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Kinder- und Jugend(hilfe)politik im Koalitionsvertrag stark machen! Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ [1]

 

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Abstract

Der Geschäftsführende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe hat sich am 14. März 2025 an die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD sowie an die Verhandlungsführer*innen gewandt, die die AG 7 – Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie bilden. Er forderte sie auf, in den Koalitionsverhandlungen stärkere kinder- und jugend(hilfe)politische Weichenstellungen vorzunehmen, als bisher im Sondierungspapier skizziert sind. Dieser Zwischenruf gibt die zehn bedeutsamen kinder- und jugendpolitischen Themen wieder, für deren Aufnahme in den Koalitionsvertrag die AGJ wirbt.

Einleitung 

In Deutschland leben derzeit rund 22 Mio. junge Menschen unter 27 Jahren. Durch ihre Leistungen trägt die Kinder- und Jugendhilfe zur Bildung und Persönlichkeitsentwicklung dieser jungen Menschen bei. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und ist ein wichtiger Akteur für den Abbau sozialer Benachteiligungen. Die enorme Bedeutsamkeit der Kinder- und Jugendhilfe kommt schließlich auch darin zum Ausdruck, dass in ihr über 1,2 Millionen Menschen beschäftigt sind. 

In der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sind die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeschlossen. Als kooperatives Netzwerk setzt sich die AGJ im Interesse junger Menschen und Familien dafür ein, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und den kinder- und jugend(hilfe)politischen Dialog zu fördern.

Mit der neuen Bundesregierung werden für die nächsten vier Jahre zentrale kinder- und jugendpolitische Weichenstellungen vorgenommen. Vor dem Hintergrund dieser Perspektive schaut die AGJ auf das Sondierungspapier zwischen CDU, CSU und SPD mit gemischten Gefühlen: Hier wird an lediglich zwei Stellen auf junge Menschen hingewiesen. Die beiden Passagen fokussieren Kindertageseinrichtungen und Schule sowie den Übergang in das Berufsleben. Die Perspektive auf junge Menschen ist somit auf Aspekte der formellen Bildung verengt; weder die Bandbreite der Kinder- und Jugendhilfe noch die Vielfalt der Bedürfnisse und Lebenswelten junger Menschen werden ausreichend in den Blick genommen. 

Die AGJ weist daher auf die besondere Bedeutung folgender kinder- und jugendpolitischer Themen für die Koalitionsverhandlungen hin:

1. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Reform zum Abschluss bringen.

Der im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angelegte dreistufige Prozess zur Herstellung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wurde unter einer Regierung von CDU, CSU und SPD verabschiedet. Mit dem Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ der zurückliegenden Legislaturperiode liegen tragfähige Ergebnisse vor, die im Regierungsentwurf eines Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) aufgenommen sind. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Vorhaben begrüßt und konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Die aus dem bisherigen Fachdiskurs hervorgegangenen Vorschläge speisen sich aus einer intensiven Auseinandersetzung mit den Fachstrukturen sowie mit Selbstvertretungen. Sie überzeugen durch ihren Kompromisscharakter weitestgehend, sodass gut auf sie aufgebaut werden kann. Dieser Prozess muss zügig wieder aufgegriffen werden, damit die Reform – wie im KJSG vorgesehen – bis zum 01.01.2027 verabschiedet und zum 01.01.2028 in Kraft treten kann. Die Länder und Kommunen brauchen Sicherheit, damit sie ihre Aufgaben bestmöglich erledigen können. Die Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den Eingliederungshilfen braucht die Sicherheit, dass der beschrittene Weg im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien erfolgreich zum Ziel geführt werden kann. 

Die Reform ist für eine gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung und die Unterstützung ihrer Familien wichtig. Der flächendeckend ambitionierte Gedanke einer „Alltagshilfe für Familien“ des Sondierungspapiers ließe sich hier für die besonders in ihrem Alltag belastete Gruppe der Familien von Kindern mit Behinderungen und chronischer Erkrankung als „Familienunterstützende und entlastende Angebote und Dienste“ aufgreifen.

2. Fachkräfteoffensive für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe – ohne sie geht nichts!

Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine der größten Branchen des Arbeitsmarktes und als wichtiger Standortfaktor eine zentrale Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Der sich sukzessiv verschärfende Fachkräftemangel stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor enorme Herausforderungen. Es wird zunehmend schwieriger, die durch die krisengeprägte Gegenwart steigenden Bedarfe zu decken, aber auch etablierte Standards in der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.

Nicht nur für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Ganztag, sondern für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe braucht es dringend bundespolitische Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung neuer Fachkräfte und zur Entlastung der durch Personalmangel überforderten Fachkräfte. An die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ muss mit einem umfassenden Prozess angeknüpft werden, der sämtliche Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick nimmt.

3. Kinder- und Jugendarmut: Es braucht ein Zusammenspiel von individuellen Existenzsicherungsleistungen und sozialer Infrastruktur.

