Das Kabinett hat sich am 20.1.2021 auf den Vorschlag einer ergänzenden Formulierung im zweiten Absatz von Artikel 6 GG geeinigt, um das im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben umzusetzen, wonach Kinderrechte in der Verfassung ausdrücklich verankert und dafür ein Kindergrundrecht geschaffen werden soll. Erste Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren durchaus kritisch. Der Entwurf wurde als nicht hinreichend weitgehend zur Stärkung der Kinderrechte beurteilt, besonders kritisiert wurde die vorgeschlagene "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohls.