Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland 2010
Erstmalig gibt es neben dem Bericht der Bundesregierung gemäß Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention zur Umsetzung der Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland und dem Ergänzenden Bericht ("Schattenbericht") der National Coalition einen eigenständigen Kinder- und Jugendreport. Junge Menschen beurteilen die Umsetzung der Kinderrechte aus ihrer Sicht und stellen ihr ein Zeugnis aus. Über 3.500 junge Menschen zwischen 5 und 18 Jahren beteiligten sich über Fragebögen, Arbeitstreffen und Projekte an der Erstellung dieses ersten Kinder- und Jugendreports zur UN-Berichterstattung. Der Report wird dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgelegt und soll Teil der Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sein. Sie wurde 1989 verabschiedet und 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert. Er fließt in die Bewertung durch den UN-Ausschuss ein, der entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen kann.
Durch die Veröffentlichung des Kinder- und Jugendreports und eine Übermittlung an das zuständige Ministerium wird der Sicht von Kindern und Jugendlichen auf die Umsetzung ihrer Rechte außerdem in der Bundesrepublik selbst Aufmerksamkeit zuteil. Die Kommunikation und Diskussion der Ergebnisse in der Öffentlichkeit, schulischen und außerschulischen Bildungsorten eröffnet weitere Verwendungsmöglichkeiten sowohl zur Verbreitung von Informationen über die Kinderrechte gemäß Artikel 42 UN-KRK, wie auch als Argumentationshilfe zur Durchsetzung von Kinder- und Jugendinteressen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene.
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.) (2010): Erster Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Berlin, 61 Seiten, Nicht mehr in der Printversion erhältlich