Der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ ist auf Basis der Beschlüsse der Jugendminister*innen sowie des Deutschen Bundestages vom 07. Juli 2011 (BT-Drs. 17/6143) durch ein Arbeitsgremium auf Ebene der Abteilungsleitungen der beteiligten Bundes- und Landesministerien entstanden. Er dient als Grundlage für die Einrichtung der Unterstützung von Betroffenen aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen und Jugendwerkhöfen der DDR und wurde am 26.03.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Grundlage dieses Berichtes bildeten drei unabhängige Expertisen, die vom Beauftragten für die Neuen Bundesländer vergeben wurden und die in einem eigenständigen Expertisenband veröffentlicht wurden.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.) (2012):
Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – Bericht. Berlin, 60 Seiten, kostenlos, ISBN 978-3-943847-01-7.
Den Bericht finden Sie nachfolgend online: Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ (PDF)