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24/7 Kinder- und Jugendhilfe viel wert. gerecht. wirkungsvoll.

Kinder- und jugend(hilfe)politisches Leitpapier zum 
15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Leitpapier als PDF

 

Mit dem kinder- und jugend(hilfe)politischen Leitpapier will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erneut den fach- und jugendhilfepolitischen Diskurs anstoßen. Das Papier soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe leisten sowie den kritischen Austausch zwischen Politik, Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und ihren Schnittstellen befördern.

Unter dem Motto des 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages (15. DJHT) „24/7 Kinder- und Jugendhilfe. viel wert. gerecht. wirkungsvoll.“ und mit den vier Querschnittsthemen „Vielfalt leben“, „Beteiligung umsetzen“, „Professionalität sichern“ sowie „Politik machen“ rückt die AGJ die für das Aufwachsen von jungen Menschen unverzichtbare Infrastruktur, die Hilfen, Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Fokus der Aufmerksamkeit.

Rund um die Uhr – 24 Stunden, 7 Tage die Woche – stehen Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte der Kinder- und Jugendhilfe jungen Menschen und ihren Familien mit vielfältigen Unterstützungsleistungen sowie kompetenten Beratungs- und Förderangeboten zur Seite.

 

Kinder- und Jugendhilfe ist …
... viel wert!

Die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gehören inzwischen selbstverständlich zum Aufwachsen junger Menschen in Deutschland dazu. Die Kinder- und Jugendhilfe ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern und die dazu nötigen Voraussetzungen zu schaffen, liegt in der Verantwortung der Familien, des Staates, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Dazu gehören insbesondere die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder- und Jugendhilfe ist viel wert, ihre Aufgaben sind erheblich gewachsen und ihre Angebote sind immer mehr ausgebaut und ausdifferenziert worden. Dies zeigt sich insbesondere in der Kindertagesbetreuung, den Frühen Hilfen, der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung, den ganztags-schulischen Angeboten und auch in den Kooperationen mit Institutionen der Berufsausbildung, der Arbeitsverwaltung und des Gesundheitswesens sowie in der Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz.

Sowohl für ihre Adressatinnen und Adressaten als auch auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und in den Medien hat die Kinder- und Jugendhilfe eine Präsenz und politische Bedeutung erlangt, die sie nie zuvor hatte. Gleichzeitig schafft sie durch die öffentliche Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien die Voraussetzung dafür, dass auch private Verantwortung für das Aufwachsen der jungen Generation stärker wahrgenommen wird.

Kinder- und Jugendhilfe hat ihren Wert: Sie darf und muss etwas kosten, was auf der einen Seite Ausdruck ihres Bedeutungszuwachses ist, auf der anderen Seite den Legitimationsdruck für die Kinder- und Jugendhilfe erhöht. Diesem muss sie sich vor dem Hintergrund der öffentlichen Förderung auch stellen. Im Hinblick auf die politischen Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe und die zunehmenden Herausforderungen an ihre Adressatinnen und Adressaten wird die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft erhebliche öffentliche Mittel in Anspruch nehmen müssen. 

Kinder- und Jugendhilfe ist für ihre Adressatinnen und Adressaten vor allem vor Ort erlebbar. Die Kommunen als Lebensort junger Menschen sind für ein gelingendes Aufwachsen verantwortlich und müssen als „Hauptgewährleister“ der beschriebenen Angebotsvielfalt gestärkt werden. Dabei tragen sie die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu über 70 Prozent. Dies hat in vielen Kommunen mit dazu beigetragen, dass sie gegenwärtig und erst recht zukünftig finanziell überfordert sind oder drohen, überfordert zu werden. Bereits jetzt sind viele kommunale Haushalte strukturell überschuldet. Teilweise müssen sogar Nothaushalte aufgestellt werden und die im Grundgesetz sowie in den Landesverfassungen verankerten Schulden-bremsen könnten die finanzielle Situation vielerorts weiter verschärfen. 

