere Ver- und Gebrauchsgüter nicht verzichten können. Nur in den seltenen Fällen ist eine automatische Steigerung der Sachkostenpauschalen in Anlehnung an Indexwerte vorgesehen. So wichtig und richtig für die bei den Trägern beschäftigten Arbeitnehmer*innen die absehbaren Tarifsteigerungen im Jahr 2023 sind, so bang macht diese Aussicht die Finanzverantwortlichen bei den Trägern. Warnungen vor einer Insolvenzwelle im sozialen Sektor[6] sind ernst zu nehmen und betreffen neben Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken und Sozialkaufhäusern[7] auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung.
Die Belastungen, die die Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierten in ihrer Tätigkeit, aber auch persönlich und selbst als Teil von Familien in den vergangenen Jahren erleb(t)en, müssen endlich auf der politischen Ebene wahr- und ernstgenommen werden. Die Gemengelage aus fachlichen Herausforderungen, finanziellen Ungewissheiten, Fachkräftemangel und damit sich verschlechternden Arbeitsbedingungen bedarf dringend stärkerer Aufmerksamkeit und wirksamer Lösungen. Die aus der Praxis berichteten Überlegungen von Trägern, in der aktuell schon bestehenden bzw. sich unmittelbar abzeichnenden Finanznot mangels Alternativen an den Personalausgaben und/oder an den fachlichen Standards zu sparen, sind ein klares Warnsignal. Denn erstens ist damit die Gefahr der Deprofessionalisierung und der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die verbleibenden Fachkräfte verbunden; das Ausmünden weiterer Fachkräfte aus dem Feld würde den sich ohnehin schon dramatisch zuspitzenden Fachkräftemangel weiter verschärfen. Zweitens können dann gerade diejenigen Bevölkerungsgruppen, die dringend auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind, nicht mehr auf deren Bestand und Qualität vertrauen, aber auch alle anderen Adressat*innen wären von einer weiteren Verschlechterung ihrer Lebenssituation bedroht.
Obgleich deutlich ist, dass die Bundesregierung auf die Notlage(n) sozialer Träger reagiert und Mittel in Höhe von einer Milliarde für ein Hilfsprogramm für soziale Dienstleister über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung stellt8, sind die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe hiervon überwiegend nicht erfasst. Noch ist unklar, wie dieser zwischen BMAS und BMFSFJ derzeit verhandelte „Härtefallfonds für soziale Träger“ verteilt werden soll und an wen. Als gesichert gilt, dass von den Bundesmitteln nur aus Bundesprogrammen geförderte Träger profitieren und auch nur gestiegene Energiekosten (Strom/Gas), nicht jedoch die inflationsbedingten Preissteigerungen berücksichtigt werden sollen. Für die bundeszentralen Strukturen ist diese (noch nicht öffentliche) Botschaft daher nur ein kleiner Lichtblick. Die Dramatik der Gesamtlage ist damit keineswegs gelindert, da die Existenz der hiervon überwiegend gerade nicht erfassten sozialen Infrastruktur für junge Menschen und ihre Familien bisher weder durch Geld des Bundes noch über eigene Härtefallfonds aller Länder, geschweige denn in allen Kommunen abgesichert ist. Das ist umso fataler, betrachtet man die gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes, der Länder, der Kommunen und ebendieser sozialen Träger während der letzten zweieinhalb Jahre und die breit getragene Erkenntnis, dass die hier zur Verfügung gestellten Leistungen dringend gebraucht werden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ appelliert daher an die Finanz- und Haushaltsverantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, die breiten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sog. Behindertenhilfe für junge Menschen in den Blick zu nehmen. Es reicht nicht aufeinander zu verweisen, vielmehr ist miteinander abgestimmt ein tragfähiger Rettungsweg zu erarbeiten. Der AGJ ist wichtig, für diese Verhandlungen auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht gegeneinander abzuwägen. Die in der Verfassung ausdrücklich festgehaltene Aufgabe des Kinderschutzes, die stationären, aber auch ambulanten Hilfen für besonders belastete junge Menschen und Eltern, eine für die Förderung, Bildung und Betreuung der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendige verlässliche Kindertagesbetreuung sind als soziales Netz für diese Gesellschaft ebenso notwendig wie die Strukturen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienbildung und -freizeit oder andere niedrigschwellige offene Beratungs- und Begegnungsangebote.
