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Kinder- und jugendpolitische Anforderungen an die Umsetzung von „Europa 2020“

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschland (NRP) 
zur Umsetzung der „Europa 2020“-Strategie

Stellungnahme als PDF

 

Der Europäische Rat hat im Juni 2010 die Strategie „Europa 2020“ für Beschäftigung und Wachstum für die Zeit bis 2020 verabschiedet. Mit dieser Strategie wird eine Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts verfolgt, in deren Mittelpunkt die Überwindung der aktuellen Krise und ihrer Folgen sowie die Entwicklung der EU-Wirtschaft in den kommenden Jahren steht. Ein zentrales Instrument für die Umsetzung dieser Strategie sind Nationale Reformprogramme (NRP), die derzeit erarbeitet werden. In ihnen sollen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die auf europäischer Ebene vereinbarten Ziele in ihrer nationalen Politik erreichen wollen. Auch die Kohäsionspolitik der EU und die Europäischen Strukturfonds sind in diesem Zusammenhang entscheidende Katalysatoren für die Verwirklichung der Ziele in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU.

Mit der vorliegenden Stellungnahme benennt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Anforderungen an den NRP Deutschland zur Umsetzung einer Investitionsstrategie, die junge Menschen im Sinne der Entwicklung von Perspektiven und der Förderung von Potenzialen in den Blick nimmt.


1. Zielsetzungen und Instrumente der „Europa 2020“-Strategie

Die Strategie „Europa 2020“ setzt drei Prioritäten: intelligentes Wachstum (Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gründenden Wirtschaft), nachhaltiges Wachstum (Förderung einer emissionsarmen, ressourcen-schonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft) und integratives Wachstum (Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsniveau sowie sozialem und territorialem Zusammenhalt).

Mit der neuen Strategie bündelt die EU auch bereits vorhandene Politikstrategien, etwa die EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Zur Untersetzung der genannten Schwerpunkte einigten sich die Mitgliedstaaten auf wirtschafts-, bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Kernziele.

Die „Europa 2020“-Strategie soll einen Rahmen für Strukturreformen bieten, indem auf EU-Ebene Instrumente und Politikbereiche mobilisiert werden, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, stärker koordinierte Maßnahmen zu ergreifen. Die Unterstützung der Strukturreformen soll durch verbindliche Leitinitiativen (zum Beispiel „Jugend in Bewegung“, „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ sowie „Europäische Plattform zu Bekämpfung der Armut“) gelingen. 

Zu den allgemeinen Anforderungen an die nationalen Reformprogramme gehört es, einen Reformkurs zu skizzieren, der den gegenwärtigen Konsequenzen aus der Wirtschaftskrise Rechnung trägt, der aber auch langfristiger Natur ist und dafür sorgt, dass die einschlägigen Ziele bis 2020 verwirklicht werden. In ihrer ersten Bewertung der vorläufigen Entwürfe zu den Nationalen Reformprogrammen hat die Europäische Kommission unter anderem folgende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten formuliert:

  • ambitionierte realistische Ziele, um alle fünf EU-Kernziele zu verwirklichen, 
  • konkrete Pläne, wie die Ziele bis 2020 zu erreichen sind,
  • ein Zwischenbericht im Jahr 2014,
  • Einzelheiten zu langfristigen Maßnahmen, die über jene hinausgehen, deren Vorbereitung bereits angelaufen ist, 
  • Informationen über die Beteiligung und Beiträge der verschiedenen Interessenträger,
  • Kommunikationsmaßnahmen, mit denen über die Reformprogramme informiert wird, sowie
  • Mechanismen der Mitgliedstaaten zur Überwachung der Reformen.

Aus Sicht der AGJ ist die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Handlungsfeldern und Angeboten ein unerlässlicher Akteur bei der Umsetzung folgender wesentlicher Zielvorgaben der „EU 2020“-Strategie:

  •  Förderung der Beschäftigung 
  • Verbesserung des Bildungsniveaus
  • Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut. 


2. Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschland (NRP): Kernziele und Maßnahmen

Für Deutschland steht nach Fertigstellung des NRP eine Befassung durch den Bundestag und den Bundesrat sowie eine Kommentierung durch die EU-Kommission im Sommer 2011 an. Der Entwurf des NRP Deutschland spezifiziert die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Kernziele folgendermaßen:

  • Erhöhung der Beschäftigungsquote 

Ein „Kernziel der Europäischen Union ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 Prozent bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie gering qualifizierte Arbeitskräfte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migrantinnen und Migranten besser integriert werden.“[1] Diese Zielsetzung wird von der Bundesregierung mitgetragen. Die Beschäftigungsquote von Frauen soll in Deutschland in 2020 bei 73 Prozent liegen, die von Älteren bei 60 Prozent. 

  • Verbesserung des Bildungsniveaus

Ein weiteres „Kernziel der Europäischen Union ist die Senkung der Schulabbrecherquoten auf unter zehn Prozent und die Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen, die über einen Hochschul- oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf mindestens 40 Prozent.“[2] Bund und Länder streben nach dem Entwurf des Nationalen Reformprogramms an, den Anteil der frühen Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss der Sekundarstufe II, die sich zudem nicht in (Aus-)Bildung befinden und in den letzten vier Wochen nicht an non-formalen Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben, auf weniger als zehn Prozent der 18- bis 24-Jährigen zu verringern. Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss soll auf 42 Prozent gesteigert werden.

  • Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

Die Europäische Union will soziale Eingliederung insbesondere durch die Verringerung von Armut fördern, „wobei angestrebt wird, mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut und der Ausgrenzung zu bewahren.“[3] Die Zielsetzung basiert auf den drei Indikatoren Armutsgefährdungsrate, Index der materiellen Deprivation sowie Prozentsatz von Menschen, die in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung leben. Die Bundesregierung knüpft an den dritten Indikator an und strebt die Reduzierung der Anzahl der langzeitarbeitslosen Personen um 20 Prozent an.

Als wesentliche Maßnahmen zur Wachstumsstärkung und zur Überwindung von Hemmnissen für Wachstum und Beschäftigung benennt die Bundesregierung unter anderem die volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sowie Beiträge des Bildungssystems zur Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften. 

  • Nutzung des Arbeitskräftepotenzials

Deutschland soll laut NRP-Entwurf auf das demographisch bedingte Sinken des Erwerbspersonenpotenzials durch gezielte Maßnahmen zur Aktivierung von Älteren, Frauen, Alleinerziehenden, Personen mit Migrationshintergrund sowie Erwerbslosen reagieren. Hier werden neben der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Schaffung von Anreizen im unteren Einkommensbereich, Regelungen zum Mindestlohn, Kurzarbeit, Anhebung der Regelaltersgrenze sowie Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte auch die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Stichworte Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Integration von Menschen mit Migrationshintergrund genannt. 

Zur Kinderbetreuung spezifiziert die Bundesregierung den geplanten Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige, den angestrebten Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr, das Betreuungsgeld sowie die qualitative Entwicklung der Kinderbetreuung unter Verweis auf die Schwerpunkt-Kitas für Sprache und Integration. 
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird im NRP-Entwurf auf (ESF-)Maßnahmen für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Alleinerziehenden, auf Länderinitiativen für den Abbau von geschlechtsbedingten Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt und für den Wiedereinstieg von Müttern in den Beruf sowie für die Schärfung des Bewusstseins von Arbeitgebern für das Thema verwiesen.

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt werde über (ESF finanzierte) Sprachförderprogramme, Programme zur beruflichen Qualifizierung und zur Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen unterstützt. Auch wird auf das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ verwiesen. 

  • Bildung für Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit

Unter Verweis auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für das Bildungssystem beschreibt die Bundesregierung im NRP-Entwurf nationale Maßnahmen zum Ausbau der tertiären Bildung und benennt unter anderem die Anhebung der BAföG-Fördersätze sowie der Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendienprogramme, das Gesetzgebungs-verfahren zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, den Ausbildungspakt sowie die Inititative JUGEND STÄRKEN.


3. Kinder- und jugendpolitische Anforderungen an das NRP Deutschland 

  • Der vorliegende Entwurf des Nationalen Reformprogramms berücksichtigt nur mangelhaft kinder- und jugendpolitische Belange. Bei der Umsetzung der „Europa 2020“-Strategie als Investitionsstrategie sollten aber die Kinder und Jugendlichen im Sinne der Entwicklung von Perspektiven und der Förderung von Potenzialen verstärkt in den Blick genommen werden.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe ist insbesondere hinsichtlich der Ziele zur Verbesserung des Bildungsniveaus und zur Förderung der sozialen Eingliederung ein wichtiger Partner in der Umsetzung der „EU 2020“-Strategie. Gerade der erweiterte persönlichkeitsqualifizierende Bildungsansatz der Kinder- und Jugendhilfe ist unverzichtbar, um junge Menschen nicht als wirtschaftliche Wachstumsfaktoren (miss-)zu verstehen, sondern sie als Akteure einer fortschrittlichen und zukunftsorientierten Bürgergesellschaft zu fördern. Die Handlungsfelder und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sollten im NRP explizit benannt und ihre Aufgabe für dessen Umsetzung deutlicher beschrieben werden. 
  • Die Strukturreformen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung müssen auch die Kinder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung in den Blick nehmen und nicht nur die potentiell arbeitsfähigen Familienmitglieder.
  • Die Mobilität aller jungen Menschen als Schlüssel für Chancen und Teilhabe muss ebenfalls benannt und gefördert werden. Dies gilt insbesondere für benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, für die Mobilität keine Selbstverständlichkeit ist. Dazu gehören auch der Abbau von Mobilitätshemmnissen und die Unterstützung der Einrichtungen und Institutionen, die sich in besonderer Weise dieses Themas annehmen.
  • Die Förderung der Beschäftigung, die Förderung der sozialen Eingliederung und die Verringerung von Armut als Ziele des NRP erfordern Maßnahmen im Rahmen eines kohärenten Fördersystems, die es jungen Menschen ermöglichen, eine dauerhafte und den Lebensunterhalt sichernde Beschäftigung zu erreichen. In einer „Generation Praktikum“ werden ebenso wenig Zukunftsperspektiven für junge Menschen und deren soziale und politische Integration in die Gesellschaft geboten wie durch unzureichende und der Ausbildung nicht angemessene Einkommen.
  • Als maßgebliches Instrument für die Umsetzung der „Europa 2020“-Strategie und damit auch des Nationalen Reformprogramms Deutschland braucht der Europäische Sozialfonds (ESF) ab 2014 eine kinder- und jugendpolitische Ausrichtung. 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wird den weiteren politischen Abstimmungsprozess zum NRP Deutschland sowie auch zur Ausgestaltung des ESF ab 2014 auf europäischer und nationaler Ebene im Sinne der genannten Anforderungen begleiten. 


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 6./7. April 2011


[1] Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, zit. nach: Vorläufiger Entwurf des Nationalen Reformprogramms Deutschland („Draft-NRP“) zur Vorlage bei der EU-Kommission am 12. November 2010
[2] Ebd.
[3] Ebd.