Maßnahmen des Bundes wie auch die positive wirtschaftliche Entwicklung haben zwar tendenziell zu einer Verbesserung der kommunalen Haushaltslage geführt, jedoch sind die Unterschiede zwischen „arm“ und „reich“ auch in den Kommunen in den vergangenen Jahren weiter gewachsen. Die Gestaltung positiver Lebenswelten für junge Menschen sollte nicht abhängig sein von der kommunalen Haushaltssituation.
Deshalb muss ein zusätzliches und dauerhaftes finanzielles Engagement von Bund und Ländern die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen. Eine Kinder- und Jugendhilfe, die viel wert ist, erfordert eine gesamtstaatliche Verantwortungsübernahme.

... gerecht!

Die Kinder- und Jugendhilfe steht für soziale Gerechtigkeit und stellt daher die Minderung von Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer fachlichen Arbeit. Ihre Grundidee rührt aus einer Zeit, in der mit Beginn des 20. Jahrhunderts die gesellschaftliche Situation noch viel stärker als heute von sozialer Ungleichheit geprägt war. Der zentrale Impuls für den Auf- und Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe bestand in dem Ziel, den aus sozialen Ungleichheiten resultierenden Chancenungerechtigkeiten für Kinder und Jugendliche entgegenzuwirken. Auch wenn die Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr vorrangig auf soziale Notlagen zielt und heute deutlich breiter aufgestellt ist, bleibt diese zentrale Orientierung an sozialer Gerechtigkeit bestehen. Eine Kinder- und Jugendhilfe, die in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, darf die besonderen Lebensbedingungen sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher nicht aus dem Blick verlieren. Es gibt Anzeichen dafür, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder und Jugendlichen bereit stehen, stärker von denjenigen in Anspruch genommen werden, die in der Lage sind, ihre Bedarfslagen zu erkennen, zu artikulieren und möglicherweise auch in einem konflikthaften Prozess durchzusetzen. Diese Tendenzen bestehen z. B. bei der Verteilung knapper Kitaplätze und beim Zugang zur Erziehungsberatung. Außerdem finden wir ähnliche Ungleichheiten in der Jugendverbandsarbeit vor. 

Um den Anspruch einzulösen, durch Kinder- und Jugendhilfe zu einer größeren sozialen Gerechtigkeit beizutragen, muss immer wieder die Frage beantwortet werden, wie diejenigen erreicht werden können, die nicht von sich aus erkennen, dass es ihnen bzw. ihren Kindern hilft, wenn sie die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen. 

Dass Kinder- und Jugendhilfe für Gerechtigkeit steht, wirft neben der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit noch einen weiteren Aspekt auf. Die verschiedenen Vorstellungen von Gerechtigkeit eint der Bezug auf das gesetzlich verbriefte Recht und damit auf die Verfassung und die Gesetze. Das SGB VIII stellt deshalb für Fragen der Gerechtigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe einen zentralen Bezugspunkt dar. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Fragen: 
1. Ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in allen Fällen konform mit ihrem rechtlichen Rahmen? 
2. Inwiefern soll das SGB VIII weiterentwickelt werden, um den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen besser entsprechen und die grundlegenden Ziele der Kinder- und Jugendhilfe besser erfüllen zu können? 

Die erste Frage verweist auf den Diskurs über fachliche Standards, Qualitätsentwicklung und personelle sowie finanzielle Ressourcen und führt zu der Schlussfolgerung, dass für die vollumfängliche Anwendung der Gesetze auch das Fachpersonal und die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die zweite Frage führt zu einem komplexen Zusammenhang von gesellschaftlichen Bedarfen, fachlichen Erwartungen und Forderungen, rechtlichen Regelungen sowie politischen Schwerpunktsetzungen und Entscheidungen. Mit der Stärkung des Kinderschutzes im SGB VIII und vor allem mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung hat sich gezeigt, wie dies zu einem Weiterentwicklungsprozess der Kinder- und Jugendhilfe führt. Die aktuellen Diskussionen um die Kostenbelastung und die Rechtsansprüche im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung zeigen aber auch, welche Herausforderungen die Kinder- und Jugendhilfe zu bewältigen hat, wenn sie ihren Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit leisten will.