Jedes siebte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Das führt zu verringerten Entfaltungsmöglichkeiten, sozialer Ausgrenzung und Unterversorgung. Die Zahl der jungen Menschen und ihrer Familien, die in Armut leben, verharrt seit Jahren in Deutschland auf hohem Niveau, und die Chancen des sozialen Aufstiegs sind für viele Menschen sogar geringer geworden.

Umfassende existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand könnten dazu beitragen, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen – die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben – in eine neue transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen. Wenn dabei deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung tatsächlich erhalten, ist dies sozialpolitisch wünschenswert und nicht als Anknüpfungspunkt für populistische Zuschreibungen zu missbrauchen, die sich gegen Menschen in Armutslagen richten.

4. Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ausbauen und verbessern.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der internationalen Jugendbegegnungen, der Medienbildung, der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendämter – wie viele andere Leistungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auch – bedürfen dringender Investitionen und einer nachhaltigen Förderung, um wachsenden Anforderungen und einer steigenden Inanspruchnahme gerecht werden zu können.

Das Sondervermögen für Infrastruktur muss daher, wenn es eine echte Investition in die Zukunft sein soll, nicht nur Brücken und Schienen, sondern vor allem die Belange von Kindern und Jugendlichen mitdenken. Das bedeutet Investitionen in die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Auch die Kinder- und Jugendhilfe hat sich vorgenommen, klimaneutral zu werden. Entsprechende Investitionsmittel können sie dazu in die Lage versetzen, den Klimawandel zu gestalten und einen wichtigen Beitrag für mehr Klimagerechtigkeit zu leisten. 

5. Zukunftsinvestition durch Aufstockung und eine jährliche Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans und Mittel für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das älteste auf Dauer angelegte Förderinstrument auf Bundesebene für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Der KJP ist eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe – mit nachhaltigem Nutzen für die gesamte Gesellschaft.  Die nächste Bundesregierung muss den KJP als zentralen Baustein für die Förderung von jungen Menschen priorisieren und ausbauen. Seine Aufstockung und Dynamisierung muss daher fest im Koalitionsvertrag verankert werden. Mit wenig Geld kann hier viel erreicht werden, da der KJP nicht nur kurzfristige Projekte fördert, sondern vor allem darauf abzielt, eine nachhaltige Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen und zu stärken.

6. Kita als Bildungsort besser ausstatten!

Neben den im Einzelnen zu begrüßenden Maßnahmen der Sprachförderung und der besseren Gestaltung des Übergangs in die Grundschule und einer Ausweitung des Startchancen-Programms sieht die AGJ weitere Aspekte für die Schaffung von gerechten und gleichen Bildungschancen für ein selbstbestimmtes Leben aller Kinder: Kita ist ein Bildungsort, an dem mehr als Lesen, Schreiben, Rechnen passiert. Kinder werden hier gefördert, entdecken und entwickeln individuelle Stärken und legen den Grundstein ihrer Bildungsbiografie.

Das Sondierungspapier beleuchtet dabei zu wenig, dass dieser Bildungsbereich seit Jahren unterfinanziert und überlastet ist und sich gleichzeitig immer mehr Anforderungen an die Leistungserbringung gegenübergestellt sieht. An die zwischen Bund und Ländern im Frühjahr 2024 vereinbarte Fortsetzung des begonnenen Prozesses zur Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und einem dauerhaften finanziellen Engagement des Bundes über 2024 hinaus muss auch eine neue Bundesregierung nahtlos anknüpfen und dies im Koalitionsvertrag festschreiben.

7. Übergänge junger Menschen sichern und weiterentwickeln.

Das im Sondierungspapier vereinbarte Ziel, Übergänge in das Berufsleben besser zu gestalten, das Erreichen eines Schulabschlusses und den Zugang zu Ausbildung für alle jungen Menschen zu stärken, befürwortet die AGJ grundsätzlich sehr. Besonders notwendig ist es, die Instrumente des SGB II, III und SGB VIII für junge Menschen besser aufeinander abzustimmen und inklusiv zu gestalten sowie das Übergangsmanagement zu professionalisieren. Angebote müssen sich an den Bedarfen der jungen Menschen orientieren und nicht die Jugendlichen an den Rahmenbedingungen der Förderangebote. Berufsorientierung muss in den Händen der Jugendsozialarbeit liegen. In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, junge Menschen für Ausbildungsberufe zu begeistern und zu einem erfolgreichen Abschluss zu begleiten.

Die durch CDU, CSU und SPD angedachte Stärkung der Jugendberufsagenturen ist sinnvoll, sofern sichergestellt ist, dass die Jugendhilfe in jeder Jugendberufsagentur systematisch verankert ist, damit diese ihre sozialpädagogische Kompetenz einbringen kann. Neben der Weiterentwicklung der Ausbildungsgarantie braucht es Anreize für Betriebe, wieder mehr auszubilden. Zusätzlich ist der Ausbau der Assistierten Ausbildung wichtig, um junge Menschen mit Unterstützungsbedarfen in betrieblicher Ausbildung bestmöglich zu fördern.

