Stellungnahmen zum KJSG-Referentenentwurf 2020 und weiteres Verfahren
Das BMFSFJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) am 6.10.2020 vorgelegt. Den Verbänden wurde mit Frist zum 26.10.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Was sagt die Fachwelt? Auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe in der Rubrik zum SGB VIII werden seither sukkzesive Stellungnahmen zum KJSG-RefE 2020 veröffentlicht, weswegen wir als AGJ hier auf eine Sammlung der vielfältigen Positionierungen verzichten. Die Autoren von weiteren Stellungnahmen bitten wir herzlich, diese auf dem Fachkräfteportal einzustellen, um durch diese gebündelten Veröffentlichungen den hohen Informationsbedarf zum Reformprozess SGB VIII in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu stillen. Die Stellungnahme der AGJ finden Sie zudem hier.
Wie geht es weiter? Die mündliche Anhörung der Verbände erfolgte bereits am 19.10.2020. Die Anhörung der Länder erfolgt getrennt. Im Anschluss wird auf Grundlage der eingereichten Stellungnahmen der Referentenentwuf überarbeitet und voraussichtlich Ende November vom Kabinett beraten. Dieser Regierungsentwurf wird dann für den regulären Gesetzgebungsprozess in den Bundestag eingebracht, wo die parlamentarische Beratung der Reformvorschläge erfolgt. Hier können durch die Abgeordneten nochmals gewichtige Änderungen vorgenommen werden. Das vom Bundestag nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen und drei Lesungen im Plenum verabschiedete Gesetz bedarf schließlich der Zustimmung durch den Bundesrat. Hieran scheiterte der Reformanlauf im Jahr 2017.