- Auch wenn es verschiedentlich heißt, dass aufgrund der massiven Preissteigerungen ein Anpassungsgrund der Entgeltvereinbarung gegeben sei, wird hierdurch die Frage nicht beantwortet, wie finanzschwache Regionen (ggf. sogar unter den Bedingungen einer Haushaltssperre) und Länder die entsprechenden Mittel aufbringen sollen. Ebenfalls nicht geklärt ist und immer wieder in den Hintergrund gerät, dass solche Anpassungen der Entgeltvereinbarungen sowie von Zuwendungen immer nur punktuell wirken. Es werden zum einen keine Verluste seit dem letzten Vereinbarungsabschluss bzw. der letzten Fördermittelbewilligung aufgefangen, zum anderen federn diese danach fortgesetzte Preissteigerungen nicht ab. Für gemeinnützige, soziale Träger ist dies fatal, da es sich um Steigerungen handelt, die in Anbetracht der gesamtökonomischen Lage unvermeidlich waren und sind, die nicht durch verfehltes Wirtschaften selbst verschuldet wurden/werden. Erschwerend kommt hinzu, dass keine Rücklagen gebildet werden konnten, da gemeinnützige Träger gerade nicht gewinnorientiert wirtschaften und Rücklagen allenfalls für konkret bestimmte Zwecke (z. B. bevorstehende Sanierungen, Anschaffungen) erlaubt sind. Das führt auch dazu, dass Investitionsbedarfe und z. B. ökologische wie ökonomische Gebäudesanierungen immer wieder verschleppt werden mussten und müssen.
- In Anbetracht der Größe der finanziellen Herausforderung ist es unbedingt erforderlich, eine zielgerichtete Lösung im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsstrukturen zu suchen, punktuelle, temporäre Sonderprojekte eignen sich hierfür nicht. Sonderprojekte sind aufwändig in der Beantragung, Bewilligung und fordern zumeist auch Sondermaßnahmen, was (anders als gerade gewollt und gebracht) bestehende Maßnahmen nicht stützt.
Gegen eine Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip spricht wiederum, dass zwar die Preissteigerungen von Nahrungsmitteln, Ver- und Gebrauchsgütern sowie die Tarifanpassungen alle Träger treffen, aber manche Angebote in Liegenschaften des Landes oder der Kommunen angesiedelt sind, ohne dass deren Betriebs- sowie Energiekosten umgelegt würden.
3. Universelle Menschenrechte nicht aus dem Blick verlieren!
Mit großer Sorge beobachtet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ rhetorische Wendungen und Entgleisungen, bei denen die Belange und Einschränkungen der Menschen hier in Deutschland gegen die Belange und Einschränkungen von Menschen in anderen Regionen der Welt ausgespielt werden[9]. Solche gefährden die Anerkennung der Universalität der Menschen- und Kinderrechte und suggerieren einfache Lösungen durch die Banalisierung dieser grundlegenden Rechtsposition.
Kinder und Jugendliche in der Ukraine, in Syrien, dem Südsudan, in Nigeria, dem Jemen, in Myanmar, dem Iran und in weiteren Kriegsgebieten dieser Welt[10] haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen, auf das Zusammenleben mit ihren Familien, auf Gesundheitsversorgung und Bildung. Dass diese Rechte gegenwärtig an zu vielen Orten außer Kraft gesetzt und massiv verletzt werden, darf nie aus dem Blick geraten, sondern verlangt gemeinschaftliches solidarisches Handeln auch der Staaten und Menschen, die dadurch (vermeintlich) nicht direkt betroffen sind. Der Anspruch muss bleiben, dass bei der Erarbeitung von Lösungen in humanitären Krisen die universellen Menschen- und Kinderrechte vorangestellt werden und im Diskurs um Lösungswege den Vorrang vor politischen Macht- und Profilierungsspielen bekommen.
Hierfür gesellschaftspolitisch entschieden einzutreten, entspricht nicht nur der fachlichen Haltung der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ist auch ihr gesetzlicher Auftrag (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII).
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 01./02. Dezember 2022
Fußnoten
[1] Ansprechperson für dieses Positionspapier in der AGJ ist die stellv. Geschäftsführerin Angela Smessaert (angela.smessaert@agj.de).
[2] Vgl. Themenberichterstattung auf dem Jugendhilfeportal mit Zugriff auf diverse Studien und Stellungnahmen; so aktuell auch die Positionierung des Deutschen Ethikrats.
[3] Trendstudie Winter 2022/23.
[4] Vgl. Darstellung der Bundesregierung bzw. des Bundesfinanzministeriums.
[5] Pressemitteilung vom 11.11.2022 des Statistischen Bundesamtes.
[6] Z. B. der Diakonie RWL vom 28.10.2022; des Paritätischen Gesamtverbands vom 08.09.2022.
[7] Beispielhafte Aufzählung im Abschlussbericht der Expert*innenkommission Gas und Wärme vom 31.10.2022.
[8] Vgl. zum Kabinettsbeschluss vom 25. November 2022.
[9] Fehlgeleitet ist dabei sowohl die Forderung nach einem Rückzug aus den Krisengebieten der Welt, um Ressourcen vorrangig für die eigene Bevölkerung einzusetzen wie auch die Negation der Probleme junger Menschen und der Familien in Deutschland durch die direkte Gegenüberstellung mit Kriegs-, Hunger- und Gewalterfahrungen in den Krisengebieten. Beide Bilder führen nicht dazu, die Probleme im Interesse der jungen Menschen anzugehen.
[10] Vgl. z. B. auf dem Internet-Angebot „frieden-fragen.de“, welches Kinder, Eltern und Erzieher*innen zu Fragen von Krieg und Frieden, Streit und Gewalt informiert und einen Austausch zu diesem Themenbereich ermöglicht.