Dass Kinder- und Jugendhilfe für Gerechtigkeit steht, heißt konsequent auch, bei der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts dafür einzutreten, dass soziale Benachteiligung abgebaut, Chancengleichheit hergestellt und die Vererbung von prekären Lebensverhältnissen verhindert wird.

... wirkungsvoll!

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt mit ihren direkten personenbezogenen Leistungen ihre Adressatinnen und Adressaten durch zahlreiche Angebote in vielfältigen Handlungsfeldern und Aufgabenbereichen. Sie ist wirkungsvoll als integraler Bestandteil einer sozialen Infrastruktur für junge Menschen und ihre Familien, die ihren wesentlichen Kern nicht mehr ausschließlich in individuellen Notlagen findet, sondern die Ausdruck einer sozialpolitischen Grundversorgung ist, deren Leistungen prinzipiell allen zur Verfügung stehen und immer selbstverständlicher in Anspruch genommen werden. So nutzen nahezu alle Kinder das Angebot der Kindertagesbetreuung und sind damit in entsprechende Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarrangements integriert; Schülerinnen und Schülern eröffnen sich Teilhabechancen durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Ganztagsschulen; junge Menschen erleben Beteiligungsmöglichkeiten in außerschulischen Einrichtungen, bei den Jugendverbänden und im Kontext der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit. Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige beziehen sich auf vielfältige familiale Problemkonstellationen, Sozialisations- und Erziehungsanforderungen. Hinter der erheblich steigenden Inanspruchnahme der Leistungen steht ein vielschichtiger Zusammenhang von familialen Veränderungsprozessen, von Überforderung eines Teils der Familien und von den Folgen prekärer Lebenslagen; aber auch von einer neuen „Kultur des Hinsehens“ im Kontext der Kinderschutzdebatte und der zunehmenden Anerkennung professioneller Unterstützungsleistungen.

Die Gestaltungsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe wird im 14. Kinder- und Jugendbericht beschrieben als Herstellung gleicher Lebenschancen und als Abbau herkunftsbedingter Ungleichheiten durch die Förderung junger Menschen „von Anfang an“. Hierzu zählt auch die Befähigung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe durch die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie die Gewährleistung bzw. Schaffung struktureller Rahmenbedingungen, die es den Eltern erlauben, ihre Kinder optimal zu fördern, und die allen Kindern und Jugendlichen Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft und an entsprechenden Angeboten eröffnen können. 

In diesem Zusammenhang expandierten die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren erheblich. Eben vor diesem Hintergrund ist die Kinder- und Jugendhilfe dann aber auch herausgefordert zu prüfen, ob hiermit tatsächlich die Lebenschancen für alle Kinder und Jugendlichen verbessert werden konnten. Hierzu bedarf es eines Verständigungsprozesses über zentrale konzeptionelle Grundlagen, transparente Formen der Qualitätsentwicklung und nachvollziehbare Kriterien der Überprüfung der Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss verlässlich Auskunft darüber geben können, welche Wirkungen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben. Maßgeblich für die Wirksamkeit der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind dabei vor allem das Ausmaß, in dem Kinder, Jugendliche und Eltern Beteiligung erfahren, die Qualität der Arbeitsbeziehungen zwischen sozialpädagogischen Fachkräften und jungen Menschen, die Verbindlichkeit gemeinsamer Verfahrensregeln im Hilfeprozess sowie die Qualität der Kooperation zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.

Solche Wirkfaktoren einer örtlichen Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe gewinnen insbesondere vor dem Hintergrund deutlicher Finanzierungs-probleme der Kommunen und der wachsenden Ausgaben öffentlicher Mittel ein erhebliches Gewicht. Die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Auskunft über ihre Leistungen und Wirkungen zu geben, gilt darüber hinaus auch gegenüber ihren Adressatinnen und Adressaten.

Kinder- und Jugendhilfe soll …
… Vielfalt leben!

