Kontrolle innerhalb der sozialpädagogischen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe ist immer wieder Gegenstand öffentlicher und fachlicher Diskussionen. Kontrolle ist ein dem sozialpädagogischen Handeln stets immanenter Aspekt: Unter dem Schlagwort des Doppelmandates von Hilfe und Kontrolle wird diskutiert, dass Jugendhilfe einerseits helfend, fördernd, beratend und unterstützend für Kinder, Jugendliche und Familien tätig werden soll und muss, um individuelle oder soziale Krisen und Problemlagen überwinden zu helfen, und dass sie andererseits eingreifend tätig werden muss, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, und die Eltern nicht – auch nicht mit öffentlicher Hilfe – bereit oder in der Lage sind, diese Gefährdungen von ihren Kindern abzuwenden.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ möchte mit der vorliegenden Expertise professionelles bzw. fachliches Handeln mit Blick auf das Thema "Kontrolle" qualifizieren und den Diskurs um Möglichkeiten und Grenzen von Kontrolle innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe befördern. Es geht u. a. um folgende Fragestellungen: Wann wird Kontrolle in sozialpädagogischen Handlungsvollzügen notwendig? Welche Verfahren der Kontrolle gibt es und auf welchen Grundlagen basieren sie? Wie wird die Verhältnismäßigkeit von Kontrollmechanismen definiert?
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.) (2008): Reinhold Schone: Kontrolle als Element von Fachlichkeit in den sozialpädagogischen Diensten der Kinder- und Jugendhilfe. Expertise im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Berlin, 83 Seiten, 5, - Euro zzgl. Versandkosten, ISBN: 978-3-922975-85-4.