8. Es darf keine Pflicht zum Engagement geben – für niemanden!

In den Diskussionen zu einem verpflichtenden Gesellschaftsjahr oder zu einem (flexiblen) Wehrdienst, die CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen festgeschrieben haben, wird deutlich, dass das hohe Engagement junger Menschen oftmals vergessen, ignoriert und zu wenig wertgeschätzt wird. Fast die Hälfte der 14- bis 25-Jährigen engagiert sich freiwillig – und dies ganz ohne Pflicht! Es ist wichtig, in den Koalitionsverhandlungen aufzugreifen, dass dennoch weiterhin ungleiche Zugangschancen für freiwilliges Engagement bestehen. Damit alle jungen Menschen von Freiwilligendiensten profitieren und an ihnen teilhaben können, müssen diese besser ausgestaltet sein und höher entgolten werden. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst würden das freiwillige Engagement für alle jungen Menschen ermöglichen. Einer Pflichtdienstdebatte sollte anhand dieser Befunde eine klare Absage erteilt werden. An entsprechenden Strategien müssen junge Menschen beteiligt werden und mitwirken können.

9. Wahlalter absenken und Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern!

Ob des gravierenden demografischen Ungleichgewichts zuungunsten junger Menschen sollte mit der im Sondierungspapier erwähnten Wahlrechtsreform die Chance genutzt werden, das Wahlalter endlich auch auf Bundesebene auf 16 Jahre abzusenken, um jungen Menschen mehr politische Mitsprache zu ermöglichen.

Die seit der 19. Legislaturperiode geführte parlamentarische Debatte, wie Kinderrechte im Dreieck Kinder / Eltern / Staat sichtbar gemacht werden können, ist fortzuführen. Art. 6 Abs. 2 GG und die Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden weiteren Artikel des Grundgesetzes reichen nicht aus, da das Recht der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung würde gegenüber Legislative, Exekutive und Judikative ihre Verantwortung für die Verwirklichung dieser Rechte verdeutlichen und wäre ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.

10. Migration gestalten und (junge) Menschen schützen, statt Abschottung vorantreiben!

Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz, im EU-Recht und im Völkerrecht verankert. Damit trägt die Bundesregierung eine besondere Verantwortung für dessen Schutz. Die im Sondierungspapier geplanten Maßnahmen gefährden diesen Grundsatz. Der Zugang zu fairen Asylverfahren muss gesichert bleiben; Zurückweisungen an den EU-Grenzen sind rechtswidrig. 

Humanitäre Aufnahmeprogramme und Familiennachzug sind, ergänzend zum Asylrecht, erprobte und planbare migrationspolitische Instrumente, die für die gesellschaftliche Integration der Geflüchteten einen ganz wesentlichen Baustein darstellen. Für besonders vulnerable Menschen wie Frauen und Kinder, die oft am stärksten von Krisen betroffen sind, sind diese Zugangswege überlebenswichtig. Sie reduzieren Fluchtrisiken und mindern psychische Belastungen. 

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss menschenrechtskonform und solidarisch umgesetzt werden. Um faire und würdige Aufnahmebedingungen EU-weit sicherzustellen, sollten Erstaufnahmeländer durch Aufnahmeprogramme und finanzielle Hilfen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus unterstützt werden. Statt Abschottung voranzutreiben, gilt es, Migration zu gestalten – weil würdige Lebensbedingungen ein Menschenrecht sind und weil Deutschland als alternde Gesellschaft auf Migration angewiesen ist.

Fazit 

Das Motto des aktuellen 17. Kinder- und Jugendberichtes zielt auf das „Aufwachsen mit Zuversicht und Vertrauen“. Zuversicht kann nicht verordnet und eingefordert werden. Sie setzt das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen voraus, die sich selbst als vertrauenswürdig erweisen müssen. Die Koalitionsverhandlungen sind eine Möglichkeit zu beweisen, dass die Belange von jungen Menschen und Familien gesehen werden, dass Politik das nach den Corona-Jahren ausgesprochene Versprechen hält, junge Menschen, ihre Interessen und Bedürfnisse ernst zu nehmen und sich für sie einzusetzen. Die wirksame Partizipation junger Menschen ist der beste Weg der Demokratieförderung! 

Die Verhandlungsführer*innen von CDU, CSU und SPD sind gefordert, ihren Handlungsspielraum in den Koalitionsverhandlungen zu nutzen, um die Grundsteine für eine starke Kinder- und Jugend(hilfe)politik in der nächsten Legislatur zu legen!

Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
Berlin, 14. März 2025

 


[1] Ansprechpersonen für diesen Zwischenruf sind die AGJ-Geschäftsführerinnen Franziska Porst und Angela Smessaert (geschaeftsfuehrung[at]agj.de).