Die Vielfalt der Bedingungen des Aufwachsens und der damit einhergehenden Erfahrungen, Identitäten und Formen der Lebens-führung sind unstrittig Bezugspunkte jeglicher fachlichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei geht es einerseits um die Anerkennung der Vielfalt der unterschiedlichen Wege zu einer selbständigen Lebensführung; andererseits sind damit komplexe und nicht immer einfach zu erfüllende Herausforderungen an die Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe, ihre Strukturen, Verfahren und ihr Personal verbunden. Mit Vielfalt leben ist deshalb sowohl ein zentrales und weithin anerkanntes Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe als auch eine immer wieder aufs Neue zu bewältigende Aufforderung benannt. In diesem Zusammenhang ist damit zu rechnen, dass die gesellschaftliche Vielfalt (soziale Lage, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung) eher zunimmt und von daher immer wieder neue Anforderungen auf die Kinder- und Jugendhilfe zukommen.

In den letzten zwei Jahrzehnten ließen sich in der Kinder- und Jugendhilfe wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen –  z. B. in der Schule – einerseits eine ganze Reihe von Debatten verfolgen sowie andererseits in der Praxis verschiedene Entwicklungen und unzählige Bemühungen feststellen, dem Leitprinzip Vielfalt leben gerecht zu werden. Seit dem 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention konzentrieren sich die Debatten und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe immer häufiger auf den Anspruch der gesellschaftlichen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. An vielen Stellen wurden Angebote ausdifferenziert und geöffnet, neue Verfahren der Beteiligung und Teilhabe erprobt, durch Weiterbildung das Spektrum der Fachkompetenzen erweitert, bislang marginalisierte Selbsthilfepotenziale erschlossen und Diversity zu einem Grundsatz bei der Weiterentwicklung der Organisation erhoben. Zugleich ist aber auch festzustellen, dass andernorts die Realität den Ansprüchen erkennbar nicht annähernd zu folgen vermag. Der auch gesetzlich gebotenen Pluralität der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe steht allzu häufig die bislang weitgehend übliche Regelpraxis entgegen. Die Diskussionen darüber, wie im erweiterten Sinne umfassend inklusive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe –  z. B. im Bereich der Hilfen zur Erziehung – aussehen könnten, haben allerdings gerade erst begonnen. Analog dazu ist erst in Ansätzen ausbuchstabiert, was Vielfalt leben bzw. Inklusion hinsichtlich der Kompetenzen der Fachkräfte bedeuten könnten.

Außerdem gibt es in Bezug auf Inklusion noch erheblichen konzeptionellen Klärungsbedarf. Das kann zu Fehlentwicklungen führen, wenn etwa förderpädagogische Angebote schlicht weggespart werden mit dem Argument, dass nun allen alles gemeinsam zur Verfügung gestellt wird, ohne dass dabei auf nach wie vor bestehende individuelle Förderbedarfe ausreichend Rücksicht genommen wird bzw. werden kann. Die konzeptionellen Unschärfen führen aber auch dazu, dass Konzepte mitunter entgrenzt und beliebig werden und dass in der Sache schwierige, aber unvermeidlich notwendige konzeptionelle Klärungen, wie  z. B. hinsichtlich der jeweils zugrunde liegenden Vorstellungen von Normalität und Abweichung, von Einheit und Differenz, von Individualität und gesellschaftlicher Standardisierung, vermieden werden.

Es wäre allerdings fatal, die damit verbundenen Herausforderungen allein an die Kinder- und Jugendhilfe zu adressieren. Im Horizont einer Gesellschaft, die früh nach Bildungsgängen differenziert und über Bildungsprozesse gesellschaftliche Chancen zuweist, bleiben Vielfalt leben und der Aspekt der Inklusion im Kontext des Aufwachsens gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. Der Abbau sozialer Ungleichheit und die Gewährleistung von Inklusion bzw. die Anerkennung und der wertschätzende Umgang mit der Vielfalt der Lebensformen können nur in gemeinsamen Anstrengungen von Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und privatem Nahraum auf den Weg gebracht werden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist dabei ein wichtiger Akteur. An die Politik muss die Forderung gerichtet werden, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

… Beteiligung umsetzen!

Beteiligung ist eine notwendige Voraussetzung für eine friedfertige, auf Gerechtigkeit ausgerichtete Gestaltung aller gesellschaftlichen Belange im Kontext komplexer, oftmals widersprüchlicher Interessen. In gleichem Maße, wie politisch von allen Mitgliedern der Gesellschaft eine selbstverantwortliche Rolle bei der Gestaltung ihres Lebens erwartet wird, muss eine weitgehende Teilhabe an gesellschaftlichen Leistungen und Entscheidungsprozessen zugesichert werden. Auch Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr von Beteiligungsrechten ausgeschlossen werden (vgl. UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12). Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe ist eine der zentralen Bedingungen, um die Leistungen fachlich qualifiziert, zielgerichtet und im Sinne von jungen Menschen und ihren Familien erbringen zu können.
Das notwendige Maß an Beteiligungsmöglichkeiten und -formen ist bislang allerdings weder gesamtgesellschaftlich noch in der Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Die Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Trägern der freien Jugendhilfe sind seit dem Inkrafttreten des SGB VIII mehrfach gestärkt worden, zuletzt durch das Bundeskinderschutzgesetz, das neben Beratungsrechten auch Beschwerde- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen befördert. 

Die Kindertagesbetreuung hat das Potenzial, Prozesse zu initiieren, die Kindern ermöglichen, ihre Vorstellungen umzusetzen und sich durch fördernde Impulse Neues anzueignen. Neben der Familie haben sie eine Initiativfunktion mit Blick auf die Entwicklung erster demokratischer Grundhaltungen. Sie vermitteln Kommunikationskompetenzen und Erfahrungen der gegenseitigen Anerkennung ohne Unterschied der Person. Unterstützte Selbstbildung, eingebettet in einen beteiligungsorientierten Gestaltungrahmen, ist in der Praxis jedoch noch nicht selbstverständlich. In einer beteiligungsorientierten Praxis sollten Träger und Einrichtungen Statuten veröffentlichen, die die Rechte von jungen Menschen und die Beteiligung von Eltern aufzeigen. Je konkreter die Rechte formuliert werden, umso eindeutiger können sie eine Orientierung für das Handeln der Fachkräfte darstellen. 

In der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit werden junge Menschen freiwillig aktiv. Trotz des Selbstverständnisses, prinzipiell für alle Kinder und Jugendlichen offen zu sein, ist die Reichweite der Jugend(verbands)arbeit unterschiedlich ausgeprägt. So ist ohne eine Nähe zum Milieu die Mitwirkung in den Angeboten der Jugendverbandsarbeit schwierig. Ziel von Beteiligung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit ist es, junge Menschen dazu zu motivieren, sich mit ihren jeweiligen individuellen Möglichkeiten einzubringen. 

Das Hilfeplanverfahren ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Verpflichtung konkretisiert werden soll, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen in den Hilfen zur Erziehung zu beteiligen. In diesem Aushandlungs- und Verständigungsprozess zwischen Adressatinnen und Adressaten und Fachkräften sind junge Menschen und ihre Eltern gleichberechtigte Partner. Junge Menschen und ihre Eltern können maßgeblich zu einer angemessenen Entscheidungsfindung über notwendige Hilfen beitragen und deren Akzeptanz erhöhen. Dies erfordert angstfreie, repressionsarme Settings für die Aushandlungsprozesse sowie eine für alle Beteiligten verständliche Kommunikation und ausreichend Zeit. Die Durchführung von Hilfemaßnahmen bedarf darüber hinaus eines systematischen Feedback-Systems in den Einrichtungen und bei den Trägern,  z. B. durch regelmäßige Befragung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, durch ein transparentes Beschwerdesystem sowie durch eine regelmäßige Evaluation der Arbeit, an der sich die Betroffenen in allen Phasen beteiligen können.

… Professionalität sichern!

Die Angemessenheit der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Wirksamkeit ihrer Leistungen und die Akzeptanz ihrer Angebote sind in einem erheblichen Umfang abhängig von der Fachlichkeit des Personals und der Qualität der Beschäftigungssituation der Fachkräfte. Fachlichkeit setzt Wissen, Kompetenzen und persönliche Eignung voraus. In den letzten Jahren sind die professionellen Anforderungen an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe deutlich gestiegen und spiegeln deren wachsende Verantwortung für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wider. 

Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland hat noch nie eine vergleichbare Wachstumsdynamik des in aller Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personals erlebt: Mehr als eine dreiviertel Million Menschen sind in der Kinder- und Jugendhilfe hauptberuflich tätig, hinzu kommen die zahlreichen Ehrenamtlichen, Tagespflegepersonen und Pflegeeltern. Auch die Qualifikationsstruktur des Personals hat sich deutlich verbessert; so haben über 80 Prozent der Beschäftigten eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen, 20 Prozent davon verfügen über einen Hochschulabschluss. Insgesamt stellt die Kinder- und Jugendhilfe einen sehr bedeutsamen Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland dar, der zugleich durch ein erhebliches Beschäftigungspotenzial für weibliche Fachkräfte und das zentrale Arbeitgeberprofil der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe charakterisiert ist. 

Lassen diese Entwicklungstendenzen auf den ersten Blick eine positive Bilanz vermuten, so zeigen sich bei genauerem Hinsehen Risiken der Beschäftigungssituation und eher widersprüchliche Perspektiven. So steigt die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Personen deutlich stärker als die der Vollzeitbeschäftigten, was bedeutet, dass insbesondere für nicht freiwillig Teilzeitbeschäftigte die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe nicht existenzsichernd ist. Erzwungene Freiberuflichkeit, Beschäftigung auf Honorarbasis, Leiharbeit und befristete Arbeitsverhältnisse verschärfen diese Tendenz. 

Will die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber sein und angesichts des demografischen Wandels und eines möglichen Fachkräftemangels dafür Sorge tragen, dass qualifiziertes Personal nicht in andere Arbeitsmarktsegmente abwandert, sind erhebliche qualitative, auch tarifrechtlich zu regelnde Verbesserungen der Beschäftigungssituation erforderlich. Hierzu zählen eine Berufseinmündungsphase, bei der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger auf ihrem Weg in eine Verantwortungsübernahme durch erfahrene Fachkräfte begleitet werden, ebenso wie eine kontinuierliche kollegiale Fachberatung sowie Supervision und koordinierte Fort- und Weiterbildungsangebote als Steuerungsinstrument der Personal- und Qualitätsentwicklung. Leitungskräfte sind herausgefordert, Strategien einer Personalentwicklung umzusetzen, die durch längerfristige Beschäftigungsperspektiven und die Durchlässigkeit von Beschäftigungsverhältnissen charakterisiert sind. Letztendlich bedeutet die Sicherung von Professionalität auch, den Ansprüchen der Adressatinnen und Adressaten auf eine fachlich und qualitativ anspruchsvolle Form der Leistungserbringung Rechnung zu tragen. 

… Politik machen!

Kinder- und Jugendhilfe ist politisch. Sie hat einen Einmischungsauftrag und ist dafür mitverantwortlich, die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien zu artikulieren und insbesondere auch junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre Interessen zu formulieren und durchzusetzen.
Kinder- und Jugendhilfe soll sich in die und durch die Gestaltung von Politik einmischen. Es bedarf zum einen einer ressortkoordinierenden Verantwortung für die Kinder- und Jugendpolitik und zum anderen einer systematischen Berücksichtigung der Belange aller Kinder und Jugendlichen in allen Fachpolitiken. Kinder- und Jugendhilfe muss sich deshalb in alle relevanten Politikbereiche einbringen. Sie muss Möglichkeiten der Einmischung für junge Menschen und ihre Familien schaffen oder die bestehenden Möglichkeiten erweitern. In diesem Sinne ist Kinder- und Jugendhilfe auch parteiisch für Kinder und Jugendliche und ihre Familien. Sie hat aber nicht nur eine Stellvertreterfunktion, sondern sie befähigt junge Menschen dazu, für sich selbst einzutreten. Nicht ohne Grund ist die Kinder- und Jugendhilfe einer der zentralen Akteure bei der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik. Diese soll sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten und ihnen attraktive gesellschaftliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten eröffnen, so dass sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten und mit Zuversicht in die Zukunft blicken können. Eine Eigenständige Jugendpolitik soll Engagement, Beteiligung und selbstbestimmte Freiräume ebenso fördern wie ein positives Bild von Jugend in der Öffentlichkeit.

In besonderer Weise wird die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe im örtlichen Gemeinwesen, u. a. in den Jugendhilfeausschüssen, wahrge-nommen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben eine wesentliche Gestaltungsaufgabe darin, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre persönliche wie gesellschaftlich-politische Identität zu finden und sie dazu zu befähigen, ihre Interessen zu artikulieren und einzubringen. Ziel der Aktivitäten muss es sein, gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Stärkung des Gemeinwesens durch deren aktive Einbeziehung in die politische Diskussion und Entscheidungsfindung zu bewirken. Die Lebensphasen Kindheit und Jugend müssen Einzug in ein modernes kommunales Leitbild finden, wodurch entsprechende politische Prioritäten gesetzt werden können.

 

Gemeinsame Verantwortung für das Aufwachsen in Europa

Europa wird immer wichtiger und ist erheblich mehr als ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche in Europa aufwachsen und welche Perspektiven sie haben, wird auch von Entscheidungen beeinflusst, die durch die Europäische Union (EU) und in einzelnen Mitgliedstaaten getroffen werden. 

Für die Akteure, die sich für die Verbesserung der Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einsetzen, bietet Europa viele Chancen, etwa durch internationale Jugendarbeit. Europa symbolisiert aber auch geteilte Verantwortung und führt zu zahlreichen neuen Aufgaben. 
Für junge Menschen in Europa bieten sich unterschiedliche Chancen und vielfältige Herausforderungen: Mit der Globalisierung und Europäisierung erhöhen sich die Möglichkeiten, Anforderungen und Notwendigkeiten an Bildung und Mobilität; die Wirtschafts- und Währungskrise spiegelt sich in nicht wenigen Staaten in zum Teil massiver Jugendarbeitslosigkeit und eingeschränkten Perspektiven wider und mit dem demografischen Wandel sind gewaltige Lasten für die Zukunft verbunden. Eine nationalstaatlich ausgerichtete Kinder- und Jugendpolitik alleine kann keine zukunftsfähigen Lösungen bieten. Vielmehr kann eine verstärkte jugendpolitische Kooperation in Europa die Politik und Praxis in den einzelnen Staaten bereichern und die nationalen Akteure können zusammen einen europäischen Raum entwickeln, in dem die Bedingungen für das gelingende Aufwachsen junger Menschen gemeinsam verantwortlich gestaltet werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss aber auch über die Bereiche der gegenwärtigen jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa hinaus tätig werden und weitere politische Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen. Europäische Querschnittsthemen wie Armutsbekämpfung, soziale Integration, Bildung, Migration, Antidiskriminierung, Beschäftigung und Mobilität sind ebenso relevant wie etwa die klassischen Themen Partizipation, freiwilliges Engagement, Jugend- und Fachkräfteaustausch. 

Konkrete Instrumente für europäisches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe bieten etwa die EU-Jugendstrategie, der Strukturierte Dialog mit Jugendlichen, das Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION, die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (z. B. ESF) und gemeinsame Netzwerke (z. B. Eurochild).

Aus Sicht der einzelnen Handlungs- und Themenfelder der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sind europäische Entwicklungen zunehmend relevant. Dies können gemeinsame Zielsetzungen der EU-Mitgliedstaaten oder des Europarates sein, ebenso wie gemeinschaftliche rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Voneinanderlernens in der Praxis. Während die EU-Aktivitäten im Medienschutz und die EU-Drogenstrategie den Kinder- und Jugendschutz tangieren, nutzen die Jugendämter Kooperationsmöglichkeiten bei Themen und Fällen mit Auslandsbezug. Unterschiedliche Wege zur Qualifizierung und Zertifizierung von Berufen der Kinder- und Jugendhilfe in Europa sind wiederum ein Thema für öffentliche und freie Ausbildungsstätten. Von Belang für einzelne Felder der Kinder- und Jugendhilfe sind auch europäische Regelungen für Dienstleistungen und soziale Daseinsvorsorge, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den EU-Mitgliedstaaten, das europäische Konzept des lebenslangen Lernens, europäische Qualitätsstandards (z. B. für Fremdunterbringung) sowie innovative Ansätze und Methoden in der Kindertagesbetreuung in verschiedenen Ländern. Viele Themen der Kinder- und Jugendhilfe sind Gegenstand von europäischen Peer-Learning-Prozessen, bei denen sich Fachkräfte und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger gegenseitig inspirieren und voneinander lernen.

Kinder- und Jugendhilfe …

….verlangt von sich selbst:

  • Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich und ihre Leistungen, die sie für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stellt, selbstbewusst präsentieren. Zugleich muss sie sich ihrer Wirkungen vergewissern und darüber auch öffentlich Rechenschaft ablegen. Die Wirkungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen im Interesse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sowie im Interesse ihrer Fachlichkeit und Qualität transparent und in fiskalischen Auseinandersetzungen stark gemacht werden.
  •  Die Kinder- und Jugendhilfe muss ihre Leistungen und Angebote selbstkritisch und reflexiv daraufhin überprüfen, inwieweit diese soziale Gerechtigkeit fördern oder soziale Ungleichheitsstrukturen reproduzieren. 
  •  Die Kinder- und Jugendhilfe muss auch über die gegenwärtige jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa hinaus tätig werden und Mitwirkungsmöglichkeiten etwa in den Bereichen Armutsbekämpfung, soziale Integration, Bildung, Migration, Antidiskriminierung, Beschäftigung und Mobilität nutzen. 
  • Kinder- und Jugendhilfe kann ohne Professionalität den gestiegenen Anforderungen nicht gerecht werden. Der quantitativen Expansion des Personals muss eine qualitative Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie auch der Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten folgen, wenn die Kinder- und Jugendhilfe auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber sein will.

…fordert von der Politik:

  •  Politik ist verantwortlich für die Schaffung von Rahmenbedingungen zum Abbau sozialer Ungleichheit und für die Anerkennung und den wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie mit der Vielfalt von Lebensformen.
  • Ein zusätzliches und dauerhaftes finanzielles Engagement von Bund und Ländern muss die kommunale Ebene in die Lage versetzen, eine soziale Infrastruktur des Aufwachsens junger Menschen qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht und regional sowie sozialräumlich ausdifferenziert zur Verfügung zu stellen.
  • Mit einer Eigenständigen Jugendpolitik muss ein neuer, ganzheitlicher Politikansatz etabliert und verstetigt werden, der die Anforderungen der alternden Gesellschaft an Jugendliche mit den Bedürfnissen und Interessen von Jugendlichen in eine Balance bringt. 
  • Die Leistungen der Eingliederungshilfen für alle Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen und die damit verbundene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (sog. „Große Lösung“) sollen im SGB VIII verankert werden.
  • Die Lebensphasen Kindheit und Jugend müssen in Leitbildern von Städten, Landkreisen und Gemeinden berücksichtigt werden.
  • Um jungen Menschen die Unterstützung und die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie für ihre Entwicklung zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten brauchen, ist ein gemeinsames Handeln aller relevanten Akteure, die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Schule, Wirtschaft und Arbeitswelt, Medien und Wissenschaft sowie aller Mitwirkenden der Kinder- und Jugendhilfe und den jungen Menschen selbst notwendig.

… erwartet von den Adressatinnen und Adressaten:

  •  Erziehung, Bildung und Betreuung sind Prozesse, an denen junge Menschen und ihre Familien aktiv mitwirken und ihre Potenziale einbringen sollen. Dies setzt entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten voraus. 
  • Junge Menschen und ihre Familien sollen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich, selbstinitiiert und nicht-stigmatisierend in Anspruch nehmen können. Voraussetzung dafür sind niedrigschwellige Zugänge zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. 
  • Die Ermöglichung von Teilhabe, Inklusion und Vielfalt braucht auch die selbstverantwortliche Nutzung von Beratungs-, Beschwerde- und Beteiligungsrechten. Dies setzt die Befähigung zur Mitwirkung voraus. 


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

Berlin, 13. Februar 2014