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Aufruf an die Jugendpolitiker*innen und die Haushaltspolitiker*innen im Bundestag

Die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderten Träger – darunter die AGJ – haben schon länger mit der nicht-auskömmlichen Förderung bei gleichzeitig stetig steigenden Kosten zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag formulierte bedarfsgerechte Ausstattung ein wichtiges Ziel, dessen Umsetzung dringend angegangen werden müsste. Dass der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 statt des dringend notwendigen Aufwuchses drastische Kürzungen am KJP vorsieht, stellt daher eine gravierende politische Fehlentscheidung dar. Die AGJ hat daher mit dem DBJR, dem AdB und GEMINI, der BKJ, der BAG OKJE und der dsj einen Aufruf an die Jugendpolitiker*innen und Haushaltspolitiker*innen im Bundestag für den Erhalt und die Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe initiiert, dem sich innerhalb kürzester Zeit die überwiegende Mehrheit der KJP-Träger angeschlossen hat. Der Aufruf ist am vergangenen Donnerstag an den Bundestag versandt worden und kann gerne gestreut.

Inklusion gestalten! Anregungen zum Beteiligungsprozess, Bewertungen der Gestaltungsoptionen zur künftigen Anspruchsnorm und Verfahren. Erste zusammenführende Stellungnahme der AGJ zum BMFSFJ-Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat zum Diskussionsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ des Bundes nun eine erste zusammenführenden Stellungnahme verabschiedet. Zu ausgewählten Gesichtspunkten erfolgen Klarstellungen gegenüber dem BMFSFJ-Arbeitspapier und wird auf Äußerungen während der Bundes-AG-Sitzungen eingegangen. Die AGJ spricht sich für die Gestaltung einer zusammenführenden Norm aus, in der zwei nebeneinander bestehende Tatbestandsalternativen (für „erzieherischen Bedarf“ und „behinderungsbedingten Teilhabebedarf“) aufgenommen sind. Beide Bedarfe sollen auf der Rechtsfolgenseite in einen gemeinsamen, offenen Leistungskatalog für „Hilfen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe“ münden, aus dem bedarfsentsprechend eine oder mehrere Leistungsarten ausgewählt werden können. Die AGJ rät ferner zu einem zusammengeführten Verwaltungsverfahren, innerhalb dessen eine Differenzierung beim Handeln der Jugendämter in der Rolle als Reha-Träger möglich ist.

Konstituierende Sitzung der Bundes-AG "Inklusives SGB VIII"

Die erste Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe "Inklusives SGB VIII" im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des BMFSFJ fand am 17.11.2022 statt. Ein Vermerk zur Sitzung wird von Vertreter*innen der AGJ-Mitgliedergruppe Fachorganisationen der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt.

BMFSFJ beruft Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“

Als zentrales Element des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ berief das BMFSFJ eine Arbeitsgruppe, die am 17. November 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Die AGJ entsendet 15 Vertreter*innen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.

SGB VIII-Reform tritt in Kraft

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im Bundesgesetzblatt am 9.6.2021 veröffentlicht. Ein Großteil der Neuerungen des SGB VIII tritt daher am 10.6.2021 in Kraft.

Kinderrechte ins GG – nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Presseberichten zufolge wurde von den Regierungsfraktionen das Vorhaben fallen gelassen, noch vor den Neuwahlen des Bundestages Kinderechte im Grundgesetz zu verankern.

 

UPDATE: ABSCHLUSS DER SGB VIII-REFORM RÜCKT NÄHER

Das KJSG wurde im Bundestag am Donnerstag (22.4.21) abschließend beraten und verabschiedet. Der Bundesrat wird wohl am 7. Mai über die Zustimmung oder die Anrufung des Vermittlungsausschuss entscheiden.

Auf Grundlage der Beschluss- und Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in einer im Vergleich zum Referentenentwurf veränderten, aber in den wesentlichen Grundzügen gleich gebliebenen Fassung entschieden.

SGB-REFORM-VIII DARF NICHT SCHEITERN

In einem offenen Brief "Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!", haben sich am 28.3.2021 die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert gemeinsam mit DJI-Direktor, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, und dem BJK-Vorsitzendem, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, an die politisch Verantwortlichen gewandt, in dem sie dazu auffordern, die Reform des KJSG nicht scheitern zu lassen. Sie fordern den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des KJSG den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

STELLUNGNAHME „KURZ VOR DEM ZIELEINLAUF – WEITERENTWICKLUNGSCHANCEN IM SGB VIII NUTZEN“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrer Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“, dass sie in der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts sieht. Hervorgehoben werden die Regelungsvorschläge im KJSG-Regierungsentwurf, zu denen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung. Die AGJ-Vorsitzende, Prof. Dr. Karin Böllert, wird diese Positionen als Sachverständige in der Anhörung des Bundestagsausschusses FSFJ am 22.02.2021 einbringen.

Kinderrechte ins GG

Das Kabinett hat sich am 20.1.2021 auf den Vorschlag einer ergänzenden Formulierung im zweiten Absatz von Artikel 6 GG geeinigt, um das im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben umzusetzen, wonach Kinderrechte in der Verfassung ausdrücklich verankert und dafür ein Kindergrundrecht geschaffen werden soll. Erste Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren durchaus kritisch. Der Entwurf wurde als nicht hinreichend weitgehend zur Stärkung der Kinderrechte beurteilt, besonders kritisiert wurde die vorgeschlagene "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohls.