KJSG vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat zum zweiten Mal verschoben
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 29. Juni 2017 im Bundestag mit diversen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen worden. Eine Synopse der Endfassung ist auf der Webseite des DIJuF Interaktiv unter www.kijup-sgbviii-reform.de abrufbar.
Die Abstimmung über die erforderliche Zustimmung des Bundesrates wurde am 22. September 2017 erneut von der Tagesordnung genommen. Das war am 7. Juli 2017 schon einmal geschehen. Hintergrund soll die Kritik verschiedener Länder an § 78f Abs. 2 SGB VIII-KJSG sein, die als diskriminierende Sonderregelung junger Geflüchteter bewertet wird.
Der Bundesrat unterliegt - anders als der Bundestag - nicht dem Diskontinuitätsgrundsatz. Das hat zur Konsequenz, dass eine Zustimmung weiter möglich bleibt. Lehnt der Bundesrat die Zustimmung zum KJSG hingegen ab, kann der Vermittlungsausschuss nicht mehr einberufen werden, da keine Bundestagsmitglieder aus der 18. Legislaturperiode in diesen entsandt werden könnten. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 3. November 2017 statt.